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Erscheint^täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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M 31.

Montag den 7. Februar.

1876 >

Bekanntmachungen Kövigl. Landrathsamts dahier.

Die sechste Sckulstelle zu Langenselbold mit einem Einkommen von 900 Mark neben freier Wohnung und 90 Mark für Feuerung ist erledigt. Bewerber um dieselbe werden aufgefordert, ihre Meldungs­gesuche nebst Zeugnissen alsbald dahier oder an den Herrn Pfarrer Hufnagel in Langenselbold einzureichen.

Hanau am 4. Februar 1876.

In der Gemeinde Rückingen herrschen die Masern und der Scharlach. In Folge dessen treten die Bestimmungen der polizeilichen Vorschrift vom 11. Januar 1873 (Amtsblatt Seite 10) welche in Nr. 28 des Hanauer Anzeiger publizirt worden sind, auch für genannte Gemeinde in Kraft.

Hanau am 4. Februar 1876.

Gefunden: Eine Zeichnung vom Mainkanal und Philippsruher Allee.

Hanau am 7. Februar 1876.

Tagesschau

Berlin, 5. Februar. Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages folgte die zweite Berathung des Ge­setzentwurfs wegen Abänderung des Gesetzes vom 23. Mai 1873, be­treffend die Gründung und Verwaltung des Reichs-Jnvalidenfonds.

Die wesentlichste Abänd rung der Regierungsvorlage durch die Kommiision besteht in der H nzufügung eines neuen als §. 1 vorge- schlageni-n Paragraphen folgenden Inhalts:

Aus dem Reichs Jnvalidenfonds sind vom 1. Januar 1877 ab neben den in §. 1 des Gefetzes vom 23. Mai 1873 (Reichs-Gesetzblatt S. 117) darauf angewiesenen Ausgaben auch zu bestreuen: » die Aus­gaben des Reichs an Pensionen und Unterstützungen für Angehörige der vormals schleswig-holneinischen Armee, b. die dem Reichshaushalt zur Last fallenden P nsionen und PensionSerhöhunren für Militärper­sonen und Militärbeamte der Landarmee und der Marine, welche durch Krieg vor 1870 -1871 invalide und zur Fortsetzung des aktiven Mili­tärdienstes unfähig geworden sind, c. die dem Reichehaushalt zur Last fallenden Pensionen und Unterstützungen für Hinterbliebene der in den Kriegen vor 18701871 gefallenen Militärp rsonen der Landarmee und der Marine. Dem Königreiche Bayern wird zur Bestreitung der mit b. und c. gleichartigen Ausgaben alljährlich aus den Mitteln des Reichs-Jnvalidenfonds eine Summe überwiesen, welche sich nach der Höhe d-r im ReichshauShalt nach b. und c. zur Verausgabung gelan­genden Summe im Verhältniß der Bevölkerung des Königreichs Bayern zur Bevölkerung des übrigen Reichs bemißt.

§ 1 wurde nach längerer Debatte abgelehnt, dafür stimmten nur die Foitschrlttspartei und das Centrum.

§. 2 lautet:

Die im §. 3 des Gesetzes, betreffend die Gründung und Verwal­tung des Reichs Jnvalidenfonds, vom 23. Mai 1873 (Reichs-Gesetzblatt S. 117) bestimmte Frist wird für die vor dem 1. November 1875 erworbenen Prioritäls Obligationen deutscher Eisenbahngesellschaften bis zum 1. Juli 1880 erstreckt.

W sentlich darin ist die Abänderung des gesperrt gedruckten Datums gegenüber der Regierungsvorlage, welche anstatt dessen den 1. Juli 1875 hatte.

§. 2 wurde in der Fassung der KommissionSbeschlüsse ange­nommen.

Der von der Kommission neu eingefügte §. 3 wurde ohne Debatte angenommen. Derselbe lautet:

Die im § 2 des Gesetzes, betreffend den außerordentlichen Geld­bedarf für die Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen und für die im Großherzogthum Lauenburg belegenen Strecken der Wilhelm Luxemburg- Eisenbahn, vom 18. Jum 1873 (R. G.-Bl. S. 143) bezeichneten Geldmittel dürfen auch über den 1. Juli 1876 hinaus in Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen außerdeutscher Staaten, in Schatzanweisungen des Reichs oder eines Bundesstaats, sowie in Prioritäls-Obligationen deut- {

scher Eisenbahngesellschaften und in inländischen oder auf Gold lauten­den ausländischen Wechseln angelegt werden.

§. 4 lautet:

Zur Wahrnehmung der der Neichsschulden-Kommission durch die Bestimmungen des vorerwähnten GesetzeS übertragenen Geschäfte wählen der Bundesrath zwei und der Reichstag drei Stellvertreter, welche im Fall der Verhinderung der Mitglieder von dem Vorsitzenden berufen werden können.

Derselbe wurde nach kurzer Debatte angenommen und war dam't die zweite Berathung des Gesetzes erledigt.

Schluß 53/4 Uhr.

In der heutigen (46.) Sitzung des Deutschen Reichstages kam ein Schreiben des Abg. v. Könneritz zur Verlesung, wonach dieser in Folge des Beschlusses der Geschäftsordnungskommission sein Mandat wegen seiner Versetzung nach Leipzig und der damit verbundenen Gehaltser­höhung niederlegt. Der Präsident Dr. Hänel brächte mit warmen Worten des Beileids den erfolgten Tod der Gattin des ersten Präsiden­ten v. Forckenbeck zur Kenntniß des Hauses, welches sich erhob und den Präsidenten ermächtigte, Hrn. v. Forckenbeck von diesem Zeichen deS Beileids Kenntniß zu geben. Ohne Debatte passirten in dritter Be­rathung die Gesetzentwürfe, betreffend die weitere Anordnung über Ver­wendung der durch das Gesetz vom 2. Juli 1873 zum Retabliffement des Heeres bestimmten 106,846,810 Thlr. und die zu diesem Zwecke ferner erforderlichen Geldmittel, die Verwendung aus der französischen Kriegskosten-Entschädigung, die zur Erwerbung und Herrichtung eines Schießplatzes für die Artillerie-Prüfnngs-Kommission, zur Erweiterung d s Dienstgebäudes des Generalstabes der Armee zu Berlin und zu Kasernenbauten in Leipzig und Bautzen ferner erforderlichen, aus der französischen KriegSkostenentichädigung zu deckenden Geldmittel, ebenso in zweiter Berathung die Uebersicht der außeretatsmäßigen außerordent­lichen Ausgaben und Einnahmen, welche durch den Krieg gegen Frank­reich veranlaßt sind oder mit demselben im Zusammenhang stehen, für das Jahr 1874, letztere nach kurzem Bortrage des Referenten Abg. Oehmichen. Es folgte die Berathung des zweiten Berichts der Reichs- schulden-Kommission über ihre Thätigkeit, sowie über die Ergebnisse der unter ihrer Aufsicht stehenden Verwaltung deS Reichs-Jnvalidenfonds, des Festungsbaufonds und des Fonds für Errichtung des ReichstagS- gebäudes auf Grund des mündlichen Berichts der Budgetkommiffion. Nach einigen Bemerkungen des Referenten Abg. Rickert wredeiholte der Abg. v. Ludwig, durch zweimaligen Ordnungsruf des Präsioenten un­terbrochen, die bekannten Rekriminationen gegen gewisse Mitglieder der liberalen Partei, ohne die persönliche Verantwortlichkeit da,ür zu über­nehmen. Dieses Verfahren, das in keinem Vergleich stände zu dem früher von ihm beobachteten, wieS der Abg. Dr. Laster mit Entrüstung zurück. Der Abg. Dr. Windthorst (Meppen) erklärte, daß der Abg. v. Ludwig nicht im Namen seiner Partei gesprochen habe, daß er viel­mehr dessen Verfahren scharf tadeln müffe. Der Abg. Migiel legte klar seinen Lebenslauf seit seinem Abgang von Osnabrück dar, um je­den Vorwurf als grundlos darzuthun. Der Abg. v. Benda glaubte, daß alle die sachlichen Angriffe des Abg. v. Ludwig gegen die Belegung der Fonds bereits in der gestrigen Debatte und durch den vortrefflichen Bericht der Budgetkommission widerlegt seien, was der Abg. Grumbrecht auch in Bezug auf die Angriffe gegen die Reichsregierung behauptete. Damit wurde die Diskussion geschloffen und der Antrag der Kom­mission :

Der Reichstag wolle beschließen, für die vom Rechnungshöfe revi« dirten und festgestellten Rechnungen des ReichS FrstungsbaufondS und des Fonds für Errichtung des Reichstagsgebäudes für die Jahre 1873 und 1874, sowie des Reichs-Jnvalidenfonds für 1873 Decharge zu ertheilen, genehmigt.

Es folgte die erste Berathung deS von dem Abg. Dr. Zimmer- mann vorgelegten Gesetzentwurfs, betreffend die weitere g.schäfil che Be­handlung der Entwürfe einer deuischen Konkursordnung und des dazu gehörigen Einführungsgesetzes. Nachdem der Antragsteller seinen An­trag motivirt hatte, bat der Abg. Mosle, denselben aus Zw ckmäßig-