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Hamuer Anzeiger.

Zugleich Amtliches Orga« für KreiS nud Mast Haaan.

Erschrim täglich mit Ausnahme der Sonn- And Feiertage, mit Lelletristifch er Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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M 86.

Dienstag den 11. April.

1876.

Bekanntmachungen Königl. LandrathsamLS dahier. i Die den Herrn OrtS Vorständen demnächst per Couvert zugehenden! Loosungsscheine, wollen sie den betreffenden Militairpflichtigen sogleich behändigen. f

Hanau, am 8. April 1876.

Der Landroth.

Tagesschau.

Der seither zum Auswärtigen Amt kommandirte Seconde- Lieutenant ä la suite der Armee, Graf Herbert von Bismarck-Schön- Hausen, und der Anachö, Referendarius Prinz Franz von Arenberg sind auf Grund des bestandenen diplomatischen Examens zu Legations-Se- kretären ernannt worden.

Von den dem Hause der Abgeordneten vorgelegten Gesetzent­würfen m. s. w. sind bis j tzt:

I. Im Herrenhause und Abgeordnetenhause erledigt worden: 1) Rechenschaftsbericht über die weitere Ausführung des GesitzeS vom 19. Dezember 1869, betr. die Konsolidation preußischer Staatsanleihen. 2) Staatshaushalts-Etat für 1876. 3) Gesetzentwurf, betr. die Verwen­dung der in Folge der Abtretung der Preußischen Bank an das Reich für die Staatskasse verfügbar gewordenen Geldmittel. 4) Gesetzentwurf, betr. die Aufnahme von Wechselprotesten. 5) Gesetzentwurf, betr. die Auflösung des L hnsverbandes in der Provinz Westfalen.

II. Eine nochmalige Abstimmung hat stattzufinden über den Gesetz­entwurf, betr. die Vereinigung des Herzogthums Lauenburg mit der preußischen Monarchie.

III. Vom Abgeordnetenhause sind erledigt an das Herrenhaus ge­langt, hier aber noch nicht berathen worden: 1) Gesetzentwurf, betr. die Anwendung der für den Verkehr auf den Kunststraßen bestehenden Vor­schriften auf den Kreis Ziegenrück. 2) Gesetzentwurf, betr. die Einfüh­rung der KreiSordnung tn den Grafschaften Wernigerode und Stolberg. 3) Gesetzentwurf, betr. die Aufhebung der Parochialexemtionen. 4) Ge­setzentwurf, betr. die Erhöhung der Gebühren der Notarien im Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Cöln.

IV. Ueber folgende Gesetzentwürfe liegen Kommissionsberichte vor, bezw. sind dieselben schon festgestellt: 1) Gesetzentwurf, betr. die Ver- änd-rung der Gienzen einiger Kreise in den Provinzen Preußen, Pom­mern, Schlesien und Sachsen. 2) Gesetzentwurf, betr. die Geschäfts- fprachs der Beamten, Behörden und politischen Körperschaften des Staats. 3) Gesetzentwurf, betr. die Befähigung für den höheren Verwaltungs­dienst 4) Gefltzentwurf, betr. die Ablösung der Reallasten im Gebiete des Regierungsbezirks Cassel. 5) Entwurf einer Wegeordnung. 6) Rechnungen der Kasse der Ober-Rechnungskammer pro 1874. 7) Ge­setzentwurf, betr. die evangelische Kirchenverfassung in den acht älteren Pivvinzen der Monarchie. 8) Gesetzentwurf, betr. die Vertheilung der öffentlichen Lasten bei Grundstückstheilungen und die Gründung neuer Ansiedelungen in den Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen. 9) Nachweis über die Verwendung des Dispositionsfonds der Eisenbahnverwaltung pro 1874.

(Schluß folgt morgen.)

Berlin, 6. April. In gut unterrichteten Kreisen will man wissen, daß die Bestrebungen innerhalb d-r Reichsregierung auf Ver­mehrung der eigenen Einnahmen des Reiches in nächster Zeit wieder ausgenommen werden, den Bundesrath beschäftigen und im nächsten Reichstag greifbare Form gewinnen sollen. Man würde sich nach den bezeichneten Angaben nicht damit begnügen, den Versuch mit der Ein­führung einer Börsensteuer zu wiederholen, sondern man ginge damit um, die gesummte Stempelsteuer (also außer der bereits für das Reich erhobenen Wechselstempelsteuer auch die sämmtlichen Verkehrsstempel­steuern) auf das Reich zu übertragen und so einer Erhöhung der Ma- trikular-Umlagen vorzubeuzen. Ähnliche Vorschläge sind, wie man sich erinnern mtib, vor Jahren in Petitionen an den Reichstag gelangt, dort aber unberücksichtigt geblieben. Jetzt soll nun kein Geringerer als der Reichskanzler selbst diese Idee wieder ausgenommen haben und leb- hast dafür eingetreten sein. Der Abg. Lasker ist abermals erkrankt. Er wird genöthigt sein, auf längere Zeit den parlamentarischen Ge­

schäften fern zu bleiben und abermals, im Hause seines Brud-rs zu Freiburg i. Br. Erholung zu suchen. Lasker hat in den Kommissionen und für die Plenarberalhungen zu angestrengt gearbeitet; namentlich ist er wohl durch die Debatten über den Eisenbahnuntersuchungsbericht zu sehr in Anspruch genommen worden. ($r. st)

DasJustiz-Minist.-Bl." veröffentlicht folgenden Plenarbe- schluß des Königlichen Ober-Trrbunals, betreffend Stempelsteuer für den Einschuß nicht in baarem Gelde bestehender Einlagen bei Aktiengesell­schaften :

Die bei der Bildung einer Aktiengesellschaft getroffene Vereinba­rung, daß einzelne Kontrahenten auf das Grundkapital anzurechnende, nicht in baarem Gelde bestehende Einlagen mach n und dagegen mit ei­ner, dem festgesetzten Werthe entsprechenden Anzahl von Aktien an der Gesellschaft betheiligt werden, ist, ihrer rechtlichen Natur nach, im Sinne der Nr. 1 der allgemeinen Vorschriften des Siempeltarifs, als ein von dem Gesellschaftsvertrag- verschiedenes Rechtsgeschäft anzusehen.

Die Briefsendungen für S. M. Knbt.Nautilus" gehen vom 6. April bis incl. 4. Mai cr. nach Port Said (via Marseille), vom ' 5. Mai bis incl. 1. Juni cr. nach Singapore (via Marseille) und vom 2. Juni cr. ab nach Hongkong.

Verweigert ein Gerichtshof, der an ihn Seitens einer Ver­waltungsbehörde ergangenen Requisition um eidliche Vernehmung von Zeugen zum Zwecke eines bei ihr anhängigen Administrativ Verfahrens Folge zu leisten, so bildet das zuständige Appellationsgericht und schließlich der Justiz-Minister, nicht aber das Ober-Tribunal, den Beschwerde-Jnstanzenzug. (Beschluß des Ober-Tribunals vom 15. März 1876.)

In einem Artikel der Nordd. A. Z. über Rußland heißt es u. a.:Di^ Freundschaft zwischen Deutschland und Rußland gilt den Deutschen mit Recht für im hohen Grade werthvoll, aber gerade deß­halb sollte es sorgfältig vermieden werden, im Auslande den Schein zu erwecken, als ob von dieser Freundschaft für Deutschland Alles abhinge. Auch die russische Presse kann nur zu leicht dahin gelangen, die Be­ziehungen beidir Reiche falsch zu beurtheilen, wenn deutsche Blätter schon Angesichts einer obenein jeder Wahrscheinlichkeit entbehrenden Eventualität ängstlich die Frage erörtern, wie die Beziehungen zwischen Deutschland und Rußland sich gestalten möchten, wenn dereinst der Enkel der Charlotte von Preußen, der Urenkel der Königin Luise und Sohn einer deutschen Fürstin, der jetzige Großfürst Thronfolger von Rußland zur Regierung gelangt. Eine derartige Erörterung ist außer­ordentlich müßig. Der künftige Herrscher Rußlands, von seinem er­lauchten Vater auf seine schwere Aufgabe sorgfältig vorbereitet, wird schwerlich Anlaß oder Neigung haben, von den Traditionen seiner Vor­fahren abzuweichen und das von dreien seiner Vorkämpfer geknüpfte Band der Freundschaft und Waffenbrüderschaft zu zerreißen, deren Er­innerung im deutschen, wie im russischen Volke lebt. Der künftige russische Kaiser wird eben so wenig ein Interesse daran haben, den festen Punkt der europäischen Ordnung zu verlegen oder zu beseitigen, welcher gegenwärtig in dem treuen Zusammenhalten der drei großen Mächte sich darstcllt, auf deren Fahnen die gemeinsame Erinnerung von Leipzig glänzt.

Baden-Baden, 10. April. Die Königin Victoria ist heute Vormittag 10 Uhr mittelst Extrazuges auf der Odenwaldbahn über Würzburg nach Coburg abgereist, woselbst die Ankunft 7 Uhr 45 Mm. Abends erfolgen.

Würzburg, 8. April. Wie die N. Würzb. Ztg. erfährt, soll die Frage der Besetzung des Würzburger Bischofsstuhles nunmehr ihrer baldigen Erledigung entgegengehen. Es sollen nämlich Seitens des Kultusministeriums neuerdings mit einem wissenschaftlich hochge­bildeten Theologen Unterfrankens, einem Manne von umfassender Welt- kenntniß und bewährter Trefflichkeit, Unterhandlungen eingeleitet sein und gegründete Aussicht auf Annahme der bischöflichen Würde von die­ser Seite bestehen.

Versailles. In der Rede, mit der Gambetta den Vorsitz in der Budgelkommission antrat, sagte er u. a.:Wir haben zu dieser : Stunde eine Regierung, welche allen rechtmäßigen Interessen volle