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Dienstag den 7. März.
1876.
Tagesschsu-
— Se. Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht: den Grafen Otto zu Stolberg-Wernigerode zu Allerhöchstihrem außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter am Kaiserlich Orster- reichischen-Königlich-Ungarischen Hofe, sowie Allerhöchstihren General- Adjutanten General.Lieutenant von Schweinitz zum außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter am Kaiserlich Russischen Hofe zu ernennen. (R. u. St.-Anz.)
— Berlin, 6. Märit. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) Im weiteren Verlaufe der Sitzung des Hauses der Abgeordneten am 4. d. M. kritisirte in der Diskussion über den Gesetzentwurf über die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Verwaltungsgerichts-Behörden der Abg. Dr. Laster die Einzelnheiten des Entwurfs. Er erkannte als den wesentlichsten positiven Inhalt des Gesetzes die konkrete Durchführung des Unterschiedes zwischen VerwaltungSstreit- und Beschlußsachen. Der Redner ging dann auf die Kompeteztheilung zwischen Bezirksrath und Pro- vinzialrath über und erkannte an, daß es in der Konsequenz der vorjährigen Beschlüsse liege, den vorläufig eingesetzten Bezuksrath mit denjenigen Kompetenzen auszustatten, für welche er sich als den örtlichen Verhältnissen Höherstehend vorzugsweise eigne. Er warf aber dem Entwurf vor, daß er über dieses Bedürfniß hinaus den Provinzialrath auf die Funktion der zweiten Instanz beschränkt und damit der Frage prä- judizilt habe, ob nicht nach vollständig durchgefühlter Reform in den kleineren und mittleren Provinzen die Bezirkseintheilung sich als entbehrlich herausstellen werde. Ueberdies würden hierdurch die Instanzen übermäßig gehäuft, was wenigstens in Verwaltungsbeschlußsachen durchweg vom Uebel, aber auch in der VerwaltungSrechtsprechung möglichst zu vermeiden sei. Nach dieser im Ganzen anerkennenden Besprechung der Grundzüge des Entwurfs ging der Redner noch auf eine Kritik der Fehler desselben über, als welche er insbesondere das Zurückdrängen der unteren Beschlußkörperschaften bei Erlaß von Polizeiverordnungen, gegen die Grundgedanken der Kreisordnung, die Beschränkung der größeren Städte in der obrigkeitlichen Selbstverwaltung bezeichnete, iowie daß der Entwurf dem Erlaß einer Landgemeindeordnung auf lange hinaus präjudiziren zu wollen scheine. Nachdem sich der Abg. Dr. Hänel im Wesentlichen den Ausführungen des Vorredners angeschlossen und der Abg. v. Köller sich gegen einzelne Bestimmungen des Entwurfs erklärt hatte, wurde die Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern verwiesen.
Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs wegen Ablösung der den Kirchen, Schulen rc. zustehenden Holzabgaben im Regierungsbezirk Wiesbaden. Nach her Anträge des Abg. Schellwitz wurde die Vorlage an die für den Gesetzentwurf über die Ablösung der Reallasten im Regierungsbezirk Cassel verstärkte Agrarkommission überwiesen.
Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildete die erste Lesung des Gesetzentwurfs über die Bertheilung der öffentlichen Lasten bei Grundstückstheilungen und die Gründung neuer Ansiedelungen in den östlichen Provinzen. Die Abgg. Dr. Frhr. v. d. Goltz und Schellwitz empfahlen, die zweite Lesung im Plenum vorzunehmen. Der Abg. Dr. Hammacher lenkte die Aufmerksamkeit des Hauses auf eine Reihe von Bedenken, die sich aus Specialbestimmungen der Vorlage beziehen. Namentlich sei §. 19 geeignet, durch die Unterscheidung von „Kolonien" und „Ansiedelungen" Kontroversen,Mer den Begriff „Kolonie" hervor- zurufen und die Begehrlichkeit der Gemeinden zu wecken, indem man dw Gründung von Kolonien von der Genehmigung der Ortspolizelbe- | Horde abhängig mache. Ueberdies sei gar kein Grund vorhanden, das Gesetz nicht auf Westfalen auszudehnen, wo ganz ähnliche Verhältnisfe obwalten, wie in den östlichen Provinzen. Er empfahl aus den angeführten Gründen die Vorberathung der Vorlage in einer besonderen Kommission von 14 Mitgliedern. Nachdem ergriff noch der Staats- Minister Dr. Frirdenthal das Wort und beschloß hierauf das Haus, den Entwurf einer besonderen Kommission von 14 Mitgliedern zu überweisen. Schluß 3 Uhr.
Nächste Sitzung: Dienstag 11 Uhr.
(Fortsetzung folgt.) (8t u. St.-A.)
— Berlin, 2. März. Bezüglich der Ordnung des Apotheken-
! Wesens war im Bundesrathe beantragt worden: dem Konzessionär ist j die Verpflichtung aufzuerlegen, die zu der Einrichtung und dem Betriebe ■ des Vorgängers gehörenden Vorräthe und Geräthschaften zu einem Taxpreise zu übernehmen, im Uebrigen ist die Konzession ohne Bedingung zu ertheilen. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Ferner wurde beantragt, der Wittwe des verstorbenen Konzessionärs auf Lebenszeit und den minorennen Kindern derselben auf eine ihrer Maximaldauer nach gesetzlich zu bestimmende längere Zeit das Recht einzu> äumen, ihre fixirte Apotheke verwalten zu lassen. Auch dieser Antrag fand nicht die Zustimmung. Der Beschluß über das Apothekenwesen geht dahin, das Reichskanzleramt zu ersuchen, auf Grundlage der in dem Ausschußbericht aufgestellten leitenden Gesichtspunkte einen Entwurf zu einem Gesetz über die Ordnung des Apothekenwesens ausarbeiten zu lassen und dem Bundesrathe vorzulegen, und die dem Ausschusse zugewiesenen, an den Bundesrath über diesen Gegenstand gerichteten Petitionen dem Reichskanzleramte zur Benutzung als Material für den auszuarbeiten- den Gesetzentwurf zu überweisen. (Köln. gtg.)
— Die preußischen Justiz-Minister. Der Sitzungssaal des Justiz- Ministeriums hat gegenwärtig einen Schmuck von historischem Werthe aufzuweisen. Es ist möglich geworden, in Kupferstich, in lithographischer oder in photographischer Darstellung die Porträts der in Preußen vom Jahre 1682 ab angestellten Justiz-Minister mit wenigen Ausnahmen zu sammeln. Diese Sammlung, symetrisch gruppirt, hat im Anschluß an die Büsten Friedrich des Großen und des Kaisers in jenem Saale eine Stätte gefunden. Es dürfte nicht uninteressant sein, die Namen der einzelnen Minister mit Angabe der Jahreszahl ihrer Ernennung chronologisch zusammengestellt zu sehen: von Rhetz 1682 — von und zum Broich 1731 — Freiherr von Cocceji 1737 — von Bismarck 1746 — Heinrich IX. Graf von Reuß 1752 — von Jari- ges 1755 — Freiherr von Fürst 1763 — Freiherr von Münchhausen 1763' — von Dorville 1764 — Freiherr von Zedlitz 1770 — Freiherr von Doernberg 1771 — von Carmer 1779 — Graf von Danckel- mann 1780 — Freiherr von der Reck 1784 — von Goldbeck 1789 — von Thulemcher 1793 — von Kannenwurf 1796 — von Massow 1798 — von Arnim 1798 — Beyme 1808 — von Kircheisen 1810 — Graf von Danckelmann 1825 — von Kamptz 1832 — von Mühler 1832 — von Savigny 1842 — von Uhden 1844 — Boenemann 1848 — Maercker 1848 — Kisker 1848 — Rmtelen 1848 — Dr. Simons 1849 — von Bernuth 1860 — Graf zur Lippe 1862 — Dr. Leonhardt 1867.
— Bremen, 2. März. Dr. Finsch hat Bremen verlassen, um am 6. März von Berlin aus mit seinen beiden Begleitern, Dr. Brehm und Graf Waldburg-Zeil, die Fahrt nach Petersburg anzutreten. Nach kurzem Aufenthalte in der russischen Hauptstadt und in Moskau bege- ben sich die Herren nach der „Wes. Z." von Nischnii Nowgorod, bis wohin die Eisenbahn führt, zu Schlitten über den Ural nach Westsibirien, wo der Altai und das Obgebiet erforscht werden sollen. Die Reise wird im Ganzen 8 Monate währen.
— Karls ruhe, 4. März. In der heutigen Sitzung der Zwei- ten Kammer wurde die Eisenbahnfrage durch eine von klerikaler Seite ausgegangene Interpellation gleichfalls zur Sprache gebracht. Durch den Handels-Minister Turban wurde Namens der Regierung erklärt, die Frage über Erwerbung der Eisenbahnen durch das Reich sei der Regierung bis jetzt in keinerlei, auch nur vorbereitenden Form vorge- legt worden, dieselbe sei daher auch nicht in der Lage gewesen, darüber sich auszusprechen. Selbstverständlich vermöge die Regierung nicht zu sagen, welche Stellung sie zu künftig eintretenden, zur Zeit weder der Form noch dem Inhalte nach ihr bekannten Vorgängen im Staars- oder Reichsleben einnehmen werde, sie müsse vielmehr ihre Entschließung bis dahin sich vorbehalten, wo ein Anlaß dazu in greifbarer Weise ein- trete und wo eine Prüfung und Abwägung aller einschlägigen Verhältnisse und Interessen möglich sei. Welch hohen Werth der Besitz und die eigene Verwaltung der Eisenbahnen für das Land habe, werte die Regierung bei einem solchen Anlässe vor Allem im Auge behalten. An die Erklärung des Ministers wurde eine weitere Diskussion nicht geknüpft.