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Für auswärtigk Abonnenten Mit dem betreffet» Mi Poftaufschlag, NieetnzelneNum- set 10 $fg.

M 47.

Hanauer Anzeiger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Freitag den 25t Februar»

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Die Ilpalti, «armondzetle ab.

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10 $fg

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1876»

Bestellungen auf den Sanauer Anzeiger pro Monat März werden von allen Postämtern, sowie von der Ex­pedition (Waisenhaus) Hammergasse Nr. 9, entgegengenommen.

Die Expedition.

Bekanntmachung.

Es wird daraus aufmerksam gemacht, daß das gesummte Staats­papiergeld der deutschen Bundesstaaten zur Einlösung aufgerufen ist, und in bereits festgesetzten oder demnächst zu bestimmenden Terminen seine Gültigkeit verliert. Das Publikum wird daher gut thun, sich dieser Papiergeldzeichen schleunigst zu entledigen.

Hierbei wird auf die tabellarische Uebersicht der Verordnungen, betreffend die Außerkurssetzung des deutschen Staatspapiergeldes, in der Ersten Beilage zu Nr. 170 des deutschen Reichsanzeigers vom 22ten Juli d. Js. Bezug genommen, welche jedoch keinen amtlichen Charakter hat.

Cassel den 10. August 1875.

Königliche Regierung gez. Hardenberg.

AkZLUNtWKchUNFM Königl. LsndmttzskMts dahier.

Nachdem in der Gemeinde Ginnheim der Ausbruch der Menschen­blattern constatirt ist, treten die Bestimmungen der unten abgedruckten polizeilichen Vorschrift vom 11. Januar 1873 (Amtsblatt Seite 10) für genannte Gemeinde in Kraft.

Die Ortspolizeibehörde hat die erforderliche Bekanntmachung in Ginnheim sofort zu erlassen.

Hanau, am 15. Februar 1876.

Der Landrath.

In denjenigen Ortschaften, bezüglich welcher das Herrschen an­steckender Krankheiten, wie Menschenblattern, Cholera, Ruhr, Typhus rc. amtlich constatirt und durch die Ortspolizeibehörde bekannt gemacht ist, und zwar bis zum Ablauf eines Vierteljahres nach dem festgestellten und ebenmäßig publizirten Erlöschen der Krankheit, dürfen Lumpen aller Art nur dann aufgekauft werden, wenn eine gehörige Desin- fizirung derselben unter Controlle der Ortspolizeibehörde mittelst Chlorgas erfolgt ist und nachgewiesen werden kann.

Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift werden mit Geldstrafen bis zu 5 Thaler oder im Falle Unvermögens mit entsprechender Haft- strafe geahndet.

Cassel am 11. Jannar 1873.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Die Herren Bürgermeister und Ortspolizeiverwalter des Kreises werden auf Die im Amtsblatt Nr. 7 de 1876 abgedruckte Tabelle über die in Folge der Bekanntmachung des Herrn Finanz-Ministers vom 27. Dezember 1875 Gesetz-Sammlung S. 615 zu erhebenden Steuersätze der zwölf Stufen der Klassensteuer für das Jahr 1876 auf­merksam gemacht.

Die Berechnung der Zu- und Abgänge der^ Klassensteuer bis zum Monat Dezember in den halbjährigen Listen hat danach resp, nach der inzwischen an Sie gelangten besonderen Tabelle genau zu geschehen. Die nähere Anweisung zum Gebrauch der letzteren ^Tabelle ist auf der­selben enchalten.

Hanau am 17. Februar 1876.

Der Landrath Schrötrer.

Der in meiner Bekanntmachung vom 16. Dezember 1875 er­wähnte Philipp Merz zu Eichen ist jetzt in dem Sicher Mühlgraben aufgefunden.

Hanau am 21. Februar 1876.

Der Landrath.

Tagesschsu.

Berlin, 23. Februar. Abgeordnetenhaus. (Fortsetzung.) Zu Tit. 1 und 2 der Ausgaben (Minister und Unter-Staatssekretär) beschwerte sich Frhr. v. Heereman über das Verfahren der Regierung in Münster, welche die Magistratsmit lieder wegen einer an den Bischof : von Mainz abgesandten Glückwunschadresse in eine Disziplinarstrafe genommen habe, einen Vorfall, den auch der Minister des Innern als einen Peinlichen bezeichnete, für welchen er aber in Rücksicht auf die ganze Sachlage nicht Remedur schaffen könne. Der Abg. Franz brächte Beschwerden über a"gebliche Verletzungen des Vereinsrechts in Schlesien durch unberechtigte Auflösungen von polnisch redenden Versammlungen zur Sprache, welche von dem Minister des Innern deshalb als nicht vor das Forum des Hauses gehörig bezeichnet wurden, weil in allen Fällen nicht der Beschwerdeweg durch die Instanzen betreten sei, worin ihm Abg. v. Kardorff beistimmte. Die Abgg. Windthorst (Bielefeld), Miguel und Windthorst (Meppen) sprachen in mehr oder weniger ent­schiedener Weise die Meinung aus, daß bei dem Falle in Münster hätte Remedur geschafft werden müssen. Außerdem glaubten die beiden letzt­genannten Abgeordneten in Gemeinschaft mit dem Abg. Schröder (Lipp- stadt), daß der Minister über die Fälle in Schlesien hätte orientirt sein müssen, was jedoch vom Minister Grafen zu Eulenburg in Betreff jedes Spezialfalles als unmöglich bezeichnet wurde. Damit wurde die De­batte um 4 Uhr geschlossen.

In der heutigen (12.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten mo- tivirte der Abg. Windthorst (Bielefeld) seine Interpellation, welche lautet:

Nach den vom Herrn Kultus-Minister in den letzten Sessionen wiederholt abgegebenen Erklärungen durfte erwartet werden, daß die Vorarbeiten für das durch den Art. 26 der Verfassungsurkunde ver­heißene Unterrichtsgesetz so weit gefördert sein würden, um dasselbe dem Landtage in dieser Session vorlegen zu können. Da diese Er- wartüng nicht erfüllt zu werden scheint, andererseits aber der Mangel eines guten Unterrichlsgesetzes täglich schwerer empfunden wird, so erlauben sich die Unterzeichneten an die Königliche Staatsregierung die Anfrage zu richten:

Wie weit sind die Vorarbeiten für das UnterrichtSgesetz ge­diehen, und wann darf die Vorlage desselben erwartet werden?

Der Interpellant legte geschichtlich dar, welche Stadien das ver­fassungsmäßig erforderte Unterrichtsgeietz bisher durchlaufen habe, welche Mißstände der jetzige Zustand herbeiführe, und bat schließlich um An­gabe der Gründe, welche die Vorlegung des Gesetzes bisher verzögert haben. Der Staats-Minister Dr. Falk erwiderte, daß auch er das Bedürfniß eines Unterrichtsgesetzes anerkenne; er betonte aber die vielen schwierigen Fragen, welche dabei zur Lösung kommen müßten und welche in Anbetracht der hohen Wichtigkeit und eingreifenden Wirkung des Gegenstandes eine gründliche Erörterung erforderten, wozu zedoch augenblicklich das thatsächliche Material fehle. Der Minister gab eine Uebersicht seiner bisherigen Thätigkeit in Dieser Materie. Sobald Die Vorbereitungsthätigkeit abgeschloss n sein werde, was bis zur nächsten Session sicher zu erwarten stehe, werde er dem Hause ein Unterrrchts- gesetz vorlegen. Eine Trennung des höheren Schulwesens von dem Volksschulwesen im Gesetze habe sich als unthunlich erwiesen.

Hierauf folgte Die Berathung des Antrages des Abg. v. Denzin, betreffend die Berathung des Berichts der Spezialkommission zur Unter­suchung des Eisenbahnkonzessionswenns, wobei zuerst der Antragsteller seinen Antrag mit dem Bedürfniß der Aenderung Der Gesetzgebung nber das Konzessionswesen nach den heutigen Verhältnissen, wozu der zw/^e Theil des Berichts ergiebiges Material biete, motivirte. Der Antrag lautet:

!den mittelst Schreibens des Königlichen Staats-Ministeriums vom