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ZUgleich Amtlicher Orgsm für Streit «ud Stadt Hauau.

GeschsiM täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstag? mit der Berliner Provinzial-Correivondenz.

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Donnerstag den 13. April.

1876.

Polizei Verordnung.

Auf Grund des Gesetzes über die Polizei-Verwaltung vom 20. September 1867, wird nach Berathung mit der Stadtbehörde hierdurch angeordnet:

1) Die Besitzer von Hunden jeder Art sind verpflichtet dafür zu sorgen, daß ihre Hunde, sobald sich dieselben auf den Straßen oder sonst im Freien innerhalb der Gemarkung Hanau befinden und nicht etwa an der Leine geführt wer­den, mit einem aus Draht gefertigten über die Schnauze hinausreichenden, das Beißen vollständig verhindernden Maul­korbe versehen sind.

2) Hunde welche ohne einen solchen vorschriftsmäßigen Maul­korb betroffen werden und nicht an der Leine geführt sind, hat der Wasenmeister aufzufangen. Ausgenommen sind nur Jagdhunde während des Jag ns.

3) Die aufgefangenen Hunde werden nach Verlauf von 3 Ta­gen gelobtet, falls dieselben nicht inn rhalb dieser Frist durch Erlegung von 30 Pfennigen Futterkosten für jeden Tag von den Besitzern ausgelöst werden.

4) Die ermittelten Besitzer der vorschriftswidrig betroffenen Hunde werden mit Geldbuße bis zu 9 Mark oder entsprechender Haftstrafe belegt.

5) Bei gleicher Strafe ist verboten Hunde auf den Friedhof, in öffentliche Wirthschaften und in andere Lokale, zu wel­chen Jedermann Zutritt hat, mitzunehmen oder dort umher­laufen zu lassen.

Diese Verordnung tritt mit dem 1. Mai d. J. in Kraft.

Hanau, am 3. April 1876.

Der Landrath.

Polizei Verordnung.

Auf Grund des Gesetzes über die Polizei Verwatlvng vom 20. September 1867 wird nach Berathung mit der Stadtbehörde hierdurch angeordnet:

Composthaufen dürfen innerhalb der Gemarkung Hanau neben chaussirten Wegen und in nächster Nähe von bewohnten Gebäuden nicht angelegt werden. An anderen Orten im Felde sind dieselben stets mit Erde überd dt zu halten.

Zuwid'lhandlung-n werden mit Geldbuße bis zu 15 Mark oder entspitchender Haft g ahndet.

Hanau am 3. April 1876.

Der Landrath.

Gefunden: Eine qolbene Brache mit schwarzer Emaille. 6 Stück Rechnungen, ausgtstellt von Ludwig Carl Kahl zu Frankfurt a. M.

Hanau am 13 April 1876.

^ngesschuu.

In Ergänzung der in der gestrigen Nummer gegebenen Ueber­sicht über sie Landtags« betten ist noch zu erwähnen, daß Seitens deS Herrenhau es außer den in Uebereinstimmung mit dem Abgeoi dreien« hchrse erlebi ten, gestern unter Nr. 1 5 aufgeführten Vorlagen be­rathen sind: 1) Geietzmtwurf, betr. die Ablösoaikeit der ErbeigenS- und Erdpach sveihä tn sf- der Moor- und Vehn Kolonien in der Pro­vinz Hannover. 2) Gnch ntwurf, betr. die Ablömng der Sero tuten, die Theilung der Gtmeinichnftrn und die Zusammenlegung der G>unü- stücke für die P ovinz Schleswig-Holstein. 3) U bersicht über die fis­kalischen Bergwe ke, Hüllen und Salinen im Jahre 1874. 4) Ueber­sicht über den Fortgang und Stand der Slcmtselsenbahnvaaten im Jahr- 1875.

Die beiden erstgedachten Gesetzentwürfe sind dem Hause der Ab­geordneten zugesandl, in Betreff der Bejchiußsassuag hinsichtlich der unter Nr. 3 und 4 aufgeführten Vortagen ist der Staatsregierung Mittheilung gemacht.

Zur Zeit liegen zur B rathunq, beziehungsweise Beschlußfassung dem Heirenaause vor: a. Von d n vom Hause der Abcuordneten herübergikommenen Vorlagen: 1) Gesetz°nlwurf betr. die Anwendung der für den Verkehr auf den Kunststraß n bestehenden Borichr st n auf den Kreis Zieaenrück vom 1. Januar 1877 ab. 2) Gesetz ntwmf, betr. die Einführung d r Kreisordnung in den Grafschaften W ruhe# rode und Stoiberg. 3) Gesetzentwurf, betr. die Aufhebung der Pa- roch ol $?mtionin. 4) Gesetzentwurf, betr. die Erhöhung der Gebühren der Noia'ien hn Bezi ke des Appellationsgerichtsdofes zu C'ln. b. Von bin von der Siaatsreg'erung gemachten Vorlogen: 5> Gesetzent­wurf. betr. die Verwaltung der den Gemeinden und öffmllrchen An­stalten gehörigen Holzungen in den Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen und Schlesien (Bericht ist von der Ägrarkommiision eiftat et) 6) Uebersicht über die von der Staatsregierung gefaßten Eut chließu« gen auf Anträge und Resolutionen des Herrenhauses in der ; Seffion 1875. (In der Kommission f. d. Geschäftsordnung berathen und Antrag formulirr). 7) Uebersichten über den Fortgang des Baues und die Ergebnisse des Betriebes der Stavtersenbahnen in den Jahren 1873 und 1874. c. Bon sonstigen Berichten: 8) Bericht der Staats­schuld N Kommtiston über die Verwaltung des Staatsschuldenwesens im Jahre 1874. 9) Beruht der Matrikel Kommission. 10) B richt der Pctitione Kommission über die Petitionen, betr. den Religionsunterricht ! in den Volksschulen.

Die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen haben bei dem Bundesrath beantragt, zu beschließen: . Die Berthe lung des P ägematerials zur Herstellung von Reichsmünzen auf die deutschen Münzstätten hat im Jahre 1876 in der W ve zu er# ; so gen, daß davon 53,» Prozent auf die Königlich preußischen Münz­stätten, 11 e Prozent auf die Münzstätte in München, 5 s Prozent auf die Münzstätte in Dresden 87 Prozent auf die Münzstätte in Stutt­gart 7 « Prozent auf die Münzstätte in Karlsruhe, 2 » Prozent auf die Münzstätte in Darmstadt, 10,7 P ozent auf die Münzuä'te in Ham­burg entfallen. Die im Jahre 1876 für Rechnung des R.ichS auszu- münzende Goldmengs wird auf etwa 30,000 Pfund fein fest gefetzt. Dieser Goldmenge wird derjenige Golddetrag hinzugerechnet, welcher i nach den vorhandenen Anmeldungen im Jahre 1876 für Privatrechnung 1 zur Ausprägung gelangt.

Nach Ausprägung sämmtlicher kontraktlich noch zu liefernder Nickel- münzplättchen ist mit der Herstellung von Reichsnickelmünzen einstweilen inne zu halten. An ReichSnickelmünzen sind vorläufig 33 Millionen Mark in den Verkehr zu bringen. Die über diesen Betrag hinaus ge­prägten Nickelmünzen werden bis auf weiteres und so lange nicht ein dringendes Bedürfniß ihre Verausgabung fordert, für Rrchnung deS Reichs aufbewahrt.

Ferner haben die Ausschüsse beantragt, auch die Ausprägung von Zweimarkstücken zu genehmigen.

In Bestätigung unserer neulichen Mittheilung vor dem in die­sem Herbst bevorstehenden Besuche Kaiser Wilhelm's in Württemberg wird der K. Ztg. gemeldet, daß dieser Besuch auf ausdrückliche Einla­dung des Königs von Württemberg erfolgt. Die königlichen Schlösser in Stuttgart und in Ludwigsburg werden den Kaiser und sein Gefolge ausnehmen. Das Württembergische Armeecorps soll in einer Stärke von 25,000 Mann zusammengezogen werden. Die Freude über dies Ereig- n>ß fei in Württemberg groß und allgemein. Wer sich der begeisterten und herzlichen Aufnahme erinnere, welche der deutsche Kronprinz nun schon mehrfach in Württemberg gefunden hat, werde sich denken können, welcher Jubel den Kaiser erwarte, der in seiner Hauptstadt Berlin nicht populärer sein könne, als er es im Schwabenlande sei.

Der Entwurf über den Austritt aus den jüdischen Synagogen« gemeinden, den die Minister der Justiz, des Innern und des Cultus bim Abgeordnetenhause haben zugehen lassen, umfaßt sieben Paragra­phen. Der Austritt soll durch Erklärung vor dem Richter erfolgen. Der Austretende bleibt der Gemeinde bis zum Schluß des Kalender­jahres, in welchem der Austritt erfolgt, beitragspflichtig und kann noch fünf Jahre nach seinem Austritt herangezogen werden, um dir Ver­pflichtungen der Gemeinde für Bauten rc. zu decken. Der Austretende