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M 181
Samstag den 5. August.
1876.
Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssetzung von Scheidemünzen der Thalerwährung, vom 12. April 1876.
Auf Grund des Artikels 8 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 Weichs-Gefetzbl. S. 233) hat der Bundesrath die nachfolgenden Bestimmungen getroffen.
§ . 1. Die Vs Groschenstücke der Thalerwährung, die Vso, */is, V12 Thalerstücke und alle übrigen, auf nicht mehr als V12 Thaler lautenden Silberscheidemünzen der Thalerwährung, welche noch gegenwärtig gesetzliche Zahlungsmittel sind, gelten vom 1. Juni 1876 ab nicht ferner als gesetzliche Zahlungsmittel.
Es ist daher vom 1. Juni 1876 ab, außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen, Niemand verpflichtet, diese Münzen in Zah. lung zu nehmen.
§ . 2. Die im Umlauf befindlichen, in dem §. 1 bezeichneten Münzen werden in der Zeit vom 1. Juni bis 31. August 1876 ton den durch die LandeS-Centralbehörden zu bezeichnenden Kassen derjenigen Bundesstaaten, welche diese Münzen geprägt haben, oder in deren Gebiet dieselben gesetzliches Zahlungsmittel sind, nach den im Artikel 15 Nr. 3 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 festgesetzten Werthverhält« Nisse für Rechnung des deutschen Reichs sowohl in Zahlung genommen, als auch gegen Reichs- oder Landesmünzen umgewechselt.
Nach dem 31. August 1876 werden derartige Münzen auch von diesen Kassen weder in Zahlung noch zur Umwechselung angenommen.
§ . 3. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch (§. 2) findet auf durchlöcherte und anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht verringerte, ingleichen auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung.
Berlin, den 12. April 1876.
Der Reichskanzler
gez. v. B i S m a r ck.
Zur Ausführung der vorstehenden, im Reichs-Gesetzblatt S. 162 publizirten Bekanntmachung, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß unter den voraufgeführten Bedingungen die vorbezeichneten Münzen in den Monaten Juni, Juli und August 1876 innerhalb des Preußischen Staates bei den unten namhaft gemachten Kassen nach dem festgesetzten Werthverhältnisse, sowohl in Zahlung angenommen, als auch gegen Reichs- bezw. Landes-Münzen umgewechselt werden.
a. in Berlin:
bei der Generalstaatskasse,
der Staatsschulden- Tilgungs- Kasse,
der Kasse der Königlichen Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern,
dem Haupt-Steueramt für inländische Gegenstände, dem Haupt-Steueramt für ausländische Gegenstände und der unter dem Vorsteher der Min sterial-, Militär- und Bau-Commission stehenden Kassen.
b) in den Provinzen:
bei den Regierungs-Hauptkassen,
den Bezüks-Hauptkassen in der Provinz Hannover,
der Landes-Kasse in Sigmaringen,
den Kreis-Kassen,
den Kassen der Königlichen Steuer-Empfänger in den Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Westfalen, Hessen-Nassau und
Rheinland,
den Brziiks. Kassen in den Hohenzollerschen Landen,
den Forst-Kassen,
k S^t'BoU« und Haupt-Steuerämtern, sowie den Neben-Zoll- und Steuer-Aemtern.
Der Finanz-Minister gez. Camphausen.
—
Bekanntmachung.
Die Polizei-Verordnung vom 3 April d. J schreibt vor, daß die Maulkörbe der Hunde von Draht gefertigt, über die Schnauze hinaus« i reichen und so construirt sein sollen, daß sie das Beißen vollständig i verhindern-
Obige Vorschrift ist vielfach außer Acht gelassen. Daher werden die hiesigen Hundebesitzer darai f aufmerksam gemacht, daß dasselbe Verfahren stattfindet bei Hunden mit vorschriftswidrigem Maulkorb wie ; bei Hunden ohne Maulkorb.
; Auch die probeweise angeschafften ledernen Maulkörle werden ; als unvorschrifrsmäßig verboten.
Hanau, am 31. Juli 1876.
Der Landrath.
Die zweite Schulstelle zu Kesselstadt mit einem Einkommen von 900 Mk. neben freier Wohnung und 90 Mk. für Feuerung ist ‘ erledigt.
Bewerber um dieselbe'werden ausgefordert/' ihre Meldungsgesuche nebst Zeugnissen alsbald dahier oder an den Herrn Pfarrer Null wann j in Kesselstadt einzureichen.
Hanau, am 1. August 1876.
Verloren: Ein goldenes rundes Medaillon, dem Finder drei j Mark Belohnung. Eine goldene Broche, schwarz emaillirt. Ein silbernes Armband.
Gefunden : Ein Portemonnaie mit etwas Geld. Ein lederne« , Cigarren-Etui mit 1 Cigarre. Eine Knaben-Tuchmutze mit weißen : Streifen. Ein Sammttäschen mit schwarzer Cordel, enth. ein Weißes Taschentuch. Ein schwarzer Frauenschoß.
Zugelaufen: Ein schwarzer langhaariger Neufundländer. Ein junger grauer Pudel.
Hanau, am 5. August 1876.
Wochenschau.
H. H. C. Die Wahlbewegung in Preußen kommt allmählich in Zug. Nicht nur hat die halbamtliche „Provinzial Correspondenz", daS spezielle Organ des Ministers des Innern, Grafen zu Eulenburg, begonnen, eine Reihe von Artikel zu veröffentlichen, die gegen die Fortschrittspartei gerichtet sind, die Nationalliberalen vor dem Zusammengehen mit Ersterer warnen, freilich von der fortschrittlichen Wahl« Correspondenz eine scharfe Zurückweisung erhalten und auch nicht den Beifall der nationalliberalen Organe erhalten haben, — hat ferner die neugebildete deutsch-konservative Partei Flugblätter in die Welt gesandt, sondern es haben auch die beiden engverschwisterten Parteien der Freikonservativen und der deutschen Reichspartei einen Wahlaufruf erlassen, den auch die Liberalen mit Genugthuung lesen werden. Derselbe zeigt nämlich, daß sich diese beiden konservativen Fraktionen nicht von den reaktionären „Teutsch-Konservativen" in's Schlepptau nehmen lassen wollen, daß sie dagegen gesonnen sind, auch ferner mit den Liberalen Fühlung zu halten, dem nothwendigen Fortschritt kein Hinderniß in den Weg zu stellen und den Staat im Kampf gegen die Hierarchie bedingungslos zu unterstützen. Zu solchen Konservat'ven kann sich ein Parlament schon Glück wünschen. — Die letzten Sitzungen des am 29. Juli vertagten Münchener Abg.-Hauses erlebten noch recht drastische Szenen, weniger in Folge der von der „patriotischen" Zweistimmenmehrheit vorgenommenen Streichung des Ausgabeetats für den obersten Schulrath — der den Klerikalen niemals zu Gefallen gelebt hatte, — als vielmehr wegen der wiederholten Cassirung einiger liberaler Wahlen, wogegen die Mehrheit einige ultramontsne Wahlen, deren gesetzlicher Verlauf ebenfalls sehr anfechtbar war, unbeanstandet ließ. Den Liberalen bleibt jedoch die Hoffnung, daß die „annullirten" Abgeordneten alle wieder gewählt werden, wie es vor einiger Zeit in München und vergangene Woche auch in Regensbürg der Fall war.