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Erscheint^täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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10 Pfg.

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20 Lfg.

Steäfbaltigeßeite

80 Psg,

Samstag den 5. Februar.

1876»

Bekanntmachung.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß das gesammte Staats­papiergeld der deutschen Bundesstaaten zur Einlösung aufgerufen ist, und in bereits festgesetzten oder demnächst zu bestimmenden Terminen seine Gültigkeit verliert. Das Publikum wird daher gut thun, sich dieser Papiergeldzeichen schleunigst zu entledigen.

Hierbei wird auf die tabellarische Uebersicht der Verordnungen, betreffend die Außerkurssetzung des deutschen Staatspapiergeldes, in der Ersten Beilage zu Nr. 170 des deutschen Reichsanzeigers vom 22ten Juli d. Js. Bezug genommen, welche jedoch keinen amtlichen Charakter hat.

Cassel den 10. August 1875.

Königliche Regierung gez. H ar den b erg.

Bekanntmachungen KöuigU LandrathSamtS dahier.

Mehrfach vorgekommene Contraventionen gegen die Vorschriften über den Tranport von Pulver und andere Sprengstoffe machen eine erneuerte Publikation der einschlägigen §§. der Polizei-Verordnung vom 11. August 1871 nöthig.

Dieselben lauten:

1. Für den Landtransport:

§. 17. Mit Schießpulver beladene Wagen dürfen vor bewohn­ten Gebäuden oder Werkstätten, in denen mit Feuer gearbeitet wird, nicht halten und müssen, wenn eine Unterbrechung der Fahrt unver­meidlich ist, mindestens 200 Meter von denselben entfernt bleiben.

Ist ein längerer Aufenthalt in Ortschaften, insbesondere zum Nachtquartier erforderlich, so darf die Aufstellung des Wagens nur an einer von der Ortspolizeibehörde, resp, wenn dieselbe ihren Sitz nicht am Orte hat, von der Gemeininbehörde dazu anzuweisenden Stelle erfolgen, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude min­destens 200 Meter entfernt ist.

2. Für den Wassertransport :

§ 26. Kommen mit Pulver beladene Fahrzeuge in die Nähe von Slädten oder anderen geschlossenen Ortschaften, so müssen sie mindestens 200 Meter von dem ersten H rufe Halt machen, der Orts­polizeibehörde, oder wenn dieselbe ihren Sitz nicht im Orte hat, der Gemeindebehörde die Ankunft melden und von derselben weitere Be­stimmung einholen.

§ 27. Mit Pulver beladene Fahrzeuge haben sich von Eisen­bahnen möglichst entfernt zu halten und dürfen unter Eisenbahnbrücken nicht durchfahren, während ein Eisenbahnzug oder eine Locomolive dieselbe passirt.

Das Anlegen am Ufer darf nur in einer Entfernung von min­destens 200 Meter von bewohnten Gebäuden und Anlagen, in denen mit Feuer und Licht verkehrt wird, ftattfinben.

Die Schiffsmannschaft darf sich nicht entfernen, ohne eine ge­eignete Person als Wächter zu bestellen, welche auf dem Schiffe stets anwesend bleiben muß. Die Schiffsmannschaft hat sich des Feuer- machens in der dem Winde zugekehrten Richtung, sowie überhaupt in größerer Nähe als 150 Meter vom Schiffe zu enthalten.

§ 28. Die Bestimmungen dieser Polizei-Berordnung finden Uauch auf Feuerwerkskörper, sowie auf Sprengpulver aller Art mit Ausnahme derjenigen Stoffe, welche den für Sprengöl (Nitroglycerin) und seine Zusammensetzungen erlassenen Vorschriften unterliegen, ' gleichmäßige Anwendung.

§ . 30. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Polizei Verordnung, sofern sie nicht nach §. 367 des Strafgesetzbuchs einer höheren Strafe unterliegen, werden mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thaler oder verhältnißmäßiger Haft bestraft.

Hanau, am 31. Januar 1876.

Gefunden: Auf der Landstraße zwischen Rückingen und Langen- selbold eine verschlossene Kiste; der Eigenthümer kann dieselbe bei Mül­ler Herrn Heinrich Klöckner zu Höchst bei Orb in Empfang nehmen.

Ein Portemonnaie mit Geld. Ein Postillon-Mantel. Ein Holzverab- folgungkschein für Johann Müller von Großkrotzenburg, ausgefertigt zu Emmrichshofen.

Hanau am 5. Februar 1876.

Rundschau.

H. H. in C. Der deutsche Reichstag genehmigte in voriger Woche noch den Nachtragsetat und gab damit unter Anderem seine Zustim­mung zur Erhebung der Gesandtschaft in Rom zu einer Botschaft. Im Uebngen verhandelte er über die Petition des deutschen Journalisten­tages betreffs Aufhebung des Zeugnißzwanges gegen die Redaktenre und verwies dieselbe an die Justizkommission zur gelegentlichen Regelung dieser Angelegenheit. Und schließlich arbeitete das Haus an der Straf­gesetznovelle weiter, wobei namentlich der Paragraph eine längere, überaus lebhafte Debatte hervorrief, der die Bestrafung der Schmähung der Einrichtungen, des Eigenthums, der Familie und Ehe betrifft. Der­selbe ist bekanntlich nicht nach dem Geschmack der Liberalen, welche das freie Diskussionsrecht dadurch zu beeinträchtigen fürchten, und trotz der Beredsamkeit des als preuß. Bevollmächtigter zum Bundestage für den Paragraphen eintretenden preuß. Ministers des Innern, Grafen Eulen- burg, welcher die soziale Gefahr durch Anführung einer Menge von Thatsachen anschaulich zu machen suchte, wurde doch dieser Theil der Vorlage abgelehnt. Dr. Lasker zeigte sich bei dieser Gelegenheit wieder als Einer Derer, die an die soziale Gefahr nicht glauben wollen, die vor derselben den Kopf in die Federn stecken. Der Abg. Bamberger rügte denn auch diesen Optimismus und hob hervor, daß die liberale Partei an sich in dieser Beziehung ganz anderer Meinung sei als Las­ker. Der preuß. Landtag hat sich nach Beendigung der ersten Le­sung des Etats durch das Abgeordnetenhaus bis Mitte Februar, d. h. bis zur Zeit, wo der Reichstag heimgehen wird, vertagt.

Die Spannung zwischen den beiden österreichischen Reichshälften, wegen der Neuabschließung des österreichisch-ungarischen Zoll- und Handels-Bündnisses, besteht nach wie vor fort, ohne Aussicht auf eine baldige Vereinigung. Jetzt endlich sollen die 6 Großmächte sich be­züglich der Andrassy'schen Türkennote geeinigt haben, und die Ueber- reichung derselben in Constantinopel soll bevorstehen. Der jüngst ver­storbene Erzbischof von Wien, Kardinal Rauscher, hat soeben einen Nachfolger erhalten in der Person des Weihbischofs Kutschker, dem Ad­junkten und Vertrauten des entschlafenen Kirchenfürsten. Ueber Kutsch­ker urtheilte eine große Wiener Zeitung folgendermaßen: Er hegt die­selben Gesinnungen wie sein Vorgänger, hat jedoch nicht den Geist und die Kenntnisse desselben.

Am Sonntag den 30. Januar fand in Frankreich die Wahl von 225 Senatoren statt. Von dem Ausfalle^erselben hängt außerordent­lich viel ab. In wenigen Tagen wird man ja erfahren haben, ob Herrn Buffet's Hoffnungen oder diejenigen der Republikaner begründet waren. Bei den Vorbereitungen zu diesen Wahlen kam es in Paris zu ziemlich erheblichen Reibungen zwischen den radikalen und den ge­mäßigten Republikanern. Gambetta bot Alles auf, um eine Versöh­nung herbeizuführen und bis zum 29. Dezember schien es, als ob ihm das gelingen würde. Der Exdiktator drang daraus, daß Paris nur entschiedene Republikaner, aber ja keine Sozialisten zu Senatoren er­nenne.

Betreffs des Ausfalls der KorteSwahlen in Spanien hat man in­zwischen ganz bestimmte Nachrichten erhalten. Dank der Mittel, die sie ; anwendete, und von denen Auflösung der Wählerversammlungen, Ein­kerkerung der oppositionellen Kandidaten noch die glimpflichsten gewesen sein sollen und Dank der Nichtbetheiligung der großen Mehrheit der Fortschritts- und der republikanischen Partei, hat die Regierung wirk­lich einen glänzenden Sieg davongetragen. Von 406 Abgeordneten sind nicht weniger als 343 Anhänger derselben. Nur 33 oppositionelle Liberale, nur 30 klerikal-Reaktionäre, nur ein Fortschrittler (Progresift, Radikaler), nur ein gemäßigter (Castelar) und nur ein söderalistischer Republikaner wurden im Uebrigen gewählt. Die Wünsche König Al- fonso's sind jedenfalls weit übertroffen worden: Er hat ein vollständig gefügiges Parlament erhalten. Wer in Spanien am Ruder ist, der ist