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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hans«.
Erscheint^tsglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correfpondenz.
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Die Ifpalttg; " Garmondzeile o£ deren Raum j 10 Ps«.
Die «spart. Zeile 20 Pf«.
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Freitag den 4. Februar
1876,
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts dahier.
Als Ortspolizeiverwalter für den selbstständigen GutSbezirk Schloß Philippsruhe nebst Fasanerie ist für den Hofgärtner Löther zu Philippsruhe der Hausamts-Sekretar Bensing vereidigt.
Hanau, am 29. Januar 1876.
Gefunden: Eine biblische Geschichte. Ein Tilgunsplan von der Landescreditkoffe zu Cassel . für I. H. Uhrig aus Rüdigheim. Ein Messer. Ein Portemonnaie mit Geld. Ein carrirtes Taschentuch. Ein brauner Kinderschoß. Eine graue Kinderschürze. Ein braunes Kinderrädchen. Ein defektes Mannshemd.
Hanau, am 4. Februar 1876.
Tagesschau.
— Berlin, 2. Februar. Reichstag. (Fortsetzung.)
§. 141e. lautet in der Fassung der Kommissionsbeschlüsse:
„Den Bestimmungen der §§. 141 bis 141d. unterliegen auch diejenigen bei Bergwerken, AufbereitungSanstalten und Brüchen oder Gruben beschäftigten Arbeiter und Arbeitgeber, für welche eine sonstige gesetzliche Verpflichtung zur Bildung von Hülfskassen und zur Betheiligung an denselben nicht besteht. Arbeitgeber der hier bezeichneten Art werden den Fabrikmhabern (§. 141b. Nr. 2) gleichgeachtet. Auf Arbeiter und Arbeitgeber, welche bei den auf Grund berggesetz- licher Vorschriften gebildeten Hülfskassen betheiligt sind, finden die Bestimmungen der §§. 141 bis 141d. keine Anwendung."
Die Abgg. Liebknecht und Genossen beantragten folgende Fassung:
„Den Bestimmungen der §§. 141 bis 141d. unterliegen auch die bei Bergwerken, Aufbereitungsanstalten und Brüchen oder Gruben beschäftigten Arbeiter (event. Arbeitgeber)."
Der Antragsteller schilderte in längerer Rede das Verhältniß der Grubenarbeiter zu den Knappschaftrkassen in den allerungünstigsten Farben, was den Bundesbevollmächtigten Staats-Minister Dr. Achenbach zn einer Widerlegung veranlaßte.
Der Abg. Richter (Meißen) bezeichnete die von dem Abg. Liebknecht geübte Kritik der in seinem Wahlbezirke liegenden KnappschaftS- kassen als eine auf die dortigen Wähler berechnete Programmrede. Wären die von Liebknecht geschilderten Monstrositäten wirklich vorhanden, so hätte für die Betheiligten nichts näher gelegen, als sich an die sächsische Landesvertretung mit Petitionen zu wenden, was unterblieben sei.
Das Amendement Liebknecht wurde hierauf abgelehnt und §. 141e. unverändert angenommen. — Artikel 2 lautet:
Hülfskassen, in Ansehung derer eine Eintrittspflicht gewerblicher Arbeiter bei Erlaß dieses Gesetzes begründet ist, werden bis auf weitere Bestimmung der Centralbehörde den eingeschriebenen Hülfskassen auf Gegenseitigkeit im Sinne des Artikels 1 gleichgeachtet. Bis dahin bleibt die Pflicht zum Beitritt, sowie zur Zahlung von Beiträgen und Zuschüssen für Arbeiter und Arbeitgeber bestehen. Wenn Arbeiter oder Arbeitgeber ihrer Pflicht nicht genügen, so treten die in §§. 141a. und 141b. bestimmten Rechtsfolgen ein.
Hülfskassen, in Ansehung derer eine Eintrittspflicht gewerb- licher Arbeiter nicht begründet ist, werden, wenn sie bei Erlaß dieses Gesetzes auf Grund landesrechtlicher Bestimmung oder landeSbehörd- licher Genehmigung im Besitze der Rechte einer juristischen P.rson sich befinden, in Bezug auf die Befreiung von der Verpflichtung einer Hülfskasse beizutreten (§. 141a.), den eingeschriebenen Hülfskassen auf Gegenseitigkeit gleichgeachtet.
Hat eine dieser Hülfskassen bis zum Ablauf des JahreS 1884 ihre Zulassung als eingeschriebene Hülfskasse auf Gegenseitigkeit nicht bewirkt, so geht sie der hier bezeichneten Rechte verlustig.
Es lagen dazu vor Anträge:
1) vom Abg. Liebknecht, den Artikel folgendermaßen zu fassen:
„Hülfskassen, in Ansehung derer eine Eiutrittspflicht gewerblicher Arbeiter bei Erlaß dieses Gesetzes begründet ist, insbesondere auch die KnappschaftSkassen, werden den eingeschriebenen Hülfskassen
auf Gegenseitigkeit gleich geachtet, und ist die Reorganisation derselben auf Grund deS Gesetzes über die eingeschriebenen Hülfskassen auf Gegenseitigkeit bis zum Ablauf des Jahres 1884 zu vollziehen. Alle diesem Gesetze entgegenstehenden lsndesgesetzlichen Bestimmungen sind vom Tage des Inkrafttretens dieses Gesitzes an ungültig;"
2) vom Abg. Oppenheim:
a. in der Kommlssionsvorlage die gesperrt gedruckten Worte zu streichen und b. dcn Schlußsatz dahin zu fassen: „Hat eine der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Kassen bis zum Ablauf des Jahres 1884 ihre Zulassung als eingeschriebene Hülfskasse auf Gegenseitigkeit nicht nachgesucht, so geht sie der hier bezeichneten Rechte verlustig."
Der Bundeskommissar Geheimer Regierungs-Rath Nreberding er» starte sich mit dem ersten und zweiten Absatz des Kommissionsvorschlages einverstanden, bat aber, den mittleren Absatz des Paragraphen ebenso wie das Amendement Oppenheim abzulehnen. Das letztere würde auf die Verzögerung des Erfolges dieses Gesetzes durch die Hinausschiebung der Verpflichtung auf 9 Jahre geradezu eine Prämie setzen.
Bei der Abstimmung wurde der Antrag Liebknecht abgelehnt, die beiden AmendementS Oppenheim dagegen und mit dieser Modifikation der Artikel II. der KommissionSvorschläge angenommen.
Endlich beantragte der Abg. Parisius, dem Gesetzentwürfe als Art. 3 die Bestimmung hinzuzufügen:
Die §§. 141 und 141a. finden auf diejenigen BundeSstaaten keine Anwendung, in welchen bisher eine landesgesetzliche Verpflichtung der Gesellen, Gehülfen und Fabrikarbeiter, bestimmten Krankenkassen beizutreten oder besondere regelmäßige Krankenkasfenbeiträge an die Gemeinden zu entrichten, nicht bestand.
Der Antragsteller suchte darin einen Schutz gegen einzelne Gemeindebehörden, deren Umsicht ihm kein hinreichendes Vertrauen bezüglich der Regelung des Ortsstatuts einflößen könne. Der Antrag wurde von dem Abg. Grumbrecht und dem Bundeskommissarius Geh. Regierungs-Rath Nreberding bekämpft und gegen die Stimmen der Fortschrittspartei abgelehnt.
Damit war die zweite Lesung des ersten der beiden Gesetzentwürfe beendet.
Hierauf vertagte sich daS Haus um 4^2 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 11 Uhr. c«.»
— Der General-Feldmarschall Graf Moltke hat als Gutsherr der im Schweidnitzer Kreise gelegenen Ortschaften Kreisau, Nieder- Gräditz und Wierischau bez. als Schulpatron aus eigenen Mitteln mit einem Kostenaufwands von 14,400 Mark ein Schulgebäude errichten laffen, dasselbe den zu einem Schulsystem vereinigten Gemeinden als Geschenk überwiesen und die Anstalt außerdem mit einem Kapital von 9000 Mark dotirt. Am 12. Januar ist die Eröffnung der Schule erfolgt.
— Der diesjährige Congreß der unter der Leitung des Geh. Raths v. Langenbeck stehenden Deutschen Gesellschaft für Chirurgie findet in Berlin vom 5. bis 8. April d. J. statt. Für die wissenschaftlichen Sitzungen ist wiederum die Aula der Universität bewilligt worden.
— Ostrowo, 3. Febr. Graf Ledochowski ist heute früh 6 Uhr auS der Haft entlassen worden und in Begleitung des Landraths v. Tallwitz unter Assistenz von zwei höheren Polizeibeamten aus Posen per Bahn in der Richtung nach Breslau abgereist.
— Rödelheim, 2. Februar. Gestern Nachmittag 4 Uhr wurde die Familie Jäger: Vater, Mutter und drei Kinder, feierlichst und unter der wärmsten Theilnahme von Nah und Fern auf dem hiesigen konfessionslosen Friedhofe feierlichst zur Erde bestattet, wo sie nun in gemeinschafilicher Gruft ruhen. Den Särgen folgte eine unabsehbare Menge B-wohner unserer Gemeinde, derjenigen Bockenheim's und selbst Franksurt's. Sie zählte nach Tausenden. Die Grabrede hielt der hiesige protestantische Ortsgeistliche Hr. Trimpert. cs-.««.)
— München, 2. Februar. Der gestern zu Ende gegangene, vom 3. bis 28. Januar d. Js dahier abgehaltene Telegraphenunterrichts Kurs war von 67 Aspiranten des Post- und Bahndienstes be-