Einzelbild herunterladen
 

«e5memM<8- 9 rett: «thrlich 9 MarS K«lrj.«M.6SP.

8i-rteljährlich 9 Star! 25 Pk». Für auswärtige Kbonneuton «at dem betreße». »nt P°st--fIchla«. "?e« einzelne Niem- «-r 10 *fg.

Hanauer Anzeiger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis ««d Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage md Samstags mit der Berliner Provinzisl-Lorrespondenz.

JK 170. Montag den 24. Juli.

Zufolge Verfügung Königlicher Regierung zu Kassel vom 1. Juli er. B 7145 ersuche ich die sämmtlichen Herren Lokal-Schul-Jn- spektoren des Kreises mir bis zum 1. August er. eine nach dem unten­stehenden Schema ausgestellt Uebersicht der zu Ihrem resp. Geschäfts­bereich gehörigen paritätische» Volksschulen einzusenden.

In diese Uebersicht sind anhangsweise auch diejenigen Schulen aufzunehmen wegen deren Vereinigung noch Unterhandlungen schweben; dies ist aber ausdrücklich zu bemerken und sind zunächst der Reihe nach die Schulen aufzuführen, deren Vereinigung erfolgt ist.

In Colonne 13 sind ebensowohl die Gründe, welche für die Ver­einigung maßgebend waren, als die Bedenken, welche gegen dieselbe geltend gemacht würden, anzuführen.

Der Landrath.

Die Herren Ortsvorstände wollen den Herren Lokal-Schul-Jw- spektoren dieses Ersuchen vorlegen.

Hanau am 17. Juli 1876.

Der Landrath: Schrötter.

8 E E

Namen

des

Schulorts

3

4

5

Zahl der Kinder (n. Confessionen) al a2 a 1) c d

6

Zahl d. Lehrer ,n. Confession.) al a2 a b c

7

Kreis

O c <3 g

2

I

s

g

s <5 Ö

1 O

g

8r o o Ö DL

g

^3

s.« g g^ 2 §

« Q

SS

g

Ä

g g

s z

07

O g

B

Q

g

O a

g

o

o

g

Ä

8 'S'

tu Z yw

00

Ä r-<

3

8

9

1 10

11

Die Vereinigung erfolgte

Die Vereini-

Träger

gung erfolg-

a

0

a

der

te nach 1872

M

X)

14

Schulun-

und zwar

§5

05 ^ O 05

05 "^

8 8s OB -« X ^ e 8 «K

LZ g

terhal- tungs-

im Jahre?

r-» 05

5? 85

SS

8?

Pflicht

O

o

« 2 s E

«.g

Staats- Gründe der zuschuß Bereinigung

12 13

NB. Zu Spalte 5 al und »2: Nur in den Provinzen auszufüllen wo die Union nicht eingeführt ist. Zu 5 a: Nur in den Provinzen auszu* füllen wo die Union eingeführt ist. Zu 6 »1: Wie in Col. 5 al und a2. Zu 6 a2: Wie in Col. 5 a. Zu 8: Wenn die Vereinigung auf Grund einer Ministerial-Entscheidung erfolgt ist, ist hier Datum und Nr. derselben anzugeben. Zu 9 und 10: Nur bei den Schulen auszu" füllen, deren Vereinigung nach 1872 erfolgt ist.

In Folge Verfügung der Königl. Regierung. Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen zu Kassel, vom 3. Juli cr. Pos. 7146 ersuche ich die Herren Lokalschulinspretoren deS Kreises um baldige gefällige Mittheilung:

1) in wie viel Schulen Ihres resp. Geschäftsbereiches die Einfüh­rung des Unterrichts in den weiblichen Handarbeiten bis jetzt erfolgt ist,

2) in wie vielen sie wegen Mangels einer geeigneten Lehrerin oder aus anderen Gründen noch nicht möglich gewesen ist,

3) wie hoch sich die Kosten der Einrichtung dieses Unterrichts jähr­lich belaufen, in welcher Beziehung eS in den Fällen, wo die Remune­

ration der Lehrerin mehr als Achtzig Mark jährlich beträgt, einer nähe­ren Erklärung bedarf,

4) ob die Handarbeitslehrerin der Familie des, bezw. eines OrtS- schullehrers angehört oder nicht.

Bei der Zusammenstellung ist das nachstehende Schema anzu- wenden.

Der Landrath.

Die Herrn Ortsvorstände wollen den Herrn Lokalschul-Juspecto- ren dieses Ersuchen vorlegen.

Hanau. am 15 Just 1876.

i E

85 k t P

Namen deS Kreises.

Der Unterricht in öen weiblichen Handarbeiten ist

Die HanvaroeltS-Lehre- rin gehört der Familie des Lehrers

Die Remuneration der Lehrerin beträgt pro Jahr

LmrchschnulS- Betrag der sonstigen Kosten Ses bezeichneten Unterrichtes pro Jahr unl Schule

Mark

Bemerkungen.

eingeführt

noch nicht eingeführt

(an als Ehefrau, Mutter, Schw.ftsr, Tochter

nicht an)

30 bis

40

Mk.

40 bis

50

Mk.

50 bis

60

Mk.

60 bis

70 Mk.

70 bis

80 Mk.

mehr als 80 Mk.

in Schulen

in Schulen

in Schulen

Wochenschau.

. .. 0. Auf der Relchstadttr Kaiser- und Kanzlerzusammen«

kunst bat Rußland denn doch etwas erwirkt für seine slavischen Schütz- lrnge aus der balkau. Halbwsel. Da Oesterreich die Türken bisher in wfern unterstützte, als es dieselben seine dalmatinischen Häfen benutzen netz, um Truppen und KriegScontredande auf dem raschesten Wege nach der Herzegowina und nach Bosnien zu schaffen, so mußte der Punkt

der Rerchstadter Vereinbarungen, nach welchem man sich verpflichtete, keiner der kämpfenden Parteien irgend welche Unterstützung mehr zu­kommen zu lassen, den Serben und Montenegrinen von großem Nutzen sein. Oesterreich hat den Türken den Hafen von Klek gesperrt und diese müssen nun zum langwierig n, beschwerlichen Landwege chre Zu­flucht nehmen, wenn sie ihre Truppen in der Herzegowina und in BoSnien verstärken, mit Munition und Proviant versehen wollen, ein