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Wcheist täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Prvvinzial-Torrefpondenz.
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Montag den 24. April.
1878.
Bekanntmachung.
In letzter Zeit gehen bei dem Königlichen General-Commando des 11. Armee-Corps direkt viele Gesuche um Entlassung und Beurlaubung von Soldaten ein. Ich mache deshalb die Angehörigen von Soldaten darauf aufmerksam, daß derartige Gesuche in keinem Falle an das Königliche General-Commando, sondern an den Landrath (Polizei Präsidenten, Polizei Direktor) zu richten sind, welcher darauf alsbald das Weitere veranlassen wird. Beschwerden gegen abweisende Bescheide des Letzteren sind an das Ober-Präsidium zu senden.
Cassel, den 5. April 1876.
Der Oberpräsident gez. Frhr. v. Ende.
Wird veröffentlicht
Hanau, den 21. April 1876.
Der Landrath Schrötter.
T a g e s s ch a u
— Der „R. u. St.-A." Nr. 96 enthält: Verordnung, betreffend die Tagegelder und die Reisekosten der Staatsbeamten. Vom 15. April 1876.
— Berlin, 22. April. Nach einem Cirkularreskript des Ministers der geistlichen rc. Angelegenheiten vom 22. v. Mts. ist die Frage, ob ein katholischer Pfarrer berechtigt ist, in den Kirchenvorstand einer zu der Pfarrgemeinde gehörigen Filial-, Kapellen- rc. Gemeinde, welche einen eigenen Geistlichen nicht hat, als Mitglied einzutreten, nach §. 5 Nr. 1 des Gesetzes vom 20. Juni v. I. verneinend zu beantworten. — Zur ebenen Ausübung des Jagdrechts auf seinem Grund und Boden ist der Besitzer nach dem Jagdpolizeigesetz vom 7. März 1850 nur auf solchen Besitzungen befugt, welche in einem oder mehreren an einander grenzenden Gemeindebezirken einen land- oder forstwirthschaftlich benutzten Flächenraum von wenigstens dreihundert Morgen einnehmen und in ihrem Zusammenhänge durch kein fremdes Grundstück unterbrochen sind. Diese Vorschrift hat nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 24. März d. J. auch auf ein solches Grundstück Anwendung, welches einen eigenen Gutsbezirk bildet. — Die Verfälschung oder fälschliche Anfertigung einer öffentlichen Urkunde, um Behörden oder Privatperson nen zum Zwecke des besseren Fortkommens zu täuschen, ist, wenn keine sonstige rechtswidrige Absicht bei der Verfälschung vorliegt, nicht als Urkundenfälschung im Sinne des §. 267 des Strafgesetzbuches, sondern ausschließlich als eine Uebertretung gemäß §. 363 des Strafgesetzbuches zu bestrafen. Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 24. März d. I. In demselben führt das Ober-Tribunal aus: „Durch §. 363 ist die in der Absicht, Behörden oder Privatpersonen zum Zwecke des besseren Fortkommens des Thäters zu täuschen, verübte Fälschung von Schriftstücken der darin bezeichneten Art von der im §. 267 unter Strafe ge- stellten Urkundenfälschung als eine leichtere, nur als Uebertretung anzu- sehende Kategorie von strafbaren Handlungen ausgeschieden." — Der General Postmeister Dr. Stephan beZbt sich" in nächster Woche in Telegraphen-Dienstangelegenheiten nach England und Frankreich. (R. u. Z!.-N«z,)
— Der Reichsauzeiger bestätigt die Angabe, daß die Einnahme an ^gsaphengebühren sich für den März laut statistischer Aufnahme um 45,,000 Mk. höher gestellt habe als im gleichen Monat des Vorjahrs, ^ene Statistik beruhte indeß nur auf einer zehntägigen Ermittelung, und es war das Monatsresultat durch Multiplication mit 3 gewonnen. Gegenwärtig liegt der genaue Kassenabschluß für den ganzen Monat vor. s § »Ä^beir hat die Einnahme an Telegraphengebühren im März «oi$Ac9c6«’486 M^ betragen, während sie im März v. I. sich auf Mir» Mk. belief. Es gibt demnach ein Mehr von 71,420 Mk. Dies Jufulfat ist um so höher anzuschlagen, als die Telegraphen-Einnahme wahrend der letzten Jahre beständig im Fallen begriffen war, und der oiesjagrtge März wegen der Ueberschwemmungen und Stürme als ein ben telegraphischen Verkehr keineswegs günstiger Monat sich erwies. L>urch Die obigen Zahlen, meint das amtliche Blatt, sind alle Angriffe widerlegt, welche Diejenigen gegen den neuen Telegraphentarif erhoben,
die in demselben eine Schädigung der Reichseinnahmen erblickten. Von Anderen wurde gerade umgekehrt der neue Telegraphentarif deshalb angegriffen, weil derselbe ihnen zu hoch erschien. Hierauf ist nur zu bemerken, daß das Telegraphendeficit zuletzt 4 Millionen Mark jährlich betrug; und wenn man davon auch die Hälfte oder selbst drei Viertel auf die kostspielige frühere Verwaltungsorganisation rechnen will, so blieben immer noch 1 bis 2 Millionen Mk Zuschuß jährlich, die von der Gesammtheit der Steuerzahler aufgebracht werden mußten zu Gunsten Derjenigen, deren Telegramme unter dem Selbstkostenpreise bffördert wurden, d. i. der Telegramme von 20 Worten zu 5 Sgr. Von den Gegnern des neuen Tarifs werden nach den obigen Ergebnissen schließlich nur Diejenigen übrig bleiben, welche auf Kosten der Gesammtheit gern billig telegraphiren möchten, oder die den doctriuären Ansichten von künstlicher Vermehrung der Telegrammen-Production durch Staatsprämie huldigen.
— In den deutschen Münzstätten sind bis zum 15. April 1876 geprägt: an Goldmünzen: 1,075,046,960 Mark Doppelkronen, 317,834,780 Mark Kronen; hiervon auf Privatrechnung: 164,074 805 Mk.; an Silbermünzen: 35,687,810 Mark 5-Markstücke, 128,151,873 Mark 1-Markstücke, 21,612,168 Mark — Pf. 50 Pfennigstücke, 22,414,680 Mark — Pf. 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 15,417,835 Mark 30 Pf. 10-Pfennigstücke, 8,985,885 Mark 25 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 5,318,065 Mark 72 Pf. 2-Pfen- nigstücke, 2,929,685 Mark 49 Pfennige 1-Pfennigstücke. Gesammtaus- prägung: an Goldmünzen: 1,392,881,740 Mark; an Silbermünzen: 207,866,531 Mark — Pf.; an Nickelmünzen: 24,403,720 Mark 55 Pfennige; an Kupfermünzen: 8,247,751 Mark 21 Pf.
— Der „Schw. Merk." schreibt: Dr. V. Böhmert in Dresden, der Referent des volkswirthsch. Kongresses über die im Sept. d. I. zu erörternde Frage des Ankaufs der deutschen Eisenbahnen durch daS Reich hat gegen Ende Febr. d. I. in einem früher von uns auszüglich mitgetheilten Rundschreiben den Weg der öff. Enquete betreten und fühlt sich nunmehr verpflichtet, über den Hauptinhalt des ihm zugegangenen reichhaltigen Materials einen ersten vorläufigen Bericht zu erstatten. Darin heißt es: Seit Ende Febr. haben sich der Reihe nach die Volksvertretungen in Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Reffen® Darmstadt über das Projekt ausgesprochen, während die preuß. Regierung unter dem 24. März dem Abg.-Hause einen Gesetzentwurf, betr. die Uebertragung der Eigenthums- und sonstigen Rechte des Staats an Eisenbahnen auf das D. Reich, vorgelegt hat. Die Motive dieses Entwurfes haben die dem deutschen Eisenbahnwesen anhaftenden Mängel geschickt beleuchtet und unter Aufstellung der zu erreichenden Ziele namentlich den großen Werth betont, der darauf gelegt werden müsse, daß diejenige Behörde, welche die Aufsicht über Eisenbahnen führt, auch zugleich selbst einen größeren Eisenbahnkomplex verwaltet. Obwohl sich ■ der Entwurf noch nicht über das Wie der Ausführung ausspricht. so ' scheint doch die Stimmung des Publikums in Norddeutschland dem ‘ Projekt entschieden günstiger geworden zu sein. Man hofft, den gegenwärtigen Zustand der Zersplitterung und Vielköpfigkeit „mit einem einheitlichen, kräftigen und verständigen Regimente" zu vertausch n. Es hat sich daher mit dem Verlangen nach Aenderungen und Thaten die Ueberzeugung verbreitet: „daß die deutsche Reichseisenbahnfrage im preuß. Landtage entschieden werde." Aus zahlreichen Blättern klingt diese Ansicht wieder und die vom volkswirthsch. Kongreß eingeleitete Enquete wied daher von Manchem als ein ganz überflüssiges Beginnen hingestellt. Die wohlwollendsten Freunde mahnen zur Vorsicht und rathen, „das Augenmerk statt auf Abwehr und auf enquetemäßiges Suchen nach Steinchen, die den Weg erschweren möchten, lieber auf die Organisation der künftigen Reichsbahnverwaltung zu richten." Der Referent macht jedoch darauf aufmerksam, daß er seine praktisch politische, sondern eine wissenschaftliche Aufgabe übernommen hat, und daß die großen volkswirthsch. Fragen nicht durch Stimmungen und Erfolge des Augenblicks, sondern nur durch die Ersahrungen vieler Völker und Zeiten entschieden werden. Es dürfe daher wohl erwartet werden, daß gerade diejenigen, welche die Reicht eisenbahnfrage in der Hauptsache schon für entschieden halten, jede Darlegung von neuen Bedenken und