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Hanauer Anzeiger
Zugleich Amtliche» Orgsm^für Kreis und Stadt Haus«.
Erschsist täglich mit Ausnahme der Somr- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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MlittWü$ den 5. April
1876
BekasutmachungeN Kömgl. Landrathsamts dahier.
In der Gemeinde Dörnighcim ist die Blatternkrankheit auSge- brochen. In Folge dessen treten die Bestimmungen der polizeilichen Vorschrift vom 11. Januar 1873 (Amtsblatt Seite 10) welche in Nr. 28 des „Hanauer Anzeiger", Nr. 28 der „Hanauer Zeitung" publicirt worden ist, auch für genannte Gemeinde in Kraft.
Hanau, am 1. April 1876.
Der Militair-Jnvalide, Schuhmacher August S t a r ck ist als Fruchtmesser und Wieger am Mainkanal hier bestellt.
Hanau, am 29. März 1876.
TageöschÄv.
— Berlin, 4. April. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung wurde die Spezialdebatte über den Gesetzentwurf, betreffend die Vereinigung des Herzogthums Lauenburg mit der preußischen Monarchie fortgesetzt. Die Bezeichnung „Kreis Herzogthum Lauenburg" beantragten die Abgg. Dr. Virchow und Dr. Lutteroth durch die Benennung „Kreis Lauenburg an der Elbe" zu ersetzen.
Hiergegen ergriff der Reichskanzler Fürst v. Bismarck nach dem Abg. Windthorst das Wort.
Nach kurzen Bemerkungen der Abgg. Miguel, Dr. Lasker und des RegierungSkowmissars Geh. Ober-Finanz-Rath Dr Michelly wurde das Gesetz mit einigen Anträgen der Abg. Dr. Virchow und Dr. Hammacher zu §. 8 angenommen. Die übrigen Paragraphen des Gesetzes wurden nach kurzer Debatte, an welcher sich die Abgg. Dr. Virchow, v. Kardorff und der Regierungskommissar Geheimer Ober-Finanz-Rath Dr. Michelly betheiligten, unverändert genehmigt. Schluß 2V» Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr.
(Fortsetzung folgt.) <s- “• St.-«.)
— Berlin, 3. April. Von den wichtigeren Vorlagen, welche die Commissionen des Abgeordnetenhauses beschäftigen, sind in den letzten Tagen abgeschlossen worden: das General-Synodalgesetz und das Gesetz über das katholische Diöcesanvermögen. Ueber ersteres hat der Abgeordnete Gneist, über letzteres der Abg. Wehrenpfennig das Referat übernommen. Die Berichte werden in den nächsten Tagen festgestellt. Die Plenarberathung soll gleich nach Ostern stattfinden. — Das Competenz- geietz wird in erster Lesung vor den Ferien noch beendet werden; man hofft eine en bloo-Annahme zu ermöglichen. — Das Hälft kassengesetz wird in der nächsten, unmittelbar bevorstehenden Plenarsitzung des Bundesrathes endlich zur Abstimmung gelangen. Ist auch dem Gesetze dort keine große Majorität gesichert, so ist seine Annahme doch zweifellos, nachdem nun auch sämmtliche Bedenken beseitigt sind, die in der preußischen Regierung dagegen obwalten. Namentlich sind, wie man hört, Fürst Bismarck und Graf zu Eulenburg den Beschlüssen des Reichstages entgegengetreten, während dieselben durch die Minister des Handels und der Landwirthschaft vertheidigt wurden. — Heute haben die Verhandlungen des Justizausschusses des Bundesraths über die Reichsjustizgesetze, resp, über die bezüglichen Beschlüsse der Reichsjustizkommis- sion begonnen. Die südstaatlichen Justizminister sind zu diesen Verhandlungen hier eingetrrffen. (Trib.
— Am künftigen Freitag wird, wie die „Nat.-Ztg." mittheilt, die Reichrtagskommission für das Parlamentsgebäude zu einer Sitzung hier zusammentreten, in welcher der Vize-Präsident des Reichstags Dr. Hä- nel, den Vorsitz führen wird.
— Der Beschluß der Rathskammer am Berliner Stadtgericht, betreffend die Schließung der „sozialistcu Arbeiterpartei Deutschlands", äußert, wie die „O. T. C." besonders hervorhebt, seine Wirkung auf ganz Preußen. An allen Orten der Monarchie, wo Anhänger dieser Partei in der Form von selbständigen Lokalvereinen oder ohne eine äußere Form einer lokalen Sondereinigung existiren, ist das Abhalten von Versammlungen und das Sammeln von Beiträgen auf Grund des erwähnten Gerichtsbeschlusses von den Polizeibehörden zu inhibiren. Die Rathskammer stützt dem Vernehmen der „O. T. B., nach ihren Beschluß auf die vom Appellationsgericht zu Münster in Beziehung auf den ehe
maligen Mainzer Katholiken-Verein ausgesprochene und vom Ober- Tribunal im November o. J. gebilligte Entscheidung, daß nicht nur die lokalen Mitgliedschaften, sondern auch der Centralverein selbst, trotzdem er im Auslande seinen Sitz hat, für ganz Preußen zu schließen sei. Dieses Urtheil hatte zur unmittelbaren Folge, daß der Mainzer Katholikenverein sich vollständig auflöste. Achnlich, wie dieser Verein ist die „sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands", die bekanntlich aus der Vereinigung des Allgemeinen deutschen Arbeitervereins und der Bebel'schen Verbindung hervorgegangen ist, organisirt. Der Hauptsitz der Partei ist in Hamburg; dieselbe hat ihre meisten Mitglieder resp. Mitgliedschaften in Preußen und ist angeblich über mehr als hundert Orte verbreitet. Diese ausgedehnte Verbreitung, zu welcher der neue Verein eS in verhältnißmäßig kurzer Zeit gebracht hat, konnte von vorn herein nicht ohne Weiteres Seitens der Behörden inhibirt werden, weil die Leiter des Vereins die Bildung von Untervereinen, welche durch daS Vereinsgesetz unbedingt verboten ist, in den einzelnen Ortschaften vermieden. Sie schickten Agenten in die für die sozialistische Agitation empfänglichen Orte, welche die Reflektanten unmittelbar in den großen Verein aufnahmen, ohne daß diese der Form nach unter sich in eine ständige Verbindung traten. Thatsächlich aber bildeten die Agenten gleichsam die Centralpunkte für gesonderte lokale Vereinigungen, und ihre Vollmachten gestatteten ihnen die Pflege derartiger Untervereinigungen. Sie verwandten die ihnen von den ortsangehörigen Mitgliedern der Partei gezahlten Beiträge theilweise zu rein lokalen Parteizwecken, indem sie die Kosten für die von ihnen einberufenen Versammlungen rc. damit bestritten. Diesen und ähnlichen, eine Umgehung deS Vereinsgesetzes bezweckenden Manipulationen ist nunmehr durch die vorläufige Schließung des großen Vereins selbst in Preußen die Spitze
abgebrochen.
(St u. St.-Anz.)
— Ueber den gegenwärtigen Stand der vor Kurzem eröffneten Untersuchung gegen den Grafen Arnim wegen Landesverraths enthalten die Berl. Bl. folgende Mittheilung: Der Ober-Staatsanwalt beim Kammergericht hat die Versetzung der Grafen Arnim in den Anklagestand wegen Landesverraths auf Grund der §§. 92 Nr. 1 und 3 des Strafgesetzb. (Majestätsbeleidigung, Beleidigung des Fürsten Bismarck und des Ausw. Amtes), und außerdem auf Grund des §. 93 deS Strafg.-B. die Beschlagnahme des Graf Arnim'schen Vermögens bis zur rechtskräftigen Beendigung der Untersuchung beantragt. Der Anklagesenat des Stadtgerichtshofes beschloß zwar auf jenen Antrag die Versetzung des Grafen Arnim in den Anklagestand wegen der erwähnten Beschuldigungen, dagegen verwarf er den Antrag auf die Vermögensbeschlagnahme, und zwar, dem Vernehmen nach, u. A. deßhalb, weil das sehr zersplitterte und durch verschiedene Werthe repräsentlrte Vermögen des Angeschuldigten eine sehr komplizirte Verwaltung nothwendig machen würde und diese Maßregel andererseits für den Verlauf der Untersuchung keine wesentliche Bedeutung hätte. Da.dem metallen sich aufhaltenden Angekl. eine Abschrift der Anklageschrift und des Beschlusses sowie die Vorladung zum Hauptverfahren myt "hne erheolrche Schwierigkeiten auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise zugestellt werden kann, so hat der Oberstaatsanwalt die Einleitung des Kontumazialver- fahrens beantragt. Es wird somit, falls Graf.Arnrm, wie rmt Wahr- scheinlichkeit anzunehmen ist,, seine öff. Vorladung nicht beachtet, em Beweisverfahren durch Vernehmung von Zeugen u. . w- nicht statt finden. Vielmehr wird nach den im Ges. vom 3. Mai 1852 über das Kontumazialverfahren enthaltenen Bestimmungen die Hauptverhandrung sich ausschließlich auf die Verlesung der Anklageschrift und, auf die Prüfung der Beobachtung der vorgeschriebenen Förmlichkeiten für die gehörige öff. Vorladung beschränken. Der Staatsgenchtshoz erlaßt sodann nach Anhörung der Oberstaatsanwaltschaft das Urtheil lediglich nach der Lage der Akten. _ o
— M. S. „Deutschland" und S. M. Kanonenboote „Drache und Tiger" sind am 1. d. M. in Wilhelmshaven, S. M. S. „Nymphe" ist am 1. d. M. in Danzig, S. M. S. „Nrobe", sowie die Briggs „Mukquito" und „Undine" und S. M. Knbt. „Delphin" sind an demselben Tage in Kiel in Dienst gestellt.
— Köln, 1. April. Ein unter dem gestrigen,Tage vom Hlest-