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Hamuer Anzeiger.
Zugleich Amtlicher Orgau^für Kreis und Madt Hanau.
TsschrMt täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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M 83.
Freitag den 7. April.
1876.
Bekauutmachuugen Kömgl. LandraiksamLs dahier.
Unter Bezug auf meine Bekanntmachung vom 4. v. M. (Nr. 59 des Hanauer Anzeiger), betreffend die nach §. 63 des Viehseuchen-Gesetzes vom 25. Juni 1875 ausgewählten Schiedsmänner, werden folgende Aenderungen zur Kenntniß gebracht:
Es sind bei pos. 4, Berkersheim, statt des zurückgetretenen früheren Bürgermeisters Georg Nikolaus Falk der Lorenz Falk von da,
bei pos. 29, Mittelbuchen, statt des Peter Krieger der Johannes Krieger,
bei pos. 38, Oberdorfelden, statt des früheren Bürgermeisters Kohlhepp der Philipp Oht und statt des Peter Lehr der Friedrich Kitz,
bei pos. 45, Rüdigheim, statt des Heinrich Würz der Johannes Schwarzhaupt und
bei pos. 47, Seckbach, statt des Christoph Zeiß der Christoph Ludwig Hens von da
als Schiedsmänner gewählt worden.
Hanau am 3. April 1876.
Der Landrath.
Dem Philipp Kraft zu Hochstadt ist ein gefleckter Tiegerhund männlichen Geschlechts zugelaufen.
Hanau am 4. April 1876.
X a g e 8 f $ a u.
Die volkswirthschaftliche und finanzielle Bedeutung des Ueber- gangs sämmtlicher deutschen Eisenbahnen in das Eigenthum und unter die einheitliche Verwaltung des D. Reichs.
A. d. Schw. Merl.
Unter dieser Ueberschrrst veröffentlicht das bekannte Straßburger Handelskammermitglied G. Bergmann folgende Erklärung: Die letzt vorgenommene Enquete über Eisenbahnwesen und Tarifreform zeichnet sich vor allen Vorgängerinnen, sowohl in Deutschland, als in England und Frankreich dadurch aus, daß bei deren Anlaß zum ersten Male die einzig richtige Anschauung der Eisenbahnfrage im Allgemeinen von den verschiedenen Gesichtspunkten des Straßenwesens, des Staates, sowie des Publikums zu Tage gefördert worden ist, auch daß besagte Anschauung von kompetenter Stelle aus mit besonderer Wärme erfaßt und daher diese äußerst schwierige und wichtige Frage nunmehr in ein neues Stadium eingetreten ist. Der Fortschritt, der sich in rascher Weise vollzogen hat, ist der Art, daß kein Einfluß von irgend welcher Seite denselben im Stande ist rückgängig zu machen. In der That, sobald die gesammten Bundesregierungen, rote sie es durch ihr Vorschreiten genugsam beweisen, zu der Erkenntniß gekommen sind, daß die wirthschaft- lichen Interessen einestheils nur durch Konzentration des Betriebs gefördert werden können, und andererseits dieselben ihren Schutz nur im staatlichen Betriebe finden, so ist die logische Folgerung: Enteignung der Privatbahnen und Staatsbetrieb. Das Königr. Bayern ■ befindet sich seit Kurzem bereits durch Ankauf der Ostbahn im Besitze seines Eisenbahnnetzes, sowie ebenfalls, und zwar seit langen Jahren Württemberg und Baden. Das Königr. Sachsen eignet sich im wirklichen Momente die sich auf seinem Gebiete befindlichen Privatbahnen an. Der Staat Preuß n geht einen Schritt weiter; und unbestreitbar hat erden richtigen Weg eingeschlagen, indem er sich durch seine Landesvertretung ermächtigen läßt, in Unterhandlung mit den Reichsorganen zu treten behufs Uebertragung an das Reich, im allgemeinen Interesse, seiner Staatsbahnen, sowie der Höheits-, Aufsichts- und Eigenthumsrechte seiner betreffenden Privatbahnen. In den sehr umfangreichen Motiven obiger Gesetzvorlage vermißt man jedoch eine bestimmte klare und schärfere Betonung der volkswirthschaftlichen Rücksichten, obgleich die militärischen ziemlich eingehend behandelt sind. Sobald Einheit und Konzentration des Betriebs im öffentlichen Interesse als unumgänglich nöthig erachtet worden sind, ist offenbar die einzig richtige und logische Folge der Uebergang sämmtlicher deutscher Eisenbahnen an das natür- W Zentrum, das Reich. Diese Schlußkonsequenz muß sich nothwen
diger Weise in kürzester Zeit vollziehen, besonders da die dermaligen Verhältnisse in ganz Deutschland in wirthschaftlicher Hinsicht dringend darauf Hinweisen. Da es unbestreitbar volkswirthschaftliche Rücksichten sind, welche durch die Bundesregierungen hervorragend ins Auge gefaßt worden sind, so fallen merklich alle Bedenken, die sich gegen den staatlichen Betrieb eines in der That großartigen Institutes wie solches der Verkehrsmechanismus der Eisenbahnen ist, erheben konnten. Von Ausbeutung der Eisenstraßen im fiskalischen Sinne oder in Privarinteressen kann fürderhin keine Rede mehr sein. Der öffentliche, nothwendige und obligatorische Transportdienst, nach einfachen und überall übereinstimmenden Normen, muß derart eingerichtet werden, daß er gegen Entrichtung verhältnißmäßig billiger und unter Mitwirkung der Volksvertretung festgesetzter Tarife die allgemeinen Interessen möglichst fördert und befriedigt. Durch Einsetzung von Eisenbahnausschüssen, bestehend aus Vertretern des Handels, der Industrie und der Landwirthschaft, mit gewissen Befugnissen sowohl bei der Zentralverwaltung als in den verschiedenen Theilen des Reiches kann obigen Erfordernissen praktisch Genüge geleistet werden. Die Einführung eines Eisenbahngesetzes wird wesentlich erleichtert, da es auf sicherer und gerechter Basis aufgestellt werden kann. Ein Hauptpunkt jedoch, dessen Tragweite in Betreff des Ueberganges sämmtlicher deutscher Bahnen an das Reich meines Trachtens noch nicht genügend erörtert worden ist, auch in den Motiven des dem preußischen Landtage vorliegenden Gesetzentwurfes nicht berührt werden konnte, ist die finanzielle Bedeutung obiger Uebergabe. Unbestreitbar ist die gegenwärtige allgemeine wirthschaftliche Lage Deutschlands, wenn solche fortdauern sollte, eine bedenkliche; Massen von ent- wertheten Papieren, worunter nicht wenig Eisenbahntitel, befinden sich mehr oder weniger durch das allgemeine Mißtrauen in aller Hände immobilisirt. Die geschmälerten und selbst nichtigen Erträgnisse beschränken die Konsumsfähigkeit der Steuerpflichtigen und vermindern andererseits deren Zahlungsfähigkeit; durch Stillstand der Arbeit sinkt nothwendige!weise die Produktion und folgerecht das Nationalvermögen. Die Uebergabe der Staatsbahnen aller Bundesregierungen an das Reich wär« nun in der That nichts anderes als das Zusammenlegen nach gegenseitiger Werthseinigung über jede Bahn eines Gesammteiserbahn- netzes, welches ein werthvolles gemeinschaftliches Eigenthum bilden würde, worauf ein Reichspapier, ein Reichsrententitel, ein Hypotheken- titel ausgegeben werden kann, dem es nicht an Abnehmern, weder im Inlands noch im Aus lande fehlen würde und vermittelst welcher Emission das Reich die restirenden Privatbahnen nach billigen Normen ankaufen würde. Diese Maßregel wäre augenscheinlich der beste und sicherste Hebel, eine Masse Werthe, die stagnant sind, in Fluß zu bringen und den bedenklichen Mißständen theilweise Aohülfe zu verschaffen. Die Lokalisirung obiger Papiere würde einer Verallgemeinerung derselben weichen, und ist fast sicher vorauszusetzen, daß mit Durchführung obiger Maßregel.sich ein schneller Aufschwung in den Geschäften kundgeben würde. Es werden wohl Bedenken erhoben in Hinsicht auf Uebernahme einer solchen Schuldenlast durch das D. Reich. Berücksichtigt man dagegen, daß dies eine Schnlü wäre, welche durch ein stets werthvolles und zinsenabwerfendes. Pfand vollständig gedeckt ist, daß andererseits eine Staatsschuld, obgleich deren Zinsen in anderen Ländern von den Steuerpflichtigen erhoben werden müssen, wenn solche nicht besonders drückend ist, doch von denselben a's ein Mittel für den inneren Zusammenhalt erachtet wird, daß daher eine gemeinsame Schuld für das Reich in seiner Gestaltung den besten Krtr ?ur einen engeren Zusammenhalt bilden würde, so werden auch jene Bedenken schwinden müssen. Stra ßb urg , 30. März 1876. G. Bergmann, Mitglied der Straßburger Handelskammer und zur Zeit Vertreter für Elsaß-Lothringen in d.r Tarifreform-Enquetekomimssion.
— Berlin, 6. April. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung kündigte bei der dritten Lesung des Gesetzentwurfs, betreffend die Vereinigung des Herzogthums Lauenburg mit der preußischen Monarchie, der Abg. Dr. Virchow an, daß er eventuelle Abänderungsanträge erst bei der zweiten verfassungsmäßigen Berathung stellen werde, während der Aog. Dr. Hammacher die Quellen charakterisirte, aus denen die Anregung zu solchen Anträgeu