a»»n«$4tiHtS«
WS 8
MMich 3 SÜM8 tMi. * M. 50 B «i-er-iM-lich " Mar< 85 % SÄ «iSwLrttze jaSonsentai gilt sem setreffe»« fS PzgauüÄI««
WzriszeweRiW» «sr 10 K^,
Hanmer Inniger.
,Zugleich UMlicheK Orgm» M Kreis Mö 'feisbi HauM«
TesHMt täglich mit Ausnahme der Gsuu- und Feiertage, mit belletristischer Beilage» und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
3K?er;f.»KS« ^iä.
Dir l^alSge '3atau>n$ge«e 86, Beten Bas» 10 $f3.
Sie Zfpali. Ztip
M»S;p-MgEMS 80 Psg,
Ä 92.
Donnerstag den 20. April.
1876.
BsZMKtMKchtmgM Kösigl. LaWdrsLhSKMLs dahier.
Der Kaufmann Walter Beyer hat nachträglich um die Gestat- tung des Betriebs eines Hammerwerks und zwar rotirender Piftell- stampfen auf seinem zu Haus-Nr. 3 der Römerstraße gehörigen Grundstücke nachgesucht.
Mit Bezugnahme auf §. 33 der Anweisung zur Ausführung der Gewerbe-Ordnung wird hiermit aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen diese Anlage binnen 14 Tagen präclusivischer Frist bei dem Unterzeichneten anzubringen. — Zeichnungen und Beschreibungen derselben liegen im Polizei-Bureau zur Einsicht offen.
Hanau, am 13. April 1876.
Der Landrath.
—
Die Herren Ortsvorstände mache ich auf ein Schriftchen: Der Waisenrath nach der Vormundschafts-Ordnung vom 5. Juli 1875 — Preis 50 Pfg. — aufmerksam. Die Broschüre enthält eine kurze klare Instruktion für die Waisenräthe und Vormünder. Ein Exemplar des Schriftchens kann bei mir einges-hen werden.
Hanau am 13. April 1876.
Der Landrath.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung Königlicher Regierung vom 9. Septbr. 1875 (Amtsblatt Seite 234) werden die Ortspolizeibehörden angewiesen, sobald sie Kenntniß von einem erheblichen Unfall, welcher Arbeiter in den Fabriken betroffen hat, erhalten, dem Herrn Fabrik-Inspektor Dr. Dronke in Bockenheim sofort mittelst einer Postkarte Nachricht zu geben und dabei die Art^es Unfalls-und die wahrscheinliche Veranlassung zu demselben möglichst genau zu vermerken.
Hanau am 13. April 1876.
__________________________Der Landratd.__________________________
L a z e s ch a u.
— Der „R. u. St. A." Nr. 93 enthält: 1) Verordnung, betreffend die Kautionen der Telegraphen-Beamten. Vom 3. April 1876. 2) Gesetz, betreffend die Verwendung der in Folge der Abtretung der Preußi chen Bank an das Reich für die Staatskasse verfügbar gewordenen Geldmittel. Vom 5. April 1876.
— Amtliche Berichte des auswärtigen Amtes bestätigen die telegraphische Nachricht, daß der Präsident der Republik Hayti in Folge eines Aufstand-.s in Jacmel diesen Hafenplatz durch Dekret vom 17. v.
M. in Blokadezustand erklärt hat. (R. u. st^Kna.)
— Der Reichskanzler Fürst Bismarck, der am Sonnabend den beabsichtigten Ausflug auf seine lauenburgischen Besitzungen antreten wollte, sah sich durch einen leichten Rückfall in sein altes Leiden genöthigt, diesen Plan aufzugeben. Heute soll, wie uns berichtet wird, sein Zustand zufriedenstellend sein, doch wird der Fürst Berlin bis Mitte Mai voraussichtlich nicht mehr verlassen, um welche Zeit im Landtage die Verhandlungen über die Eisenbahnvorlage beendigt sein dürften. Im Mai gedenkt der Kanzler, sich zu einer Badecur nach Karlsbad zu be« geben und zur Nachcur entweder in die Schweiz oder nach Süddeutschland zu gehen; in Bern fungirt bekanntlich sein Sohn als Gesandt- schafts-Attachd. Es steht jetzt übrigens fest, daß Fürst Gortschakoff den Kaiser von Rußland nach Berlin begleitet und wahrscheinlich einige Tage länger als sein Souverain hier verweilen wird. (Trib.
— Der „Schw. Merk." schreibt: Eine Beunruhigung bezüglich der Erhaltung des Weltfriedens hatte in den letzten Tagen in weiten Kreisen, am stärksten natürlich in der Börsenwelt, die Gemüther erfaßt. Den Ausgangspunkt bildeten Aktenstücke aus dem Jahre 1870, welche das Memorial diplomatique jüngst veröffentlicht hat. Die Enthüllung bezog sich auf die damalige Lossagung Rußlands vom Pariser Vertrage und schien dazu bestimmt, im Interesse der Pforte Oestreich und Rußland, vielleicht auch in vermeintlichem östreichischen Interesse, Preußen und Rußland unter einander zu verhetzen. Die Wiener N. Freie Presse verarbeitete das dargebotene Material zu einem Artikel, worin ausge- sührt wurde, daß Rußland, wie es damals offenkundig die aufstandS- lustigen Elemente in der Türkei angereizt und unterstützt habe, heute vielleicht dasselbe Spiel treibe, weshalb der große Zusammenstoß im
Orient nicht mehr ferne sein könne u. s. w. Da kurz darauf auch die Nordd. A. Z. einen eigenthümlichen Osterartikel veröffentlichte, worin es hieß, es seien noch viele ungelöste Aufgaben vorhanden, welcke die Osterfreude nicht aufkommen lassen, die Verwicklung im Südosten Europas und in Deutschland selbst schwere gesetzgeberische Arbeiten, so war die Panik fertig. Jetzt kommen von allen Seiten die beruhigenden Zusicherungen: das Dreikaiserbündniß sei unerschüttert, insbesondere Oestreich und Rußland in gutem Einvernehmen nach wie vor. Es ist nicht recht ersichtlich, wozu der ganze Lärm eigentlich dienen sollte. — Wir lassen aus den Aktenstücke des Mem. Dipl. einiges folgen. In einem Chiffrebericht an den Minister des Aeußern in Konstantinopel resumirt der Wiener Botschafter Khalil Bey eine Unterredung mit dem Grafen Andrassy dahin, daß der ungarische Ministerpräsident der Meinung sei, Oestreich und die Türkei müßten trachten, den Krieg gegen Rußland zu vermeiden, „daß sie aber, wenn sie gezwungen werden sollten, denselben zu führen, ihn bis zum Aeußersten führen müssen, und daß der Friede nur um den Preis einer Grenzberichtigung nicht bloß auf dem asiatischen G-biete, sondern hauptsächlich am Schwarz-n Meere herbeigeführt werden dürfe. Alle muselmännischen Gebiete am Schwarzen Meere müßten zurückgewonnen und Polen wieder hergestellt werden." Im weiteren Verlaufe habe Graf Andrassy sich über die militärische Seite der Lage ausgesprochen und versichert, daß er eine Zusicherung des Kaisers des Inhalts erwirkt habe, daß dem Reichskanzler Grafen Beust nicht gestattet werden würde, irgend Etwas in Bezug auf den Orient vorzunehmen, ohne vorher die Meinung Sr. Maj. eingeholt zu haben. Graf Andrassy soll das weiter erzählt haben; der Kaiser von Rußland, über seine Rüstungen interpellrrt, habe geantwortet: „Wenn ich rüste, so wird dies für alle Fälle nicht gegen Preußen sein." Graf Andrassy soll es damals als nothwendig bezeichnet haben, Preußen von der russischen Allianz „loszulösen". Er habe in dieser Beziehung den Kaiser überzeugt und hierüber auch mit Herrn v. Schweinitz mehrere Unterredungen gehabt. Dieser hätte allen Ideen des Grafen Andrassy zugestimmt, aber immer mit dem stereotypen Zusatz: „Indessen behalten wir unsere Freundschaft mit Rußland bei." In einer zweiten Depesche, d. do. 27. Sept., erzählt Khalil fernem Minister u. A.: Graf Beust habe die Kongreßidee des Fürsten Gort- fchakoff als „Marotte" bezeichnet, und der englische Botschafter in Wien habe ihm (Khalil) die „Unterstützung" Englands „mit Sicherheit" versprochen, ein Versprechen, das bekanntlich Mr. Gladstone und Lord Granville nicht eingelöst haben. — Wir führen noch an, daß einzelne Stimmen geneigt sind, die Enthüllungen des Mem. Dipl. einzig auf die Absicht der Verherrlichung Andraffy's Beust gegenüber zurückzu- führen.
— Ein in Kriegszeiten oder während eines Belagerungszustandes errichtetes sogenanntes militärisches Testament ist nach dem Gesetz vom 8. Juni 1860 gültig, wenn es von dem Testator eigenhändig unterschrieben und von zwei Zeugen mitunterzeichnet ist. Haben dagegen die Zeugen nicht das Testament selbst unterzeichnet, sondern nur ihren Namen auf das Couvert gesetzt, von welchem das Testament eingeschlossen ist, und auf welchem der Erblasser vermerkt hatte, daß darin sein letzter Wille eingeschloffen sei, so ist, nach einem Erkenntniß des Ober-, Tribunals, I. Senat, vom 20. März dss. JS., das Testament ungültig.
— S. M. Kanonenboot „Nautilus" ist am 17. d. Mts. Vormittags in Plymouth angekommen. An Bord alles wohl.
— Das Urtheil des k. preuß. Gerichtshofs für kirchliche Angelegenheiten, das über den Bischof Brinkmann von Münster die Absetzung verhängt, ist veröffentlicht. Es zeichnet sich aus durch die un- nachsichtliche Schärfe, womit das gesetzwidrige Verfahren des Bischofs im Einzelnen aufgedeckt wird. So heißt es beispielsweise von den beliebten Redensarten über Verfolgung der Kirche: „Die in den Kundgebungen des Angeschuldigten wiederkehrenden Klagen über die gegenwärtige Verfolgung der Kirche und über die auf gewaltsame Unterdrückung derselben abzielenden Angriffe müssen selbst, wo von ihm hin und wieder, wie in seinen Ansprachen auf den Firmungsreisen, nur von Verfolgungen der Kirche durch eine ungläubige Partei, durch das mo-