Suotmeiiientä- Preis:
Jährlich » Mae« H«lbj. 4 M. W $.
Bicrieljährlich 2 Mark 25 Big. Für auswärtig Abonüeute» mit den: betreffe». ben Postausschl^. Sie einzelne Nummer M Psg.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, md Samstags mit der Berliner Provinzial- Correspondenz.
^ 124
Montag den 29. Mai
3ef«tie«S-
PrelS: Sie tspaMze Gerrevsudzoile ab. deren Raum
io Pi^
Sie Sipalt. Seile
30 Ws.
Die rtzu-MseZeile
39 *fo.
1876
TagesschLA.
— Der „R. «. St.-A." Rr. 124 enthält: Verordnung über die den Justizbeamten bei Dienstqeschäften außerhalb des GerichtsortS zu gewährenden Tagegelder und Reff kosten. Vom 8. Mai 1876.
— Berlin, 27. Mai. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) Nachdem im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung der Referent Abg. Haken für die KommifsionSfassung der §§ 26 und 14a der Städte-Ordnung eingetreten war, wurden die §§. 26 und 42a mit den Amendements der Abgg. Dr. Virchow und Miguel angenommen.
In der heutigen (65.) Sitzung wurde die zweite Berathung des Antrages der Abgg. Dr. Lasker und Klotz (Berlin), betreffend die Besetzung der Stellen für Mitglieder des Ober-Verwaltungsgerichts, vorläufig von der Tagesordnung abgesetzt, um an geeigneter Stelle in die darauf folgende dritte Berathung des Gesetzes, betreffend die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Verwaltungsgerichts-Behörden im Geltungsbereich der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 eingeschaltet zu werden. Sämmtliche Paragraphen wurden unter Ablehnung aller Abände- rungSanträge nach den Beschlüssen der zweiten Lesung angenommen.
(Fortsetzung folgt.) <k. u. 6t..«j
— Für eine Vorsranuleistung, welche vom Beginn der Fahrt vom Wohnorte bis zur Rückkehr in denselben nicht länger als von Mitternacht bis zu Mitternacht gedauert hat, ist nach einem im Einverständ- mß mit dem Reichskanzler-Amt und dem KriegS-Minister erlassenen Reskript des Ministers des Innern — vorbehaltlich der etwaigen besonderen Vergütung der Fahrt vom Wohnorte nach dem Stellungsorte — nur der einfache Tagessatz zu gewähren.
— Das deutsche Mittelmeer-Geschwader ist, telegraphischer Nachricht zufolge, am 27. d. MtS. früh im Plymouth Sound angekommen. S. M. Aviso „Pommerania" ist am 26. d. Mts. nach Portland geschickt und folgt nach. — S. M. S. „Vineta", welches am 14. März «. die Rhede von Callas verlassen hatte, ist am 15. April cr. Mittags im Hafen von Honolulu eingelaufen und gedachte am 22. dess. MtS., die Reise nach Hongkong fortzusetzen. An Bord Alles wohl. — Brief- fendungen für S. M. Briggs „MuSquito" und „Undine" sind bis inkl. : 14. Juni cr. nach Kiel, vom 15. bis inkl. 17. Juni nach Bergen in Norwegen, vom 18. Juni bis inkl. 3. Juli nach Christiana, vom 4. : bis inkl. 14. Juli nach Kopenhagen, vom 15. bis inkl. 27. Juli nach : Kiel, vom 28. Juli bis 2. August cr. nach Stockholm und vom 3. ■ August bis auf Weiteres nach Neufahrwaffer bei Danzig zu dirigiren.
— Das preußische Kultusministerium theilt eine Verordnung der oberschlesischen Regierung zur Kenntnißnahme und Beachtung mit, wonach die Betheiligung der Volksschullehrer an „staatsfeindlichen" Ver- einen verboten wird. Als derartige Vereine werden namentlich solche aufgeführt, in welchen offen oder geheim ein den Landesgesetzen oder den zu deren Ausführung erlassenen Anordnungen der StaatSregierung feindlicher Geist gepflegt wird, wie dies namentlich in vielen Vereinen geschieht, welche unter den Namen katholischer Volksverein, katholischer Gesellenverein u. s. w. auftreten. Eine derartige Betheiligung ist „unvereinbar mit den Pflichten des Staatsdieners." Es sollen daher > eventuell diejenigen Lehrer, welche an solchen Vereinen sich betheiligen, j der Regierung namhaft gemacht werden, worauf sie die geeigneten Dis- : ziplinarmaßregeln zu gewärtigen haben.
— Auf die Ansprachen der bürgerlichen Behörden von Posen antwortete General v. Kirchbach bei seinem 50jährigen AmtSjubiläum a.: Was die ihm ausgesprochene Anerkennung betreffe, so glaube er dasjenige angestrebt und geleistet zu haben, war man von dem Füh- rer einer Truppe erwarten dürfe. Eines aber nehme er unbedingt für M m Anspruch, und er freue sich, dies anerkannt zu sehen, daß er mit dem Blute seiner Soldaten gegeizt und das Leben seiner Truppen nur da ewgesetzt, wo es nöthig gewesen. So hätte er z. B. in der Schlacht iei Sedan, wenn er nach bloßem Kriegsruhme gestrebt, sein ganzes Armeekorps auf den Feind werfen und dadurch möglicher Weise mit Eurem Schlage die Schlacht beenden können; aber er habe nur die eine Brrgade, die er persönlich geführt, dem Feinde entgegengeworfen und
daS ganze übrige Armeekorps in Reserve gehalten, schon aus dem Grunde, weil die Möglichkeit vorlag, daß das französ. Heer das 5, Armeekorps, welches ihm den Ausweg zur belgischen Grenze versperrte, z« durchbrechen versuchen konnte und deswegen eine starke R-serve erforderlich war. (S4m. Merk.)
— Breslau, 21. Mai. In welch widerlicher Weise die Ul- tramontanen aus den einfachsten Vorgängen Kapital zu schlagen suchen, zeigt die Interpellation Franz, die am 18. im preuß. Abg.-Hause zur Sprache kam und eine für den Urheber sehr deprimirende Wendung ; nahm. Es wurde früher über den großen Skandal in der Kirche zu Kottwitz zwischen dem sehr zelotischen Pfarrer Janos und seinem von : ihm suspendirten Kaplan Neuwann, in Folge dessen der Pfarrer am : 15. April verhaftet und nach Ohlau abgeführt wurde, berichtet. Dr. ■ Franz, der sich bei dem Pfarrer während dessen Verhaftung befand, i mußte eingestehen, daß er damals den Schlüssel zum Tabernackel der ' Kirche von Kottwitz an sich genommen, angeblich um jede Profanation ' derselben (durch den genannten Kaplan) zu verhindern. Da bald da- ■ rauf der Kottwitzer Kirchenvorstand dem LandrathSamte zu Ohlau die Anzeige machte, daß alle zu Funktionen bestimmten Geräthschaften entwendet und mutmaßlich bei dem Erzpriester Beer zu Ohlau versteckt seien, so wurde in der dortigen Kirche Nachsuchung gehalten. Hiebei übergab der Küster den Beamten ein Papier, welches Hosti n, uns zwar ' aus der Kirche zu Kottwitz, enthielt. Dieses Papier befand sich in ■ einem Kästchen, welches die Beamten, ohne überhaupt die Hostien anzu- ; rühren, Mitnahmen, auf das Geheiß des Landrathes aber zurückstellte«. | Darüber wüthendes Geschrei auf der ganzen Linie. Für den nach der ; ministeriellen Aufklärung sehr kleinlaut gewordenen Interpellanten warf ; sich der Abg. von Meppen in die Bresche und drückte seine Entrüstung über eine solche Profanation des Heiligsten in den tiefsten Brusttönen auS. Es ist aber unzweifelhaft, daß die Annahme, man habe es mit konsekrirten Hostien zu thun gehabt, auf einer Fiktion beruht. Eine Aufbewahrung solcher in Papier, selbst als innerster Hülle, ist nämlich nach den rituellen Vorschriften der römischen Kirche, die der Pfarrer JanoS gewiß musterhaft befolgt, ganz unzulässig. Für diesen Zweck ist ein bestimmtes Material bezeichnet. In den fraglichen Hostien konnte daher selbst der gläubigste Katholik nichts weiter als einfache Oblaten sehen. D:e ultramontane Presse wird freilich mit gewohnter Dreistigkeit ihre Fiktion aufrecht erhalten, die man auch schon benutzt hat, um daS niedere Volk in den dunkeln Partien unserer Provinz auf- zuhetzen. Angebliche Profanation von Hostien war ja schon im Mittel- alter ein erprobtes Mittel um den süßen Pöbel zu Thätlichkeiten auf- zustacheln. — In der gestern glanzvoll verlaufenen 250jährigen Jubiläumsfeier deS katholischen Gymnasiums zu Glogau bilden die Ovationen für den TagS zuvor eingetroffenen Kultusminister Falk die hervorragendste Partie. Es läßt sich hiebei eine gewisse Ironie des Schicksals nicht verkennen, wenn man erwägt, daß Kaiser Ferdinand II. eS am 20. Mai 1626 aus einer Summe von 170,000 Schock Meißnisch stiftete, welche der Baron Johann v. Schönaich wegen Begünstigung der protestantischen Sache in Böhmen als Strafe zu zahlen hatte, und daß der Jesuiten-Orden er war, dem der Kaiser seine Stiftung, übergab. Der Orden besaß eS denn auch nach der „A. Z." bis zu seiner Auflösung.
— Bielefeld. Aufsehen erregt die vor einiger Zeit hierselbst erfolgte Verhaftung eines Candidaten der Theologie aus Gütersloh. Für seine Freilassung aus der Untersuchungshaft ist nach dem „Wächter" von der betreffenden Familie eine Caution von 100,000 M. angeboten worden. Die Caution wurde abgelehnt. Der Verhaftete wird dem Schwurgerichte in dessen nächster Sitzung vorgeführt werden.
— Die kirchenpolitischen Gesetze in Hessen und Württemberg, Sendschreiben eines Württembergers an die Katholiken in Hessen, io betitelt sich eine soeben in Hessen erschienene Broschüre. Der ungenannte Vers, nimmt die Thatsache zum Ausgangspunkt, daß in Würt- ! temberg die gleichen Kirchengesetze, wie sie in Hessen und Preußen bestehen, seit 1862 und theilweise noch früher erlassen wurden. Trotzdem