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WWÜNt Ezlich mit Ausnahme der Ssn«- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und GamstagS mit der Berliner Provinzial-Eorrespondenz.
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Montag den 1. Mai
1876.
Nachstehend theile ich den Ortspolizeibehörden eine Entscheidung deS Herrn Ministers des Innern zur Nachachtung mit:
Aus die Vorstellung vom 30. Januar d. I. eröffne ich Ihnen, daß Ihnen die Erlaubniß, die von Ihnen in Ihrer Menagerie gehaltenen Schlangen öffentlich vor den Augen des Publikums mit lebenden Thieren zu füttern, nicht ertheilt werden kann.
Bezüglich solcher Fütterungen ist zu unterscheiden, ob dieselben einem zu der öffentlichen Schaustellung versammelten gemischten Publikum lediglich zur Befriedigung der Schaulust vorgeführt oder ob dieselben für einen Kreis von solchen Personen eingerichtet werden, von welchen anzunehmen ist, daß sie ein wissenschaftliches Interesse daran nehmen.
Die öffentlichen Fütterungen der ersteren Art, wie Sie dieselben beabsichtigen, sind geeignet, öffentliches Aergerniß zu erregen, da es das menschliche Gefühl verletzt, die grausame und qualvolle Tödtung eines Thie-es durch das andere m tanzusehen. Ich habe es daher nur billigen können, als Ihnen die öffentlichen Schlangenfütterungen im Jahre 1871 durch die Königliche Regierung zu Schleswig untersagt wurden. Ihre Behauptung, daß im Circus Salamonsky Hierselbst öffentliche Schlangenfütterungen stattgefunden haben, hat sich nach der von mir eingezoaencn Erkundigung insoweit als richtig ergeben, als dies an zwei Abenden ohne besondere Erlaubniß der Po izeibehörde geschehen ist. Hieraus folgt aber nicht, daß Ihnen ebenfalls solche Vorstellungen zu gestatten seien, sondern es kann hieraus nur Veranlassung entnommen werden, künftig derartige Vorstellungen auch dem rc. Salamonsky nicht zu gestatten.
Der Minister des Innern, gez. Eulenberg.
An den Menagerie-Besitzer Herrn N. N.
Hanau am 27. April 1876.
Der Landrath: Schrötter.
i « n.H h «.
— Berlin, 29. April. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) In der gestrigen Sitzung entgegnete in der wiederholten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Vereinigung des Herzogthums Lauenburg mit der preußischen Monarchie, der Reichskanzler Fürst v. Bismarck dem Abg. Dr. Virchow, sowie dem Abg. Windthorst (Meppen).
Im weiteren Verlaufe der Sitzung nahm in der ersten Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Betheiligung des Staates an dem Unternehmen einer Eisenbahn von Jtzehoe über Wüster, Taterphal und Meldorf nach Herde, der Handels-Minister Dr. Achenbach den Ausführungen des Abgeordneten Wmvthorst (Meppen) gegenüber das Wort.
Der Abg. Miguel sprach hierauf den Wunsch aus, durch die so- fortige zweite Berathung der Vorlage im Plenum der Regierung hierüber ein zustimmendes Votum des Hauses zu geben Demselben stimmten die Abgg. Dr. Wehrenpfennig und Dr. Hänel, sowie der Handels- Mimster Dr. Achenbach bei.
Der Antrag auf Kommissionsberathung wurde hierauf abgelehnt.
Es folgte der mündliche Bericht der Budgetkommission, betreffend den Nachweis über die Verwendung des im Etat der Eisenbahnverwal- tung für das Jahr 1874 unter Titel 49 der einmaligen und außerordentlichen Ausgaben aufgelegten Dispositionsfonds von 300,000 Tha- letn. Namens der Budgetkommission beantragte der Referent Abg. Dr. Hammacher:
„auszusprechen, daß die Rechenschaft über Verwendung des im Etat der Eisenbahnverwaltung pro 1874 zu unvorhergesehenen außerordentlichen Ausgaben für die Staateeisenbahnen ausgesetzten Disp -- m^on^^nds ad 300,000 Thaler durch den vorliegenden Bericht nach Vorschrift des Etatsgesetzes pro 1874 ordnungsmäßig gegeben ist."
Der Antrag der Kommission wurde angenommen und eine noch- mauge Abstimmung über denselben abgelehnt.
. mündlichen Bericht der Budgetkommission über die Rechnungen der Kasse der Ober-Rechnungskammer für das Jahr 1874 erstattete der ateferent Abg. Osterrath. Derselbe begründete den Antrag der Kom- j milston: ;
„Die Rechnung der Kaste der Ober-Rechnungskammer für das Jahr 1874 wird, nachdem sie von dem Hause der Abgeordneten geprüft ist, hiermit, soweit sie sich auf die preußische Verwaltung bezieht, dechargirt. Gleichzeitig wird die Königliche Staatsregierung zu einer Erklärung darüber aufgefordert, weshalb der Rendant und der Controleur dieser Kaste nicht, dem Gesetz vom 25. März 1873 entsprechend, Kaution bestellt haben "
Eine einmalige Abstimmung über den Antrag wurde für genügend erklärt, und derselbe mit der Resolution, letztere gegen den Wunsch des Regierungskommissars, Geh. Regierungs - Rath Böttcher angenommen.
Hierauf trat das Haus in die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Uwzugskosten der Staatsbeamten.
Die Abgg. Windthorst (Bielefeld), Löwenstein und Kallenbach machten auf verschiedene Mängel der Vorlage aufmerksam und beantragten Verweisung der Vorlage an die Budgetkommission, welche auch nach einigen Bemerkungen des Abg. Graf Bethusy-Huc und des Re- gierungSkommissars Geheimen Rath Rüdorff beschlossen wurde. Schluß 3'/. Uhr.
In der heutigen (45.) Sitzung trat das Haus in die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Uebertragung der Eigenthumsund sonstigen Rechte des Staates an Eisenbahnen auf das Deutsche Reich. Der Staats-Minister Dr. Friedenthal wies zunächst auf die Unzuträglichkeiten hin, welche die jetzigen Zustände und Verhältnisse in dem Eisenbahnwesen speziell auf die Landwirthschaft ausgeübt haben. ; Er hob besonders die große Anzahl der verschiedenen Tarife hervor, die ; Höhe derselben, die nothwendig aus der jetzigen Jnterestenwirtbschaft ; resultire, die Unmöglichkeit einer schnellen Verbindung der See mit den Kontinentalstaaten unter den jetzt herrschenden Zuständen und die dadurch entstehende Aushebung des möglichen Nutzens der Eisenbahnen, z. B. bei Herbeiführung frischer Fische, endlich die Schäden der augenblicklichen Form der Differentialtarife. Der Abg. Frhr. v Schorlemer- Alst erklärte, daß er den besten Beweis für die ihm imputirte Reichsfeindlichkeit geben würde, wenn er für die Borlage stimmte. Er trat der Behauptung des Vorredners entgegen, baß die Landbevölkerung der Vorlage freundlich gesinnt sei, weil sie noch gar keine Gelegenheit gehabt habe, sich darüber zu äußern. Die jetzigen Uebelstände würden sich auch nicht bessern, wenn an Stelle Preußens das Reich das preußische Staatsbahnsystem übernähme. Der Redner suchte sodann den Beweis zu führen, daß die dem Gesetzentwürfe beigegebenen Motive zu demselben nicht paßten, also denselben nicht begründeten. Er tadelte das Uebereilte der Vorlage, und bedauerte, daß man einseitig die Initiative ergreife, ohne der Zustimmung des anderen Kontrahenten, des Reiches, gewiß zu sein. Der Gedanke der Erwerbung aller Bahnen durch das Reich stehe trotz der entgegengesetzten Versicherungen immer im Hintergründe. Das Kapital, das sich eben erst wieder dem Grund- kredit angefangen habe zuzuwenden, werde demselben durch die Ausga- gabe von Staatsschuldtiteln wieder entzogen werden. Die Mißstände der Differentialtarife müßten durch ein Reichs-Eisenbahngesetz beseitigt, nicht aber durch die Unterlassung der Emanation eines solchen ein Kom- Pelle für den Ankauf der Bahnen durch das Reich geübt werden. Durch einen solchen Ankauf werde die Acra der Agiotage wieder eröffnet werden. Der Abg. Graf Bethusy Huc glaubte, daß mit der Zustimmung zu der Vorlage Niemand eine Präjudiz für seine Haltung im Reichstage schaffe, indem er dadurch nur für die freie Diskussion Raum schaffe, er werde aber im Reichstage seine Zustimmung zu einer weiter gehenden Vollmacht nur dann geben können, wenn er die Ueberzeugung habe, daß die allmähliche Verwirklichung des Planes wegen Ankaufs sammt» licher Bahnen durch das Reich angestrebt werde. Der Redner wies sodann auf die feste Koalition der Regierung mit der vereinigten nationalliberalen und freikonservativen Partei hin, welche durch die Prinz pielle Opposition der Fortschrittspartei und des Centrums noch mehr gestärkt werde und welche sich auch in dieser Frage erproben werde. (Beim Schluß des Blattes dauerte der Vortrag des Redners fort.)
(Fortsetzung folgt.) (R. u. St.-A.)
— Berlin 29. April. §. 1 der Eisenbahnvorlage angenommen mit 206 gegen 165 Stimmen St.; dafür Nationalliberale mit Ausnahme von Kalle, Kiefchke, Dohrn, welche dagegen; ferner dafür Frei«