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mit dem betreffenden Poffaufschlag. Pireiuzelne Nummer io Pis.
{janmirt Aiyeiger.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, wd Samstags mit der Berliner Prövinzial Correspondenz.
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Freitag den 23. Juni.
1876.
| Juni 1875, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, i bringen wird. Der Instruktion ist eine Anweisung für das Obduk- ! tions- und Desinfeklionsverfahren beigefügt.
Die Handhabung der Instruktion wird zum großen Theil den ■ OrtS-Polizei-Behörden obliegen. Dieselben sowie die beamteten Thier- ärzte haben sich mit dem Inhalt der Instruktion baldigst bekannt zu machen.
Zur wirksamen Abwehr der Maul- und Klauenseuche ist es unerläßlich, daß die Organe der Polizeiverwaltung, sowie die beamteten Thierärzte die Treibheerden von Wiederkäuern und Schweinen sorgsäi- ■ t'g beaufsichtigen und im Falle des Seuchenverdachts der betreffenden ■ Octspolizei Behörde sofortige Anzeige machen, damit die Letztere event, die in der Instruktion vorgeichriebenen Maßregeln in Betreff dieser Heerden anordnen kann, die Kreisthierärzte werden hierauf ganz beson- ders aufmerksam gemacht, desgleichen bie Gendarmen und Exekutivste- amten der Ortsposiz i-Behörden.
Unter welchen Umständen in einzelnen Fällen die Zuziehung nicht | beamteter approbirter Thierärzte zur Ausübung der den beamteten ’ Thierärzten durch das Gesetz vom 25. Juni 1875 zugewiesenen Funktionen gestattet sein soll, ist im §. 125 der Instruktion genauer angegeben. Die Königliche Regierung ist ermächtigt, auf Antrag von Gemeinde-Behörden beziehentlich Unternehmern von Viehmäkten unter dem - Vorbehalt des Widerrufs ausnahmsweise zu gestatten, daß die im §. ' 15 des Gesetzes vorgeschriebene Beaufsichtigung der Vieh- und Pferde- : märkte nicht beamteten approbirten Thierärzten übertragen werde, wenn die Beaufsichtigung durch den beamteten Thierarzt wegen größerer Entfernung des Wohnsitzes desselben oder aus sonstigen Gründen mit erheblichen Mehrkosten für die Verpflichteten verbunden sein würde, und gegen die Zulässigkeit des betreffenden nicht beamteten Thierarztes keine Bedenken obwalten.
Hanau am 13. Juni 1876.
Der Landrath.
Gefunden: Ein Messer. Ein Portemonnaie, enth. 20 Ps.» Uhrschlüssel, Cigarrenfpitze rc. Eine Photographie. Ein Rechnenbuch. Ein kath. Katechismus. Eine Pferdedecke. Eine große Scheere. Ein englisch-fran?ös. Wörterbuch mit der Inschrift „Sautrach".
Zugelaufen: Ein gramr Spitz, w. Geschlechts. Ein Pinscher.
Verloren: Ein schwarzer Regenschirm.
Entlaufen: Ein grau« und schwarzgefleckter Hund.
Hanau am 23. Juni 1876.
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— Berlin, 22. Juni. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung gelangte die Petition des Reichstagsabgeordneten Moritz Wiggers zur Berathung. Derselbe bittet das Haus, seine bezüglich der Ausführung des projiktirten Rostock-Berliner Sch.ffahrtskanal gestellten Anträge dem Handels-Minister zur Berücksichtigung zu überweisen und denselben zu veranlassen, sich wegen des in Rede stehenden Kanalprojektes mit beiden mecklenburgischen Renierungen darüber zu verständigen, in welcher Weise und unter welchen Voraussetzungen das geplante Unternehmen durch Staatsmittel zw unterstützen fei.
Der Referent Abg. Berger beantragte Namens der Budgetkommission die Petition der Königlichen Staatsregierung mit der Aufforderung zu überweisen, eine technische und wirthschaftliche Prüfung des Berlin- Rüstocker Kanals vorzunehmen. Der Regierungskomm ssar Geheimer Ober-Regierungs-Rath Homeyer wies auf die Aussichtslosigkeit des erwähnten Projektes hin und empfahl den Uebergang zur Tagesordnung. Der Handels-Minister zDr. Achenbach schloß sich diesem Wunsche an, indem er sich zwar nicht absolut ablehnend dem Projekte gegenüber verhielt, jedoch mit Rücksicht auf die Schwierigkeit, eine ausreichende finanzielle Betheiligung der Interessentenkreise zu erreichen, die Angelegenheit bis zum Eintritt günstigerer Verhältnisse zu vertagen hat. Dann wurde die Petition nach dem Antraze der Kommission der Staatsregierung mit der Aufforderung üderwirsen, eine technische und wirthschaftlichk Prüfung der Projektes zu veranlaffen.
Bekamuvmchnugen Köuigi. LaudrathSamtS dahier.
Der Vorstand des Turnlehrer vereins für das südliche Hannover und die Provinz Hess wNassau beabsichtigt am 24. Juni er. die dritte Hauptversammlung in Cassel abzuhalten, welche laut des Programms sowohl Vorträge und Berathungen als auch Vorführung. praktischer Uebungen zum Gegenstand haben wird.
Zur Förderuna des Sckulturnwesens ist die Genehmigung ertheilt, daß diejenigen mit Turnunterricht betrauten Elementarlehrer, welche an der qu. Versawmmna sich zu bttheiUgen wünschen, auf ihren deß- halbigen bei dem resp. Schulvorstande, bezw. der Stadtschuldeputation zu stillenden Antrag für den 24. Juni beurlaubt werden, sofern nicht ein dringendes Schulinteresse entgegensteht.
Die Ortsvorstände wollen dies den Herrn Schulinspektoren zur Beachtung miitheilen.
Hanau am 19. Juni 1876.
Der Herr Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten hat auf Grund des §. 60 des Gesetzes vom 20. Juni 1875 ongeordnet, daß der eine der drei Schlüssel zu dem Kirchenkasten nicht von dem Pfarrer oder einem sonstigen Geistlichen, welche nach §. 10 a. a. O. sich mit der Kassen Verwaltung und der Rechnungsfüh- rung nicht b:fassen sollen, sondern von einem Kirchenvorsteher in Verwahrung zu nehmen ist.
Hanau am 19. Juni 1876.
Die Herren Bürgermeister wollen nachstehende Bestimmungen den Herren Lokal-Schulinspektoren und Lehrern zur Beachtung vorlegen.
Lehrer beziehungsweise Lehrerinnen dürfen Reisen, in Folge deren sie den Unterricht versäumen, nur dann unternehmen, wenn sie dazu Urlaub erhalten haben, welcher jedoch nur für dringend nothwendige und unaufschiebliche Reisen zu gewähren ist.
Diesen Urlaub ertheilt bis zu acht Tagen der Königliche Schul- Vorstand, auf längere Zeit die Königlicke Regierung.
In Eilföll n kann der Königliche Lokal-Schulinspektor, bei welchem überhaupt das Urlaubsgesuch anzubringen ist, bis zu 3 Tagen allein solchen U laub ertheilen, hat jedoch dann die nachträgliche Zustimmung des Landraths alsbald einzuholen.
Für Hanau tritt in Stelle des Landrath der Herr Oberbürger. Meister, für Bockenheim der Herr Bürgermeister.
UebrigenS darf den Lehrern b ziehungSweise Lehrerinnen im Laufe des JahreS im Gangen nur für 14 Tagen Utlaub gewährt werden.
Für Reisen in der Ferienzeit bleibt die Regierungs Verfügung vom 3. Juli pr. zu B. 6758 mit der Maßgabe in Kraft, daß, wenn die Abwesenheit länger als 3 Tage dauert, der Lehrer, er sei Kirchen- Aener oder nicht, dem Königlichen Lokal-Schulinspektor vor Antritt der Reise mit Angabe des Reiseziels und der muthmaßlichen Dauer der Abwesenheit schriftlich oder mündlich Anzeige zu machen hat.
Für die nicht auf Reisen bezüglichen Urlaubsgesuche von Lehrern und Lehrerinnen gelten auch ferner die seitherigen Bestimmungen.
Hanau am 19. Juni 1876.
Nach Mittheilung des Herrn Stempelfiskals Bacher zu Cassel wird die Revision der Gemeinde-Rechnungen bezüglich der Stempel- Verwaltung zu den Unteranlagen derselben gegen Ende dieses Monats ^absichtigt. Es wollen die Herren Bürgermeister diejenigen zu den Gemeinde-Rechnungen pro 1873 und 1874 gehörigen Original urkunden (Verkaufs- und Verpachtungsprotokolle u. s. w) welche in den Belege- heften nicht enthalten und zu welchen seiner Zeit Stempel verwendet sind, bezw. hätten weiwendet werden sollen, sofort ander «inreichen.
Hanau am 21. Juni 1876.
Die Ortsvorstände mache ich darauf aufmerksam, daß die nächste Nummer des Amtsblatts eine von dem Herrn Minister für die land- wirthschaftlichen Angelegenheiten unter dem 19. v. M. erlaffene In- l struktio» zur Ausführung der §§. 17 bis 27 des Gesetzes vom 25. i