Abonnements- Preis: Jährlich 9 Mark. Halbj.4 M-50P.
Bierteljährlich 2 Mark 25 Pfg. Mr auswärtige
Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag. Die einzelne Nummer 10 Pfg.
in \nit t
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
^Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,) und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
JnsertionS» -
Preis:
Die ifpaltige «armondzeile ob.
deren Raum j
10 Pfg.
Die Lspalt. Zeile 20 Pfg.
DieSspaltigeZeile
30 Ps,.-
L 113.
Montag den 15. Mai.
1876
BekKUNtMachuugen Kömgl. LaNdrathsamtk dahier.
Nach Verfügung der Königl. Regierung zu Kassel ist es unbedenklich wenn Blatternkranke aus solchen Gemeinden des Kreises, die keine öffentlichen Anstalten (Gemeindekrankenhäuser) zur Verpflegung derartiger Kranken besitzen, dem Contagienhaus hierselbst zur Aufnahme zugeführt werden. Es wird dabei vorausgesetzt, daß der Transport der Kranken mit den Vorsichtsmaßregeln geschieht, die erforderlich sind, um eine Verschleppung der Krankheit unterwegs zu verhindern. So dürfen:
1) Die Blatternkranke«, auch wenn sie noch wegfertig sind, in keinem Fall nach dem Landkrankenhaus gewiesen werden, ohne daß die bei allen Kranken vorgeschriebene vorherige Anmeldung geschehen und die Aufnahme-Genehmigung vom Dirigenten des Landkrankenhauses Herrn Dr. N o l l hier ertheilt ist.
2) Zu den deshalbigen Botengängen darf Niemand aus dem Blatternhause oder wer sonst mit dem Blatternkranken in Berührung gekommen ist, benutzt werden.
3) Für jeden Transport eines Pockenkranken nach dem Con- tagienhause ist ein zuverlässiger und besonders zu verpflichtender Wächter als Begleiter mitzugeben, der für sichere Führung und für Fernhaltung jeder Berührung und jeden Verkehrs des Kranken mit dritten Personen strengstens zu sorgen hat.
4) Den Herren Ortsvorständen ist gestattet mit dem Herrn Dirigenten des Landkraukenhausis sich direct in Verbindung zu setzen, wodurch selbstverständlich die alsbaldige Anzeige hierher über den Ausbruch der Blatternkrankheit und die in Folge dessen ergriffenen Maßnahmen nicht aufgehoben wird.
Hanan, am 5. Mai 1876.
Der Landrath.
Den Kirchenvorständen der katholischen Kirchengemeinden wird je ein Exemplar des Amtsblattes nebst Anzeiger unentgeltlich pro inven- tario und zwar zu Händen der Vorsitzenden jener Vorstände geliefert werden.
Die bisherige Lieferung je eines Amtsblattes an die katholischen Pfarreien mit Ausnahme der Geistlichen der im §. 56 des Gesetzes vom 20. Juni v. I. über die Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden bezeichneten Gemeinden ist dagegen von dem gedachten Zeitpunkte ab eingestellt worden.
Hanan, am 11. Mai 1876.
Der Landrath.
T K g e s s ch a n.
Die Berliner Ministerkonserenz.
«. d. Schw. Merk.
Die Kanzler der drei Ostmächte sind zur Berathung eines Problems zusammengetreten, wie es schwieriger wohl nie die Kunst der Staatsmänner beschäftigt hat. Sonst pflegt diese Kunst in der Regel da einzutreten, wo durch kriegerische Entscheidung eine bestimmte und klare Lage geschaffen ist, die den Verhandlungen im Voraus eine Grundlage bietet. Eben diese bestimmte Grundlage fehlt im jetzigen Falle gänzlich. Die Absicht der Diplomatie geht vielmehr dahin, einen gewaltsamen AuSbruch der vorhandenen Schwierigkeiten zu verhindern, und wo er schon begonnen hat, wieder einzudämmen. Die Lage, angesichts deren die Ministerkonferenz .sich befindet ist die, daß die Un- haltbarkeit der gegenwärtigen Zustände erkannt ist und doch eine Beseitigung derselben die ernstesten Gefahren heraufbeschwört. Denn es ist eben dieser Zustand gewesen, den bisher die Diplomatie mit allen Mitteln aufrecht erhalten hat, weil er als eine Bürgschaft des ' europäischen Friedens betrachtet wurde. Es gilt also die Mittel zu finden um diesen Zustand zu ändern, ohne daß jedoch die schlimmen Folgen eintreten, die von seiner Aenderung befürchtet werden. Oder um deutlicher zu reden: es soll der unerträglichen Türkenwirthschaft ein Ende gemacht werden, ohne daß die europäischen Mächte, die auf deren Erbe warten, sich in die Haare gerathen. Allein so schwierig die Aufgabe rst, so groß ist allgemein das Vertrauen, das den in Berlin verfaul- ! melten Staatsmännern entgegen gebracht wird. Man erinnert sich,
welches Mißbehagen in England, um nicht von Frankreich zu reden, die Allianz der drei Kaiser anfänglich hervorgebracht hat. Man dachte damals an die heilige Allianz verwünschten Andenkens und witterte allerhand schlimme Anschläge, während sich jetzt die Anerkennung nicht umgehen läßt, daß diese Allianz bisher eine für den europäisiert Frieden sehr nützliche, also den Völkern sehr erwünschte Einricbtung gewesen ist, die alle Vorurtheile siegreich entkräftet hat. Diese Bewährung in der Vergangenheit kommt jetzt der Berliner Konferenz in der öffentlichen Meinung zu Stätten. Jedermann vertraut, daß die dort vertretenen Mächte die Aufrechthaltung des Friedens wollen, und der weitere Schluß ist: wenn sie ernstlich den Frieden wollen, so sind sie auch | stark genug dazu, ihn zu machen. Wenn sie es auf eine Verständigung : abgesehen haben, so muß sie auch gelingen. Ihre bloße Eintracht, ihr - bestimmt ausgesprochener gemeinsamer Wille wird sowohl bei den auf» ; ständischen Slavenstämmen wie bei der h Pforte sich Achtung zu er» ■ zwingen wissen. Sie müssen im Stand sein, ein Abkommen durchzu- ; setzen, durch welches die gerechten Forderungen der slavischen Völker ' befriedigt, die türkische Regierung zur Ausführung ihrer Versprechungen : angehalten, die christliche Bevölkerung gegen Ausbrüche des moslemiti- ’ fü>en Fanatismus nach Möglichkeit geschützt wird. Einen Anhaltspunkt hiefür besitzt die Konferenz an dem Andrassy'schen Reformprogramm, das den Beifall aller Mächte und auch die prinzipielle Zustimmung der Pforte gefunden hat. Nur die Aufständischen wiesen es zurück, weil sie durch frühere Erfahrungen gewitzigt, bstimmte Bürgschaften für die Verwirklichung der auf dem Papier gewährten Reformen verlangten. Dieses Verlangen ist kein unbilliges, und die begehrten Bürgschaften aufzufinden, dürfte wohl die Hauptaufgabe der Konferenz sein. Dabei wird sich ohne Zweifel zeigen, daß es schwer sein wird, eine wirksame Form der Bürgschaften zu finden, wenn die witerwilligen Provinzen nicht in ähnlicher Weise aus dem strengeren Verband des Osmanen- reichs losgeschält werden, wie das bereits mit einer Anzahl solcher Provinzen geschehen ist. Selbst die Times kommt zu folgendem Schluß: „Der vernünftigste Ausweg scheint dahin zu gehen, daß die Mächte mit ihren Bemühungen darauf abzielen, die Bewohner der Herzegowina in eine solche Lage zu bringen, daß die in der Note des Grafen Andraffy namhaft gemachten Verbesserungen gründlich ausführbar werden. Ob das geschehen kann, ohne der Provinz eine gewisse Selbstständigkeit nach dem Muster Serbiens zu geben, müssen die Staatsmänner in Berlin entscheiden. Wir können uns keine andere Lösung denken und überhaupt keinen Plan begreifen, der weniger Nachtheile und Schwierigkeiten böte."
— Berlin, 13. Mai. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) Im- weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung beschäftigte sich das Haus der Abgeordneten mit Wahlprüfungen. Nach den Anträgen der betreffenden Abtheilungen wurde unter anderem die Wahl des Kaufmanns Haffen- kamp im IX. Wahlbezirke, Regierungsbezirks Cassel, beanstandet und die Regierung aufgefordert, in den betreffenden Urwahlbezirken geeignete Erhebungen zu veranlassen, ob die §§. 10 und 12 des Reglem. überall beobachtet sind.
In der heutigen (54.) Sitzung wurde nach einigen geschäftlichen Mittheilungen des Präsidenten in der Schlußabstimmung der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Vertheilung der öffentlichen Lasten bei Grundstückstheilungen und die Gründung neuer Ansiedelungen in den Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen, — im Ganzen angenommen. Ebenfalls ohne Diskussion in dritter Berathung der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Betheiligung des Staates an dem Unternehmen, einer Eisenbahn von Jtzchoe über Wilster, Taterphal und Meldorf nach Heide. Es folgte die erste und zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Beseitigung einzelner kirchlicher Abgaben und Leistungen für Schul-, Kommunal-, und Armenzwecke und daS ganze Gesetz genehmigt. Das Haus trat dann in die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Geschäftssprache der Beamten, Behörden und politischen Körperschaften des Staats. Bei §. 1 sprach, nach einem einleitenden Vortrage des Referenten Abg. Beisert, vom national-polnischen Standpunkke aus der