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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, lnd Samstags mit der Berliner ProvinziabCorrespondenz.
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Samstal; den 27. Mai.
1876.
BekanutWachuugen Königl. Laudrathsamts dahier.
Die diesjährigen öffentlichen Jmpftermine in der Stadt Hanau finden im Neustädter Rathhause an nachstehend bezeichneten Tagen unentgeltlich statt:
Den 31. Mai, 7. und 14. Juni die 1875 geborenen und die früher geborenen Kinder, welche früher ohne Erfolg gümpft wurden, oder wegen Krankheit nicht geimpft worden sind.
Den 21. und 28. Juni, 5. und 12. Juli die Zöglinge und zwar am 21. und 28. Juni die Knaben, am 5. und 12. Juli die Mädchen.
Die Impfung beginnt Nachmittags 3 Uhr.
Hierzu haben nach den Bestimmungen des Reichs-Jmpfgesetzes zu erscheinen:
1. alle im Jahre 1875 geborenen Kinder, insofern sie nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern überstanden haben oder anderweitig bereits geimpft sind oder wegen Krankheit nicht vaccinirt werden können.
2. alle Zöglinge einer öffentlichen Lehranstalt oder Privatschule, mit Ausnahme der Sonntags- und Abendschulen, innerhalb des Jahres, in welchem der Zögling das zwölfte Lebensjahr zurücklegt, sofern er nicht nach ärztlichem Zeugniß in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat oder mit Erfolg geimpft worden ist.
3. alle diejenigen Kinder und Zöglinge, bei welchen im vergangenen Jahre die Impfung resp. Revaccination wegen Krankheit rc. nicht erfolgen konnte oder bei denen die Impfung erfolglos war.
Von denjenigen Kindern und Zöglingen, welche anderwärts geimpft worden sind oder die natürlichen Blattern überstanden haben oder wegen Krankheit nicht erscheinen können, ist dem Bezirks Jmpfarzt der betr. Impfschein oder das Attest eines Arztes nach dem vorgeschriebenen Formular vor Schluß des Jmpfgesö äfts vorzulegen.
Eltern, Pflegeeltern und Vormünder,' welche auf amtliches Erfordern mittelst der vorgeschriebenen Bescheinigungen unterlassen den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder und Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, werden mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark bestraft.
Die Herren Schulvorsteher derjenigen Schulanstalten, deren Zög- : linge nach pos. 2 und 3 zu revacciniren sind, haben dafür Sorge zu I tragen, daß dieselben ihren Verpflichtungen genügen.
Haua« am 26. April 1876.
Der Landrath: Schrötter.
Für dre diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücks- falle» und zur Wahrung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:
1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;
2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf rm Mai» nur an demjenigen Platze gebadet werden, welcher durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet ist;
3) Kindern unter 14 Jahren ist dar Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;
4) Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der ersteren beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafen von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.
Hanau am 22. Mai 1876.
Der Landrath.
,, ^ Polizei-Verordnung vom 1. April 1867, wonach das Ein- ?£f8ff die Eintauchen bei Meidung einer Strafe bis zu 3 Mark verboten ist, wird wiederholt publizirt.
Hanau am 23. Mai 1876.
Der Landrath.
Dem Heinrich Reichhold in Oberdorfelden ist ein Jagdhund mit weißer Brust zugelaufen.
Hanau am 27. Mai 1876.
Rundschau.
H. H. C. Der deutsche „Reichsanzeiger" hat nun auch eine bestimmte Erklärung abgegeben über das jüngst umgehende Gerücht, daß der preuß. Finanzminister Camphausen sich mit dem Reichskanzler über- worfen und sein Entlaffungsgesuch eingereicht habe, welches aber vom Kaiser nicht angenommen worden sei. Dieses offiziellste aller Blätter versichert, daß jenes Gerücht sowie elle daran geknüpften Kombinationen aus der Luft gegriffen seien. Wir glauben deshalb, daß jene Rücktrittsangelegenheit darauf zurückzuführen ist, daß Camphausen für den Fall zurückzutreten entschlossen war, daß das Abg.-Haus die Vorlage betreffs der Zinsengarantie für die Eisenbahn Halle- Sorau-Guben verwerfen würde. Da Letzteres aber nicht geschah, wenn auch nur, um den beliebten Minister im Amte zu erhalten, so brauchte derselbe sein Entlaffungsgesuch auch nicht einzureichen. Der ebengenannte Gesetzentwurf wurde bereits endgültig genehmigt, ebenso derjenige betreffs der Amtssprache der Behörden. Die Vorlage über die Vorbildung zur höheren Verwaltungskarriöre wurde in zweiter Lesung erledigt, ebenso diejenigen, welche die Besteuerung des Gewerbebetriebes im Umherziehen, die Umzugskosten der Staatsbeamten und die Verlegung des Etats- jahres betreffen. Der Entwurf betreffs des Austrittes aus den jüdischen Synagogengemeinden passirte die erste und zweite Berathung. — Das Preuß. Herrenhaus genehmigte eine ganze Reihe von Vorlagen in der vom Abg.-Haus ihnen gegebenen Form, vornehmlich auch diejenige betreffs Uebertragung der preuß. Staatsbahnen an das Reich, ferner das Gesetz über die Aufsichtsrechte des Staates bei Verwaltung des Diözesanvermögens und die evangel. General Synodal Ordnung. — DaS bayerische Abgeordreten-Haus genehmigte das vielbesprochene Hundesteuergesetz nach den Vorschlägen des Reichsraths mit 112 gegen 22 Stimmen. Die neulich von der Kammermehrheit annullirten Münchener Wahlen sind bei der Nachwahl im allgemeinen noch mehr zu Gunsten der Liberalen ausgefallen als die ersten. — Am 17. Mai begann zu Straßburg die II. Session des elsaß lothringischen Landes- ausichusies. Die Reichsjustizkommrssion hat sich dafür ausgesprochen, daß Prel Prozesse an die Schwurgerichte zu verweisen sind. Am 23. Mar ging das für die türkischen Gewässer bestimmte deutsche Geschwader unter dem Befehle des Kontreadmiral Batsch vom Wilhelmshavener Hafen aus in See. Gegen den Grafen Harry von Arnim hat das
Stadtgericht soeben einen Steckbrief erlassen. — Die königl. inaif. Regierung geht energisch vor, sämmtliche Privatbahnen, wenn auch zu sehr hohen Preisen, an sich zu bringen. Der Ankauf der Leip- zrg-Dresdener Bahn ist durch das Votum der Kammer bereits genehmigt, und die Vorlagen wegen Erwerbung der Chemnitz Worfen und der sächs. thüringischen Bahn werden erwartet. Mit verschiedenen anderen Eisenbahngesellschaften soll die Regierung behufs Ankaufs in Verhandlung stehen. Daß damit das preuß. Reiajseifenbahnprojekt befördert werden soll, möchten wir bezweifeln.
Der Kaiser Franz Josef und der österreich-ungarische Reichskanzler haben sich vor einigen Tagen, der Eine bei Empfang der Delegationen, der Andere im Budgetausschusse der Letzteren über die Berliner Konferenzbeschlüsse, die Einigkeit der Ostmächte und die Friedensfrage ausgesprochen. Aus beiden Reden ist zu entnehmen, daß das Dreikai- serbündniß fester und der europäische Frieden gesicherter denn je sei daß es sich darum handle, die Pforte in ihren Paclfikationsbestrebung-n zu unterstützen, daß aber die vornehmste Rücksicht der Ostmächte auf die Erhaltung des europäischen Friedens gerichtet sei.
Der Antrag Victor Hugo's und Louis Blanc's auf Amnestiruna aller verurtheilten Kommunards hat in beiden Kammern entschiedenes Pech, denn nicht nur in der zweiten wurde er mit 394 geaen 52 St verworfen, sondern es erklärte sich auch der Senat mit allen gegen 6 Stimmen gegen denselben. Im Senate las Victor Hugo eine an dra-