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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, md Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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Mittwoch den 14, Juni.
1876
Bekanntmachung.
Dienstag den 8. August er., von 9 Uhr Vormittags ab, sollen hierselbst circa 120 Gestütpferde, bestehend aus Landbeschälern, Mutter- stuten (meistens bedeckt), 4jährigen Hengsten, Stuten und jüngeren Fohlen, meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden.
Sämmtliche 4jährigen und älteren Pferde sind mehr oder weniger geritten. Die zu verkaufenden Pferde werden am 7. August von 7 bis 10 Uhr Morgens geritten, sowie am 6. und 7. August Nachmittags von 3 bis 6 Uhr auf Wunsch an der Hand gezügt.
Für Personenbeförderung zu den bezüglichen Zügen vom und zum Bahnhöfe wird am 6., 7. und 8. August gesorgt sein.
Trakehnen, den
Wird veröffentlicht Hanau am 31.
9. Mai 1876.
Der Landstallmeister gez. von Dassel.
Mai 1876.
Der Landrath.
Auf die Wahrnehmung oder Anzeige von nicht rechtzeitiger oder ungenügender Erfüllung der durch den Landwegebau-Etat einer Gemeinde oder einem Gutsbezirke auserlegten Leistung wird der betreffende ständische Baubeamte (Baumeister) den Ortsvorstand auffordern, das Versäumte binnen einer bestimmten Frist nachholen zu lassen. Dieser Aufforderung zu entsprechen, ist der Ortsvorstand verpflichtet, wobei er, soweit Dienstleistungen der Ortsangehörigen in Frage kommen, als Staatshülfsbeamter mit der Verhängung von Strafen oder der Ausführung der Leistung durch einen Dritten und Einziehung der Kosten von dem Verpflichteten vorzuschreiten befugt ist. Sofern sich der Orts- vorstand der Aufforderung des ständischen Baubeamten gegenüber säumig zeigt, so ist der letztere berechtigt, die betreffende Communal-Auf- sichtsbehörde — Disciplinarbehörde — zur Ergreifung von Zwangs - maßregeln gegen den Ortsvorstand bezw. die Gemeindeverwaltung des betreffenden Orts zu requiriern und diese Behörde verpflichtet, solchen Requisitionen Folge zu geben. Etwaige Beschwerden des Herrn LandeS- direktors in Bezug auf die Erledigung derartiger Requisitionen, sowie andererseits Beschwerden von Ortsvorständen bezw. einzelnen Pflichtigen wegen der ihnen gemachten Auflagen werden in dem sür Communal- Angelegenheiten bestehenden Justanzenzug erledigt.
Demgemäß werden die Ortsvorstände veranlaßt, den an sie ergehenden Requisitionen der ständischen Baubeamten alsbald zu entsprechen und die Restanten in Gemäßheit der Verordnung vom 22. September 1869 — Amtsblatt S. 814 — durch Mandat zur Ausführung der schuldigen Leistung mit einer je nach der Dringlichkeit zu bemessen- den Frist — in der Regel von 8 Tagen — unter der Androhung aufzufordern, daß bei fruchtlosem Ablauf derselben die Leistung aus ihre Kosten ausgeführt werde. Leistet der Verpflichtete innerhalb der gesteckten Frist nicht, so ist die rückständige Leistung durch einen Dritten ausführen zu lassen und sind die dadurch erwachsenen Kosten im Wege der Exekution von dem Verpflichteten beizutreiben, event, durch das Amtsgericht beitreiben zu lassen. Sofern dagegen die Leistung durch einen Dritten nicht auszuführen steht, ist dieselbe von dem Verpflichteten durch Geldstrafen zu erzwingen.
Falls die Ortsvorstände wider Erwarten dieser Anweisung nicht nachkommen, bezw. in der Beseitigung der Wegebau-Rückstände sich lässig zeigen sollten, wird die chimärisch eingeschritten werden.
Hanau am 9. Juni 1876.
Der Landraih.
'®« ,.R. u. St.-Anz." Nr. 136 enthält Gesetz über die Auf- Diözesen^ ^ Staats bei der Vermögens Verwaltung in den katholischen
~ 3n den deutschen Münzstätten sind bis zum 3. Juni 1876 geprägt: an Goldmünzen: 1,081,597,160 Mark Doppel-
krönen, 323,653,680 Mark Kronen; hiervon auf Privatrechnung: 170,625,005 Mk.; an Silbermünzen: 47,261,395 Mark 5-Markstücke, 136,889,738 Mark 1-Markstücke, 26,088,544 Mark 50 Pf. 50 Pfennigstücke, 25,767,983 Mark — Pf. 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 16,686,162 Mark 80 Pf. 10-Pfennigstücke, 9,785,637 Mark 65 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 5,511,539 Mark 62 Pf. 2-Pfen- nigstücke, 3,038,353 Mark 47 Pfennige 1-Pfennigstücke. GesammtauS- Prägung: an Goldmünzen: 1,405,250,840 Mark; an Silbermünzen: 236,007,660 Mark 50 Pf.; an Nickelmünzen: 26,471,800 Mark 45 Pfennige; an Kupfermünzen: 8,549,893 Mark 9 Pf.
— Die Unterlassung der Stempelung eines stempelpflichtigen Schrisistückes wird dadurch nicht straflos, daß der Stempelpfstchtige keinen Stempel bei der amtlichen Verkaufsstelle erhalten konnte. Vielmehr bedarf es, nach einem Erkenntniß deS Ober-Tribunals vom 17. April d. I. für die Straflosigkeit des Nachweises, daß im Orte überhaupt die Erlangung eines Stempels nach Ausnahme des stempelpflichtigen Schriftstückes unmöglich gewesen war. c«. u. St.-Anzo
— Die Köln. Ztg. gibt der Hoffnung Ausdruck, daß Staats- minister Delbrück die Unterhandlungen bezüglich der abzuschließenden Handelsverträge fügten wwde. Das Blatt schreibt: „Die Stelle, an welcher Minister Delbrück dem Staate und dem öffentlichen Wohls im höchsten Grade nützlich sein kann, ist sehr naheliegend gegeben. Eben die Handelsverträge, die er unterhandelt hat und deren berufener Interpret er blieb, sind ihrem Abbrüche nähr und bedürfen der fortbildenden Erneuerung. Von anderen Amtsgeschäften befreit, wird Delbrück den betreffenden Unterhandlungen sich gewiß ohne Ueberanstrengung unterziehen können." Das rheinische Blatt gibt damit einem Wunsche Ausdruck, der, wie auch die Nat. Ztg. bemerkt, in den weitesten Kreisen getheilt wird. Schon bei dem Rücktritt des Reichskanzleramtspräsidenten verlautete, daß es nicht ausgeschlossen sei, daß Delbrück die bezüglichen Unterhandlungen übernehmen würde und gewiß würde in bewährtere und sachkundigere Hände eine solche Aufgabe nicht gelegt werden können. Man darf die Hoffnung hegen, daß die diplomatischen Verwicklungen, welche die Orientfrage begleiten, wenigstens das Gute haben werden, die Regierung davon abzuschrecken, durch Hereinziehung neuer handelspolitischer Schwierigkeiten die allgemeine Lage zu verschlimmern. Eine Handelspolitik, welche die Gemeinsamkeit der Interessen der verschiedenen Nationen durch Erschwerung der wirthschaftlichen Beziehungen minderte, würde in einen inneren Gegensatz gegen das politische Einver- ständniß treten, das die Staaten Europas in wachsendem Maße unter einander suchen.
— Aus Nassau, 8. Juni. In Ems hat der telegraphische Verkehr in den letzten Wochen so außerordentlich zugenommen, daß die auf der dortigen Station seit der Anwesenheit des Kaisers Alexander beschäftigten 16 Telegraphisten zur Bewältigung der ankommenden und abgehenden Depeschen nicht mehr ausreichten und in den jüngsten Tagen neue Kräfte herangezogen werden mußten. — Die k. Regierung zu Wiesbaden hat die Abhaltung etwaiger Prozessionen, die am 16. d. aus Veranlassung des Jubelfestes der Erwählung des Papstes Pius beabsichtigt sein sollten, als nicht hergebracht, verboten. <®»*-
— Aus Thüringen, den 8. Juni. Die in Erfurt tagende allgem. deutsche Lehrerversammlung hat als Versammlungsort für Pfingsten 1877 Augsburg gewählt. Ein Antrag auf Aufhebung des Lehrertags erhielt nicht die Mehrheit.
— Dr eSden, 9. Juni. Heute ist hier nach der „D. A. Z." der Kongreß der Freunde für Feuerbestattung zusammengetreten und wird sich dessen Beisammensein und Thätigkeit noch bis über den morgenden Tag erstrecken. Heute Abend findet eine Versammlung im kön. Belvedere auf der Terrasse statt, wo die geschäftlichen Formalitäten wie die Wahl des Kongreßausschusses und die Feststellung der Geschäftsordnung Erledigung finden sollen. Morgen findet dann eine öffentliche Versammlung und eine geschlossene Sitzung statt. In ersterer wird sich das Hauptinteresse voraussichtlich auf den Vortrag des P of. Kinkel aus Zürich konzentriren.