Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image
 

aiViÄfKK-MftSs

PErz

HU«4 S W«. » »«j-^M. W P

NEjSb»Sq ! , Ms« W MS. Wr«sSWAM«s ;e>mtiM 3» SM SetiMgezi A N--ß-»NSI«L. WsswzeiMRmw

sw 16 W. .3

M 87.

Hamuer Anzeiger.

Zugleich AMlicheK Orgm» für Kreis mrd Stadt Haas«.

GNjWM Lglich mit Ausnahme der SvM°« ob Feiertage, mit LMtristischer Beilage, ob Samstags mit der Berliner Provmzial-Correspondenz.

Sssfiriifsg» y«tg.. Die tjysWz« 'äcrmoKigefle ?» atten Ssitmr.

10 5%.

M« r,pait. zem 30 Pfg.

MeSIP-ltixsZE

Mittwoch den 12. April.

1876.

Bekanntmachung

betreffend den Remonte-Ankauf pro 1876. Regierung-Bezirk Caffel.

Zum Ankauf von Remonten im Alter von vorzugsweise drei Jahren und ausnahmsweise vier und fünf Jahren sind im Bereich der Königlichen Regierung zu Caffel für dies-s Jahr nachstehende, Mor­gens um 8 Uhr beginnende Märkte anberaumt worden, und zwar am: 19. Juni Hofqeismar, 20. Caffel,

21. Eschwege,

22. Sontra,

23. Rotenburg a. d. F., 24. Melsungen,

26. Gensungen,

27. Wolfhagen,

28. Fritziar,

30. Homberg,

1. Juli Fulda,

7. Ziegenhain,

8. Gemünden,

10. Frankenberg,

12. Kirchhain,

13. Ma bürg,

20. Hanau.

Die von der Militär-Kommission erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und gegen Quittung sofort baar bezahlt.

Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der sämmtlichen Unkosten zurückzunehmen, auch sind; Krippensetzer vom Kaufe ausgeschlossen.

Die Verkäufer sind ferner verpflichtet jedem verkauften Pferde eine neue starke rindlederne Trense mit starkem Gebiß und Ringen ver­sehen, eine starke Kopfhalfter von Leder oder Hanf mit zwei minde­stens zwei Meier langen, starken Hanfstricken ohne besondere Ver­gütung mitzugeben.

Berlin, 6. März 1876.

Kriegs-Ministerium, Abtheilung für das Remonte-Wesen. gez. v. Rauch. v. Uslar.

Nr. 126/3. 76. R. A.

Wird veröffentlicht.

Hanau den 9. April 1876.

Der Landrath.

Unter dem Titel:Die Armenpflege und das Preußische Streit­verfahren zwischen Armenverbänden" ist ein Handbuch von Richter er­schienen. Der Preis pro Exemplar ist 1 Mark.

Die Herren Ortsvorstände können Einsicht von dem Buch in meinem Büreau nehmen.

Hanau am 8. April 1876.

Der Landrath

Schrötter.

Gefunden: Ein Portemonnaie mit Geld. Ein Zollstock. Ein Stück Lernen; in einem hiesigen oben liegen geblieben. Ein schwarzes Täschchen mit Spitzenbesatz. Ein evangelisches Gesangbuch. Eine Karte der Umgegend von Hanau. Zwei Stück weiße Herrenkragen nebst schwarzer Brnde. Ein Schraubenschlüssel.

Verloren: Ein Gelobeutel mit 10 bis 15 Mark.

Hanau am 12. April 1876. x

L a g e s s ch a u.

Berlin. Dem Abgeordnetenhause ist nach demR.- u. St.-A." der Entwurf eines Gesetzes über den Austritt aus den jüdi­schen Synagogen-Gemeinden zugegangen.

Vorlagen für das Abgeordmten-Hous. (Schluß.) V In den betreffenden Kommissionen sind noch zu erledigen: 1) Uebersicht über die Staatseinnahmen und Ausgaben des Jahres 1874. 2) U ber- sichten über den Fortgang des Baues und die Ergebnisse des Betriebs der Staatseisenbahnen in den Jahren 1873 und 1874. 3) Gesetzent­wurf, betr. die Ablösung der den Kirchen rc. zustehenden Holzab^aben im Gebiete des Regierungsbezirks Wiesbaden rc. 4) Gesetzentarurf, betr. die Uebernahme einer ZinSgarantre des Staates für die Priori- tätsanleihen der Halle-Sorau-Gub ner EisenbahngesellsLast bis auf die Höhe von 29,730,000 Mark. 5) Uebersicht über die Verwa tung d:r fiskalischen Bergwerke rc. im Jahre 1874. 6) Gesetzentwurf üd r die Aufsichtsrechte des Staats bei der Vermögensverwaltung in den katho­lischen Diözesen. 7) Gesetzentwurf, betr. die Zuständigkeit der Ve wal- tungs und Verwaliunüsgcrichtsbehörden im Geltungsbereiche der Pro- vinzialnrdnung vom 29. Jum 1875. 8) Uebersicht über den Fortgang und Stand der Staatseisenbahnbauten im Jahre 1875. 9) Allgemeine Rechnung über den Staatshaushalt dcs Jahres 1873. 10) StädM Ordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg Pommern, Schle­sien und Sachsen. 11) Gesetzentwurf, betr. die Besteuerung des Ge­werbes mt Umziehen. Gesetzentwurf, betr. die Verwaltung und Ver­fassung der Provinz Berlin. 12) Bericht der Staatsschuldenkomwisfion für die Verwaltung des Staats chuldenwesens im Jahre 1874 13) Vertrag zwischen Preußen, Oldenburg und Bremen wegen künfti er Unterhaltung der Schifffahrtszeichen auf der Untorweser. 14) Gesetz­entwurf, betreffend den Ankauf und den Ausbau der Bahnstrecken Halle- Cassel und Nordhausen-Nixei.

VI. Im Plenum bisher überhaupt noch nicht berathen: 1) Ge­setzentwurf, betr. die Ablösbarkeit der Erbenzins- und ErbpachtZver- Hältnisse der Moor- und Vehm Kolonien der Provinz Hannover. 2) Gesetzentwurf, betr. die Ablösung der Serbituten, die Theilung der Ge­meinschaften und die Zusammenlegung der Grundstücke für die Provinz Schleswig-Holstein. 3) Gesetzentwurf, betr. die Uebertragung der @i.- genthums- und sonstigen Rechte des Staates an Eisenbahnen auf das Deutsche Reich.

Berlin, 8. April. Aus dem Bericht über den Gesetzent­wurf betr. die ev. Kirchenverfassung erhellt, wie bedeutend die Kom­mission des Abg.-Hauses die Reg.-Vorlage umgestaltet hat. Wenn man die Richtung dieser Umgestaltung u it einem Worte bezeichnen will, so kann man sagen, daß der E-nfluß d?s Staats auf die synodal ge­ordnete Kirche in stärkerem Maße festgestellt ist, als es in der Regie­rungsvorlage geschah. Am klarsten spricht siL dies in den Schranken aus, welche gegenüber dem Steuer- und Gesetzgebungsrecht der kirch­lichen Körperschaften aufgerichtet wurden. Nach der Vor age war die Befugniß der General- und Provinzialsynoden zu Steuerbeschlüssen- ge­setzlich unbeschränkt, ihre Beschlüsse bedurften nur der Zustimmung oer Verwaltung, sei es des Staatsministeriums, sei es des Kultusministers oder einer untergeordneteren Behörde. Statt dessen ist jetzt das Steu r- recht gesetzlich beschränkt, es darf 4 Proz. der Klaff u- und Einkom­mensteuer, d. h. die Summe von l1^ Millionen Mark überhaupt - icht übersteigen. Ueber diese Maximalgrenze hinaus wird eine neue Legsti- mirung durch ein Staalsgesetz, also unter Zustimmung des Landtages nothwendig, und das Abg.-Haus würde diese Zustimmung sicherlich nicht leicht ertheilen. Eine Kirchenor^anisation mit einer selbstständigm, un­begrenzten Steuerbefugniß ist also beseitigt. Diese Einschrm sog ist nicht nur für die wirthschaftlichen Interessen des Volkes, sondern auch für seine geistigen von großer Bedeutung. Setzen wir den Fall, daß die Befürchtungen, welche an die Einrichtung der Synoden vielfach ge­knüpft wurden, in Erfüllung gingen, daß also durch Diesen Apvarat die ev. Kirche in Gefahr käme, einen einseitig bogmattfirenben Charakter zu gewinnen, so würde es der Volksvertretung nicht schwer sein, das Vollgewicht eines sehr realen Einflusses gegen solche Richtungen geltend zu machen. Die bloße Streichung einer einzigen Position im Etat, jener 2 Millionen nämlich, welche 1875 für Erhöhung der Psarrge- Hälter bewilligt wurden und welche als freiwillige Zuschüsse von Jahr zu Jahr erneuter Bewilligung unterliegen, würde die Wirkuna haben, daß die Kirche an finanziellen Mitteln mehr verliert, als sie durch das