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HAmir Artiger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Harrarr.

Trschemt täglich mit Ausnahme der Sons- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, md SsmftsZs mit der Berliner Prsvi«zial.-E»rresp§ndenz.

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M 166 Mittwoch den 19. Juli.

1876.

B er lin, 14. Juli. DerSchw. Merk." schreibt: Das Programm derdeutsch-kouservativen Partei" darf wohl als daS end­liche Ergebniß der schon seit vorigem Herbst innerhalb konservativer Kreise schwebenden Berhaudlungm zur Neubildung der konservativen Psrtei angesehen werden, und vorzugsweise von diesem Standpunkte muß man wohl daS Programm beurtheilen. Es ist zunächst eine innere Angelegenheit der konservativen Partei, welche sich dadurch auf breiterer Grundlage zu orgamsiren und aus der bisherigen Zersplitterung und Ohnmacht wieder zu erheben sucht. Gleichzeitig tritt unzweifelhaft daS Bestreben hervor, sich wieder mehr in Fühlung und Zusammenhang mit der Regierung zu bringen. Ob die Erklärungen und Forderungen, wie sie im Programm formulirt sind, dazu den Weg bahnen können, ist freilich eine andere Frage, aber zunächst kam er den Urhebern der neuen Organisation und des Programms wohl wesentlich darauf an, durch die theilweise sehr problematische Fassung der einzelnen Sätze möglichst Vielen aus den verschiedenen Gruppen der Konservativen den Zutritt möglich zu machen. Neben zahlreichen Namen von durchaus gemäßigten und praktischen Männerr, welche aufrichtig mit der Regierung zusam- menzugehen wünschen, finden sich Namen der striktesten Kreuz-Zeitungs- Observanz und man darf es gegenüber der Haltung, welche die soge­nannten Deklaranten (die die Erklärung gegen Fürst Bismarck geschrie­ben haben) vor wenigen Monaten einnahmen, innerlich als einen erheb­lichen Erfolg ansehen, daß sie sich jetzt zu einer Partei bekennen, welche augenscheinlich eine Annäherung an die Regierung sucht. Der theore­tisch bedenklichste Punkt in dem Programm ist unzweifelhaft der in Bezug auf den kirchlichen Kampf. Praktisch freilich ist von entschiede­ner Bedeutung, wenn die Konservativen fortan das Recht des Staates, kraft seiner Souveränetät sein Verhältniß zur Kirche zu ordnen, unbe­dingt anerkennen und die Staatsgewalt den entgegengesetzten Ansprüchen der römischen Kurie gegenüber zu unterstützen entschlossen sind. Ge­wissenszwang uno ein Uebergreifen auf das Gebiet des innern kirch­lichen Lebens hat auch die Regierung stets von sich abgewiesen, und wenn eine Revision der Maigesetze in diesem Sinne in Aussicht ge­nommen werden soll, so wird dieselbe schwerlich von erheblicher Bedeu­tung fein können. Die Prov.-Korr. hat in dieser Beziehung einen Auszug deS bemerkenswerthen Urtheils deS kirchl. Gerichtshofes gegen den Erzbischof von Köln mitgetheilt, in welchem er heißt:Es ist dem unbefangenen Beurtherler zweifellos, daß Gesetze diese- Inhalts das Gebiet deS religiösen Glaubens und Gewissen- auch nicht entfernt be- rühren, und daß die aus staatlichem und nationalem Interessen ent­sprungenen im Wesentlichen nur negativen Bestimmungen dieser Gesetze das freie Bekenntniß der christ'ichen und speziell der katholischen Religion sowie die gedeihliche Entwickelung der kathol. Kirche innerhalb der paritätischen Staates nicht behindern." Auch in den übrigen Punkten des Programmes ist klar zu erkennen, daß es nicht die Meinung sein kann, sich als eine Partei zu konstituiren, mit welcher sich die Regierung tdentlsiziren könnte. Die Regierung würde ihre Stellung unter allen Umständen auf einer viel breiteren Grundlage nehmen müssen

_ ~ » erlin, 15. Juli. Prinz Friedrich Karl beabsichtigt in den nächsten Tagen, sich zu einem mehrwöchigen Aufenthalt nach Sylt zu begeben. Der Generalpostmeister Stephan wird während des Som­mers nicht auf Urlaub gehen, da er bereits mit der dießmal ganz b-- onders schwierigen Ausarbeitung des Post- und Telegraphen Etats de- schäftigt ist. In dem Etat dürfte besonders auch auf die weitere AuS- deynung der unterirdischen Telegraphen Rücksicht genommen werden.

UemfelS bei St. Goar, die vor Kurzem vom Geh. Ober­hofbaurath PersiuS besichtigt wurde, soll einigermaßen reparirt werden. Namentlich will man eine Halle erbauen, damit bie königlichen Herr- WAr- Vergnügungstouren von EmS oder Koblenz aus auch auf finürn »rae^^ ^'M^ Obdach zu kurzem Aufenthalte

~ J" Beziehung auf den strafbaren Widerstand gegen Exekutiv, beamte hat das Over- Tribunal, Strafsenat, I. Abtheilung, in einem

Erkenntnisse vom 14. Juni d. J. folgendes Prinzip ausgesprochen: Der mit Gewalt oder durch Bedrohung mit Gewalt geleistete W der- stand gegen Vollzugsbeamte ist auch in den Fällen strafbar, in welchen die vorzunehmende Amtshandlung aus Gründen, welche der Beurthei-- lung des bttreffenden Beamten sich entziehen, oder ihm überhaupt nicht bekannt sind, einer materiellen Anfechtung unterliegen, im Nebligen aber der Beamte seine formelle ZuständigkeitSgrenze nicht überschreitet. Erhält demnach ein Vollzugsbeamter den Auftrag, an einem Orte dienstliche Funktionen auszuüben, welcher der Befugniß der bezüglichen Behörde nicht unterstellt ist, so ist doch der materiell begründete Wider- stand gegen den ausführenden Beamten auf Grund deS §. 113, resp. §. 117 deS Strafgesetzbuches zu bestrafen.

Nach einem imGemeindebeamten" veröffentlichten Erkenntniß des Ober Tribunals vom 15. September 1875 gebührt den Unterbe­dienten des Magistrats, die nach der Städte-Ordnung vom 19. Novew- ber 1808 §. 157 auf Lebenszeit zu wählen sind, nach ihrer Entlassung aus dem verwalteten Amte eine lebenslängliche Pension, auch wenn sie nur auf Kündigung angestellt sind.

Die Benennung eines Stellvertreters des Druckers oder Ver­legers einer Druckschrift auf derselben statt deS Druckers ober Ver­legers z. B. die Benennung des Geschäftsprokuristen ist nach einem Erkenntniß des rheinischen Strafsenats des Ober Tribunals vom 1. Juni d. I. strafbar, auch wenn die Betheiligten im guten Glauben an die Zulässigkeit ihres Verfahrens gehandelt haben. Der Verleger resp. Drucke ist in diesem Falle wegen eines Vergehens gegen die Ordnung der Presse und sein Stellvertreter wegen Hülfele stung zu diesem Vergehen zu bestrafen.

Die Polizeibehörden Preußens sind, laut derAllg. D. Leh- rerztg", angewiesen worden, mittelst Polizeiordnung festzu'etzen, daß wer ein nicht zu der Familie gehöriges Kind während der für den Schulunterricht festgesetzten Zeit zu ländlicher oder gewerblicher Arbeit verwendet, für j^ben Uebertretungsfall in eine Geldstrafe bis zu 30 Mk. genommen werden soll.

Saa rbr ücken , 15. Juli. Ueber die Mutter-Gottes-Er­scheinung zu Marpingen liegen jetzt weitere Nachrichten vor. Danach ist der Schwindel schon vor 1012 Tagen inS Werk gesetzt worden. Zwei kleine Kinder wollen zuerst die Mutter Gottes in einem Dorn­busch oberhalb des Ortes gesehen haben. Sie riefen alsbald ihre El­tern, und diese sahen ebenfalls dieselbe Vision. Die Madonna habe einen Strahlenkranz um sich gehabt und sei mit einem schneeweißen Gewände bekleidet gewesen. Die Kunde verbreitete sich, da man von geistlicher Seite kein Wort der Belehrung, der Aufklärung dagegen hatte, mit rasender Schnelligkeit unter dem bigotten Landvolk. In der Kreisstadt selbst hörte man allerdings auch von dem Schwindel, legte demselben aber keinen Werth bei. Als aber am Montag und Dienstag Tausende und aber Tausende zu Fuß und zu Wagen nicht nur aus der Nähe St. WendelS, sondern auch von der Mosel und BlieS, von der Nahe und Saar herbeizogen, als sich Jung und Alt, Gesunde und Kranke um ein Zweiglein, ein Blatt von der gebenedeiten Dornhecke balgten, da schlug sich die Behörde ins Mittel. Man hatte Kranke, bresthafte Leute herbeigefahren, welche im Schatten der Hecke gesunden sollten. Krüppel, die sich an ihren Krücken kaum fortzuschleppen ver­mögen, sind jetzt noch in Massen an der Wunderstätte vorhanden. Die Dornhecke selbst, ungefähr 10 Meter lang und 1 Meter breit, ist spur­los von der Erde verschwunden; frommer Aberglaube hat sie Stück für Stück sammt den Wurzeln abgebrochen, um sie als Amulette gegen Schäden, so da Mensch und Vieh treffen,. zu gebrauchen. Vorgestern Abend endlich wurde dem Unwesen durch Eintreffen einer Infanterie- Compagnie ein schnelles Ende bereitet, wobei, da die Volksmenge den Platz nicht gutwillig räumen wollte, es leider einen Bajonettstich und mehrere Kolbenstöße absetzte. Mehrere Verhaftungen sind vorgenommen worden, insbesondere die Mütter der beiden Kinder und eine bekannte Betschwester des Ortes sitzen hinter Schloß und Riegel. Gestern war der Regierungspräsident v. Wolff aus Trier in Marpingen und hatte