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Uxschrwt täzlich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Gamllaqs mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Samstag den 29. April,

1876.

Bekanntmachungen KZuigl. LandrathsamLS dahier.

Die diesjährigen öffentlichen Jmpftermine in den dem Herrn Kreis-Plysikus Doctor von Möller zugetheilten Jmpfbezirken finden an nachstehend bezeichneten Togen unentgeltlich statt:

Stadt Hanau den 31. Mai, 7. und 14. Juni die 1875 gebore­nen und die früher geborenen Kinder, welche früher ohne Erfolg ge­impft wurden oder wegen Krankheit rc. nicht geimpft worden sind. Den 21. und 28. Juni, 5. und 12. Juli die Zöglinge und zwar am 21. und 28. Juni die Knaben, am 5. und 12. Juli die Mädchen. Die

Impfung beginnt Nachmittags 3 Uhr.

Großauheim den 2. u. 8. Mai, Morgens 8 Uhr, Impfung an letzteren

Tage die Zöglinge.

Revision.

Impfung.

Revision.

8. u. 13.

8

Großkrotzenburg den 9.

9

15.

9

Hochstadt 11.

8

Impfung.

- 17'

8

Revision.

Brschofshetm 17.

11

Impfung.

23.

Nachmittags 3Va

Revision.

Wachenbuchen 18.

Morgens 9

Impfung.

, 26.

io

Revision.

Mrttelbuchen 18.

m

Impfung.

26.

Mittags 1

Revision.

Kilianstädten 24.

Morgens 8

Impfung.

30.

9

Revision.

Fechenheim den 20. u. 27.

H 8

Impfung.

den 27. Mai u. 3. Juni 10

Revision.

Bergen mit iden 12. u. 17.

n 8 V.

Impfung.

Enkheim / 17. u. 24.

» 81/«

Revision.

Seckbach den 16.

23.

8V.

8V2

Impfung.

Revision.

Preungesheim 26.

3.

, 9^2

Juli 9^2

Impfung.

Revision.

Berkersherm 26.

3.

Juni. Nachm. 3

Juli 3

Impfung.

Revision.

Oberdorfelden 19.

25.

Aug. Morgens 9

9

Impfung.

Revision.

Niederdorfelden 19.

lOVt

Impfung.

25.

10^2

Revision.

Gronau m. Gronauerl,, 19.

Nachmit. 2

Impfung.

u. Dottenfelder Hof / 25.

» » 2

Revision.

Wmdecken 8. Juli Morgens 9

9

Impfung.

Revision.

Ostheim 14.

21.

9

9

Impfung.

Revision.

Eichen 20.

26.

8

» »8

Impfung.

Revision.

Erbst adt 20.

26.

11

11

Impfung.

Revision.

Marköbel 31.

7.

Kefselstadt mit Phi­

n n 9

August 9

Impfung.

Revision.

lippsruhe, Wilhelms- 26.

. 8^2

Impfung.

bad, Wilhelmsbader- 2.

Hof und Fasanerie

Septbr. 8^2

Revision.

Dörnigheim 9.

- 16-

w e ^ /2

Nachmit. 3

Impfung.

Revision.

Hierzu haben nach den Bestimmungen des Reichs-JmpfgesetzeS zu erscheinen:

1. alle im Jahre 1875 geborenen Kinder, insofern sie nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern überstanden haben oder anderweitig bereits geimpft sind oder wegen Krankheit nicht vaccinirt werden können.

2. alle Zöglinge einer öffentlichen Lehranstalt oder Privatschule, mit Ausnahme der Sonntags- und Abendschulen, innerhalb des Jah- res, in welchen der Zögling das zwölfte Lebensjahr zurücklegt, sofern

er nicht nach ärztlich m Zeugniß in den letzten fünf Jahren die natür­lichen Blattern überstanden hat oder mit Erfolg geimpft worden ist.

3. Alle diejenigen Kinder und Zöglinge, bei welchen im vergan­genen Jahre die Impfung resp. Revaccination wegen Krankheit rc. nicht erfolgen konnte oder bei denen d e Impfung erfolglos war.

Von denjenigen Kindern und Zöglingen, welche anderwärts ge­impft worden sind oder die natürlichen Blattern überstanden haben oder wegen Krankheit nicht erscheinen können, ist dem Bezirks-Jmpfarzt der betr. Impfschein oder das Attest eines Arztes nach dem vorgeschrie­benen Formular vor Schluß des Jmpfgeschäfts vorzulegen.

Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche auf amtliches Er­fordern mittelst der vorgeschriebenen Bescheinigungen unterlassen den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder und Pflegebefohle­nen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, werden mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark bestraft.

Die Herren Schulvorsteher derjenigen Schulanstalten, deren Zög- lige nach pos. 2 und 3 zu revacciniren sind, haben dafür Sorge zu tragen, daß dieselben ihren Verpflichtungen genügen.

Die Herren Ortsvorstände veranlasse ich hierdurch die Jmpfter­mine wiederholt bekannt machen zu lassen für die nöthige Ordnung beim Geschäft Sorge zu tragen, auch d-m Jmpfarzte bei der öffent­lichen Impfung die nöthige und zuverlässige Schreibhülfe zu gewähren. In Betreff der Sistirung von Vorimpflingen wird directe Benachrich- gung erfolgen.

Hanau den 26. April 1876.

Der Landrath: Schrötter.

Unter Bezug auf die Bekanntmachung Königl. Regierung zu Cas- sel vom 4. d. M. (Nr. 17 des Amtsblatts für Hessen, pos. 201) er­suche ich die Herren Local-Schul-Jnspectoren des Kreises gefälligst die­jenigen älteren Lehrer ihres Jnspektionsbezirkes bezeichne» zn wollen, deren turnerische Ansbildung bezw. Weiterbildung nach ihrer Persönlichkeit, nach den Bedürfniffen der Schule, oder des Ortes und deffen nächster Umgebung vorzugsweise wün- schenswerth erscheint. In den bezüglichen Anträgen über Lehrer der erwähnten Kategorie, wie in den freiwilligen Meldungen, ist Lebens­und Dienstalter, wie auch die Seminarzeit anzugeben. Es wird hier­zu bemerkt, daß die Einberufung eines Lehrers auch ohne eine von ihm abgegebene ausdrückliche Erklärung der Bereitwillig­keit erfolgen kann.

Für jeden Theilnehmer an dem Cursus ist von dem Herrn Mi­nister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten eine Unterstützung, welche jedoch den Betrag von 3 Mark täglich nicht überschreiten darf, neben dem Ersatz der unbedingt nöthigen Reise- und Zehrungskosten in Aussicht gestellt worden. Die bezeichneten Lehrer sind übrigens im Voraus darauf aufmerksam zu machen, daß sie über die ihnen erwachsenden Reisekosten rc. auch über die nöthig gewordenen Zehrungskosten, behufs Festsetzung der ihnen zu gewährenden Entschä­digungen dem um Abhaltung des Cursus beauftragten Lehrer Auskunft zu geben haben.

Den Anträgen der Herrn Lokalschul-Inspektoren, wie etwaigen freiwilligen Meldungen sehe ich bis zum 15. Mai entgegen.

Gleichzeitig ersuche ich die Herrn Lokalschul-Jnspektoren Sich mit den Herrn Ortsvorständen gefälligst darüber benehmen zu wollen, ob bezw. welche Beträge den in Vorschlag zu bringenden Lehrern etwa aus den Gemeindekassen als Unterstützung gewährt werden.

Der Landrath.

Die Ortsvorstände wollen vorstehendes Ausschreiben den Herrn Schulinspektoren vorlegen.

Hanau am 26. April 1876.

Der Landrath: Schrötter.

Vom 1. Mai cr. ab werden im diesseitige» Regierungsbezirk fei­ner ganzen Ausdehnung nach trigonometrische Vermessungen unter Lei­tung des mit Führung der Geschäfte des Chefs der trigonometrischen