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Zugleich Amtliche- Organ für Kreis «nd Stadt Haas«.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn« und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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JK 70.
Donnerstag den 23. März.
1876
TageSschax.
— Berlin, 21. März. Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Herrenhauses gelangte zunächst der Bericht der Justiz- Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Aufnahme von Wechselprotesten, zur Berathung. Der Referent der Kommission, Herr Weder, stellte NameuS der Kommission den Antrag, der Gesetzvorlage, mit einer kleinen redaktionellen Aenderung deS §. 3, in der Fassung der Regierungsvorlage die Zustimmung zu ertheilen. An der Diskussion betheiligten sich die Herren Graf zur Lippe, Graf Rittberg, von Kleist- Retzow und von Bernuth; dann wurde der Antrag der Kommission angenommen, und außerdem eine von Herrn von Bernuth beantragte Resolution:
Die StaatSregierung aufzufordern, Anordnung zu treffen, durch welche die mit Aufnahme von Wechselprotesten beauftragten Beamten ermächtigt werden, die Proteste unmittelbar den Betheiligten auszu- händigen.
Es folgte hierauf die einmalige Schlußberathung über den von der Königlichen StaatSregierung vorgelegten Rechenschaftsbericht über die weitere Ausführung des Gesetzes vom 19. Dezember 1869, betreffend die Konsolidation preußischer Staatsanleihe». Der Referent Graf v. d. Schulenburg.Angern beantragte: die im §. 8 des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 vorgeschriebene Rechenschaft durch den Bericht deS Finanz-Ministers als geführt anzuerkennen, und das Haus trat diesem Anträge ohne Debatte bei. Der dritte Gegenstand der Tagesordnung konnte wegen Abwesenheit des Referenten nicht erledigt werden. Schließlich wurde auf Vorschlag des Herrn von Tettau-Tolcks der Freiherr von Mirbach durch Akklamation zum Schriftführer des Hauses gewählt, der auch die auf ihn gefallene Wahl annahm.
Die heutige (3.) Sitzung des Herrenhauses eröffnete der Präsident um 12Vt Uhr mit geschäftlichen Mittheilungen. Es erfolgte zunächst die Vereidigung der neueingetretenen beiden Mitglieder Herren v. Brzcski und Frhr. v. Solemscher-Antweiler auf die Verfassung.
Zweiter Gegenstand der Tagesordnung war der Bericht der Agrar-Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Ablösbarkeit der Erbenzins- und Erbpacht-Verhältnisse in den Moor- und Vehn- Kolonien der Provinz Hannover. Die Generaldiskussion leitete der Referent Hr. Rasche ein, indem er die Annahme der Kommissionsanträge, welche größtentheils nur redaktioneller Natur seien, zur Annahme empfahl.
An der Diskussion betheiligten sich sodann die Herren Graf Brühl, Graf von der Schulenburg-Beetzendorf und Graf Rittberg; auch der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten Dr. Friedenthal sah sich veranlaßt, in die Diskussion einzugreifen.
Schließlich wurde sodann das ganze Gesetz mit einigen Veränderungen genehmigt.
Der dritte Gegenstand der Tagesordnung war der mündliche Bericht der Kommission für Handel und Gewerbe über die Uebersicht, betreffend die Verwaltung der fiskalischen Bergwerke, Hütten und Salinen im Jahre 1874. Auf Antrag des Referenten Herrn Dr. El« wanger erklärte das Haus ohne jede Debatte, daß es mit Befriedigung von der mitgetheilten Uebersicht Kenntniß genommen habe.
Im weiteren Verlaufe der heutigen Sitzung erstattete Graf Rittberg den mündlichen Bericht der Kommission für Eisenbahn-Angelegenheiten über die Petition des Bürgervereins in Celle, welche beantragt, die Königliche Staatsregierung zu veranlassen, sich darüber äußern zu wollen, ob der Bau der Bahn Hannover-Harburg überall rentabel und nothwendig sei, und, wenn solches nicht der Fall, dahin zu wirken, daß diese Bahn nicht gebaut werde. Der Referent stellte Namens der Kommission den Antrag, die oben angeführte Petition der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen: ob von dem Bau der Bahn von Hannover nach Harburg Abstand zu nehmen. Hieran knüpfte sich eine Diskussion, bei der sich die Herren Rasch, v. Thaden, Hasselbach, Graf zur Lippe, Theune, Graf Moltke, Gobbin, Graf v. Jtzenplitz, Graf Udo zu Stolberg-Wernigerode, sowie der Kommissar des Handels-Mi- nisteriums betheiligten. Nach Schluß derselben wurde ein Antrag des Herrn o. Thaden auf Urbergang zur Tagesordnung abgelehnt und der Antrag der Kommission angenommen. I
Freiherr v. Mirbach berichtete Namens derselben Kommission über I
die Petition des Königlichen Oberförsters a. D. Rücker wegen Vermehrung der Schutzmaßregeln für die Erhaltung des Rehwildstandes und beantragte, diese Petition der Königlichen Staatsregierung mit Bezug auf das zu erwartende neue Jagdpolizeigesetz als Material zu überweisen. Das HauS trat ohne Debatte diesem Anträge bei.
Herr Hobrecht erstattete hierauf über die Petition des OrtsvereinS selbständiger Handwerker und Fabrikanten in Berlin, betreffend die Errichtung von Gewerbe- Handwerkerkammern, und empfahl den Uebergang zur Tagesordnung. Bei der Debatte, an der sich die Herren Graf Udo zu Stolberg-Wernigerode, v. Kleist-Retzow, Graf v. b. Schulenburg- Beetzendorf und der RcgierungSkommissar Geh. Regierungs-Rath Loh- mann betheiligten, stellte Herr v. Kleist-Retzow den Antrag, die Petition der Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen, und wurde dieser Antrag angenommen, der Antrag der Kommission aber abgelehnt.
Herr Bitter berichtete sodann über die Petition der Geschwister Krüger, welche die Rückzahlung der von ihrem Großvater im Jahre 1807 für die Stadt Stettin erlegten Kontribution vo» 27,500 Thlrn. beantragen. Er stellte Namens der Kommission den Antrag, über diese Petition zur Tagesordnung überzugehen. Das Haus trat demselben ohne Debatte bei.
Nachdem die Herren Willens und von Wedell zu Mitgliedern der Matrikelkommission und Dr. Baumstark zum Mitgliede der statistischen Centralkommission durch Akklamation gewählt worden, schloß der Präsident um 41/* Uhr die Sitzung. Nächste Sitzung Donnerstag Vormittags 11 Uhr.
— Berlin, 22. März. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten beantwortete der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, die Interpellation des Abg. Lyskowski, die Volksversammlungen in Westpreußen betreffend.
Nach dem Abg. Windthorst (Bielefeld) nahm der Minister des Innern nochmals das Wort.
Im weiteren Verlaufe der Sitzung war, nachdem der Abg. Wagner (Stargardt) den Kreistag zu Pr. Stargardt gegen die Angriffe des Abg. v. Lyskowski vertheidigt und der Abg. Kantak gesprochen hatte, die Interpellation des Abg. Lyskowrki erledigt. Es folgt die erste Berathung der Rechnungen der Kasse der Ober-Rechnungskammer für daS Jahr 1874. Dieselben wurden der Budgetkommission überwiesen.
Die allgemeine Rechnung über den Staatshaushalt des JahreS 1873, sowie die Rechnung über die Fonds des ehemaligen Staatsschatzes für dasselbe Jahr gingen an die Rechnungskommission.
In erster und zweiter Berathung wurde ohne Debatte der Gesetzentwurf, betreffend die Gebührenerhöhung der Notare im Bezirk des Appellation-gerichtshofes zu Cöln, angenommen.
Es folgte die Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Aufhebung der Parochialexemtionen. In der Generaldebatte wies der Abg. Richter (Sangerhausen) darauf hin, daß in Folge wiederholter Petitionen das Haus eine Vorlage im Sinne des gegenwärtigen Entwurfs im vorigen Jahre gewünscht und die Regierung den Wünschen des Hauses in jeder Beziehung entsprochen habe; deshalb empfehle er die Annahme der Vorlage. Beide Paragraphen des Entwurfs wurden gleichzeitig zur Spezialdiskussion gestellt und mit von dem Abg. Plath gestellten Amendements angenommen. r r ., , ,.
Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Einführung der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 in den Grafschaften Stolberg und Wernigerode. Die Abgg. Dr. Eberty, Richter (Sangerhausen) und Bertog sprachen sich gegen die Bestimmungen der Vorlage aus, durch welche dem Grafen zu Stolberg-Wernigerode Vor- rechte eingeräumt werden, während der Regierungskommissar Geheime Regierungs-Rath v. Brauchitsch die unveränderte Annahme der Vorlage empfahl. Die Verweisung der Vorlage an eine Kommission wurde abgelehnt. In der Specialdiskussion befürwortete zu §. 1, welcher die dem Grafen Stolberg eingeräumten Rechte aufzählt, Abg. Dr. Eberty nochmals den Antrag, sich auf eine einfache Einführung der Kreisordnung in den betreffenden Landestheilen zu beschränken. Nachdem sich noch der Abg. v. Bismarck-Flatow im Interesse der Gerechtigkeit gegen diesen Antrag ausgesprochen hatte, wurde derselbe, wie die Zählung ergab, mit 147 gegen 114 Stimmen vom Hause abgelehnt, und der §. 1 mit Ausnahme der Nr. 3, welche das Recht der Ernennung zum Kreis-