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Zugleich Amtliches Orga« für Kreis und Stadt Hauan.
TrsHeiM täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
Mittwoch den 29. März.
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1876.
Bekanntmachung.
Für die Turnlehrerinnen-Prüfung, welche in Gemäßheit des Reglements vom 21. August v. I. (Centralblatt der Unterrichts-Verwaltung Seite 591) im Frühjahr d. J. in Berlin abzuhalten ist, hat der Herr Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal Angelegenheiten Termin auf Montag den 29. und Dienstag den 30. Mai d. J. festgesetzt.
Meldungen sind spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin bei dem Herrn Minister einzubringen und zwar bei den im Lehramt stehenden Bewerberinnen durch die Vorgesetzte Dienstbehörde, bei den anderen duckt.
Zur Prüfung werden zugelassen:
a. Bewerberinnen, welche bereits die Befähigung zur Ertheilung von Schulunterricht vorschriftsmäßig nachgewiesen haben,
b. sonstige Bewerberinnen, wenn sie eine gute Schulbildung nachweisen und das 18. Ltbensjahr überschritten haben.
Der Meldung sind beizufügen:
1. der Geburtsschein,
2. der Lebenslauf,
3. ein Gesundheitsattest,
4. ein Zeugniß über die von der Bewerberin erworbene Schul- bezw. Lehrerinnenbildung,
5. ein Zeugniß über die erlangte turnerische Ausbildung und bei Lehrerinnen auch über ihre bisherige Wirksamkeit,
6. von den oben unter b. bezeichneten Bewerberinnen ein amtliches Führungszeugniß.
Hanau am 27. März 1876.
Der Landrath.
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— Berlin, 28. März. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) Im Ketteten Verlaufe der gestrigen Sitzung empfahlen die Abg. Dr. Virchow und Windthorft (Bielefeld) die kommissarische Berathung der Vorlage, betreffend die Einverleibung Lauenburgs, aus staatsrechtlichen und finanziellen Rücksichten, während die Abgg. Dr. Hammacher, Wiffe- linck, Bähr (Casse!) und Miguel die von der bisherigen Verwaltung geschehenen Akte für rechtsgültig anerkannten und deshalb glaubten, daß die Amendirung des §. 8, in Folge deren eine Aenderung in der ständischen Vertretung des Herzogthums bis zum 1. März 1878 eintreten soll, im Plenum geschehen könne, Armal da der Regierungskommissar, Geheimer Ober-Finanz-Rath Dr. Michelly, das Einve ständniß der Regierung mit diesem Amendement koustatirte. Das Haus beschloß die fernere Berathung im Plenum. Der Antrag des Abg. Dr. Kapp auf Kündigung des Accessionsvertrages mit Waldeck wurde mit Zustimmung des Antragstellers von der Tagesordnung abgesetzt.
Es folgten Berichte über Petitionen. Ueber eine Petition der ver- wittweten Appellationsgerichts Rath Freytag und Genossen zu Breslau um Reform der jetzt über die Pension der Beamtenwittwen geltenden Grundsätze, respektive Erhöhung der betreffenden Pensionen, sowie über die Petition der Strafanstalts-Sekretäre Kaebisch und Genossen zu Breslau wegen Gehaltsveibesserungen beantragte die Kommission zur Tagesordnung überzugehen. Der Abg. Windthorst (Bielefeld) beantragte dagegen, die erste Petition der Staatsregierung zur Erwägung und mit der Aufforderung zu überweisen, die Pensionsverhältnisse der Hinterbliebenen von preußischen Staatsbeamten in einer den Bedürfnissen der Zeit entsprechenden Weise zu reformiren. Dieser Antrag wurde nach seiner Begründung durch den Antragsteller und den Abg. von der Reck vom Hause angenommen, und nur in Bezug auf die zweite Petition der Uebergang zur Tagesordnung beschlossen.
Hieran schloß sich der Bericht der Budgetkommission in Betreff der vom Finanz Ministerium eingegangenen Rechnungen über die Einnahmen und Ausgaben der Seebadeanstalt zu Cranz für die zehn Jahre 1865 bis einschließlich 1874. Der Berichterstatter Abg. Hoppe befürwortete den Antrag der Kommission: in Erwägung, daß, wem auch vie von dem Herrn Finanz-Minister vorgelegten Rechnungen über die
Verwaltung des Seebades Cranz für die Vorjahre nicht überall ordnungsmäßig geführt sind, doch für die Folgezeit durch die Uebernahme der Badeverwaltung von Cranz auf den Domänenetat eine geordnete Rechnungsführung in Aussicht steht, den Gegenstand für erledigt zu erklären.
Der Antrag wurde darauf vom Hause angenommen.
Endlich berichtete der Abg. Berger Namens der Budgetkommission über den Antrag der Abgg. Schmidt (Sagan) und Genossen, betreffend die Beseitigung der fiskalischen Brückenzölle.
Die Kommission beantragte, die Königliche Staatsregierung aufzu- fordern, auf die Beseitigung der fiskalischen Brückenzölle baldmöglichst Bedacht zu nehmen.
Das Haus trat dem Anträge bei. Schluß 3s/4 Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 11 Uhr.
(Fortsetzung folgt.) (R. u. St.-A.)
— Berlin, 28. März. Die eingehenden Mittheilungen, welche der Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Camphausen in der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten über den Finanzabschluß der Fmanzverwiltung des preußischen Staats für das Jahr 1875 gemacht hat, sind in ihrem Wortlaut unter „LandtagsaNge- lezenheiten" in der Beilage Nr. 76 zum „R. u. St.-A." abgedruckt.
— Der nicht verhaftete Angeklagte ist gesetzlich zu den Audienzterminen in erster und zweiter Instanz persönlich zu laden. Die In- sinuirung der Vorladung des Angeklagten hingegen an den von ihm gewählten Vertheidiger mit dem Austrage, sie seinem Klienten zu behän- digen, ist unzureichend, und der Angeklagte hat nicht nöthig, eine derartige Ladung zu berücksichtigen. Erkenntniß des Ober-Tribunals-Senats für Strafsachen, vom 2. März d. J.
— Die vorläufigen Ergebnisse der Volkszählung im preußischen Staate vom 1. Dezember 1875 liegen nach einer Mittheilung des königlichen statistischen Bureaus jetzt vor, und aus demselben gehen schon zwei Thatsachen mit voller Klarheit hervor: Die erhebliche Zunahme der Volkszahl und das rasche Anwachsen der städtischen Bevölkerung. Nach jenen Ergebnissen umfaßt der preußische Staat 3,060,271 Häuser, 5,438 816 Haushaltungen, 12,676,492 männliche und 13,027,974 weibliche, im Ganzen also 25,704,466 Einwohner.
— Leipzig, 27. März. Auf der Reise nach Italien ist gestern Mittag der Generalfeldmarschall Graf v. Moltke hier eingetroffen. Auf dem Berliner Bahnhöfe wurde der gefeierte Ehrenbürger unserer Stadt durch den Hrn. Vizebürgermeister Dr. Georgi begrüßt.
— München, 27. März. Der Abg. Dr. Rittler hat gegen die in seiner Abwesenheit vorgenommene Haussuchung in seiner Wohnung in Würzburg, wobei bekanntlich an einem Schreibsekretär Siegel angelegt wurden, Beschwerde bei dem Bezirksgerichte Würzburg erhoben. Dabei vernimmt man erst jetzt, daß b züglich der urchrerwähnten, in den katholischen Volksvereinen in Kitzingen und Würzburg beschlossenen Resolutionen, die sämmtlichen Staatsminister wegen Beleidigung Steafantrag gestellt haben.
— Stuttgart, 28. März. In der heutigen Sitzung der Abgeordnetenkammer beantragten die Abgg. Schmidt, Sarwey und 25 Genossen, die Kammer möge die Regierung auffordern, auf die Herstellung eines Reichseisenbahngesetzes hinzuwirken, um dadurch den Uebergang deutscher Bahnen in den Besitz des Reiches abzuwenden. Der Abg. Elben stellte mit 8 Genossen den Antrag, die Regierung zu veranlassen, ihrerseits dahin zu wirken, daß die Kalamitäten im deutschen Eisenbahnwesen beseitigt werden möchten. Ferner solle die Regierung, wenn in der Reichseiienbahnfrage nur die Wahl gelassen würde zwischen d.m Uebergange der preußischen Eisenbahnen auf das Reich und dem Ankäufe der preußischen Privatbahnen durch Preußen, ersterem Schritts beitreten. Der Abgeordnete Oesterlen und 15 Genossen richteten eine Interpellation an die Regierung, in der sie fragen, welche Kenntniß die Regierung von dem Reichseisenbahn Projekt habe, welche Rechtsauffassung sie bezüglich der Folgen der Erwerbung von Eisenbahnen durch das Reich für Württemberg habe. Die Berathung der erwähnten Anträge und die Beantwortung der Interpellation wird am nächsten Donnerstag stattfinden. (R. u. ®tmn).)