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Hanauer Anzeiger.
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M 182
Montag den 7. August.
1876.
Polizei-Verordnung.
Auf Grund des Gesetzes vom 20. September 1867, die Polizei- Verwaltung betreffend, und nach Anhörung des Herrn Oberbürgermeisters wird daS Reiten und das Fahren mit bespanntem Fuhrwerk, einschließlich Hundewagen, und der Viehtrieb über den eisernen Steg deS Stadtgrabens in der Hainaosse verboten.
Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 9 Mark resp, entsprechender Haft geahndet.
Hanau am 4. August 1876.
Der Landrath.
In diesem Jahre werden geologische Landesaufnahmen im Kreise Hanau stattfinden.
Die Ortsvorstände wollen die Herrn Geologen, welche mit einer Legitimationskarte versehen sind, in deren Thätigkeit nach Kräften unterstützen. Insbesondere ist auch in den Ortschaften darauf hinzuwirken, daß die betr. Grundeigenthümer im Interesse der gemeinnützigen Arbeiten die Betretung der Siedet und die Ausführung kleiner Bohrungen und Ausgrabungen gestatten.
Hanau am 3. August 1876.
Der Landrath.
T L K e S s ch K ».
— Berlin, 2. August. Im letzten Winter wurde von den Ultramontanen ein Petitionssturm in Betreff der Ertheilung des Religionsunterrichts in der Volksschule in Szene gesetzt. Man rekla- mirte diesen Unterricht als ein unveräußerliches Recht der Kirche und scheute sich sogar nicht, mitten in Deutschland eventuell das Ideal der Jesuiten, die sog. Unterrichtsfreiheit, zu fordern. Ganz besonders war er der Erlaß des preuß. Kultusministers vom 18. Febr. d. I., welcher in der ultram. Presse und in den ultram. Versammlungen als ein Ausbund widerrechtlicher Anmaßungen des Staates dargestellt wurde. Die Petitionen sind im Abg -Hause unter der Ueberfülle der sonstigen Geschäfte nicht mehr zur Verhandlung gekommen. Immerhin mußte ei auffallen, daß die Führer der ZentrumSpartei nicht mit größerem Nach- druck, als sie gethan, auf die Berathung derselbe« drangen, und daß sich die klerikale Presse nach dem Schlüsse der Session diesen schöne« Anlaß zu entrüstungsvollen Deklamationen über die „Nichtbeachtung der Stimme des Volkes seitens der liberalen Majorität" entgehen ließ. ; Man hatte sich inzwischen offenbar anders besonnen. Woher die neue ; Einsicht gekommen, mag dahingestellt bleiben; genug, man ließ die lärmende prinzipielle Bekämpfung des RegierungSstandpunkteS schweigen und schickte sich an, wie bei dem Anfangs ebenfalls mit aller Entschie- denheit verdammten Gesetz über die Vermögensverwaltung in den kath. Kirchengemeinden, gute Miene zum bösen Spiele zu machen. Vor Kurzem wurde von einer Vereinbarung berichtet, welche die Pfarrer der Diözese Paderborn unter sich über ihre den vom Staate angestellten Relrgionslehrern gegenüber zu beobachtende Haltung getroffen haben. Bei aller Verklausulirung zeigte die betreffende Erklärung eine Nüchternheit und Mäßigung in der Erwägung der durch die Lage gebotenen Handlungsweise, welche bei den Untergebenen des weiland heißspornigsten unter allen preußischen Bischöfen vielleicht am wenigsten erwartet wurde. Jetzt haben nun verschiedene Landrathsämter in der Diözese Münster an einige Geistliche eine Verfügung gerichtet, die folgenden Wortlaut hat: „Ew. Hochwürden benachrichtige ich, daß Ihnen durch Erlaß k. Regierung vom 7. c. die Betheiligung am schulplanmäßigen Religionsunterricht dergestalt verstattet ist, daß nach Anordnung des Herrn M'N'sters das Lehrerpersonal die biblische Geschichte, der Geistliche den Katechismus übernimmt. Im Auftrage k. Regierung mache ich besonders > arauf aufmerksam, daß Sre allen ressortmäßigen Anordnungen der SchulaufsichtSbehörde. insbesondere hinsichtlich der Lehrbücher, der Vertheilung des Unterrichtsstoffes auf die einzelnen Klassen, der Schul- zucht und pünktlichen Jnmhaltung der Lehrstunden pflichtmäßig zu ent
sprechen haben, und daß ein Zuwiderhandeln gegen eine dieser Pflichten ein sofortiges Zurückziehen dieser Erlaubniß seitens der k. Regierung zur Folge haben wird. Wegen Uebernahme eines Theiles des Reli- gionSunterricktes wollen Sie sich vorab mit den betr. Schulvorständen in Einvernehmen setzen, welche dieserhalb vom Herrn Kreis-Schulinspek« tor mit entsprechender Weisung versehen werden." Die in dieser Verfügung den Geistlichen gestellten Bedingungen entsprechen wörtlich dem Erlaß deS Kultusministers vom 18. Febr. Aus der Thatsache der Verfügung selbst geht hervor, daß in den betr. Gemeinden der Religionsunterricht dem Geistlichen bisher entzogen war, und zwar entzogen, weil er jenen Bedingungen nicht entsprochen hatte; denn andernfalls würde ihm auf Grund von Nr. 3 des genannten ErlaffeS die Ertheilung der Religionsunterrichts ohne Zweifel verblieben sein. Inzwischen wird nun der i« Nr. 6 vorgesehene Fall eingetreten sein, daß eS an den betr. Orten an einem vorschriftsmäßig geprüften Lehrer mangelt. In diesem Fall „bestimmt die t. Regierung, wem die Ertheilung deS Religionsunterrichts in der Schule zustehen soll, insbesondere, ob dazu der Verwalter der Stelle oder ein Geistlicher aushülfsweise zu wählen sei." Hiermit stimmt die Angabe eines Korresp. der Köln. Volks;., welcher berichtet, daß „mit Umgehung der Pfarrer" nur Kaplane aus- ersehen seien. Nach alledem kann für Niemanden ein Zweifel sein, daß die in Rede stehenden Geistlichen die B-fugniß zur Ertheilung des Religionsunterrichts ganz und gar nicht kraft eigenen Rechtes, sondern lediglich aus der Hand des Staat eS erhalten, und daß sie mit der Annahme dieser Befugniß den Erlaß vom 18. Febr. thatsächlich anerkannt haben. Wie reimt sich das mit der anfänglichen prinzipiellen Bekämpfung, mit dem ungeheueren Apparat des PetitionSsturms?
(Schw. Merk.)
— Berlin, 4 August. Die Verzichtleistungen bisheriger Reichstags- und Landtagsabgeordneter auf eine Wiederwahl mehren sich Wie die „Volkszeitung" mittheilt, hätte der Minister a. D. Delbrück die Annahme eines ihm von den vereinigten liberalen Komites des Wahlkreises Minden-Lübecks angetragenen MandatS aus Gesundheitsrücksichten abgelehnt.
— Die Mitglieder des preußischen Staatsministeriums treten nun nach und nach ihren Urlaub an. Augenblicklich sind der Minister deS Innern, der Minister für Landwirthschaft und die Staatsminister Hofmann und von Bülow hier anwesend. Sämmtliche Minister werden erst um die Zeit zu den Geschäften wieder zurückkehren, zu welcher der Bundesrath hier seine Thätigkeit beginnt. Bis auf die Minister für Landwrrrhschaft und Kultus sind die Herren übrigens sämmtlich Mitglieder des Bundesraths. — Die Berathungen des preußischen Staatsministeriums über Landtagsvorlagen beginnen erst im Spätherbst. — Professor Reuleaux, der vielgenannte scharfe Kritiker der deutschen Industrie der Weltausstellung zu Philadelphia, wird in der letzten Woche dieses Monats hier erwartet. Die Reichsbehörde, welche ihn zu der Ausstellung entsendet hat, sieht, wie man uns mittheilt, seinem eingehenden amtlichen Bericht mit um so größerer Spannung entgegen, als sie sich auf denselben gegenüber der Agitation stützen wird, die sich gegen die scharfe Verurteilung der deutschen Industrie durch Reuleaux erhebt und für die Anklage desselben zumeist das Arrangement der Ausstellung verantwortlich machen möchte. Wir werden darauf hingewiesen, daß gerade hierauf die deutsche Regierung besondere Sorgfalt gerichtet habe. Es habe eine eigene Abtheilung dafür im Reichskanzleramt bestanden, ein Techniker sei zweimal nach Philadelphia entsendet worden und ei werde der ReichSregierung nicht schwer werden, nachzuweisen, daß ihren Anordnungen der Mißerfolg mcht zugeschrieben werden könne. Anderseits wird uns bestätigt, daß fast alle Juroren, welche bisher aus Philadelphia zurückgekommen sind, in besonderen Schriften die Interessen der Industriezweige, mit denen sie besonders vertraut sind, gegen die Anschuldigungen des Pros. R. vertreten werden. Auch im Reichstage soll übrigens die ganze Angelegenheit zur Sprache kommen. (Trib.)
— Der Handelsminister hat an sämmtlrche königliche Eisenbahn- Direktionen folgende Verfügung erlassen, die im gegenwärtigen Augen-