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Hamner Artiger.
Zugleich Amtlicher Orgs« für Kreis »«d Stadt Hauau.
HMML täglich mit Ausnahme der Sorm- «nd Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Kr^mziai-Correspondeuz.
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Donnerstag den 11» Mai
1876.
BeZauutmachuuge» Kömgl. LandrathSamts dahier.
Der Maurer Wilhelm Scharf von Kilianstädten hat sich von Hause entfernt und der Ernährung der Familie entzogen.
ES wird ersucht den rc. Scharf im Betretungsfolle zur Rückkehr nach der Heimath anzuweisen resp. Mittheilung von seinem Aufenthalt zu machen.
Hanau am 8. Mai 1876.
Der Landrath.
Sämmtliche Herrn OrtS-Vorstände des Kreises lade ich auf Sonnabend den 13. ds. Mts.,
Vormittags 9*/, Uhr, zu einer Besprechung über Gemeinde-Angelegenheiten hierher ein.
Hanau am 9. Mai 1876.
Der Landrath.
Tugesschav. Ein Zwischenfall.
A. b. Echw. Wert.
DaS blutige Ereigniß zu Saloniki ist einer jen:r Zufälle, wie sie die Berechnungen der Staatskünstler oft zu durchkreuzen, oft unver« muthet zu unterstützen pflegen. Verhäugnißvoll trifft eS zusammen mit der Eröffnung der Ministerkonferenz, welche sich mit der Zukunft des oSmanischen Reichs befassen wird. Unter schlimmen Vorzeichen für die Türkei beginnt damit der Rath der nordischen Mächte. Zwar steht jener Vorfall nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit den Beschwerden, welche zwei aufständische Previnzen wider die Regierung der Mos- lims erheben; er Hütte zu jeder anderen Zeit geschehen können. Allein daß er eben jetzt geschieht, verleiht ihm erhöhte Bedeutung: er wirkt wie eine Fackel, die plötzlich mit grellem Schein dunkle unheimliche Räume erhellt. Der Hergang selbst ist noch unklar in seinen Motiven und in seinem Verlauf, und es scheint, daß christliche Unduldsamkeit auch diesmal nicht ohne Schuld gewesen ist. Allein der Ursprung wird gleichgültig, er verschwindet vor den Folgen. Fest steht ein wilder Ausbruch des türkischen Fanatismus, eine Blutthat, begangen an Europäern, an diplomatischen Vertretern, deren amtliche Eigenschaft und Funktion sie nicht zu retten vermochte. Unter anderen Umständen würde Genugthuung verlangt, gegeben und die Sache wäre zu Ende. Heute hat der Vorfall zugleich die Bedeutung eines politischen Symptoms. Die Unverträglichkeit christlicher und türkischer Sitte, christlichen und türkischen Volksthums ist aufs Neue durch ein blutiges Beispiel erhärtet, und dieser Umstand ist es, der aus die Berathungen in Berlin nicht ohne erhebliche Wirkung bleiben kann. Der Mord von Saloniki ist nicht daS einzige Anzeichen, daß der Fanatismus der Muselmänner sich zu regen beginnt: Die Mächte werden sich nach ernstlichen Bürgschaften umsehen müssen, um vor seinen Ausbrüchen die christlichen Bevölkerungen zu schützen. Die Einigkeit unter den drei Nordmächten kann durch ein solches Ereigniß, das die Nothwendigkeit, der Türkenherrschaft Maß und Ziel zu setzen, laut Predigt, nur befestigt werden. Frankreich wird, als selbst bei dem traurigen Ereigniß betheiligt, näher an die Seite der Nordmächte gerückt, und England steht sich vereinzelt, im Fall es überhaupt ernsthaft daran denkt, die Türkei gegen den Andrang der Mächte zu decken. Der Sultan aber wird gut thun, die letzten Täuschungen abzustreifen.
— Berlin, 7. Mai. Den Bezirksregierungen ist jetzt die Begründung des Erkenntnisses zugegangen, das, inzwischen rechtskräftig geworden, in der Untersuchung gegen den geistlichen Rath Müller und Genossen die endgültige Schließung des hiesigen katholischen Gesellenvereins ausspricht. Nach diesem Erkenntnisse hat die Untersuchung fest- gestellt, daß sämmtliche kathol. Gesellenvereine Deutschlands ein hierarchisch gegliedertes Ganze bilden, dessen einzelne Theile im Sinne des §. 8 und 9 des Vereinsgesetzes dergestalt in Verbindung stehen, daß die Präsidenten aller kathol. Gesellenvereine einer Provinz unter einem DrözesanpräseS und sämmtliche Diözesanpräsides unter dem in Köln wohnenden Generalpräses stehen, die Lokalpräsides jährlich an den Diö-
zesanpräseS berichten, welcher seinerseits seine Weisungen von dem Genei aipräseS erhält, jährlich auch Versammlungen der Lokalpräsides statt- finden, auf welchen die Vereinszwecke berathen und Weisungen zu deren Erreichung ertheilt werden. Zugleich ist Hinst? tlich eines Theils der kathol. Geselleuverrine festgestellt worden, daß dieselben politische Gegenstände in ihren Versammlungen zu erörtern bezweckt haben. So weit die Mittheilung der Erkenntnißgründe, an welche sich auch die Aufforderung knüpft, die Thätigkeit der kathol. Gesellenvereine, insbesondere durch Beschickung der Versammlungen durch Polizeibeamte, laut §. 4 des VereinsgesetzeS sorgsamst zu Beaufsichtigen und überall da, wo von diesen Vereinen politische Gegenstände in Versammlungen erörtert werden, unter Verweisung auf bte mitgetheilten Feststellungen deS Gerichts mit der polizeilichen Schließung auf Grund des §. 8 b. deS Vereins- gesetzes vorzugehen. ($r. st)
— Berlin, 9. Mai. Die „Trib." schreibt: Die deutsche Reichsregierung hat sich in Ansehung der Vorfälle in Salonichi den Schritten der übrigen Mächte bereits angeschlossen und der Corvette „Medusa" (Capt. Zirzow) heute Befehl ertheilt, von Messina, wo dieselbe heute früh eingetroffen ist, unverzüglich nach Salonichi abzugehen, und dort zum Schutz d-utscher Staatsangehöriger bis auf Weiteres zu verbleiben. Die „Medusa" ist eine Mattdeck-Corvette mit 9 Kanonen und 190 Mann.
Außerdem befindet sich von deutschen Kriegsschiffen im Mittelmeer noch das Kanonenboot I. Classe „Meteor" (3 Kanonen, 64 Mann) in Konstantinopel, das vorläufig noch dort verbleibe« soll. Ob ein oder das andere Schiff vom Uebungsgeschwader noch Befehl erhalten wird, in den türkischen Gewässern Position zu nehmen, bleibt werterer Entscheidung Vorbehalten.
Ueber die Einzelheiten des Vorfalls selbst liegen heute, wenn auch nicht in allen Punkten übereinstimmende, ergänzende Nachrichten vor, welche die Sache doch in einem andern, den Türken keineswegs so günstigen Lichte erscheinen lassen, als die ersten Berichte. Der Pariser Corre- spondent der Nat.-Ztg. telegraphier: „Die officielle türkische Version bezüglich der Vorgänge in Salonichi ist augenscheinlich falsch und erfunden, um die Schwäche oder gar die Mitschuld der türkischen Behörden zu verdecken. Nach diplomatischen Telegrammen wäre das Mädchen, welches die Ursache zur Erneute gab, wider ihren Willen zum Islam bekehrt worden, ferner sollen sich der französische und deutsche Consul nicht, wie die türkische Version behauptet, freiwillig in die Moschee begeben haben, sondern von dem fanatischen Pöbel in dieselbe geschleppt und ermordet worden sein. Wie bereits gemeldet, werden Deutschland und Frankreich in gleicher Weise vorgehen, um die Bestrafung der Schuldigen, sowie eine eclatante Genugthung zu erlangen. Auf der gestrigen Sonöe beim Herzog Decazes waren der türkische Botschafter und seine Seccetäre unermüdlich, um aller Welt die erwähnte Version deS Ereignisses mitzutheilen, die Schuldlosigkeit der türkischen Behörden nachzuweisen und zu versichern, daß die Pforte in den anderen Fällen durchaus im Stande sei, die friedliche christliche Bevölkerung zu schützen. Sadyk Pascha hatte heute Nachmittag eine lange Conferenz mit dem Herzog Decazes, der auch mit dem deutschen und dem russischen Botschafter berieth. Der türkische Botschafter hatte den Auftrag, im Namen des Sultans die Bewilligung jedes Verlangens im Voraus zu versprechen, um die Abfindung einer Flotte zu verhindern." — Die Pariser Liberts bringt folgende Details: „Der amerikanische Consul nahm das junge Mädchen in dem Augenblicke, wo es zur Moschee ging, in seinen Wagen, um ihren Uebertritt zum Islam zu verhindern; die Bevölkerung fiel über den Wagen her und entriß dem Consul mit Gewalt das Mädchen; dieser selbst entkam der Gefahr. In diesem Augenblick erschienen auf der Straße der deutsche und der französische Consul, welche sich nach der Moschee begeben wollten (?). Die wüthenden Türken schlugen dieselben mit Eisenstangen todt. Die Pforte hat unverzüglich jede Genugthuung versprochen, aber mehrere Rädelsführer haben sich bereits in Sicherheit gebracht. Deutschland und Frankreich gehen in dieser Angelegenheit Hand in Hand, haben bereits Noten ausgewechselt und verlangen dieselben Genugthuungen wie bei dem Vorfälle in Dschedda im Jahre 1858, wo der französische und englische Consul umgebracht