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Zugleich AMtlicheS OrgM für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Freitag den 21. Januar.

1876.

AekaKAtMachungeu König!. LsndrathSamLs dahier.

Am 31. Dezember v. I. sind auf der Straße zwischen der Fried- Lerger Warte und der Festenburg ein Paar Winterschuhe mit Holz­sohlen aufgefunden und an den Bürgermeister in Seckbach abgeliefert worden.

Hanau am 19. Januar 1876.

L K g e s s ch a u

DemDeutschen Reichsanzeiger" Nr. 13 liegen bei: Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste, vom 9. Januar 1876; Gesetz, betreffend den Schutz der Photographien gegen unbefugte Nachbildung, vom 10. Januar 1876; Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen, vom 11. Januar 1876.

Der gestrigeStaats-Anzeiger" enthält die kvnigl. Ver­ordnung vom 8. d. M., betreffend die Ausübung der Befugniß zur Dispensation vom Aufgebot, nach welcher eine Befreiung vom Aufgebot in allen Fällen durch den Minister des Innern erfolgen, in dringenden Fällen aber auch der Vorsitzende der Aufsichts-Behörde eine Abkürzung der Bkanntmachungsfristen gestatten und bei vorhandener Lebensgefahr von dem Aufgebot ganz entbinden kann.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht den Re- gierungs-Präsidenten Freiherrn von Ende zu Düsseldorf zum Ober- Präsidenten der Provnz Hessen-Nassau zu ernennen.

Berlin, 20. Januar. Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages beantwortete der Präsident des Reichskanzler-Amts, Staats-Mmister Dr. Delbrück, die Interpellation des Abg. Dr. Schulze Delitzsch.

Damit war die Interpellation erledigt.

Es folgte die zweite Berathung der Uebersicht der ordentlichen Ausgaben und Einnahmen des Deutschen Reichs für das Jahr 1874 mit dem Nachweise der Etatsüberschreitungen und der außeretatsmäßigen Ausgaben des ordentlichen Haushalts.

Der Antrag der Rechnungskommission, in deren Auftrage Abg. v. Reden referirte, ging dahin:

1) die Etatsüberschreitungen des Jahres 1874, welche die Uebersicht der ordentlichen Ausgaben und Einnahmen des Deutschen Reichs nachweist, vorbehaltlich der bei Prüfung der Rechnungen etwa sich noch ergebenden Erinnerungen, vorläufig zu genehmigen, und 2) die in einer Anlage zu die er Uebersicht nachgewiesenen, die Einnahme-Etats überschreitenden und beziehungswei e außeretatsmäßigen Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken, Materialien, Utensilien und sonstigen Ge­genständen nachträglich zu genehmigen.

Das Haus trat dem Anträge ohne Diskussion bei. Ein Schreiben des Reichskanzlers vom 13. Dezember v. I. wegen Ertheilung der Er­mächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung des Redacteurs Max Seidl in München wegen Beleidigung des Reichstages war der Geschäftsord- nungs Kommission zur Berichterstattung überwiesen worden. Namens derselbe» referirte Abg. Valentin, der den inkriminirten Passus des Ar­tikels verlas. Die Kommission beantragte, ohne ein für alle Mal jede Strafverfolgung von der Hand weisen zu wollen, in diesem Falle die Ermächtigung zur Verfolgung des Max Seidl wegen Beleidigung des Reichstages nicht zu ertheilen.

Bevor zur Abstimmung über diesen Antrag geschritten werden konnte, erbat sich Abg. Reimer zur Geschäftsordnung das Wort, um wegen der zweifelhaften Beschlußfähigkeit der Versammlung deren Aus­zählung zu beantragen. Es mußte daher zum Namensaufruf geschritten werden. Derselbe ergab die Anwesenheit von nur 160 Mitgliedern, es fehlten somit 39 zur Beschlußfähigkeit. Die Sitzung mußte daher um 38/t Uhr abgebrochen werden. Abg. Dr. Lucius (Erfurt) sprach den Wunsch aus, die in der gegenwärtigen Session verlassene Praxis, die Namen der beim Namensaufruf Anwesenden, der Entschuldigten, Beur­laubten und ohne Entschuldigung Fehlenden im stenographischen Berichte mitzutheilen, wieder herzustellen, und zwar in keiner tendenziösen Absicht, da die einzelnen Fraktionen konstante Kontingente zu den obigen vier Kategorien stellen, sondern im Interesse der Publizität, des Hauses und seiner Statistik. Der Präsident wies den Vorstand des stenographischen Bureaus sofort an, die vermißte Praxis wieder herzustellen.

In der heutigen (33.) Sitzung gelangte ein Schreiben des Abg. Gerhard zur Verlesung, worin dieser seine Ernennung zum Kreisge-

richts-Rath mittheilte. Das Schreiben ging an die Geschäftsordnungs­Kommission. Vor Eintritt in die Tagesordnung verwahrte der Abg. Dr. Hänel den Vorstand des stenographischen Bureaus gegen jeden Vor- wurf, der etwa aus der gestrigen Aeußerung des Abg. Dr. Lucius (Er­furt) über die Führung der Namensverzeichnisse bei den namentlichen Abstimmungen und Namensaufrufen in den stenographischen Berichten hergeleitet werden könnte. Darauf trat das Haus ohne Debatte dem Anträge der Geschäftkordnungs-Kommission bei, die Ermächtigung zur strafgerichtlichen Verfolgung des Redacteurs Max Seidl in München wegen Beleidigung des Reichstages nicht zu ertheilen.

Es folgte d e erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend, die | weitere geschäftliche Behandlung der Entwürfe eines Gerichtsverfassungs- » gesetzes, einer Strafprozeßordnung und einer C'vilprozeßordnung, sowie der zugehörigen Einführungsges tze, wobei der Abg. Dr. Beseler eine ungünstige Kritik der bisherigen Beschlüsse der Justizkommission gab. Der Abg. Windtho-st (Meppen) erklärte, daß er für das Ges>tz stimmen werde, ohne der Kommission hierdurch ein Vertrauens- oder Mißtrau­ensvotum zu bringen. Er sei einverstanden mit dem in der Cimlpro- zeßordnung angenommenen Princip des mündlichen Verfahrens und müsse auch sonst den tadelnden Bemerkungen beS Vorredners wider­sprechen. Auch der Abg. Dr. Lasker bezeichnete die Besorgnisse des Abg. Dr. Beseler als auf den ziemlich mangelhaften in die Oeff ntlichkeit ge­drungenen Mittheilungen über die Arbeiten brr Kommission beruhend und daher keineswegs vollständig begründet. Der Redner suchte dies an der Civilprozeßordnung und Strafprozeßordnung zu beweisen, da na­mentlich letztere von den bei dem Gerichtsorganisationsgesttze gefaßten Beschlüssen in ihrer letzten Fassung abhängig sei. Der Bundesbevoll- mächtigte Staats-Minister Dr. Leonhardt legte zunächst energisch Ver­wahrung gegen eine vom Abg. Windthorst gethane Aeußerung ein, die Staatsanwaltschaft sei in Preußen in letzterer Zeit mißbraucht worden, und ersuche um Namhaftmachung der betreffenden Specialfälle, die er vollständig verantworten werde. Er ertheilte der eifrigen Arbeit der Justizkommission seine volle Anerkenung, betonte jedoch die Schwierig­keiten, welche nach der Erreichung eines Einverständnisses über das Ge­richtsorganisationsgesetz entgegenstehen. Nach persönlichen Bemerkungen der Abgg. Dr. Beseler, Windthorst und Dr. Lasker wurde die erste Berathung geschlossen, die Verweisung an eine Kommission abgelehnt und darauf das Gesetz in zweiter Berathung ohne Debatte genehmigt. Es folgte die zweite Berathung der der XII. Kommission zur Vorbe- .rathung überwiesenen Paragraphen des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung von Bestimmungen des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871 und die Ergänzung desselben, auf Grund mündlichen Berichtes der Kommission.

Beim Schlüsse des Blattes dauerte der Vortrag des Referenten, Abg. Dr. v. Schwa'ze, noch fort. r^ st-amo

Der Reichskanzler Fürst von Bismarck hat für die Sonnabende, vom 22. Januar bis 5. Februar, Einladung zu parlamentarischen So- risen ergehen lassen.

Das deutsche Kanonenboot Cyklop, welches auf der Fahrt nach Ostasten, wohin es vergangenen Herbst zur Verfolgung und Be­kämpfung von Piraten entsendet wurde, die Reise von Kiel nach Sin- gapore in der unverhältnißmäßig kurzen Zeit von 2 Monaten 8 Tagen zurücklegte, hatte sich, wie die Nordd. A. Z. meldet, unterwegs in der Hauptstadt Bangkok einer ganz besonders entgegenkommenden Aufnahme zu erfreuen. Nachdem der Premierminister deS Siamesischen Reiches, entgegen dem sonst üblichen Zeremoniell, dem Kommandanten des deut­schen Schiffes sogleich den ihm erstatteten Besuch erwidert, wurde der Letztere von dem König von Siam in feierlicher Audienz empfangen, bei welcher die Unterhaltung durch einen in siamesischen Diensten stehen­den amerikanischen Missionär als Dolmetscher vermittelt wurde. Der asiatische Fürst erkundigte sich teilnehmend nach dem Befinden deS deutschen Kaisers, nach dem Zustande der deutschen Armee und Marine und nach den Steitkräften des übrigen Europas. Das Palms, in wel­chem der Empfang statt hatte, bildete einen Theil eines weitläufigen alten Gebäudtkomplexes; es war ein mit vieler Pracht und Eleganz ausgestattetes, aus einer glücklichen Vermengung von europäischem und