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Mittwoch den 7. Juni.

1876.

Bekauntmachung.

Bei der, dem Plane gemäß, heute vor Notar und Zeugen statt- gefundenen 62sten Serien-Ziehung des vormals kurhessischen, bei dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne zu Frankfurt a. M. aufgenommenen Staats-Lotterie-Anlehens vom Jahre 1845 sind folgende 80 Serien-Nummern gezogen worden:

127 130 164 187 360 370 374 382 415 426 616 663 785 897 917 1105 1211 1319 1466 1507 1549 1757 1764 2018 2119 2270 2299 2370 2395 2430 2643 2719 2731 2811 2881 2882

2926 3065 3167 3210 3333 3387 3393 3431 3470 3543 3637

3694 3955 4004 4006 4046 4155 4259 4375 4391 4789 4861

4935 4974 5053 5087 5141 5162 5214 5246 5321 5522 5638 5771 5780 5862 5955 6048 6114 6181 6397 6427 6431 6536.

Wir bringen solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.

Cassel, am 1. Juni 1876.

Königliches Regierungs- Präsidium.

J. V.

Mittler.

Tagesschas.

Der ,,R.- u. St.-A." enthält: Gesetz, betreffend die evange­lische Kirchenverfassung in den acht älteren Provinzen der Monarchie, vom 3. Juni 1876.

Aus Berlin, 5. Juni, meldet ein Telegramm derKöln. Ztg.": In unterrichteten Kreisen glaubt man, daß es England Ernst sei mit seinen Rüstungen und wenn Rußland diesmal versuchen wollte, gegen Konstantinopel vorzugehen, es die englische Seemacht auf seinem Wege finden würde. Die in das Mittelmeer abgesandten englischen Kriegsschiffe sind überzählig bemannt, um nöthigenfalls die vor Kon­stantinopel liegende türkische Panzer flotte seetüchtig machen zu können und alle Anordnungen für mögliche Fälle sind getroffen. Da auch an­dere Mächte zu der Auffassung Englands neigen, welches die Türkei nicht blos zum Schein, wie Rußland, sondern wirklich zu erhalten wünscht, so wird Rußland hoffentlich von allen Plänen abstchen, welche den Frieden der Welt bedrohen könnten.

Die dem Bundesrath überreichte Denkschrift des Reichs-Eisen- bahnamts über die Tarifenquete erörtert das Gutachten der Sachver­ständigen, die darin einig waren, daß die möglichst baldige Einführung einer einheitlichen Tarifeinrichtung auf allen Bahnen Deutschlands als em unabweisbares Bedürfniß anzusehen, diese einheitliche Tarifeinrich- tung aber nur auf dem Wege des Kompromisses zwischen den bestehen- den Systemen zu erreichen sei. Weiter war nun das theoretische Ge­rippe eines einheitlichen Tarifsystems in Vorschlag gebracht, und endlich Normen angedeutet, welche für die Behandlung des Tarifwesens im Wege der Gesetzgebung oder durch administrative Anordnung in Kraft zu setzen sein würden.

Nach der Ansicht des Reichs-Eisenbahnamts sind die von der Kom- mrsston stauten Grundzüge eines einheitlichen Tarifsystems zwar an und für sich geeignet, die erstrebte Einheit auf dem Tarifgebiet zu ver- vermltteln, aber praktisch nicht zu verwerthen. Der Denkschrift sind

< _ ' ^NUr6t , Getreide, Spmtus, Oel, Wolle Petroleum und Bauholz für den Fall der Ver- ^ser Gegenstände m die allgemeinen Wagenklassen je nach Hohe der Einheitssätze, Zusammenstellung der von den Eisenbahnver- waltungen Deutschlands (excl. Bayerns) in den Jahren 1873-1875 SohnfL^ft Elsenbahn-Betriebsmaterialien gezahlten Arbeiter- Übersicht der Preis- resp. Lohnsatz-Veränderungen in Pro- Eisenbahnverwaltungen Deutschlands in den

«ill.^ öffentliche Anreizung verschiedener Klassen der Bevölkerung G-waltthätlgkelten gegen einander ist auch dann auf Grund des 8 m wegen Gefährdung des öffentlichen Friedens zu b.strafen, wenn die Anreizung die Möglichkeit einer Störung der

öffentlichen Friedens in sich schließt, mag diese Gefahr als eine nahe oder entfernte sich äußern. Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 17. Mai d. J.

Das deutsche Mittelmeer-Geschwader ist, telegraphischer Mit­theilung zufolge, am 4. d. Mts. in Gibraltar eingetroffen.

Nürnberg, 3. Juni. Der Magistrat hat die hiesige Mit­gliedschaft der Volkspartei für geschlossen erklärt.

Der von der sächsischen 2. Kammer am 1. Juni ohne Debatte angenommene Gesetzentwurf über Aufnahme einer 3proz. Rentenanleihe ermächtigt das Finanzministerium, außer demjenigen Betrage von Schuldverschreibungen über 3proz. jährl. Renten, welcher wegen Ankaufs der Leipzig-Dresdner Eisenbahn gegen die von der genannten Gesell­schaft ausgegebenen Aktien umzutauschen ist, noch so viel dergleichen Schuldverschreibungen auszugeben, als nothwendig ist, um die zur Rück­zahlung der noch umlaufenden Schatzanweisungen, zur Erwerbung eini­ger anderer Eisenbahnen, zum Ausbau und zur vollständigen Ausrü­stung der neuerworbenen Bahnen, zur weiteren Erbauung von Eisen­bahnen, sowie zur Deckung anderer außerordentlicher Staatsb^dürfnisse erforderlichen daaren Geldmittel, in Summa einen Betrag von 101 Mill. M., zu beschaffen. Davon kommen 24 Will. M. auf die am 1. Juli 1876 fällige Rückzahlung der noch umlaufenden Schatzanweisungen, 32 auf die Bestreitung der Ausgaben des außerordentl. Budgets, über 45 auf den Ankauf verschiedener Eisenbahnen, sowie auf den Ausbau und die vollständige Ausrüstung derselben. Die Schuldverschreibungen sollen in Abschnitten über 15 M. jährl. Rente auf 500 M. Kapital, 30 M. auf 1000 M., 90 M. auf 3000 M. und 150 M. auf 5000 M. ausgefertigt werden. Die Auszahlung der Renten findet in halb­jährigen Raten (31. Dez. und 30. Juni) bei der Staatsschuldenkasie statt.

Wien, 5. Juni. Der hier tagende Jahreskongreß des All­gemeinen österreichischen Arbeitervereins ist heute von dem Vertreter der Regierung aufgelöst worden, weil in dem Inhalte einer die Organi- sirung der Gewerkschaftsvereine betreffenden Resolution Mißachtung gegen die Behörden kundgegeben war.

Bern, 1. Juni. Die Gotthardbahn steckt noch immer in ungeflickten Schuhen. Es bestätigt sich, daß die beiden Subventions­staaten Deutschland und Italien eine Betheiligung an der vom Bundes­rath zum Zwecke der finanziellen Wiederaufrichiunz des Unternehmens in Aussicht genommenen deutsch-schweizerisch-italienischen Kommission höflich abgelehnt haben, mit dem Bedeuten, daß die beiden Staaten ihr vollstes Vertrauen in den schweizerischen Bundesrath setzen, er werde die Angelegenheit zu einem guten Ende führen. Auch eine von der Gotthardbahnrirektion auf den 29. v. nach Bern einberufene internatio­nale Kommission, welche sich in mehr privater Weise über gutscheinende, dem Bundesrathe zu machende Anträge einigen sollte und zu welcher deutscher Seils die HH. Hansemann und Meviffen bezeichnet waren, wurde, wie es heißt, auf Weisung der betreffenden Regierungen, von den italienischen und deutschen Kommissionsmitgliedern nicht besucht. Angesichts der heiklen H-ge des Unternehmens hat die Direktion dessel­ben auch Gutachten bei den zürcherischen Rechtsgelehrten, Dr. G. Vogt und Dr. Ullmer darüber einholen lassen, ob mit Rücksicht auf die ge­genwärtige Lage der Gesellschaft der demnächst fällige Aktienkoupon aus­bezahlt werden dürfe, ohne daß bei einem allfälligen späteren Zusam- menbruche derselben die rechtliche Zulässigkeit der Auszahlung von den Gläubigern bestritten werden könnte. Beider Gutachten hat bejahend gelautet und dadurch die Finanzwelt, welche durch die übergroße Aengst- lichkeit der Direktion selbst natürlich nicht rosig gestimmt werden konnte, vor einer weiteren Panik bewahrt. Wenn auch, was hier in pessimi­stischem Sinne gedeutet wird, Deutschland und Italien zu der Konfe­renzidee des Bundesrathes sich ablehnend verhalten, so wird doch auf diplomatischem Wege irgend eine Vereinbarung zu erzielen sein. Man bringt denn auch die außerordentlich lange Anwesenheit unseres vorma­ligen Gesandten in Berlin, Hrn. Bundesrath Hammer, in der deutscher Hauptstadt doch nachträglich in Beziehung zu der heiklen Lage der