ALo aevteBtS»
PretSr '.ehrlich 9 Mar!- r e»j. 4 932. 50 $ E «irrteljährlich s Mark 25 $fs. Mr auswärtige
MWunentsn Kit dem betreFss- isa Pokaufschlag 8iieinzelneRum- B «er 10 Wz. J
H
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
Dienstag den 8. Februar.
Infertio«».
PreiL. z Die"1spaltigr Sarmondzeile «t, deren Raum
WW
TifSfnaltüßetlt
20 Pfg.
»ieSspaltigeZeS«
80 Pfg,
1876
T K g e s s ch a «.
— Berlin, 7. Februar. Im weiteren Verlaufe her Sitzung des Deutschen Reichstages am 5. d. ®?. folgte die erste und zweite Berathung des Gesetzentwurfs betreffend das Etatsjahr für den Reichshaushalt :
§. 1. Das Etatsjahr für den Reichshaushalt beginnt vom 1. April 1877 ab mit dem 1. April und schließt mit dem 31. März jedes Jahres.
§. 2. Der durch das Gesetz vom 25. Dezember 1875 (Reichs- Gesetzbl. S. 325) festgestellte Haushaltsetat für das Deutsche Reich für das Jahr 1876 gilt unter den nachfolgenden näheren Bestimmungen für die ersten brei Monate des Jahres 1877: 1) Dem Etatssoll der Ausgaben tritt bei den einzelnen Kapiteln und Titeln der fortdauernden Ausgaben, mit Ausnahme des Kapitels 44, ferner bei Kapitel 5 Titel 1 und bei Kapitel 11 der einmaligen Ausgaben ein Viertel des für das Jahr 1876 festgestellten Jahresbeitrages mit im Ganzen 92,433,859 Mk., und bei Kapitel 44 der fortdauernden Ausgaben der Betrag von 10,118,197 Mk, zusammen der B trag von 102,552 056 Mk. hinzu. 2) Dem Etatssoll der Einnahmen und dem Etatsfoll der von denselben in Abzug kommenden Ausgaben bei den einzelnen Kapiteln und Titeln unter Kapitel 1 bis einschließlich 4, K pitel 6 bis einichließlrch 8, Kapitel 9 Titel 2 und 4, Kop tel 10 bis einschließlich 12. Kap tel 14, 15, 17 und 18, Titel 1 und 2, tritt ein Viertel des für das Jahr f 1876 festgestellten Jahresbetra -es mit zusammen 79,350,861 Mk. hinzu. ; 3) Den Matrikularbeiträgen (Kapitel 20) tritt der Betrag von 23 201,195 Mk. hinzu, dessen Vertheilung auf die einzelnen Bunderstaalen, vorbe- i haltlich der gesetzlichen Regelung, durch den Bundesrath erfolgt.
§. 3 Der Reichskanzler wird ermächtigt, die Ausgaben zur Fort- setzuag von Bauten (einschließlich der Schiff.bauten), für welche indem ReichshauShaltS-Etat für das Jahr 1876 unter den einmaligen Ausgaben Abschlagsraten von dem veranschlagten Gejummtkoücnbedarf ausgebracht sind, in den ersten brei Monaten bei Jahres 1877 innerhalb der Grenzen des Kostenanschlages leisten zu lassen. Die hiernach im ersten Vierteljahr 1877 erwachsenden einmaligen Ausgaben sind in den Reichs- Haushales-Liat für das Etatsjahr 1877/78 mit einzust llen
§• 4. Der Reichskanzler wird ermächtigt, zur emstw.iligen Deckung des mr §. 3 bezeichneten Aurgabenbedalss in den ersten b;ei Monaten | bes Iah es 1877 Schatzanwesiungen bis auf Höhe von zwanzig Milliv- »en Mark auszugeben. Auf diese Schotzauweiiungen finden die Bestimmungen der §§. 4 bis 6 des Gesetzes, betreffend die Feststellung des Haushalis.Etats des Deutschen Reichs für das Jahr 1876, vom 25, Dezember 1875 (Reichs Gesepbl. S. 325) Anwendung.
Nirä> langer Debatte wurde §. 1 mit großer Majorität angenom- mens §. 2 Sonne die folgenden Paragraphen der Vorlage ohne weitere Debatte abgelehnt.
Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Vorlage, be. i treffend die Ermächtigung des Reichskanzlers, zum Zweck der Errich- ; tung des ReichsragSgebäudes über die Erweibu^g des Grundstücks des j Krollschen Etablissements in Berlin und einer angrenzenden Fläche des Thiergait-ns bind) das Reich mit der preußischen Regierung und den sonstigen Bethe l-glen in Verhandlung zu treten.
Die Abg. Berger u. Gen. beant-agten:
a) in Gemäßheit des Reickstagsb-schlusses vom 19. Mai 1873 wiederholt zu erklären, daß der Reichstag den Grund und Boden des Krollschen EtabI ssements hierselbst nebst dem angrenzenden Terrain als ! die,geeignete Stelle für die Errichtung des Reichstag-gebäudes nicht i adsteht; b) in Gemaßh it d s ReichstagSbeschiusses vom 25. Februar 1874 den Reichskanzler Wieverholt auszuforde it Einleitungen zu treffen, um das Hint r dem Kriege-Mmmerium, der eh,mutigen Po zellanmanu- fuktur und b.m Herrenhause belegene Terrain, soweit solches zur Errichtung eines Reichstagsgebäuves e forderlich ist, zu erweiven und die desfallsige. Vereinbarung dem Reichstage baldmöglichst zur verfassungsmäßigen Beicylußnahme vorzule en.
Der Abg. Duocker schlug vor:
„Für den Füll der Ablehnung des Antrages des BundeSraths den Reichskanzler zu ersuchen, mit cer Königlich preußischen Regierung in
Verhandlung zu treten, ob und unter welchen Bedingungen gegenwärtig folgende zwei Plätze zum Zwecke des Reichstagshauses für das Reich zu erwerben sein würden: A. der Platz im Thiergarten zwischen dem Brandenburger Thor und der Lenndstraße; B. der Platz an der Ostseite des Königsplatzes: das Raczinskysche Palais und die anliegenden, dem preußischen Fiskus gehörenden Grundstücke und über das Resultat dieser Verhandlungen dem Reichstage in der nächsten Session Mittheilung zu machen."
Nachdem der Abg. v. Unruh den Platz des Krollschen Etablissements empfohlen und der Ab;. Berger seinen Antrag befürwortet hatte, vertrat der Bundesbevollmächtigte Staats-Minister Dr. Achenbach die Regierungsvorlage und bezeichnete das darin vorgeschlagene Terrain als das einzig geeignete, eine Ansicht, welche auch Abg. Duncker vertrat. Um öVi Uhr vertagte sich das Haus. (* «• st^xj.)
— S. M. S. „Friedrich Carl" ist am 3. d. M. mit reduzirter Besatzung in Wilhelmshaven in Dienst gestellt.
— In den deutschen Münzstätten sind bis zum 29. Januar 1876 geprägt: an Goldmünzen: 996,648,500 Mark Doppelkronen, 307 438,150 Mark Kronen; hiervon auf Privatrechnung: 99,230.127 Mk.; an Silbermünzen: 27,656,065 Mark 5-Ma-kstücke, 113,255,128 Mark 1-Markstucke, 14183,303 Mark 50^fenni sfiüde, 20,671,366 Mark 20 Pf. 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 13,668,628 Mark 40 Pf. 10-Pfennigstücke, 7,693,735 Mark 70 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 4,788,399 Mark 80 Pf. 2-Pfennigstücke, 2,576,797 Mark 3 Pfennige 1-Pfennigstücke. Gesammtausprägung: an Goldmünzen: s 1,304,086,650 Mark; an Silbermünzen: 175,765,862 Mark 20 Pf.; ; an Nickelmünzen: 21,362,364 Mark 10 Pfennige: an Kupfermünzen: 7,365,196 Mark 83 Pf.
— Die „Germania" theilte ihren Lesern in Form einer Briefkasten-Notiz mit, daß Kardinal Hohenlohe nur in Folge ernster Aufforderung des Papstes nach Rom gereift sei. Die „Nordd Allg. Zig." bestätigt dies mit dem Bemerken, daß Hohenlohe keinen Auftrag zu einer Mission in Rom habe; regierungsseitig könne ein Ausgleich nur auf dem Boden der neuen Gese^gebung gesucht werden.
— Bonn, 3. Februar. Gestern fiel ein Offizier des hiesigen Königs-Husaren-Regiments, Herr v. Tichiersky aus Schlesien, in seiner Wohnung so unglücklich die Treppe hinunter, daß er bereits heute Mittag gestorben ist.
— Hamburg, 4. Februar. Das noch immer blühende Ratengeschäft hat hier in zwei Geschäften zu Verhaftungen geführt. Vorgestern begab sich der Staatsanwalt unerwartet in die Gelchäftslokole der Firma Stein & Co. und verlangte die Vorlage von 500 Stück Braunschw-iger P ämrenloosen, die dort deponirt sein sollten. Der hiesige R-präsentant des Hauses, dessen Hauptgeschäft sich in Berlin befindet, Dr. Stein, wurde sofort verhaftet, da die Vorlegung der Loose : nicht erfolgen konnte. Es ist eine Kaution von 15,000 Mk. offerirt i worden, um die Freilassung des Dr. Stein zu bewirken. Es heben auch anderweite Verhaftungen stattgefunden. cMannh. Tagri.)
— Auf dem Schwarzwald herrscht gegenwärtig Prachivolle Wit terung, blauer Himmel und warmer Sonnenschein. Freilich fürchtet man, es werde ein strenger Nachwinter kommen, der bis tief in den Frühling hinein seine Herrschaft ausüben werde.
— Von Rastatt hat der „Bad. Landsb " folgende Mittheilung erhalten: „Ein junger Geistlicher, welcher mit der Kurie in Freiburg 1 in Konflikt gerathen, erhielt von derselben eine Zuschrift mit dem Auf- trage, sich den gestellten Anforderungen reumütig zu unterwerfe». Die ; darauf erfolgte lakonische Antwort bestand darin, daß der junge katholische Geistliche der Kurie seine gedruckte Verlobungskarte emschich " Nach der „Bad. Ldsztg." ist Lr Betreff nde der frühere Kaplan in Baden, nachheriger Benefiziat in Karlsruhe und jetzige Professor am Realgymnasium in Villm^n, Herr Rudof Öfter. Die Differenzen mit her K^ne sollen davon herrühren, daß Öfter unter Zulassung zur Staatsprüfung um die Pfarrei Pfullendorf sich bewarb.
— München, 4. Februar. Die Ministerien der Innern ut;b des K ieges haben eine gemeinschaftliche Entschließung über bi Militär- dienstpflichr der Theologen erlassen, wodurch unter Hinweis auf §. 22