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Zugleich Amtlicher Orga« für KreiS und Stadt Hanau.

Erscheint Äglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und SamstagS mit der Berliner Protsinzial-Correspondenz.

Montag Seit 6. März.

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1876»

Bekanntmachungen Königl. LandrathsamtS dahier. Bekanntmachung.

Nachdem der Hof des Gymnasiums für Fußgänger wieder ge­öffnet worden, wird bestimmt, daß ein Aufenthalt auf dem Schulhof und ein den Unterricht störendes lautes Sprechen untersagt ist. Zur Abend- »nd Nachtzeit bleibt die Passage geschlossen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße bis zu 5 Mark geahndet.

Hanau, am 3. März 1876.

Die Herren Bürgermeister, welche vom Landwegebau-Etat pro 1876 über die zugetheilten Aufgaben noch keine Ensicht genomr en ha- , ben, werden ersucht, in den höchsten Tagen sich hier einzufinden und das Versäumte nachzuholen

Hanau, am 2. März 1876.

Bürgermeister Hofmann zu Hüttengesäß ist mit Untersuchung deS Schweinefleisches auf Trichinen für Hüttengesäß und NeuwiedermuS be­auftragt worden.

Hanau, am 2. März 1876.

Gefunden: Zwei Regenschirme. Ein Beutel enth. Nägel, Ham­mer uhd Pinsel. Ein leeres Portemonnaie. Ein getragener rother Plüschpantoffel. Ein weiß geblümtes Herrn-Halstuch.

Hanau, am 6. März 1876.

T a g e s s ch a u.

Berlin, 4. März. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) In der heutigen (20.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten theilte der Präsident die erfolgte Wahl und Konstituirung der Kommission für die Vorberathung des Gesetzentwurfs, betreffend die evangelische Kirchenver- fasfung in den acht älteren Provinzen der Monarchie mit.

Nach einer Bemerkung deS Abg Dr. Röckerath über ein Schreiben des Geheimen Kommerzien-Raths Warschauer trat das HauS in die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Zuständigkeit der Ver- waltungs- und Verwaltun^sgerichtsbehörden im Geltungsbereiche det Provinzialordnung vom 29. Juni 1875.

Nachdem der Abg. Freiherr v. Manteuffel gegen die Vorlage ge­sprochen hatte, führte der Abg. Dr. Lasker aus, daß er zwar nicht mit den Details, wohl aber mit den großen Grundzügen der Vorlage, welche mit den OrganisationSgesetzen harmonirten, sich einverstanden erklären könne. Zur Amendirung namentlich der Bestimmungen über den Jn- stanzenzug beantragte er, die Vorlage sammt seinem in Gemeinschaft mit dem Abg. Klotz eingebrachten Anträge über die Besetzung der Stellen bei dem Ober-VerwaltungSgericht einer Kommission von 21 Mitgliedern M Vorberathung zu überweisen. Beim Schlüsse des Blattes dauert der Vortrag deS Redners fort. (Forts. folgt.) (8L x. 6UK.)

Das preußische Abgeordnetenhaus wird zunächst die Berathung des BudgetS zu Ende führen. Voraussichtlich wird der Etat bei Cul- tuSministeriumS eine längere Debatte hervorrufen, welche von den Geg­nern bei Ministers Falk zum Tummelplatz ihrer Angriffe gemacht wer- wird. Man zweifelt aber nicht daran, daß der Minister aus dem Kampfe mit seinen klerikalen und orthodoxen Gegnern ebenso stegreich hervorgehen wird, wie Camphausen auS dem Kampfe mit den Ackerso- Statisten, Schutzzöllnern und Börsianern. Dann folgt eine Anzahl De- taufragen, die der Budgetkommission überwiesen sind, wie die Strand- befestigung bei Wangeroge, die technischen Hochschulen, die Bau-Aka« demie, die Gewerbe-Akademie und der Kapp'sche Antrag wegen Kündi­gung des Vertrages mit Waldeck. Zwischenzeitig wird die Wegeord- "ungs-Kommission mit der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs zum Abschluß gelangen und damit dem Plenum Stoff für eine mehrtägige Debatte liefern, in welcher die Einführung der Wegeordnung in Posen, Rheinland und Westfalen, und das Verhältniß des Fiskus zu den Pro­vinzen Sachsen, Preußen und Posen die beiden Brennpunkte bilden. Daneben wird der Gesetzentwurf wegen Verwaltung des katholischen Diozesanvermögens berathen werden. Man hält eine Vorberathung

desselben in der Kommission für überflüssig, da er nur eine Ergänzung des Gesetzes über Verwaltung des Kirchengemeinde-Vermögens bildet und auf denselben Prinzipien aufgebaut ist. Die Kommission wegen der evangelischen Kirchenversaffung hat sich bereits konstituirt und wird ihre Berathungen nächsten Donnerstag beginnen; es wird sich dabei nicht um die Generalsynodal-Ordnung handeln, sondern um das Staats­gesetz, welches den preußischen Staatsbürger gegen Belastung mit neuen Steuern und mit neuen Dogmen zu schützen hat. Die Kommission für das Competenzgesetz wird sich erst am Montag oder Dienstag konstitui- ren. Da dieser Gesetzentwurf beinahe das gesammte Gebiet der Staats­verwaltung umfaßt und eine ganze Reihe schwieriger und verwickelter Fragen in sich schließt, so wird diese Kommission die längste Zeit zur Bewältigung ihrer Aufgabe bedürfen. Endlich steht außerdem noch die Vorlage wegen Verkaufs der preußischen Staatseisenbahnen an das Reich, welche gegenwärtig auf Grund der Beschlüsse des Ministerraths in dem Handelsministerium ausgearbeitet wird, in sicherer, und die Städteordnung in wahrscheinlicher Aussicht. Der Landtag wird also nach derTnb." wenigstens bis Pfingsten versammelt bleiben.

In der vom Handclsmiuister dem Abgeordnetenhause vorge­legten Uebersicht über den Fortgang und Stand der StaatS-Eisenbahnen im Jahre 1875 lautet der Passus über die Anlage Berlin-Wetz'ar, in­soweit derselbe den unsere Provinz berührenden Theil trifft: Für die Bahnlinie Nordhausen-Wetzlar ist auf der Strecke Treysa-Eschwege der erforderliche Grund und Boden zum größten Theil erworben, die Erd­arbeiten sind zu Zweidrittel ausgeführt und die größeren Bauwerke in Angriff genommen. Für die Theilstrecke Wetzlar-Lollar werden neben der Einleitung des Grunderwerbes die Spezialprojikte für die Bahn­brücken bei Wetzlar und Lollar aufgestellt. Für die Theilstrecke Esch- wege-Dingelstedt sind die speziellen Vorarbeiten angefertigt wocven. Außerdem wurde mit der Ausführung der beiden Tunnels bei Frieda und Küllstadt vorgegangen. Die Ausgabe bis 1875 beträgt gegen 1,700,000 Mark. Im Jahre 1876 werden zum nicht geringen Tveil auf Grund bereits eingegangener Engagements voraussichtlich 15,000,000 Mark verausgabt werden und danach die Bauarbeiten fortschreiten. Die Fertigstellung ist wie folgt in Aussicht genommen: a. der Strecke Treysa Eschwege zum 1. Oktober 1878, b. der Strecke Eschwege-Küll- stadt zum 1. April 1879 und c. der Strecke Lollar-Wetzlar zum 1. April 1878.

Nachfolgender Artikel dürfte für Viele ein so großes Interesse haben, daß seine Veröffentlichung geboten erscheint. Derselbe ist Nr. 10 derDeutschen Bauzeitung" entnommen.

Eine für Eisenbahn-Verwaltungen sowie durch Eisenbahn-Anlagen Beschädigte folgenschwere Entscheidung hat das Ober-Tribunal in einem Erkenntniß v. 13. Dezbr. v. I. gefällt. Mittelst dieses Erkenntnisses wiid der Rechts-Satz aufgestellt:

Daß eine Eisenbahngesellschaft, welche ihre Anlagen so einrichtet, daß sie die Eigenthumsrechte der Adjazenten, bezw. die aus ihrem Ei­genthum sich ergebenden Rechte schädigen, für jeden entstehenden Schaden ersatzpflichtig ist. Dagegen braucht der Geschädigte sich nicht auf eine Vergütung für die fortdauernde Beschädigung durch eine Kapitalabfin­dung einzulassen. Die Tragweite dieses Satzes ergibt sich am besten auS der Vorführung des Falles, der dem Erkenntniß zu Grunde liegt; derselbe ist folgender: Die Bergisch-Märkische Eisenb.- Gesellsch. hatte über die Ruhr eine Brücke geschlagen und zugleich einen Damm so an­gelegt, daß beim Hochwasser des Flusses die Grundstücke des Gutsbe­sitzers St. überfluthet werden mußten. Im Jahre 1872 trat eine solche Ueberfluthung ein und St. forderte hierauf von der Eisenb.-Gesellsch. Schaden-Ersatz. Diese verweigerte zunächst jede Vergütung, da die Brücken anlgge von der Landespolizeibehörde geprüft und genehmigt worden, erklärte sich aber später zu einer Kapitalabfindung ein für alle­mal geneigt. St. wollte von einer derartigen Abfindung, für deren Berechnung ein thatsächlicher Halt fehle, nichts wissen, vielmehr jeden ihm durch die Anlage entstehenden Schaden ersetzt haben. Sowohl das Appellationsgericht zu Hamm als auch das Ober-Tribunal erkannten diesen Anspruch als begründet an.

Hat die Eisenbahn-Gesellschaft, führt das Erkenntniß des Ober-