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Mittwoch den 5. Juli.

1876.

TageZschK«.

Der Krieg.

A. b. Schw. Merk.

Serbien und Montenegro haben gleichzeitig der Pforte den Krieg erklärt, die Truppen beider Staaten haben die feindliche Grenze über­schritten, das ist die zwar nicht unerwartete, aber gleichwohl inhalt­schwere Nachricht, die den Lesern d. Bl. heute früh zugekommen ist. Genau ein Jahrzehnt ist vergangen, seit durch die Entscheidung auf den böhmischen Schlachtfeldern die Machtverhältnisse in Europa eine ent­scheidende Veränderung erlitten haben und die deutsche Macht als ein entscheidender Faktor in die politische Welt eingeführt wurde. Wäh­rend wir in der Erinnerung an jene Tage verweilen, in denen die deutsche Frage" ihre Lösung fand, bösartige Geschwüre, die an unse­rem nationalen Leben zehrten, mit kühner Hand ausgeschnitten und ein von der Nation seit vielen Jahren als unwürdig und schmachvoll em­pfundener Zustand endlich mit dem Schwert durchhauen wurde, trifft die Nachricht ein, daß eine andere Frage, die gleichfalls wie ein Da­moklesschwert seit Jahrzehnten über dem Frieden Europas schwebt, nunmehr dem Austrag der Waffen übergeben ist. Es scheint, daß unser Geschlecht, welches die Einheit Italiens und die Aufrichtung des deut­schen Reichs begrüßen durfte, auch noch die Durchschneidung des gor­dischen Knotens an der untern Donau erleben soll. Der Anfang ist wenigstens gemacht, und Jedermann hat die Empfindung, daß es dies­mal nicht um eine gewöhnliche Auflehnung der halbsouveränen Fürsten gegen den Sultan sich handelt, sondern um die Einleitung zu einer Katastrophe, deren letztes Ende, auch wenn es im Augenblick noch ferne ist, doch kein anderes sein kann, als die Befreiung Europa's von dem seit 4 Jahrhunderten eingedrungenen Türkenvolk. Auf beiden Seiten wird man mit dem Gedanken zu Felde ziehen, daß Größeres auf dem Spiele steht als die augenblicklichen Forderungen, welche der Fürst von Serbien gestellt und die Pforte verweigert hat. Darum ist auch vor- auszusehen, daß der Krieg von beiden Seiten mit Nachdruck, mit ver­zweifelter Hartnäckigkeit geführt werden wird. Seit einem Jahrzehnt hat sich Serbien, dasPiemont" der Balkanhalbinsel, auf diesen Was- fengang vorbereitet, aber auch die kriegerischen Fähigkeiten der OSmanli sind noch nickt erloschen, und sie werden um so mehr alle ihre Kräfte zusammenraffen,, als sie wohl wissen, daß ein kriegerischer Erfolg sie auch von ihren inneren Nöthen theilweise befreien würde, während eine schimpfliche Niederlage bei der jetzigen trostlosen Lage des Reichs das­selbe vollends aus den Fugen treiben könnte. Auf ihrer Seite ist die Uebermacht und ohne Zweifel bessere Disziplin und bessere Ausrüstung der Armee. Dagegen rechnen Serbien und Montenegro auf die Mit- Hülfe der revolutionären Bewegung, die eine Anzahl von Provinzen ergriffen hat, auf die Gährung, welche auch in den übrigen, ja in . Stambul selber herrscht. Rassenhaß und GlaubenSsanatiSmus wird auf beiden Seiten gleichmäßig die Waffen schärfen. Was unter diesen Um­ständen der Ausgang sein wird, rann Niemand voraussagen. Gewiß ist nur, daß eine Niederlage für die unternehmenden Fürsten weniger verhängnißvoll sein wird, als eine Niederlage für die Türkei ist. Denn in jenem Fall werden die Mächte dafür sorgen, daß die beiden Fürsten- thümer in ihrem Bestände erhalten und ihre bisherige Unabhängigkeit von der Pforte nicht beeinträchtigt werde. Im andern Fall aber, wenn die türkischen Waffen erliegen, werden die Mächte nicht umhin können, den fortschreitenden Zerbröckelungsprozeß der Türkei ihrerseits zu sank- twmren. Vorläufig sind sie übereingekommen, abzuwarten und in die LLaffenentscheidung nicht einzugreifen. Zunächst werden, wie der Brüs- seler Nord gesagt hat, die Thatsachen sprechen.

, ~ ^4 ^mR. u. St.-A." verbleibt Se. Majestät der Kaiser und Röntg big zum 6. Juli in EmS und wird an diesem Tage das Kaiseruche Hoflager nach Coblenz übersiedeln. Ob die übrigen Reise- vlsposttlonen hierdurch eine Aenderung erleiden werden, steht noch nicht fest.

DerR. u. St.-A." enthält: 1) Gesetz, betreffend die Bethei­

ligung des Staates an dem Unternehmen einer Eisenbahn von Jtzehoe über Wilster, Taterphal und Meldorf nach Heide. Vom 14. Juni 1876. 2) Gesetz, betreffend die Verlegung des Etatjahres und die Feststellung des StaatShaushalts-EtatS für das Vierteljahr vom 1. Januar bis 31. März 1877. Vom 29. Juni 1876. 3) Regulativ für die Prüfung der Thierärzte, welche das Fähigkeitszeugniß für die Anstellung als be­amteter Thierarzt zu erwerben b^absich igen.

: _ Eine Beleidigung, welche in einem durch Ueberdruck in großer Anzahl vervielfältigten und an verschiedene Personen gerichteten Briefe enthalten ist, ist nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals-Senats für Strafsachen, II. Abtheilung, vom 15. Juni 1876, als ein Preßvergehen zu beurtheilen.

Fürst Bismarck hat, wie der Weser-Ztg. von Berlin geschrie­ben wird, vor seiner Abreise nach Kissingen sein Testament gemacht und - dasselbe bei dem Berliner Stadtgerichte deponirt.

Der Staatsminister a. D. von Westphalen, bekannt aus der ! Reaktionsperiode, während welcher er dem Ministerium des Innern i Vorstand, ist am 3. Juli Früh zu Berlin in einem Alter von 77 Jah­ren gestorben.

Wie amtlich mitgetheilt wird, wirft die in traurigem Anden­ken stehende Katastrophe in den brasilischen Colonien Moniz und Theo­dors aufs Neue ihre Schatten. Bekanntlich sind daselbst beinahe 2000, durch die Prospekte einer früher in Hamburg, jetzt in Antwerpm be­stehenden Firma mißleitete deutsche Auswanderer in das größte Elend gerathen; 738 Personen sind dort gestorben. Es gelangen nun aus Bahia seitens des dortigen deutschen Reichskonsulats die traurigsten Schilderungen der verlockten, zu Grunde gehenden Auswanderer hierher. . Demgemäß werden Schritte gethan werden, daß die brasilianische Re­gierung aus Rücksicht der Billigkeit und Menschlichkeit den Wittwen und Waisen der Opfer die Rückkehr nach Deutschland ermögliche. (Trib.)

Dresden, 1. Juli. Heute Mittag 1 Uhr ist der Landtag ; im Thronsaale des K. Residenzschloffes von dem Könige mit einer Thronrede geschlossen worden, worin es heißt: Die Aufgaben der Ses­sion haben sich umfangreicher gestaltet, als bei Beginn derselben ange­nommen werden konnte. Für den öffentl. Verkehr sowohl als für die gesummte Staatsverwaltung einflußreiche Fragen find zur Entscheidung gelangt, indem Sie dem Vorschläge Meiner Regierung, ein großes und weitverzweigtes, seiner Zeit von dem Unternehmungsgeiste thatkräftiger Bürger inS Leben gerufenes und von ihnen Jahrzehnte hindurch mit Umsicht und Erfolg geleitetes Eisenbahnunternehmen für den Staat zu erwerben, zugestimmt und nächstdem die Mittel bewilligt haben, um eine Mehrzahl anderer Eisenbahnen auf den Staat zu übernehmen. Wenn in letzterer Beziehung die Besorgniß einer in nächster Zukunkt in Aus­sicht stehenden Mehrbelastung der Staatskasse überwogen worden ist von dem Wunsche, ausgedehnten Landestheilen die Wohlthaten einer Eisen­bahnverbindung zu erhalten und zu sichern, so gewährt es Mir beson­dere Befriedigung, daß eine Vereinbarung mit Meiner Regierung er­zielt worden ist, durch welche die erforderlichen Mittel bereit gestellt werden, ohne von den altbewährten Grundsätzen der sächsisch n Finanz­verwaltung abzugehen. Aber nicht blos für die wirthschafttichen Inte­ressen des Landes, sondern auch für die Interessen der geistigen Bil­dung und des kirchlichen Lebens hat die verflossene Session fruchtbare Ergebnisse geliefert. Durch die Verabschiedung des Gesetzes über die Gymnasien, Realschulen und Seminare ist diesen Anstalten nunmehr eine feste Grundlage gewährt worden, auf der es ihnen möglich sein wird, ihre Ziele mit um so größerer Sicherheit zu verfolgen. Durch die Annahme des Gesetzes, das Oberaufsichtsrecht über die katholische Kirche betr., ist eine gesetzliche Regulirung des Verhältnisses zwischen dem Staate und der kathol. Kirche gewonnen, welche, indem sie in der Hauptsache die bisher bewährten Uebungen festhält, wie zuversichtlich zu hoffen steht, dazu beitragen wird, dem Lande auch die fernere Er­haltung des kostbaren Gutes des konfessionellen Friedens sicher zu stel­len. Von den übrigen Gesetzen gedenke ich nur noch der von Ihnen gebilligten Revision des ZivilstaatSdienergesetzes, durch welche die recht