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Donnerstag den 2. März
1876.
Tagesschau.
Berlin, 1. Märr. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) In der heutigen (18.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten beantwortete der Staats-Minister Dr. Falk die von dem Abg. Schmidt (Sagan) gestellte und motivirte Interpellation welche lautet:
In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 1. Juni 1875 hat der Herr Kultus-Minister erklärt, daß er die Frage des Patronates für eine vorzugsweise zu erledigende halte, daß dieselbe sich in weiterer Bearbeitung befinde und er es für nöthig erachte, die vorhandenen Kräfte der Lösung dieser Aufgabe zu widmen. — In dieser Session ist jedoch in Bezug auf die Einbringung eines Patronatsgesetzes und den Zeitpunkt, wann dieselbe in Aussicht genommen ist, noch nichts bekannt geworden.
Die Unterzeichneten erlauben sich daher^die Anfrage an die Königliche Staatsregierung zu richten:
ob und wann die Einbringung einer solchen Gesetzesvorlage beab- sichtiat wird, beziehentlich: wie weit die Vorarbeiten gediehen sind?
sofort dahin, daß die zu beantwortenden Fragen in dieser schwierigen Materie solchen Aufwand von Mühe und Zeit erfordern, daß ein bestimmter Zeitpunkt für die Vorlegung des Gesetzes nicht angegeben werden könne.
Darauf motivirte der Abg. Schmidt (Sagan) seinen Antrag, welcher lautet:
„Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die Staatsregierung aufzufordern, auf die Beseitigung der fiskalischen Brückenzölle baldmöglichst Bedacht zu nehmen."
Der Abg. Wagner (Stargardt) sprach gegen die Beibehaltung der Brückenzölle. Nach einer kurzen Bemerkung des Regierungskommissars wurde der Antrag der Budgetkommission überwiesen.
Das Haus beschloß auf den Antrag der Geschäftsordnungskommission, Namens deren die Abgg. Fritze und Kletschke referirten, die Mandate des Abg. Rickert, welcher zum Landesdirektor der Provinz Preußen des Abg. Wisselinck, welcher zum Kreisgerichts-Rath, des Abg. Bernhardt, welcher zum Forstmeister mit dem Range der Regierungs-Räthe ernannt ist, der Abgg. Kreisgerichtsdirektor Werner und Landrath Knebel, welche versetzt sind und des Abg. Lehfeldt, welcher zum Stadt- gerichts-Rath ernannt ist, nicht für erloschen zu erklären. Darauf wurde bei Schluß des Blattes die zweite Berathung des Etats fortgesetzt. (Fortsetzung folgt.) <R. n. st-anä.)
— Kirchliche und religiöse Vereine und Versammlungen zum Zwecke einer gemeinsamen Religionsübung sind, nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 11. Januar 1876 grundsätzlich als solche zu betrachten, in welchen öffentliche Angelegenheiten erörtert werden, und fallen demgemäß unter die Bestimmungen des preußischen Vereinsgesetzes vor Jahre 1850. Die Statuten und Mitglieder-Verzeichnisse derartiger Vereine müssen, wenn sie keine Korporationsrechte haben, der Ortsbehörde zur vorschriftsmäßigen Kenntnißnahme vorgelegt werden, und die Versammlungen sind zur vorschriftsmäßigen Anzeige bei der erwähnten Behörde zu bringen.
— Wiesbaden, 28. Februar. Heute wurde vor der Strafkammer des Appellgerichts das Urtheil gegen den wegen Verbrechen gegen §. 166 des Str.-G.-B. in Anklagestand versetzten Kaufmann und Stadtverordneten Nik. Racka von Mainz verkündigt. Wegen öffent- I licher Beschimpfung einer christlichen (altkatholischen) Kirche und ihrer Einrichtungen wurde RackS dem Anträge der Staatsanwaltschaft entsprechend zu 3 Monaten Gefängniß und in die Kosten des Verfahrens verurtheilt. Die Einrede Rackä's, der §. 166 beziehe sich nur auf die christliche Kirche oder mit Korporationsrechten versehene Genossenschaften, greife also hier, wo er nur von Altkatholiken gesprochen, nicht Platz, wird vom Gericht als hinfällig bezeichnet, indem angeführt wird, nach Art. 15 der Verf.-Urk. und nach dem Ges. vom 5. April 1873 feien unter „christlichen Kirchen" zu verstehen: die katholische, die evang.- lutherische und die reformirte Kirche. Die altkatholische Gemeinschaft sei bis jetzt vom Staate als altkatholische Kirche oder als eine mit
Ko^porationsrechten versehene, für sich bestehende Religionsgesellschaft nicht anerkannt. Wenn der Angekl. nun aus dem Grunde seine Straflosigkeit fordere, daß die durch feine Rede getroffene altkathol. Gemeinschaft nicht eine der christlichen Kirchen bilde, so stelle er damit an das Gericht zugleich das Anfordern, auszusprechen, daß die altkathol. Gemeinschaft aus der kath. Kirche ausgeschieden sei. Damit verkenne er aber die Grenzen, innerhalb deren sich die zur Anwendung der Staats- gesetze berufenen Gerichte zu bewegen haben. Die Staatsgesetze haben keine Bestimmungen über die Zugehörigkeit zu der staatlich anerkannten kath. Kirche aufgestellt; es müßten daher alle, die sich als Angehörige der kath. Kirche bekennen, die Altkatholiken in gleicher Weise wie die Neukatholiken, rücksichtlich ihres dem Ritus dieser Kirche entsprechenden Gottesdienstes auf den Schutz, welchen das Gesetz der kath. Kirche gegen Beschimpfungen ihrer selbst oder ihrer Einrichtungen gewährt, so lange Anspruch haben, als nicht im gesetzlichen Wege festgestellt ist, daß auf sie die staatliche Anerkennung der kath. Kirche keine Anwendung finde.
(Schw. Merk.)
— Dort mund, 26. Februar. Die Zeche Schürbank und Charlottenburg bei Aplerbeck wurde in vorvoriger Nacht von einem ; Wasserdurchbruch heimgesucht. Im ersten Augenblick glaubte man, die i Katastrophe habe den Tod von 67 Bergleuten herbeigeführt, glücklicherweise hat das Unglück diesen Umfang nicht angenommen. Wie nämlich die Wests. Ztg. meidet, wurden gestern im Laufe des Tages bis auf fünf, die Abends um 8 Uhr noch vermißt wurden, alle Arbeiter zu Tage geschafft, zwei von diesen allerdings todt.
— Di. letzten Vorgänge in der bayerischen Kammer scheinen auf die Reichseisenbahnfrage einen unbeabsichtigt fördernden Einfluß geübt zu haben. Wie die „Trib." als bestimmt versichert wird, soll in längstens 14 Tagen dem Abgeordnetenhaus ein Entwurf zugehen, weicher die Autorisation zu(: Uebertragung der preußischen Staatsbahnen und des gesummten Eisenbahnrechts auf das Reich betrifft. Im Hintergründe soll bereits in ziemlich erkennbaren Umrissen der Plan zur Errichtung eines Reichseisenbahn-Ministeriums stehen.
— Dem projektirten Sozialistenkongreß in Gotha droht eine unerwartete Beeinträchtigung; wie dem „Neuen Sozialdemokrat" gemeldet wird, hat der Stadtrath in Gotha beschlossen, zum „sozialistischen Parteikongreß" nur Gsthaer Staatsangehörige, aber keine fremden De- legirten zuzulassen.
— Kar ls r u he, 23. Februar. Die vier alikatholischen Be- zirksvereine Badens werden sich dieser Tage über folgende an die nächste Synode zu stellende Anträge schlüssig machen: 1) Ernennung eines Ver- treiers des Bischofs für Baden; 2) Einführung 6er deutschen Sprache beim Gottesdienst und 3) Bearbeitung der Schulbücher: biblische Geschichte und Katechismus. Bereits hat der unterländische Bezirksverein (mit dem Sitze hier) sämmtliche Anträge angenommen.
— Dresden, 1. März, Nachmittags. Wie das „Dresdener Journal" meldet, hat das Kriegs Ministerium die Wegräumung der eingestürzten Risaer Eisenbahn-Elbbrücke übernommen; heute sind zwei Compagnien Pioniere dorthin abgesandt worden. Der Wasserstand der Elbe ist in Folge des Regens wieder etwas gestiegen; derselbe betrug heute Mittag noch 6 Ellen über Null.
— Aus L o t h r i n g e n , 26. Februar. Es ist eine bekannte Thatsache, daß die französische Regierung, die nationale Bedeutung des Volksliedes erkennend, von der Zeit an, als ernstlich mit Unterdrückung der deutschen Sprache in Elsaß-Lothringen begonnen wurde, den Gesang vollständig aus den Schulen verbannte. Die dadurch beabsichtigte Ausrottung des deutschen Volksliedes ist denn auch, namentlich in unserem Bezirke (Metz), so ziemlich gelungen. Nur bei der älteren Generation finden sich noch Spuren des Volksliedes. Die Jugend dagegen ist sang- und klanglos. Wenn noch irgend ein Lied gehört wird, so ist es eine leichtfertige französ. Ane, welche während des Militärdienstes aufgeschnappt wurde. Von allgemeinem Kwchengesang ist fast nirgends mehr die Rede. Selbstverständlich haben die deutschen Schulbehötden sofort nach Einführung des neuen Schulsystems dafür Sorge getragen, daß dem Gesang wieder eine entsprechende Stelle im Schulunterricht angewiesen wurde. Um auch denjenigen Schulen, welche im französ. Sprach-