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Hamuer Anreißer.
Zugleich Amtlicher Organ für Kreis und Stadt Harm«.
Arscheint täglich mit Ausncchme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Torrespondenz.
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Dienstag den 4, April.
18? 6.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts dahier.
Gefunden: Ein Katechismus mit der Inschrift: Katharina Ludwig. Ein grauer linker Handschuh. Eine braune Kaputze mit schwarzem Schleier. Ein hellgrauer Schoß mit blauer Einfassung. Eine lederne Tasche, enth. Scheere, Nadelkissen nebst Nadeln. Ein Zollstock.
Zugelaufen: Ein brauner Jsghund m. Geschlechts.
Verloren: Auf der Straße von Hanau über Langenselbold, Hüttengesäß und Neuwiedermus eine Reitdecke von schwarzem Filz mit weißer Schnur beirrt.
Entlaufen: Ein brauner Jagdhund.
Hanau, am 4 April 1876.
T a g e s s ch s u.
— Berlin, 3. April Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) In der heutigen (37.) Sitzung ergriff nach einigen geschäftlichen Mittheilungen des Präsidenten vor der Tagesordnung das Wort der Abg. Dr. Lasker, um in Folge eines Schreibens des ehemaligen Reichrtags- abgeordneten Adickes an das Präsidium des Hauses zu konstatiren, daß weder in dem Bericht der Eisenbahnuntersuchungskommission noch in seiner neulichen Rede gesagt sei, Hr. Adickes habe von der als unbestellbar zurückgekommenen Vorladung vor die Untersuchungskommission persönlich Kenntniß erhalten.
Der 27. Bericht der Staatsschuldenkommission. über die Verwaltung des Staatsschuldenwesens im Jahre 1874 wurde auf Antrag des Abg. Stengel an die Budgetkommission verwiesen. Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Aufnahme von Wechselprotesten. Nachdem der Abg. Schmidt (Stettin)-geltend gemacht hatte, daß die vorliegende F age zur Kompetenz der Reichsgesetzgebung gehöre, führte der Abg. Dr. Petri aus, daß diese Materie durch die Lan- dergesitzgebmig geregelt werden müsse, daß die richterlichen Beamten durch die Vorlage von unnöthigen Geschäften erheblich entlastet und von ihrem eigensten Berufe nicht mehr in solchem Maß abgezogen würden. Diesen Ausführungen schloß sich der Abg. Löwenstein an. Nach einigen Bemerkungen des Abg. Kalle wurde die Generaldiskussion geschlossen, die Verweisung an eine Kommission abgelehnt und das Gesetz auch in zweiter Berathung genehmigt.
In der hierauf folgenden zweiten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Vereinigung des Herzogthums Lauenburg mit der preußischen Monarchie, beantragte der Abg. Dr. Virchow zu §. 1 die Verweisung des §. 12 und des damit zusammenhängenden Vertrages an die Budgetkommission, zumal ihm auch Mittheilungen aus Lauenburg zugegangen seien, welche mehr den Anschluß an Hannover, als an die Provinz Schleswig-Holstein wünschten.' Der Regierungskommissar Geheimer Ober-Finanz-Rath Dr. Michelly sowohl wie der Abg. Dr. Hammacher bfftritten, daß dies die Meinung irgend einer namhaften Partei im Herzogthum sei. Außerdem nahmen an der Debatte Theil die Abg ,. Windthorst (Bielefeld) und Miguel. Die §§. 1 bis 3 inkl. wurden darauf anstandslos genehmigt. §. 4 wurde nach kurzer Debatte, an welcher die Abgg. Dr. Virchow, Dr. Hammacher, Windthorst (Bielefeld) und der Regierungskommissar, Geheimer Ober-Finaz-Rath Dr. Michelly, sich betheiligten, mit dem Antrag der Abgg. Dr, Virchow und Dr. Lutteroth angenommen, daß auch die Prüfung der bisherigen Rechnungen der lamnburgischen Verwaltung bis zum 1. Juli 1876 durch die preußische Ober-Rechnung', kammer erfolgen soll. §. 5 wurde bei Schluß des Blatts mit dem Amendement des Abg. Windthorst (Bielefeld) genehmigt, nach welchem der Anschluß Lauenburgs an den Provinzialverband von Schleswig-Holstein nur vorläufig erfolgen soll.
(Fortsetzung folgt.) (R. u. St.-«
— B erlin, SO. März. Das Reichs- Gesundheitsamt wird in kurzer Zeit ins Leben treten. In der dem Etat des Reichskanzleramts für 1876 beigegebenen Denkschrift sind die Normen für die Ausdehnung des Amts und für seine Berufsthätigkeit festgestellt. Danach besteht d-s Amt aus einem Direktor, 2 Mitgliedern (Räthen) und mehreren ; unterbeamten, deren Rangocryältnisse denen beim Stat. Bur. entsprechen. ■ Das Amt selbst gehört in die Reihe der dem Reichskanzleramt direkt
unterstellten Behörden und trägt einen wesentlich berathenden Charakter. Seine Hauptaufgabe ist es daher, das Reichskanzleramt in sachkundiger Weise zu unterstützen bei Ausübung seines Aussichtsrechtes über alle auf dem Gebiete der Sanitäts- und Veterinärpolizei im Reiche zu tief^ senden Maßnahmen, namentlich wird es sowohl das Material für die Begründung eines jeden auf genanntem Gebiete zu vereinbarenden neuen Gesetzes zu sammeln und zu ordnen, als auch die betr. Gesetzvorlagen selbst mit ihren Motiven auszuarbeiten haben. Für die Thätigkeit werden die etatmäßigen Kräfte des Reichsgesundheitsamtes bei oller Tüchtigkeit und Arbeitskraft nicht ausreichen. Es sei deßhalb laut Bundesrathsbeschluß vom 30. Juni 1874 für die Vorberathung besonders wichtiger Maßnahmen die Einberufung von Kommissionen aus Sachverständigen vorbehalten. Bei diesen Kommissionen wird die Mitwirkung besonders hervorragender Autoritäten, wie Pettenkofer, Virchow, Hirsch, eintreten können. Es läßt sich erwarten, daß aus derartigen Berufungen sich bald eine ständige Deputation für die öff. Gesundhecks- pflege im Reich entwickeln wird, wie eine ähnliche wissenschaftliche Deputation schon lange beim preuß. Kultusministerium besteht. Außer den oben hervorgehobenen Aufgaben liegt dem Reichsgesundheitsamt ob, sich von bin in den einzelnen Staalen des Rerchs bestehenden Sanitätseinrichtungen eingehende Kenntniß zu verschaffen, die Entwicklung dieses Gebietes in außerdeutschrn Ländern zu verfolgen, eine umfassende, zuverlässige Medizinalstatlstik für das ganze Reich herzustllen, sowie die Wirkungen der im Interesse der Gesundheitspflege ergriffenen gesetzlichen Maßnahmen zu beobachten und in geeigneten Fällen den Staats- und Kommunalbehörden Auskunft zu ertheilen. — Die hiesige Polizei beabsichtigt, ein deutsches Verbrecher-Album anzulegen und alle Polizeibehörden des Reichs zu bitten, sie durch Emsendung von Photographleen berüchtigter Ve-brecher und Verbrecherinnen bei diesem Werke zu unterstützen. Sie hofft dadurch mit der Zeit in die Lage zu kommen, alle Verbrecher, die irgendwo im Reiche aufgegriffen werden und ihren Namen verweigern, resp, einen falschen angeben, zu rekognosziren. Für den lokalen Verkehr hat ein solches Album bereits die trefflichsten Dienste geleistet. — (Militärisches.) In militärischen Kreisen in Berlin erörtert man lebhaft die Frage, ob es nicht angesichts der bedeutenden Verstärkung, welche die Art'.llerie der leitenden europäischen Staaten während der letzten Jahre erfahren hat, geboten sei, auch eine Vermehrung der deutschen Artillerie vorzunehmen. Maßgebende P r- sönlichkeiten sollen sich entschieden für eine solche Verstärkung an ; ■ - sprachen haben, und man hält es für wahrscheinlich, daß eine die ue« zügliche Forderung bereits in der nächsten Retchsiagssesston gestellt werden wird. — Welchen mächtigen Umschwung der letzte deutsch1 französ. Krieg in der Bewaffnung der europäischen Heere heroorgerusen hat, ergibt sich daraus, daß gegenwärtig von allen größeren Armeere nur noch die österreichische ein Gewehr führt, dess.n Annahme bis auf das Jahr 1867 zurückreicht. Das Gleiche ist außerdem nur noch mit der dänischen Armee der Fall, welche ebenfalls 1867 mit dem Reming- ton-Gewehr älterer Konstruktion ausgerüstet worden ist. Die Bewaffnung der belgischen Infanterie mit dem Albini-Brändl: und die her schweizer Miliz-Armee mit dem Vetterli Gewehr ist nächstem vom ältesten Datum und stammt aus dem Jahre 1868, die der bayenichew Armee mit dem Werdergewehr ist 1869 beschlossen, jedoch erst 1871. und 1872 ausgeführt worden. Die Gewehrausrüstuug der Urmeem aller anderen Staaten ist hingegen erst seit 1870 mit neueren ober verbesserten Gewehrmodellen erfolgt und teilweise allerdings noch rw der Ausführung begriffen. In Italien hat die EnNchndung bereit® 1870 für das Vetterli-Gewehr stattgefunden. Angeschlosseu Ijaben sich 1871 die Entscheidungen Deutschlands für das Mauser-, Rußrands säe das Bordan-, Englands für das Henry Martini-, Hollands für das Beaumont- und Spaniens, Norwegens und Griechenlands für das neue Remington-Gewehr. Zuletzt ist 1874 noch Frankreich mit der Entscheidung für das Gras-Gewehr Hinzuzetreten. Am Wenigsten zum Kriege vorbereitet erweist sich nächst der Türkei Oestreich. Die Gewehr- ausrüstung seiner Infanterie mit dem, schon zu Eingang erwähnt, bereits 1867 angenommenen Werndl-Gewehr soll erst in diesem Jahre zum Abschluß gelangen, und es waren Ende vor. I. außer der ge amm-