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M 16.
Donnerstag den 20. Januar.
1876.
BeLKNutMachuugen Komgl. LsndrmhsuMts dühier.
Gefunden: Ein braunes Kopfiuch. Ein Regenschirm. Eine Knabenmütze mit Pelzbesatz.
Zugelaufen: Ein junger gelber Hund.
Entlaufen: Ein Pinscher von dunkelgelber Farbe. Zu Groß- auheim 2 grauweiße Gänse.
Hanau, am 20. Januar 1876.
T a g e K s ch L A.
— Der „R. u. St.-A." Nr. 16 enthält: Verordnung, betreffend die Ausübung der Bcfugniß zur Dispensation vom Aufgebote. Vom 8. Januar 1876.
— Berlin, 19. Januar. In der heutigen (32.) Sitzung des Deutschen Reichst« es theilte der Präsident das am 23. Dezember v. I. in Hannover erfolgte Ableben des Abg. Dr. Brande mit, dessen Andenken das Haus durch Erheben von den Plätzen ehrte.
Ein Schreiben des Reichskanzler-Amts benachrichtigte das Haus, daß nach dem Beschlusse des Hauies das gegen den Abg. Reimer schwebende Strafverfahren eingestellt sei. Ferner sind eingegangen: Schreiben des Reichskanzlers wegen Ertheilung der Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung d s Schtffrheders und Müllers Reeckmann zu Neuenfelde, der St eler Zeitung und der Wattenscheider Volkszeitung wegen Beleidigung des Reichstages. Zu Bevollmächtigten zum Bun- dekrath sind ernannt worden: der Minister des Innern Graf zu Eulen- burg und der Staats-Sikretär von Bülow. Die Schreiben wurden d:r Geschäftsordnungs-Kommission über wiesen.
Er folgte die Interpellation des Abg. Dr. Schulze-Delitzsch, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erw-ibs- und Wirthschaftsge- noffenschaften, zu deren sofoitiger B antwortung sich der Präsideni des Reichskanzler-Amts. Staats-Mmister Dr. Delbrück, bereit erklärte. Die Interpellation lautet:
A. Hat die hohe Reichsregierung davon Kenntniß erhalten,
1) daß Königlich preußische Gerichte — insbesondere im Bezirke des Kreisgerichts Neuwied — den ausdrücklichen Bestimmungen des Reichsgesetzes vom 4. Juli 1868 über die privatliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschaftsaenossen- schaften entgegen:
a. derartigen Genossenschaften, namentlich Kreditvereinen, welche in ihren ■ Gesellschaftsverträgen keine Vorschriften über Betrag und Bildung von Geschäftsantheilen der einzelnen Genossenschafter enthalten (cfr. §§. 1 und 3 Nr. 5 des Gesetzes), vielmehr die Bildung dieser Antheile geradezu ausschließen, durch Eintragung in die Genossenschaftsregister die im Gesetz garantirten Rechte einer eingetragenen Genossenschaft verleihen?
b. Personen als Vorstände solcher Genossenschaften in die bez. Register eintragen, welche gqr nicht Mitglieder derselben sind (cfr. §. 17 des Gesetzes) ?
2) daß in einem Erkenntniß des Königlich preußischen Appellatiousgerichts zu Hamm die Rechtsgültigkeit der vom Königlich preußischen Justiz-Ministerium erlassenen Instruktion vom 17. Dezember 1868, betreffend die Führung der Ge- nossenschastsregister — mindestens in ihren Strafbestimmungen — bestritten wird, weil dieselbe nicht den Erfordernissen einer Regierungsverordnung im Sinne der §§. 66 und 72 des Genossenschaftsgesetzes entspreche? (cfr. Johow, Jahrbuch endgültiger Entscheidungen preußischer Appellationsgerichte Bd. II. Seite 259).
B. Was gedenkt die hohe Reichsregierung zur Aufrechthaltung der bezüglichen Bestimmungen des genannten Reichsgesetzes und Sicherung der Ausführung derselben in den deutschen Einzelstaaten, insbesondere im Königreich Preußen zu thun?"
Der Inte,pellanr beleuchtete eingehen» die Widersprüche der in der Jnürpellaiion gerügten Rechtsproxis mit den ausdrücklichen Bestimmungen des Gesetzes und legte bei Schluß des Blattes die nachtheiligen wirth- schaftlichen Folgen derselben dar. ' ,8t. u. '
— Dre Münzgefetznovelle, welche der Reichsanzeiger gestern veröffentlichte, trägt das Datum vom 6. Januar 1876. Nach derselben ist der Bundesraty bekanntlich befugt, eine Bestimmung zu erlassen, daß die Thaler nur noch ali MichSsilbermünzen gelten, also nur bis zum ■ Betrage von 20 Mark in Zahlung genommen zu werden brauchen. ' Diese Bestimmung tritt, sobald sie erlassen ist, nach Ablauf eines Mo- | natS in Kraft. :
— Die Reichsbank hat heute den Diskont auf 5 Prccent und den i Lombard-Zinsfuß für Waaren wie Effekten auf 6 Procent ermäßigt. - — Frankfurt a. M. 19. Jan. Die Frankfurter Ba: k hat den i Diskont auf 5 pCt. herabgesetzt.
— Leipzig, 19. Jan. Die Sächsische Bank hat. den Wechsel- dlskont auf 5, den LombärdzinSfuß auf 6 pCt. herabgesetzt. <
— Ein seltenes Jubiläum steht demnächst den parlamentarischen Köiperschaften in Berlin bevor. Am 2. Februar d. J. sind 25 Jahre verflossen, seitdem der in weiten Kreisen bekannte Parlamentsdiener Schröder. genannt „der Herr Geheimrath", seine Funktionen im Abg.- Hause begann und sich dort seine ersten parlamentarischen Sporen holte. Die lange, hagere, aristokratische Figur läßt in dem schwarzbefrackten, in geschäftiger Bewegung mit den Ministern und Geheimräthen amtiren- den Schröder kaum den Nestor der Parlamentsdiener erkennen. Seit Beginn seiner parlamentarischen Laufbahn ist der Herr „Geheimrath" der konservativen Partei treu geblieben; von 1851 bis 1866, in ihrem höchsten Glänze und wo sie unter Denzin's Führung nur 8 Mann zählte, ist er ihr Faktotum gewesen. Namentlich hatte sich Schröder der besonderen Aufmerksämkeit des Abg. v. Bismarck-Schönhausen zu erfreuen. Im Jahre 1866 betaut S. das Kommissarium, als Diener des Ministerzimmers zu fungiren, und schwer war der Abschied, den der getr ue Eckhart der Konservativen von denselben nahm. Groß war die Freude, als S. bei Gründung des Nordd. Bundes dem Bundesrathe als Spezialdiener attachirt wurde. Allerdings nahm sich der alte Herr in der bunten Uniform und den Gamaschen etwas absonderlich aus. Von dieser Zeit bewacht S. als Cerberus den Vorsaal des Bundes- rathSsaales im Reichstage, und das Foyer, welches zum Ministerzimmer des . Abg.-Hauses führt, und kein Fremdling kann ohne seine Genehmigung das Alle-Heiligste betreten. Fürst BiSmarck hat dem alten Schröder bis auf den heutigen Tag seine alte Zuneigung bewahrt. Mit einer hochkomischen Grandezza bringt der alte S. die Dienstmappe des Reichskanzlers in den Saal und legt sie mit einer unnachahmlichen Bewegung auf dessen Platz nieder. Schröder hat die Gesandten und distinguirten Personen, welche während der Sitzung den Kanzler zu sprechen wünschen, anzumelden und während der Konferenz das Kabinet des Fürsten Bisma-ck mit Argusaugen zu bewachen. Schröder's Mund ist zuweilen der Dolmetsch der politischen Situation; zieht sich die ge- heimrathl-.che Falte auf der Stirn zusammen, so ist dem Fürsten Bis- marck Etwas in die Quere gekommen. Der „Geheimrath" S. weiß aus seiner längeren parlamentarischen Laufbahn so manche drolli.,e und wahre Geschichte zu erzählen. (Trid.)
_ — Köln, 14. Januar. Die Dringlichkeit eines Gesetzes über die Verwaltung des Dwzesanvermögens (ein solches ist bereits in der preuß. Thronrede angekündiat) wird Jeder zugestehen müssen, der in Erwägung zieht, auf welche Weise man hier in Köln es versteht, die Gesetz? bezüglich der Oberaufsicht des Staates über die Bildungsau- stalttn für den jungen Klerus und der Einstellung der Staatsleistungen für das Domkapitel ganz oder theilweise illusorisch zu machen. Das hiesige Pnesterscminar ist von Staatsaufsichtswesen geschlossen worden, weil der Semina Vorstand sich weigerte, der staatlichen Behörde die g, wünschten Ausschlüsse über das innere Wesen dieser Anstalt zu geben. Der vom Staate beabsichtigte Zweck würde erreicht worden sein, wenn die weltliche Behörde auch die Hand auf das Vermögen hätte legen und die Verwaltung der Seminars äffe einem staatlichen Kommissar anvertrauen wollen. Das hat die Staatsbehörde aber nicht gethan, son- vein sie hat der Seminarverwaltung freie Verfügung über die reichen Einkünfte der Anstalt gelassen. Diese Revenuen werden nun zum Theil verwandt, um die ausgewiesenen Seminaristen in auswärtigen Seminarien zu unterhalten. Und welches sind die auswärtigen Seminare, denen das Kölner Geld zufließt? Es sind gerade die bekanntesten Pflanzstätten des finstersten ultramontanen jesuitischen Geistes, namentlich Lüttich und Regensburg. Man schloß das Seminar, um dem jesuitischen Sirfluß auf den jungen Klerus einen Riegel vorzuschieben, und hat nun gerade das Gegentheil von dem erreicht, was man beabsichtigte ... Im Dom ist von der Einstellung der Staatsleistn! gen wenig oder gar nichts zu spüren. Wenn der Staat sich das Recht gesichert hätte, zuzu^eh-n, zu welchen Zwecken die sog.'Fabrikgelder verwandt werden, würde es jetzt unmöglich sein, die Domvikare und andere Bedienstete aus Einkünften zu besolden, welche zu ganz anderen Zwecken von den Lüftern hergegeben worden. Es stcht zu erwarten, daß in Kurzem dieDombauverwaltung aus dem thr einzeräumten Hause aüf der Litsch weichen muß, damit der Dompfarrer, der die ihm vom