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Mittwoch den 17. Mai.
1876.
Bekanntmachung
betreffend den Remonte-Ankauf pro 1876. Regierung-Bezirk Cassel.
Zum Ankauf von Remonten im Alter von vorzugsweise drei Jahren und ausnahmsweise vier und fünf Jahren find im Bereich der Königlichen Regierung zu Cassel für dieses Jahr nachstehende, Morgens um 8 Uhr beginnende Märkte anberaumt worden, und zwar am: 19. Juni Hofgeismar,
20. „ Cassel,
21. „ Eschwege,
22. „ Sontra,
23. „ Rotenburg a. d. F.,
24. „ Weisungen,
26. „ Gensungen,
27. „ Wolfhagen,
28. „ Fritzlar,
30. „ Homberg,
1. Juli Fulda,
7. „ Ziegenhain,
8. „ Gemünden,
10. „ Frankenberg,
12. „ Kirchhain,
13. „ Marburg,
20. „ Hanau.
Die von der Militär-Kommission erkauften Pferde werden zur \ Stelle abgenommen und gegen Quittung sofort baar bezahlt.
Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, find vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der sämmtlichen Unkosten zurückzunehmen, auch sind Krippensetzer vom Kaufe ausgeschlossen.
Die Verkäufer sind ferner verpflichtet jedem verlausten Pferde eine neue starke rindlederne Trense mit starkem Gebiß und Ringen versehen, eine starke Kopfhalfter von Leder oder Hanf mit zwei mindestens zwei Meter langen, starken Hanfstricken — ohne besondere Vergütung — mitzugeben.
Berlin, 6. März 1876.
Kriegs-Minifterium, Abtheilung für das Remonte-Wesen.
gez. v. Rauch. v. Uslar.
Nr. 126/3. 76. K. A.
Wird veröffentlicht.
Hanau den 9. April 1876.
Der Landrath.
Bekanntmachung.
In letzter Zeit gehen bei dem Königlichen General-Commando des 11. Armee- Corps direkt viele Gesuche um Entlassung und Beurlaubung von Soldaten ein. Ich mache deshalb die Angehörigen von Soldaten darauf aufmerksam, daß derartige Gesuche in keinem Falle an das Königliche General-Commando, sondern an den Landrath (Polizei-Präsidenten, Polizei-Drrektor) zu richten sind, welcher darauf alsbald das Weitere veranlassen wird. Beschwerden gegen abweisende Bescheide des Letzteren sind an das Ober-Präsidium zu senden.
Cassel, den 5. April 1876.
Der Oberpräsident gez. Frhr. v. Ende.
Wird veröffentlicht
Hanau, den 21. April 1876.
Der Landrath
Schrötter.
Tagesschsv.
— Berlin, 16. Mai. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) Im weiteres Verlaufe der gestrigen Sitzung wurde, nachdem der Kriegsminister v. Kameke dem Abg. Windthorst (Bielefeld) betreffs der Umwandlung des Berliner Zeughauses in eine Ruhmeshalle erwidert, die Debatte über den Gesetzentwurf, betreffend die Vermögensverwaltung der katholischen Bisthümer, fortgesetzt. Der Abg. Dr. Wehrenpfennig trat den Ausführungen deS Abg. Freiherrn v. Schorlemer-Alst entgegen. Als letzter Redner zur Generaldiskussion sprach Abg. Windthorst (Meppen). Bei der Spezialdebatte nahm zu §. 1 Abg. 1 Abg. Dr. Virchow das Wort und erklärte, daß seine Partei der Regierung auf dem bisherigen Wege der Kirchenpolitik folgen werde. Alle Paragraphen des Gesetzes wurden nach den Beschlüssen zweiter Lesung genehmigt. Nach einer Reihe persönlicher Bemerkungen wurde schließlich das Gesetz in namentlicher Abstimmung mit 230 gegen 92 Stimmen vom Hause genehmigt. Schluß 41/* Uhr.
In der heutigen (56.) Sitzung theilte der Präsident mit, daß vom Finanz^Minister ein Gesetzentwurf, betreffend dre Mittel zur Vollendung der Bebra Friedländer Eisenbahn, und vom Abg. Windthorst (Meppen) eine Interpellation, betreffend die Unterstützung der durch Ueberschwem- mnng beschädigten LandeLthecke eirgebracht seien. Zunächst stand der Antrag der Abg. Dr. Hänel und Genossen auf Annahme der Geschäftsordnung des Hauses in neu redigirter Fassung zur Berathung. Der Abg. Berger beantragte die Verweisung der Vorlage an die Geschäfts- ordnungs-Kvmmrssion zur Vorberathung. Dasselbe befürwortete der Abg. Osterrath. Der Abg. Windthorst (Meppen) erkannte in der Vorlage nur eine Kodifikation des Bestehenden und wünschte die Enbloc- Annahme desselben, dem sich der Abg. Rickcrt anschloß. Nachdem noch der Abg. Sachse als Mrtantragsteller die Vorlage empfohlen, wurde dieselbe en bloc angenommen. Dann folgte die Berathung des Antrages der Abgg. Cramer und Evelt auf Annahme des folgenden Gesetzentwurfs, betreffend die Mobiliar-Feuerversicherung in dem Fürsten- thum Hohenzollern-Sigmaringen:
Einziger Paragraph. Es ist fortan gestattet, das bewegliche Vermögen gegen FeuerSgefahr bis zum vollen Betrag des gemeinen Werthes zu versichern. Der §. 5 des hohenzollern-sigmaring'jchen Gesetzes vom 28. April 1849, betreffend die Versicherung der Gebäude und Mobilien (sigmaringcnsche Gesetz-Samml. Band VIII. S. 203), wird aufgehoben.
Nachdem der Abg. Cramer den Antrag empfohlen hatte, sprach auch der Abg. Evelt für denselben, während der Abg. Windthorst (Meppen) einer generellen Ordnung der Angelegenheit den Vorzug geben wollte. Außerdem betheiligten sich an der Debatte die Abgg. v. Donat, Dr. Frhr. v. d. Goltz und Windthorst (Bielefeld). Eine kommissarische Berathung war nicht beantragt, die weitere Berathung findet also im Plenum statt.
Es folgten Petitionen. Wahlmänner des Kreises Essen petitioni- ren um Theilung des Wahlkreises Essen in zwei selbständige Wahlkreise. Der Referent Abg. Wißmann befürwortete den Antrag der Petitions- kommission auf Uebergang zur Tagesordnung, welcher, nachdem sich auch der Abg. Dr. Hammacher für denselben ausgesprochen hatte, bei Schluß des Blattes angenommen wurde.
(Fortsetzung folgt.) iR. u. St.-A.)
— Berlin, 12. Mai. In der gestrigen Abendsitzung der Rcichsjestizkommission fand die Handelsfrage ihre, wie wir wohl anzu- nehmen berechtigt sind, endgültige Erledigung. Wie wir, so schreibt der „Schw. Merk.", früher berichtet haben, hatte die Kommission früher mit großer Mehrheit die Errichtung eigener Handelsgerichte abgelehut, und nur für den Fall, daß der Reichstag anderer Ansicht sein sollte, eventuell die Bestimmungen über das handelsgerichtliche Verfahren einer Berathung unterzogen. Da nun aber bei dem vorliegenden Stimmver- Hältniß in der Kommission auch die Aussichten für die Durchsetzung der Handelsgerichte im Reichstag nicht gerade günstig lagen, andererseits mit Rücksicht besonders aus die langjährigen bewährten Leistungen der