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Donnerstag den 16. März.

1876.

Bekauutmachuugen Königl. LaudrathsamtS dahier.

Gefunden: Ein Zwicker. Ein goldener Verschluß von einem Medaillop.

Verloren: Ein Taschenmesser mit 3 Klingen. Ein ledernes Sitzkissen; dem Finder eine Belohnung.

Zugelaufen: Ein schwarzer Seidenpinscher mit braunen Beinen.

Hanau am 16. März 1876.

TageSschan.

Wilde Banknoten.

Aul dem Mannh. Tgbl.

Die sogenanntenWilden Banknoten" erscheinen wieder in nicht unerheblicher Zahl im Verkehr; sie werden unter der Hand als Zah­lungsmittel verwendet, d. h. man sucht sie Personen zuzuschieben, die mit den Verhältnissen nicht vertraut und sorglos genug sind, diese Banknoten in gutem Glauben, daß es gutes Geld sei, anzunehmen. Diesem Treiben gegenüber können wir nicht umhin, darauf hinzuweisen, daß das Geschäftspublikum wirklich ein Unrecht begeht und gegen sein eigenes Interesse handelt, wenn eS dazu beiträgt, die wilden Banknoten noch im Verkehr zu erhalten. Jahrelang hat man über die Mißwirth­schaft der kleinen Banken und über das Unwesen mit den wilden Noten geklagt, und nun einmal endlich durch das neue Reichsbankgesetz mit den Scheinen der kleinen und nicht ganz sicheren Banken aufge­räumt werden soll, finden sich immer noch gewisse Personen, welche diese wilden Noten wieder trotz deS Verbotes in den Verkehr einzuschmug« geln suchen. DaS ist denn doch in der That ein Verfahren, welches in jeder Beziehung zu mißbilligen ist. Es ist aber auch ein strafbares Verfahren und dies müssen wir besonders betonen und darauf Hinwei­sen, daß diejenigen Personen, welche glauben, daß die Verwendung der wilden Banknoten als Zahlungsmittel unbemerkt passiven könne und nicht gerade etwas auf sich habe, sehr leicht in Konflikt mit dem Staats-Anwalt gerathen können. Wir verweisen auf folgende Bestim­mungen des ReichSbankgesetzeS:

Nach §. 44 dürfen die Noten derjenigen Banken, welche sich dem Reichsbankgesetz und somit der Kontrole der deutschen ReichSregierung unterworfen haben, nur in denjenigen Staaten, welche der einzelnen Staatsbank das Privilegium ertheilt haben, sonst aber in allen deut­schen Städten, die mehr als 8000 Einwohner zählen, als Zahlungs­mittel verwendet werden.

§. 43 bestimmt, daß die Noten derjenigen Banken, welche sich dem Reichsdankgesetz nicht unterworfen haben, nur in denjenigen Staaten (Oldenburg, Braunschweig, Königreich Sachsen, Sachsen Weimar, S. Gotha u. s. w.) als Zahlungsmittel gebraucht werden können, die der betreffenden Bank früher ein Privilegium ertheilt haben.

Nach §. 56 wird mit Strafe bis zu 150 Mark bestraft, wer der Strafbestimmung §. 43 zuwider Banknoten außerhalb desjenigen Lan­desgebietes zu Zahlungen verwendet, für welches allein dieselben zuge- laffen sind.

Wilde Banken, die sich dem Reichsbankgesetz nicht unterworfen haben, sind folgende:

Anhalt-Dessauische Landelbank, Landständische Bank in Bautzen, Geraer Bank, Leipziger Bank, Lübecker Priv.-Bank, Niedersächsische Bank in Bückeburg, Oldenburgische Landesbank, Privatbank in Gotha, Rostocker Privatbank, Thüring. BankSondershausen, Weimarische Bank, Braunschweiger Bank.

Berlin, 15. März. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) Im der gestrigen Sitzung bei Hauses der Abgeordneten nahm in der zweiten Berathung bei Etats bei Ministeriums der geistlichen rc. An­gelegenheiten der Staats-Minister Dr. Falk nach dem Abg. Dauzenberg in Betreff des Religionsunterrichts in den Volksschulen da« Wort.

Im weiteren Verlanfe der Sitzung führte der RegierungSkommissar Geheimer RegierungS-Rath Stander auS, daß durch die Verfügung vom 23. Febr. 1874 keine neuen Prinzipien ausgesprochen seien, sondern dasselbe angeordnet würde, waS der Erlaß des Domkapitels in Münster vom 2. September 1801 fordere. Der Abg. Dr. Löwe begrüßte mit

Freuden die noch sanften Maßregeln der Staatsgewalt, die Kirche von der widerrechtlichen Beherrschung der Schule zurückzuhalten. Auf eine Rede des Abg. Win'othorst (Meppen) erwiderte der Abg. Dr. Lasker, indem er die unsubstantiirten Angriffe der klerikalen Partei von dem Gebiete des Volksschulwesens energisch zurückwies. Nach einigen per­sönlichen Bemerkungen wurde die Position bewilligt.

Zu Tit. 3 (zur Bestreitung der Kosten der Oekonomie, Medika­mente und zu Unterstützungen für die Seminaristen 1,143,323 Mk.) be­fürwortete der Abg. Dr. Wehrenpfennig seinen Antrag: im nächsten Etat die Kosten für die internen und die externen Seminaristen als be­sondere Titel erscheinen zu lassen

Der Abg. Dr. Löwe wünschte, daß, statt der Vorbereitung in den Präparandenanstalten, der Abgang aus den mittleren Gymnasial- oder Realklassen zur Vorbedingung für den Eintritt in die Seminarien ge­macht werde, und daß man bei der Unterstützungsgewährung weniger rigorös das testimonium paupertatis erfordern solle, weil dadurch viele sogenannte kleine Bürger abgeyalten würden, ihre Söhne dem Lehrfache zu widmen.

Der Antrag Wehrenpfennig wurde angenommen und die Position bewilligt.

Zu Tit. 4 (zur Unterhaltung der Gebäude und Gärten) fanden die Anfragen der Abgg. Dr. Schläger, Franz und Klotz (Homburg) über den Bau der Seminarien in Hannover, Habelschwerdt und Ufingen durch den Regierungskommissar Geheimen Regierungs-Rath Beinert Be­

antwortung.

Zu Tit. 5 (Unterrichtsmittel u. s. w. 421,863 Mk.) wurde auf den Antrag des Abg. Dr. Wehrenpfennig beschlossen, im nächsten Etat die Ausgaben für die Unterrichtsmittel von denen für die Utensilien und die sonstigen sächlichen Ausgaben zu trennen.

Der Titel selbst wurde bewilligt, worauf sich das HauS vertagte.

In der heutigen (27.) Sitzung des Abgeordnetenhauses begrün­dete nach einigen geschäftlichen Mittheilungen des Präsidenten der AbN. Dr. Petri die Interpellation des Abg. Dr. Frickhöffer und Genossen über den Bergrutsch bei Caub, welche lautet:

Nach hierher gelangten telegraphischen Mittheilungen der Bürger­meisterei zu Caub ist dieses Städtchen von einem schweren Unfall be­troffen worden. In Folge Bergrutsches sind 9 Gebäude verschüttn und 25 Menschen um das Leben gekommen.

Die Unterzeichneten erlauben sich die Anfrage an die Königlich^ Staatsregierung zu richten:

Sind der Königlichen Staatsregierung schon nähere Mitthei­lungen über dieses Ereigniß zugekommen? Drohen noch weitere Nachrutschungen? Waren Anordnungen getroffen, die Bewegung der Bergmassen zu überwachen, und konnte die polizeiliche Räumung der bedrohten Gebäude nicht rechtzeitig bewerkstelligt werden? Was gedenkt die Königliche Staatsregierung weiter zu thun?

Der Minister deS Innern, Graf zu Eulenburg, erklärte sich zur sofortigen Beantwortung der Interpellation bereit und gab, dann eiüe eingehende Darstellung der bisher von der Regierung getroffenen Maß; regeln, er erklärte, daß die Ausgrabungsarbeiten mit Energie fortgesen würden, daß dieselben aber langsam fortschritten und sehr gefährlm seien. Der HandelS-Minister Dr. Achenbach verlas den Bericht deS it Caub sich aufhaltenden Bergraths über die zu veranstaltenden Abrau- mungsarbeiten zur Vermeidung der in Zukunft noch drohenden größe­ren Gefahr, welche mit aller Energie in Angriff genommen weroM würden. Damit war die Interpellation erledigt. Hierauf wurde ote zweite Berathung des Etats bei Ministeriums der geistlichen rc. Ange­legenheiten mit der Diskussion des Kap. 125 Ttt. 6 (Präparanden-Ätt- stalten) fortgesetzt, wobei zunächst Abg. Dr. v. Gerlach daS Wort E» griff. Der Abg. Kiesel wies im Namen der Lehrerschaft die AngrW der klerikalen Partei gegen die Volkschule zurück, indem er auSfühM daß die Lehrer auf dem Boden des Christenthums ihr Erzieheramt aM führten. Der RegierungSkommissar, Geheimer Regierungs-Rath Dr? Schneider ergriff beim Schlüsse des Blattes das Wort.

(Fortsetzung folgt.) (R. -. St.-N

Der Aufruf zur Errichtung eines Denkmals der KönrM