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wieder gänzlich den Geschwornengerichten zu unterstellen, doch sprach! die Kammer dieser Forderung die Dringlichkeit ab; ein Anderer frug die Regierung, was sie zur Hebung der Volkswohlfahrt zu thun ge- denke. Auf diese Interpellation antwortete der Premier Dufaure, daß die Regierung nichts anderes thun könne, als, durch Unterdrückung aller gegen die jetzige Staatsform gerichteten Umtriebe, die Ruhe und Sicherheit im Innern aufrechtzuerhalten, auf daß das Volk sich unge­stört der Arbeit, die allein zur Wohlfahrt führe, hingeben könne. Dar- auf wußte der Bonapartist nichts zu erwidern. Die Republikaner aber zollten Herrn Dufaure lebhaften Beifall.

So sehr sich der spanische Premierminister Canovas freuen mag, daß auch der Senat sowohl den Verfassungsentwurf, als auch denjeni­gen betreffs der theilweisen Aufhebung der baskischen Sonderrechte ge­nehmigt hat, so ist doch nicht zu verkennen, daß die Gegner seiner Po­litik sich stetig vermehren. Das Gesetz betreffs der baskischen Vorrechte z. B. vermindert weder den Unmuth der Basken, noch befriedigt es die Liberalen und Radikalen, welche eine vollständige Aufhebung dieser Sonderrechte für das allein Richtige halten.

Das dänische Folkething ist wieder vertagt, nachdem es mit 62 gegen 24 St. eine gegen die Regierung gerichtete Tagesordnung ange­nommen. Der König scheint trotzdem keine Lust zu haben, das gegen­wärtige Kabinet durch ein demokratisches zu ersetzen.

Vom türkischen Jnsurrektionsschauplatze verlautet außer der be* kannten Thatsache, daß Mukgtar Pascha die herzegowinische Festung Niksie verproviantiren konnte, ohne auf Aufständische zu stoßen, nichts Sonderliches. Man vermuthet aber, daß diese Verproviantirung durch die Hülfe Montenegro's gelungen sei, dessen Fürst mit Eifersucht gegen Serbien erfüllt sei. Es muß sich aber erst bestätigen, daß etwas Wahres daran ist.

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DerR. u. St.-A." enthält 1) Gesetz, betreffend die Vereini­gung des Herzögthums Lauenburg mit der preußischen Monarchie. Vom 23. Juni 1876. 2) Gesetz, betreffend die Betheiligung des Staates an dem Unternehmen einer Eisenbahn von Jtzehoe über Wilster, Taterphal und Meldorf nach Heide.

Berlin, 1. Juli. Die gestrige letzte Sitzung des Abgeord­netenhauses nahm kaum eine Stunde in Anspruch. Die ersten vier Ge­genstände der Tagesordnung wurden sofort wieder abgesetzt. Zwei da- von betrafen Mandatsfragen, deren Erörterung durch den nunmehr er­reichten Schluß der Legislaturperiode überflüssig geworden war. Die beiden andern waren die Borlagen, betreffend die Umzugskosten der Staatsbeamten und die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst. Nachdem das Herrenhaus auf den den Landrath betreffenden Compro- mißvorschlag des Abgeordnetenhauses nicht eingegangen war, mußte die letztere Vorlage, trotz der gegentheiligen Ansicht der Abgg. Windthorst- Meppen und Stengel, für aussichtslos gehalten werden. Eine Verstän­digung über die Umzugskosten-Vorlage hatte ohnehin nicht mehr für möglich gegolten. Zur Verhandlung kamen heute nur noch einige Pe­titionen, darunter zwei, welche das Lehrerdotationswesen betrafen. Die­selben wurden der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen. Dann gab der Präsident v. Benniffen die übliche Uebersicht über die Thätig­keit des Hauses während dieser überaus arbeitsreichen Session, und auf die Aufforderung des Alterspräsidenten v. Bonin erhob sich das Haus, um dem Präsidenten und dem ganzen Bureau für die Leitung der Ge­schäfte zu danken. Präsident von Bennigsen sprach seinerseits dem Hause seinen Dank für das ihm geschenkte Vertrauen und die ihm alle­zeit gewährte Unterstützung aus, worauf er mit dem dreimaligen Hoch auf den Kaiser und König die Sitzung schloß. Die kurz darauf fol­gende gemeinschaftliche Sitzung beider Häuser im Saale des Abgeord­netenhauses wurde von dem Präsidenten des Herrenhauses, Graf Stol- berg, geleitet. Der Vice-Präsident des Staatsministeriums verlas die königliche Schlußbotschaft und e> klärte die Session für geschlossen. Die Versammlung trennte sich darauf unter lebhaftem Hoch aus den Kaiser UNd König. tTribh

Nach §. 186 des Reichsstrafgesetzbuches wird Derjenige mit Strafe belegt, welcher bezüglich eines Anderen eine Thatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffent­lichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wenn diese Thatsache nicht erweislich wahr ist, wenn also der Beweis derselben nicht in gesetzlicher Weise geführt werden kann. Der gute Glaube des die Thatsache Be­hauptenden oder Verbreitenden bezüglich der Wahrheit derselben ist, nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 1. Juni d. I, dieser Bestimmung gegenüber rechtlich ohne Bedeutung, da das Gesetz seine Straffreiheit nicht davon, sondern von dem Beweise ihrer Wahrheit ab- hängrg gemacht hat. Nimmt der Behauptende mit seiner Aeußerung berechtigte Interessen wahr, ch ist feine Straffreiheit nicht von der Er­bringung des Wahrheitsbeweises abhängig; es bedarf zur Begründung der Straffreiheit auch nicht einmal der Feststellung des guten Glaubens, so lange der Behauptende sich innerhalb der Grenzen des §. 193 des Strafgesetzbuches bewegt und namentlich nur zur Wahrnehmung berech­

tigter Interessen, und nicht in der Absicht^zu beleidigen die fragliche Behauptung aufstellt.

Der Richter ist gesetzlich nicht behindert, in einer strafgericht- lichen Untersuchung bei der Würdigung der Strafthat und bei der da­durch bedingten Strafzumessung auf eine Vorbestrafung des Angeklagten wegen eines gleichen Vergehens, selbst wenn die Vorbestrafung schon verjährt ist, Rücksicht zu nehmen. Erkenntniß deS Ober Tribunals, Strafsenats, II. Abth., vom 8. Juni 1876.

Haag, 1. Juli. Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin des Deutschen Reichs und von Preußen sind mit Ihren Kindern heute früh hier eingetroffen und als­bald nach Scheveningen weiter gereist. Die Königin der Niederlande begrüßte die Kronprinzlichen Herrschaften am Bahnhöfe.

DieTrib." sagt in ihrer Polit. TageSschau Nr. 152 unter anderem Folgendes:Auch heute bleiben die Blicke nach wie vor auf den Orient gerichtet. Es erscheint dabei ziemlich gleichgültig, ob in diesem Augenblicke die Feindseligkeiten zwischen den Serben und Türken bereits eröffnet sind. Aller Wahrscheinlichkeit nach werden wir einer Nachricht darüber erst in den nächsten Tagen entgegensehen dürfen. Da einmal der Kampf als ein unmittelbar vor der Thür stehender betrach- tet werden muß, so verschlägt es auch wenig, wenn jetzt aus Belgrad gemeldet wird, daß das Ultimatum Serbiens nach Konstantinopel abge­gangen sei. Nachdem die Pforte erklärt hatte, daß sie auf Unterhand­lungen sich nicht einlassen könne, ist dieses Ultimatum nichts als eine leere Form, welche dem Laufe der Dinge eine andere Wendung nicht mehr zu geben im Stande ist. Auch überrascht es uns nicht, wenn jetzt aus Cettinje die bestimmte Meldung von der Existenz eines vor bereits 14 Tagen ratificirten serbisch montenegrinischen Allianzvertrages kommt. Man wußte lange, daß dieses Bündniß eine Thatsache war und die Ziele desselben sind ja offen ausgesprochen worden.

Petersburg, 30. Juni. Gegenüber wiederholten anzwei­felnden Meldungen hinsichtlich des Zusammentreffens der Kaiser von Rußland und Oesterreich wird hier versichert, es stehe fest, daß die Zu­sammenkunft stattfinde, wie schon aus den an die amtlichen und Hof­kreise ergangenen Anordnungen hervorgehe. In Belgrad ist auf direkten Befehl des Kaisers Seitens des dortigen russischen Vertreters bis zuletzt Alles aufgeboten worden, um den Fürsten vom Ueberschreiten der türkischen Grenze abzuhalten. Der Fürst erklärte jedoch, er könne, von der Bevölkerung gedrängt, dem Vorgehen der Türken in Bosnien und den Verletzungen der serbischen Grenze nicht ruhig zusehen; er glaube, daß, wenn der früher ventilirte Vorschlag, ihn, bei voller Wahrung der Souveränetät des Sultans, zum Vizekönig von -Bosnien zu ernennen, von der Pforte angenommen worden wäre, die Bewegung und die Unsicherheit der Verhältnisse aufgchört hätte; die Pforte wolle aber keine Unterhandlungen mit Serbien, deßhalb müsse er der Stim­mung des Landes Gehör geben und dasselbe schützen.

Athen, 1. Juli. Ihrer friedlichen Politik getreu verhaftete die Regierung an der Grenze Agenten, welche die türkischen Provinzen insurgiren und hierorts Leute anwerben wollten.

Man meldet aus Bukarest: Bekanntlich hat die rumänische Regierung den Beschluß gefaßt, ihre Neutralität für alle drohenden Eventualitäten nachdrücklichst zu wahren. Sie hat diesem Beschlusse praktische Folge zu geben seither nicht einen Augenblick gezögert. Um so peinlicher mußte hier die Meldung wirken, daß die türkische Regie­rung auch mit ihrer Donau-Flottille gegen Serbien zu operiren beab­sichtigt. Nach den Pariser Traktaten ist die Donau neutral. Da aber die Projektile, mit welchen Serbien eventuelle von türkischen Schiffen ausgehende Bombardements beantworten würde, leicht rumänisches Ge­biet, beziehungsweise rumänische Städte berühren könnten, hat sich die rumänische Regierung zur Vermeidung solcher Eventualitäten an die Garantiemächte gewendet. Gleichzeitig ist ein 2000 Mann starkes ru­mänisches Observationskorps an der Grenze gegen Serbien ausgestellt worden.

Lokales von hier und Umgegend, sowie Provinzielles Hauau 3. Juli 1876.

Vergangene Nacht erschoß sich ein junger Mann von 22 Jah­ren (Goldarbeiter) in seiner Wohnung in der Gärtnergasse. Derselbe, ein ganz solider Bursche, soll sich schon seit längerer Zeit eingebildet haben, daß er von einer unheilbaren Krankheit befallen sei.

Heute Morgen passirte eine Abtheilung Artillerie auf ihrem Marsche nach GrieSheim unsere Stadt.

Versteigeruugs- und Verpachtuugs-Kaleuder für Dienstag den 4. Juli.

Nachm. 2 Uhr versteigert Herr Taxator W. Seiffert in der Be­hausung franz. Allee Nr. 1 den Nachlaß der verstorbenen Frau Wtw. Hüge, bestehend in Stuben- und Küchenmöbeln, Betten, Kleidungs­stücken und sonstigen Haushaltungsgegenständen gegen Baarzahlung (f- Nr. 152Han. Anz.").

Für heute. Spritze Nr. 5 bei Beck. Katholischer Hilfs- verein: Abends 8 Uhr Generalversammlung.