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Hamuer Anzeiger.
Zugleich Amtliche» Orgax^für Kreis und Stadt Haas«.
Brichrim täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und KamstagS mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
Donnerstag den 6. April-
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1876»
Da von der voreiligen und unvorsichtigen Wiederbenutzung der Wohnungen und (Stellungen, welche durch die Ueberschwemmungen gelitten haben, ernste Gefahren für die Gesundheit der Menschen sowie der Viehbestände zu besorgen sind, so müssen zur Verhütung dessen, soweit es noch nicht geschehen sein sollte, schleunigst die nöthigen Vorsichtsmaßregeln getroffen werden.
Zunächst wollen die Ortsvorstände dahin Anordnung treffen, daß die überschwemmt gewesenen Räumlichkeiten der betreffenden Häuser zu Wohn- und Schlafzimmern nicht eher wieder benutzt werden, bis sie einer gründlichen Reinigung unterworfen und in möglichst trockenen Zustand gebracht worden sind; sollte sich ergeben, daß Wohnungen noch ungereinigt und naß bereits wieder benutzt werden, so sind die Insassen unter Hinweis auf die Gefahren für Leben und Gesundheit zum einstweiligen Verlassen derselben unter Umständen zwangsweise anzuhalten, wogegen ihnen, wenn sie arm sind, die Ortsvorstände für geeignetes Unterkommen zu sorgen haben.
Zur gründlichen Reinigung und raschen Austrocknung der Wohnungen und zur Verhütung der übelen Folgen der Ueberschwemmungen überhaupt ist im Allgemeinen nach folgenden Regeln zu verfahren, die zur öffentlichen Kenntniß zu bringen sind.
1) Die Wohnungen müssen, soweit sie im Wasser gestanden, überall mit reinem, wenn möglich mit heißem Wasser, dem rohe Carbolsäure im Verhältniß von 1 Tasse auf den Eimer zuzusetzen ist, abgerieben werden, bis aller übelriechende Schlamm davon ent- „ fernt ist.
2) Ebenso ist mit dem Fußboden zu verfahren; bei gedielten Fußböden werden die Dielen am zweckmäßigsten ausgenommen, mit carbolisirtem Wasser gereinigt und gehörig getrocknet; die darunter befindliche feuchte Erde wird entfernt und durch trockenen Boden am besten durch Sand ersetzt. Auch bei ungedieltem Fußboden ist der nasse und verschlammte Grund aufzuheben und statt dessen möglichst heißer Sand anzuschütten, der so lange gewechselt und erneuert werden muß, als er noch Feuchtigkeit aufnimmt.
3) Da Wärme verbunden mit Luftzug die besten Mittel zum Aus- trockenen sind, so müssen die Wohnungen nach geschehener Reinigung bei offenen Fenstern und Thüren stark und anhaltend geheizt werden.
4) Wenn in einzelnen Fällen dir Nothwendigkeit sich ergeben sollte, Wohnungen vor Wiederherstellung eines vollkommen trockenen Zustandes wieder zu beziehen, so ist dahin zu wirken, daß feuchte Räume mindestens als Schlafstellen nicht benutzt, und wenn dies nicht zu erlangen wäre, daß die Betten nicht unmittelbar an den Wänden aufgestellt, sondern von diesen möglichst weit entfernt und durch Bretter, Decken, Stroh davon getrennt werden; diese Schutzmittel, welche die Feuchtigkeit der Wände annehmen, sind bei Tag zu beseitigen und bevor sie des Abends wieder gebraucht werden, gut zu trocknen. Da der Aufenthalt von Menschen in den Wohnungen die Feuchtigkeit darin noch bedeutend vermehrt, so ist in solchen Fällen anhaltende Luftzug durch stetes nur Nachts zu unterbrechendes Offenlassen der Fenster bet gleichzeitigem Heizen doppelt nöthig.
5) Auch die unter den Wohnungen gelegenen Keller und sonstigen Räume sind thunlichst von stägnirendem Wasser zu befreien, von Schlamm zu reinigen und durch Oeffnen der Zuglöcher dem freien Luftzutritt auszusetzen.
6) Nicht minder sind die Stallungen zur Verhütung von Viehseuchen mit Carbolwasser gründlich zu reinigen, überschwemmtes Stroh und Rauhfutter ist aus denselben zu entfernen und durch fleißiges Oeffnen der vorhandenen nöthigenfalls durch Anbringung neuer Lücken ein kräftiger Luftzug herzustellen.
Verdorbenes Futter ist nicht zu verwenden und mit dem etwa überschwemmt gewesenen Mist alsbald von den Gehöften abzu- fahren.
Höfe, Straßen, Plätze sind gründlich zu säubern und von allen Resten der Ueberschwemmung, als Schlamm, Pfützen und dergleichen zu reinigen.
7) Brunnen, welche durch die Ueberschwemmung verunreinigt waren, müssen ausgeschöpft oder ausgepumpt und von allem Schlamm sorgfältigst befreit werden; bevor dies geschehen, ist der Gebrauch des Wassers daraus zum Genuß zu untersagen.
8) Ueberschwemmt gewesene Wiesen sind als Viehweiden nicht eher zu benutzen, bis durch Regen das Gras vom Schlamme wieder gereinigt und junger Graswuchs genügend entwickelt ist.
Hanau am 5. April 1876.
Der Landrath
Schrötter.
TageSschs«
— Berlin, 5. April. Der Justizausschuß des Bundesraths erledigte in den Sitzungen vom 3. und 4. d. M. die Berathungen über die Beschlüsse der Reichs-Justizkommission zu dem Entwurf eines Gerichtsverfassungsgesetzes für das Deutsche Reich. In der auf den 6. d. M. anberaumten Sitzung wird die Berathung über den Entwurf einer deutschen Strafprozeßordnung beginnen.
— Berlin, 5. April. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) In der heutigen (38.) Sitzung wurde in dritter Berathung der Gesetzentwurf, betreffend die Aufnahme von Wechselprotesten, ohne Debatte genehmigt. Beim Schlüsse des Blattes trat das Haus in die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Vereinigung des Herzog- zogthums Lauenburg mit der preußischen Monarchie.
(Fortsetzung folgt.) (R. u. St.-A.)
— Nach der im Reichs-Elsenbahn-Amt aufgestellten Nachweisung über die auf den Eisenbahnen Deutschlands exkl. Bayerns vorgekommenen Unfälle waren im Februar d. I. im Ganzen zu verzeichnen: 52 Entgleisungen und 23 Zusammenstöße fahrender Züge, und zwar wurden hiervon 28 Züge m;t Personenbeförderung — je Einer von 3954 überhaupt beförderten Zügen hiesst Gattung — und 47 Güterzüge resp, leerfahrende Maschinen betroffen; ferner 50 Entgleisungen und 26 Zusammenstöße beim Rangiren und 139 sonstige Betriebsereignisse (Ueber» fahren von Fuhrwerken auf Wegeübergängen, Defekte an Maschinen und Wagen ohne Entgleisungen, Unterbrechung des fahrbaren Zustandes der Bahn durch atmosphärische Einflüsse rc.).
In Folge dieser Unfälle wurden: 1 Person (Passagier) getödtet, 31 Personen verletzt (4 Passagiere, 24 Beamte und 3 Arbeiter); 3 Thiere gelobtet und 93 Fahrzeuge erheblich und 219 unerheblich beschädigt.
Außer den vorstehend aufgeführt-n Verunglückungen von Personen kamen, größtentheils durch eigene Unvorsichtigkeit hervorgerufen, noch vor: 32 Tödtungen (1 Passagier, 11 Bahnbeamte, 11 Bahnarbeiter und 9 fremde Personen); 82 Verletzungen '(39 Bahnbeamte, 34 Bahnarbeiter und 9 fremde Personen), sowie 5 Tödtuugen bei beabsichtigtem Selbstmord.
Von den überhaupt beförderten Reisenden wurde von je 5,336,695 Einer getödtet und von je 2,668,348 Einer verletzt; von den =m Betriebsdienste thätig gewesenen Beamten wurde von je 11,507 Eurer getödtet und von je 2,009 Einer verletzt.
Ein Vergleich mit demselben Monat im Vorjahre ergibt unter Berücksichtigung der in beiden Zeitabschnitten geförderten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Geleislängen —, daß rm Durchschmte rm Februar d. J. bei 19 Verwaltungen weniger, ver 15 Ber waltungent mehr und in Summa circa 27 Prozent weniger Verungluckungen vorgekommen sind, als im Februar v. J. . ,
— Das Spenden der Sterbesakramente gehört nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 9. v. M. an sich zu den pfarramtlichen Handlungen und bedarf des Nachw-is s von Seiten des spendenden Geistlichen, daß ihm unter Beobachtung der staatsgesetzüchen Voischns- ten ein selbständiges Amt als Kaplan oder sonstiger Hülfsgechltcher verliehen worden sei, mit welchem die Befugniß zur Vornahme jener Funktion — unabhängig von dem Aufträge des Pfarrers — verbunden ist.
— Die Notiz, die von Berlin gebracht wurde, daß die dortige Artillerie-Prüfungr-Kommtssion umfassende Versuche mit den österreichi-