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M 126.
Mittwoch den 3L Mai,
1876,
Be?auutrnachuuge« Kouigl. Landrathsamts dahier.
An Stelle des aus dem Gemeindeamt« ausgeschiedenen Bürgermeisters Ph. Heinrich Pleß zu Fechenheim fungirt der nunmehrige Bürgermeister Friedrich Frühe daselbst als Standesbeamter für den Standesbezirk Fechenheim.
Hanau, am 27. Mai 1876.
Von den bei dem diesjährigen Hochwasser aus dem Main ge- ländeten und im „Hanauer Anzeiger" Nr. 62 vom 14. März d. Js. bereits veröffentlichen Gegenstände sind bis jetzt nicht abgeholt:
1) in Griesheim: 3 Kuppelstämme, 1 Stamm ohne Zeichen, 12 tanner e Diele, 1 Leiter, 2 tannene und 1 eichene Schwarten, 1 tannene Kiste, 1 eichene Schwelle, alte Bretterstücken und Stangen, 1 birkene und 1 buchene Diele, 1 Psuhlpumpe, 4 Gartenpfosten, 1 neuer Bauholzbalken, 2 alte tannene Bretter, 1 Fffcherkusten.
2) i n Schwanheim: 1 tannener Tritt, 3 eichene Pfosten, 5 tannene Doppeldiele, 1 Waschbock, 1 Lattenthor, 1 tannene Pritsche, 1 Parthie eichene und buchene Bretter, 2 Parihien altes Gehölz. 2 vierkantige Bauhölzer, 3 tannene Diele, 1 Thorpfosten, 1 tannene Schwaite, 1 Eisenbahnkarren.
3) i n Nied: 1 Kuppelstamm, 1 Stamm gez. XIII, 1 birkenes Stammende.
4) in Höchst: 2 tannene Trummen, 2 tannene Stämme, 1 Lat- tenthor, 3 e chme Diele.
Die Eigenthümer haben sich binnen 14 Tagen bei dem Königlichen Amte zu Höchst a. M. zu melden, widrigenfalls jene Gegenstände den Findern überlassen bleiben.
Hanau, am 28. Mai 1876.
Der Landrath.
Auf die Emd.ckung und Habhastwerdung des Raubmörders ! Johann Peter Köhler aus Nürnberg ist eine Belohnung von 200 Mark j ausgesetzt, was mit dem Bemerken publicirt wird, daß derselbe zur = Zeit seiner Abreise von Nürnberg einen leichten Ziegenhainer, eine * große j. g. Bieruhr mit großgliederiger Kette von Talmigold und ein neues doppelläufiges Terzerol bei sich trug.
Hanau, am 29. Mai 1876.
In den Tagen vom 6. bis 8. k. M. soll der erste deutsche Lehrertag zu Erfurt stattfinden. Die Herren Schul-Jnspektoren werden benachrichtigt, daß nach höherer Verfügung derjenigen Lehrern, welche zum Behufe der Theilnahme an dieser Versammlung um Urlaub nach- • suchen, derselbe für die nicht schulfreie Zeit in der Pfingstwoche ertheilt werden soll.
Hanau, am 29. Mai 1876.
Gesunden: Eine Rolle enth. er. 1 Mark. Ein Hunde-Maul- ‘ korb. Ein Zwicker. Ein brauner Regenschirm.
Hanau, am 31. Mai 1876.
T a g e K s ch a u.
England und die Pforte.
A. d. Sch«. Merl.
D e diplomatische Lage sieht sich beruhigender an, als noch vor : Wenigen Tag-n. Man hatte an die Weigerung Englands, sich an den ; Bemühungen der anderen Mächte zu betheiligen, Befürchtungen geknüpft, allein es zeigt sich, daß England zwar nicht mitthun, aber auch nicht entgegenarbeiten will. Die Vermuthung lag nahe, daß durch Englands Haltung ermuthigt, die Pforte sich aufs hohe Roß begeben und dem Andrängen der Mächte einen schroffen Widerstand entgegensetzen werde. Gerüchte, daß die Pforte das Berliner Memorandum abzulehneu ent- schlossen sei, oder abgrlthnt hebe, waren denn auch bereits im Gang. Sie waren grundlos; die Pforte hat roch Bedenkzeit^ und allem An- i >^"n nach wird sie gut thun, cuf die Freundschaft Englands keine ■
großen Häuser zu bauen. Zwar hat England aufs Neue sich geweigert, dem Memorandum beizutreten, auch nachdem dessen Wortlaut einige Veränderungen erlitten, allein es scheint zugleich die Versicherung gegeben zu hoben, daß es den Vorschlägen der Mächte nicht entgegenwirken werde. Ja man gibt sich offenbar der Hoffnung hin, daß es die Pforte nicht blos nicht zum Widerstände ermutigen, sondern vielmehr zur gutwilligen Unterwerfung unter den Willen der Mächte bestimmen werde. In diesem Sinne hat sich wenigstens der auswärtige Minister des Königreichs Italien ausgesprochen, und es steht dies in Uebereinstimmung mit anderen Nachrichten. Somit hat sich die Lage, was das Verhält- niß der europäischen Mächte unter sich betrifft, erheblich ausgestellt, um so ernsthafter ist sie für tie Pforte geworden. Diese wird sich auch von dem besten Freunde gedrängt, dem gebieterischen Willen der Mächte fügen müssen und es fragt sich blos, ob diese Unterwerfung ohne Widerstand sich vollzieht, oder erzwungen werden muß. In der Londoner Presse gewinnt neuestens wieder der Gedanke Eingang, der beste Ausweg wäre, aus Bosnien und der Herzegowina halbsouveräne Staaten zu bilden, wie sie schon zu wiederholtenmalen aus dem Osmanenreich abgelöst worden sind. Diese reine und letzte Lösung wird immer wieder hinter den verworrenen Verhandlungen der Diplomatie auftauchen. Sie bezeichnet das natürliche Ziel der sich eniwickrlnden Krisis. Und durch Widerstand kann die Pforte das Ende nicht abwenden, höchstens beschleunigen.
— Bert i n, 30. Mai. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung wurde die Berathung des Entwurfs der Städteoidnung fortgesetzt. Hervorzuheben aus der Verhandlung ist die Beschlußfassung bezüglich der Bestätigung der Bürgermeister. Nach der Vorlage (§. 49) sind die Bürgermeister in Städten über 10,000 Einwohner vom Könige, die übrigen vom Ober-Präsidenten zu bestätigen. Anders wollte ein vom Abg. Uhlendorff eingebrachter Antrag die Bestätigungsfrage regeln. Derselbe lautet: „Der Bürgermeister und der erste Beigeordnete bedürfen der Bestätigung des Ministers des Innern in Stadtgemeinden mit mehr als 10,000 Einwohnern, des Ober Präsidenten in allen Stadtgemeinden. Die Bestätigung darf nur versagt werden, wenn Thatsachcn vorliegen, welche Bedenken gegen die technische oder sittliche Qualifikation des Gewählten begründen. Diese Thatsachen sind in dem die Bestätigung versagenden Bescheide mitzu- theilen. Bei der Wiederwahl ist eine Bestätigung nicht erforderlich." Insbesondere treten die Abgg. Dr. Virchow, Windthorst (Mcvven) und Röckerath für diesen Antrag ein, während der Regierung? kommissar, Ge- - heimer Ober-Regierungs-Rath Wohlers, das Gesetz mit diesem Antrags für unannehmbar erklärt. Gleichwohl wurde der Antrag bei na- nuntlicher Abstimmung mit 155 gegen 142 Stimmen angenommen.
Darauf vertagte das Haus die Fortsetzung der Debatte um 4V1 Uhr bis Abends 7 Uhr.
In der Abendsitzung wurde die Diskussion über § 52 eröffnet. Derselbe wurde unverändert genehmigt.
Zu §. 55, welcher bestimmt, daß durch Gemeindebeschluß eine Stadtgemeinde von der Kollegialversasinng zur Bürgermeistereiverfassung übergrhcn kann, beantragte der Abg. Uhlendorff, diesen Uebergang dadurch. <zu erschweren, daß ein solcher Gemeindebeschluß einer zweimaligen, durch einen Zwffchenraum von 21 Tagen getrennten Berathung bedürfen soll'. Der Antrag und m t demselben §. 55 wurde angenommen.
Nach unwesentlichen Aenderungen einiger Paragraphen wurden nach längerer Debatte, an welcher sich die Abgg. M'guel, Wagner (Stargardt) und Riedel, sowie der Minister des Innern Graf zu Eusenburg und der Regierungskommfffar Geheimer Ober Regierungs-Rath Wohlers be- theiligteo, die §§. 107 bis 110 welche die polizeilichen Kompetenzen der Magistrate regeln, bei der Adst mmung noch den Beschlüssen der Kommission angenommen mit der einzigen wefentl chen Modifikation, daß im §. 108b. der Satz: „Das Recht der vorlürfigen Straff stschung wegen UebcrtretuRgeri, sowie die Festsetzung von Exekutivstkasen steht