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ZNglsich AsMches OrZa« fLr Kreis und Stadt Hanau.
ErschsML täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage» wd Samstags mit der Berliner Provinzial-Eorrespondenj.
Mittwoch den 2. August.
1876.
Bekanntmachung,
betreffend die Außerkurssetzung von Scheidemünzen der Thalerwährung, vom 12. April 1876.
Auf Grund deS Artikels 8 des MünzgesetzeS vom 9. Juli 1873 tzReichS-Gesetzbl. G. 233) hat der Bundesrath die nachfolgenden Bestimmungen getroffen.
§. 1. Die V* Groschenstücke der Thalerwährung, die Vso, Vis, Vn Thalerstücke und alle übrigen, auf nicht mehr als V12 Thaler lau- tenben Silberscheidemünzen der Thalerwährung, welche noch gegenwärtig gesetzliche Zahlungsmittel sind, gelten vom 1. Juni 1876 ab nicht ferner als gesetzliche Zahlungsmittel.
ES ist daher vom 1. Juni 1876 ab, außer den mit der Einlösung beauftragten Kaffen, Niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen.
§. 2. Die im Umlauf befindlichen, in dem §. 1 bezeichneten Münzen werden in der Zeit vom 1. Juni bis 31. August 1876 von den durch die LändeS-Centralbehörden zu bezeichnenden Kassen derjenigen Bundekstaaten, welche diese Münzen geprägt haben, oder in deren Gebiet dieselben gesetzliches Zahlungsmittel sind, nach den im Artikel 15
Bekanntmachung.
Dienstag den 8. August cr., von 9 Uhr Vormittags ab, sollen hierselbst circa 120 Gestütpferde, bestehend aus Landbeschäleru, Mutterstuten (meistens bedeckt), 4jährigen Hengsten, Stuten und jüngeren Fohlen, meistbietend gegen Barzahlung verkauft werden.
Sämmtliche 4jährigen und älteren Pferde sind mehr oder weniger geritten. Die zu verkaufenden Pferde werden am 7. August von 7 big 10 Uhr Morgens geritten, sowie am 6. und 7. August Nachmittags von 3 bis 6 Uhr auf Wunsch an der Hand gezeigt.
Für Personenbeförderung zu den bezüglichen Zügen vom und zum Bahnhöfe wird am 6., 7. und 8. August gesorgt sein.
Trakehnen, den 9. Mai 1876.
Der Landstallmeister gez. von Dassel.
Wird veröffentlicht
Hanau am 31. Mai 1876.
Der Landrath.
Nr. 3 deS MÜnzgesetzes vom 9. Juli 1873 festgesetzten Werthverhältniffe für Rechnung des deutschen Reichs sowohl in Zahlung genommen, als auch gegen Reichs- oder Landesmünzen umgewechselt.
Nach dem 31. August 1876 werden derartige Münzen auch von diesen Kassen weder in Zahlung noch zur Umwechselung angenommen.
§. 3 Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch (§. 2) findet auf durchlöcherte und anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht verringerte, ingleichen auf verfälschte Münzstücke keine An-
— Der »R. u. St.-A." enthält: Gesetz, betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Beseitigung der durch die Hockw sser im Frühjahr 1876 herbeigesührten Verheerungen und gemeingefährlichen Zustände, vom 22. Juli 1876.
— Ueber die jüngste preußische Staatsanleihe äußert sich die Korrespondenz einer bekannten fortschr. Finanzkapazität (Eugen Richter) u. A. wie folgt: Der preußische Staat hat unter Vermittlung einiger Bankhäuser 100 Millionen zu leihen versucht gegen 4 Proz. Zinsen zum Kurse von 97. Diese 100 Mill. sind nicht vollständig gezeichnet worden. Zu so günstigen Bedingungen hat aber der preußische Staat noch niemals Geld zu leihen vermocht. Als Preußen st ine letzte Anleihe von 60 Millionen Mark im Jahre 1868 auflegte, bot es 4V, : Proz. Zinsen gegen eine Valuta von nur 94. Auch diese Summe wurde damals nicht voll gez ichnet. Preußische 4proz. Staatspapiere sind überhaupt noch niemals im Wege allgemeiner Subskription unter» gebracht worden. Was an solchen Papieren vorhanden, ist theils durch , spätere Konvertirung 4^2 proz. Papiere, theils durch unmittelbare Be- ; gebung an Dänemark behufs Lorkauf des Antheils von SchleSwig- ; Holstein an der dänischen Kriegsschuld entstanden. Nur 1853 und 1862 hat man einmal für einige Millionen Thaler 4proz. Obligationen zu Eisenbahnbauten allmählig an der Börse zu versilbern vermocht. Auf i diesen Obligationen wurde zudem eine Tilgungsverpflichtung mit jährlich , 1 Proz. des Kapitals inb den aus der Tilgung zuwachsenden ZinS- i ersparnissen eingegangen. Von 1869 an sind überhaupt preußische ; Sta tspapiere mcht mehr verkauft worden. Der fortschreitende Bau ; der Stsatseisenbahnen nöthigte erst Anfang b. I. von den schon seit , 1873 bewilligten Krediten Gebrauch zu machen. Da das Abg.-Haus i dem Finanzminister die Festsetzung deS Zinsfußes überlassen hatte, Der» ; kaufte man zuerst 4'/,proz. konsoldirte, auch jetzt noch mit 104—105 ’ notirte, Anleihe an der Börse und versuchte dann jetzt die Ur-terbring- 1 ung einer größeren Summe 4proz. Papiere. Daß man an einen solchen . Versuch überhaupt nur denken konnte, zeugt von besonders günstige« ; Verhältnissen für den Staatskredit. Bisher hat man von derselben Kaffen der Königlichen Steuer-Empfänger in den Provinzen - Seite, welche jetzt das theilweise Scheitern des Versuches als Beweis SchlcSwia-Holstein, Hannover, Westfalen, Hessen-Nassau und ■ für den vollendeten wirthschaftlichen Ruin auSgibt, gerade den unnatür- Rheinland, ! lich hohen Kurs der StaotSpapiere als Beweis dafür angeführt, wie
Wendung.
Berlin, den 12. April 1876.
Der Reichskanzler gez. v. Bismarck.
Zur Ausführung der vorstehenden, im Reichs-Gesetzblatt S. 162 publizirten Bekanntmachung, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß unter den voraufgeführten Bedingungen die vorbezeichneten Münzen in den Monaten Juni, Juli und August 1876 innerhalb deS Preußischen Staates bei den unten namhaft gemachten Kassen nach dem festgesetzten Werthverhältniffe, sowohl in Zahlung angenommen, als auch gegen Reichs- bezw. Landes-Münzen umgewechselt werden.
a. in Berlin:
bei der Generalstaatskaffe,
der StaatSschulden-TilgungS-Kasse,
der Kasse der Königlichen Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern,
dem Haupt-Steueramt für inländische Gegenstände, dem Haupt-Steueramt für ausländische Gegenstände und der unter dem Vorsteher der Min sterial-, Militär- und Bau-Commission stehenden Kassen.
b) in den Provinzen:
bei den RegierungS-Hauptkassen,
den Bezirks-Hauptkassen in der Provinz Hannover, LandeS-Kasse in Sigmaringen,
der
den den
Kreis-Kassen,
den den
Bezirks Kassen in den Hohenzollerschen Landen, Forst Kassch,
den Haupt Zoll- und Haupt-Steuerämtern, sowie den Neben Zoll- und Steuer-Aemtern.
Der Finanz-Minister gez. Camphausen.
sehr die Spekulation barnüberliege, der Kredit der Privatunternehmnn- gen zerrüttet sei. Wurde doch daS vermehrte Zuströmen von Kapitalien zu den öff. Sparkassen in demselben Sinne gedeutet. Wenn dies richtig ist, und in der That läßt sich dafür manches anführen, so muß ag Sinken deS Kurses von StaatSpapieren, das Scheitern einer unter un-
gewöhnlich günstigen Bedingungen für den Staat aufgelegten Anleihe gerade als Symptom dafür angesehen werden, daß das Publikum, mit größerem Vertrauen zu Privat-Unternehmungen erfüllt, nicht mehr die