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Zugleich Amtlicher Orga« für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags Mit der Berliner Provinzial-Correspondeuz.
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Dienstag den 14. März»
1876.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts dahier. ,
Vom Amt zu Höchst ist mitgetheilt worden, daß bei dem Hoch-z Wasser des MainS folgende Gegenstände bei den genannten Gemeinden gelandet worden sind:
1) in GrieKheim: 3 Kuppelstämme, gez. L. E. Nr. 1413, 1422, 1427, die Nummern sind am Kopfe eingeschlagen. 1 8ter Stamm ohne Zeichen und Nr. 1 Boden 7ter, gej. R. W. 2 Stämme mit Nr. 542, 569. 9 tannene Dielen, 4^2 M. lang. 1 eichene Doppeldiele, 4 M. lang, 0,60 M. breit, 6V2 Cm. dick. 1 Leiter, wahrscheinlich zur Badeanstalt gehörig. 2 tannene Schwarten. 1 tannene Kiste, 1,16 M. lang, 0,97 M. hoch, 0,68 M. breit. 1 Stück altes Bauholz, 3,80 M. lang, 0,23 M. dick. 1 desgl., 1,50 M. lang, 0,23 M. dick. 1 eichene Schwelle, 3,47 M. lang, 0,23 M. breit, 0,17 M. dick. Verschiedene alte Brettstücke und Stangen. 1 birkene Diele, 2,94 M. lang, 0,40 M. breit, 0,06 M. dick. 1 buchene Diele, 4 08 M. lang, 0,24 M. breit. 1 alle eichene Diele. 2 eichene Dielen, 10 M. lang, 61/* M. dick, die andere 6 M. lang, 6V2 Cm. dick. 2 alte tannene Dielen. 4 Stück altes Bauholz, 3,50 M. lang. 1 Stück von einer Pfuhlpumpe. 4 Stück Gartenpfosten, 1 M. lang. 1 neuer Bauholzbalken, 13,50 M. lang, 0,20 M. breit, 0,12 M. dick. 1 buchene Diele, 4 M. lang. 1 tannene Diele, 3 M. lang. 1 eichene Schwarte, 3 M. lang. 2 alte tannene Bretter, 8 M. lang. 1 Fischkasten, 3 M. lang, 0,63 M. breit, 0,25 M. hoch.
2) in Echwanheim: 1 Stiege mit Gelände. 1 tannener Kasten. 1 tannener Tritt. 2 eichene Pfosten. 2 tannene Thüren. 5 tannene Doppeldielen. 1 runder eichener Pfosten. 1 Tisch. 14 Floßbalken, ' 6 Stück 13 M. lang, Nr. 1066, 1 Stück 18 M. lang, ohne Zeichen, 7 Stück 11 M. lang. 1 Waschbock. 1 Lattenthor. 1 tannene Pritsche. 1 Partie eichene und tannene Bretter. 1 Comptoir-Stuhl. 1 Partie altes Holz. 2 vierkantige Bauhölzer, ohne Zeichen. 2 tannene Dielen. 1 Thorpfosten. 1 Ruder, gez. 4. 1 Vr-zöll. eichene Diele. 1 tannene Schwarte. 1 Eisenbahn-Karren. 1 tannene Diele, 16' lang. 1 Kist- chen mit einigen alten Gegenständen. 1 Stuhl. 1 zerbrochenes Boot- chen. 2 Hacken. 1 Schippe. 1 tannene Bank. 1 Schüsselbank. 1 alte Bettstelle. 1 Bock von einer Russenfabrik. 1 Partie altes Gehölz. 2 eichene Bord. 1 eichene Doppeldiele, 5 M. lang, 0,52 M. breit, 0,06 M. dick. 1 eichene Diele, 3,45 M. lang, 0,36 M. breit, 0,03 M. dick. 1 eichene Diele, 3,24 M. lang, 0,47 M. breit, 6^ Cm. dick.
3) in Nied: 1 Kuppelstamm, gez. L. E. Nr. 9739. 1 lOter Stamm, gez. XIVL IIII, ohne Nr. 1 Birken-Stammende.
4) in Höchst : 66 Bord. 11 eichene Dielen. 5 beschlagene tannene Stämme. 2 tannene Trummen. 4 Floßstämme. 2 tannene Stämme mit 29 Spangen verbunden. 1 Lattenthor.
5) in Sindlinge»: 1 kleiner Fischkasten. 8 eichene Dielen verschiedener Länge. 1 ilmener Diele. 1 tannene Gartenplanke. 1 leeres Ohmfaß mit blauem Anstrich. 2 eichene Eisenbahnschwellen. 13 eichene Doppeldielen verschiedener Länge. 5 tannene Dielen, 10' lang. 1 Gartenplanke. 26 alte Bretter. 1 eichener Stammabschnitt.
6) in Okristel: 1 tannene Pritsche von 3 Balken und 22 Dielen.
1 tannene Schwarte. 1 alte tannene Diele. 2 eichene Schwartenstücke.
13 eichene Dielen, verschieden. 1 tannene Diele. 2 Stück Blanken. 1 alte Pritsche.
7) in Flörsheim: 1 alter Nachen, ohne Abzeichen, getheert, ca. 6 M. lang und 1 M. breit.
8) in Winkel: 1 eichener Stamm (Nutzholz).
9) in Rüdesheim: 1 tannener Stamm von 40' Länge, gez. W. Hanau am 13. März 1876.
Gesunden: Eine Biblische Historie von „Zahn". Ein schwarzer Herrn-Filzhut. Eine gedruckte Nachtjacke für Kinder.
Verloren: Eine Knabenmütze mit Goldlitze. Hanau, am 14. März 1876.
L a g e s s ch a «.
— Der „R. u. St.-A." Nr. 63 enthält: 1) Gesetz, betreffend das Etatsjahr für den Reichshaushalt. Vom 29. Februar 1876. 2) Ge
setz, betreffend die Kaiser Wilhelm-Stiftung für die Angehörigen der deutschen Reichs-Postverwaltung. Vom 4. März 1876. 3) Verordnung, betreffend die Einberufung der Bezirksvertretung von Ober-Elsaß zu einem außerordentlichen Bezirkstage. Vom 11. März 1876.
— Berlin, 13. März. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) In der heutigen (25.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten theilte der Präsident mit, daß der Abg. Dr. Frickhöffer eine Interpellation über den Bergrutsch bei Caub gestellt habe. Vom Kultus-Minister ist ein Gesetzentwurf, betreffend die Parochial-Exemptionen, und vom Finanz- Minister ein Gesetzentwurf, betreffend die Besteuerung des Hausirgewerbes, eingegangen. Darauf wurde die zweite Berathung des Staats- Haushalts-Etats mit der Diskussion des Etats des Ministeriums der geistlichen rc. Angelegenheiten fortgesetzt. Bei Kap. 121 (Provinzial- Schulkollegien 415,553 Mk.) nahm das Wort der Abg. Frhr. v. Wendt; der Regierungskommissar Geheimer Ober-Regierungs-Rath v. Cranach vertheidigte das Verfahren des Provinzial-Schulkollegiums in Münster bei der Abschaffung des alten und Einführung eines neuen Lesebuches in die Volksschulen Westfalens. Außerdem nahmen bis zum Schluß des Blattes an der Debatte Theil die Abgg. Windthorst (Mep- pen) und Kantak. (Forts. folgt.) c«. u. St.-A«z >
— Berlin, 13. März. In Folge des starken Sturmes in der letzten Nacht ist die telegraphische Verbindung, namentlich nach dem Westen und Süden gestört. In der Richtung nach Frankfurt ist nur Halle, Erfurth, Eisenach zu erreichen, in der Richtung nach Köln zu nur Hannover. Nach London zwei Leitungen via Norden betriebsfähig. (R. u. St^Anz.
— S. M. S. „Hertha" ist am 12. d. Mts., von den Carolinen zurückkehrend, in Jokohama eingetioffen. — S. M. Brigg „Rover" ist am 9. d. Mts. behufs Ueberführung nach Danzig in Kiel in Dienst gestellt.
— Der verantwortliche Redacteur einer Zeitung, welcher die Redaktion derselben willkürlich einem Anderen überläßt, wird, nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 23. Februar d. I., dadurch bei Veröffentlichung eines strafbaren Artikels von seiner strafrechtlichen Haftbarkeit als Thäter nicht befreit. Unter „besondere Umstände", welche nach §. 20, 2 des Reichs-Preßgesetzes die Annahme der Thäterschaft Seitens des verantwortlichen Redacteurs ausschließen, sind nur solche Umstände zu verstehen, welche außerhalb des Willens des Redacteurs liegen.
— Die Trib. schreibt: Der Abg. Freih. v. Schorlemer-Alst rief in der Sitzung des Preutz. Abg.-H. am 8. pathetisch aus: „So lange der Kaiser den Friedland läßt walten, gibt's keinen Frieden in dem Land." Er fügte hinzu, diese Worte seien von Schiller. Das ist richtig. Aber der Text ist nicht korrekt wiedergegeben. Er findet sich am Schlüsse des 9. Auftritts von Wallenstein's Lager. Der kriegs- wüthige Kapuziner geht im zweiten Theile seiner Predigt zuerst mit allerlei verblümten Redensarten und biblischen Wendungen und dann immer direkter dem kaiserlichen Generalissimus zu Leibe, bis ihm die beiden Holke'schen Jäger befehlen, zu schweigen. Er, der Kapuziner, tritt darauf den Rückzug an, jedoch nicht ohne vorher noch schnell die Worte auszustoßen:
Und so lang' der Kaiser diesen Friedeland Läßt walten, so wird nicht Fried' im Land'.
Von den Kroaten beschützt, zieht sich darauf der Kapuziner zurück. Warum v. Schorlemer die Worte nicht so wiedergegeben hat, wie sie geschrieben stehen, wissen wir nicht; das aber wissen wir, daß es etwas unvorsichtig von Hrn. Schorlemer war, gerade dieses Zitat aus der Kapuzinerpredigt zu wählen. Denn der Kapuziner, der das Wort „Frieden" im Mund führt, war das Werkzeug der jesuitisch-spärlichen Camarilla, welche den Krieg bis aufs Messer sortieren wollte, um Die Ketzer auszurotten und sich die Weltherrschaft zu erobern. Gerade weil Wallenstein zum Frieden neigte, weil er nicht die spanisch-jesuitische Weltherrschaft, sondern die Wiederherstellung von Ruhe, Friede und Ordnung im D. Reich auf der Grundlage der Gleichberechtigung der verschiedenen Glaubembekenntnisse wollte, deshalb mußte er zum Opfer fallen. Deshalb wurde er am 24. Febr. 1624 in Eger ermordet; und