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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Samstag den 15. Januar.

1876.

Polizei-Verordnung, betreffend die Anmeldung der Med cinalpersonen. Auf Grund des §. 11 der Verordnung vom 20. September 1867, betreffend die Po­lizei-Verwaltung in den neu erworbenen Landestheilen, wird unter Auf­hebung unserer Verordnung vom 22. August 1871 (Amtsblatt S. 225) für den Umfang des hiesigen Regierungsbezirks folgendes bestimmt:

§. 1. Wer als Arzt, Wundarzt, Augenarzt, Geburtshelfer oder Zahnarzt in einem Orte des hiesigen Regierungsbezirks sich niederläßt, um die Praxis auszuüben, hat vor Beginn derselben dies dem zustän­digen Kreis Physikus unter Vorlegung der Approbation und Angabe seines Wohnortes persönlich zu melden und gleichzeitig demselben die erforderlichen Notizen hinsichtlich seiner Personal-Verhältnisse anzugeben.

§. 2. Hebammen, welche sich innerhalb des hiesigen Regierungs­bezirks zur Ausübung der Praxis niederlassen wollen, haben sich vor Beginn derselben unter Vorlegung des Prüfungs-Zeugnisses bei dem zuständigen Kreis-Physikus persönlich zu melden und demselben ihren Wohnort, sowie die erforderlichen Notizen hinsichtlich ihrer Personal- Verhältnisse anzugeben.

§. 3. Thierärzte, welche sich innerhalb des hiesigen Regierungs­bezirks zur Ausübung der Praxis niederlassen wollen, haben dies vor Beginn derselben dem zuständigen Kreis Thierarzte unter Vorlegung der Approbation persönlich anzuzeigen und demselben ihren Wohnort, so­wie die erforderlichen Notizen hinsichtlich ihrer Personal-Verhältnisse anzugeben.

§. 4. Wenn die in den §§. 1 bis 3 bezeichneten Personen ihren Wohnort verändern oder die Praxis aufgeben, so haben sie dies den ebendaselbst genannten Amtsstellen alsbald persönlich oder schriftlich an- zuzeigen.

§. 5. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften in den §§. 1 bis 4 werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet.

Cassel den 3. Januar 1876.

Königl. Regierung, Abth. des Innern.

Die Herrn Schulvorsteher ersuche ich gemäß §. 8 des Reglements zur Ausführung des Reichs-Jmpfgesetzes vom 4. März 1875 Amtsblatt Pag. 118 in die vorgeschriebenen Formulare, welche in den nächsten Tagen per Couvert übersendet werden, die im Jahre 1864 geborenen Kinder in die Rubriken 1 bis 5 einzutragen und die aufge­stellten Listen bis Ende dieses Monats an mich zurückzusenden; sowie ferner 4 Wochen vor Schluß des Schuljahres (1. März) ein Verzeich- niß derjenigen Schüler einzureichen, für welche der Nachweis der Impfung nicht erbracht ist.

Hanau am 14. Januar 1876.

Der Landrath Schrött er.

Gefunden: Ein Portemonnaie mit Geld. Ein Quantum Brief­marken. Zwei Handschuhe.

Zugelaufen: Ein schwarzes Hündchen.

Entlaufen: Drei Stück Gänse.

Hanau am 15. Januar 1876._____________________

Rundschau.

H. H. in C. Das königliche Dekret, welches den preuß. Landtag zur Wintersession einberuft, ist inzwischen erschienen. Das Abgeord- netenhaus wird sich danach am 16. d. M. konstituiren und, wie be­kannt, wird es sich nach Ueberweisung des Landeshaushallsetats an eine Kommission wieder vertagen, um am 19. dem Reichstage Platz zu machen. Legerem wird, wie man hört, eine neue Strafgesetznovelle unterbreitet werden, die nicht nur das Strafmaß für nicht zur Aus­führung gekommene Berbrechensversuche, von der Art des in Bremer- Haven an den Tag gekommenen Thomas'schen, bedeutend erhöht, son­dern die auch die Fahrlässigkeiten bei Verpackung, Transport und Ver­brauch von Sprengstoffen einer strengen Ahndung unterzieht. Die seit der ersten Januarwoche tagenden Provinzialvertreiungen der östlichen

Provinzen Preußens werden nun jedenfalls bis zum 15. Januar ihre Session beendigt haben. Die jetzt viel erörterte Frage des Ankaufs sämmtlicher deutschen Eisenbahnen durch das Reich wurde in letzter Zeit auch von Seiten militärischer Fachleute erörtert. Aus den des- fallsigen Auslassungen geht hervor, daß die militärischen Vortheile des Reichseisenbahnsystems keineswegs bedeutend sind, da ja das Reich auch jetzt schon das militärische Benutzungsrecht der Bahnen besitzt und da in den meisten deutschen Staaten bei Ertheilung der Konzession zum Bau der Bahnen das militärische Interesse die Hauptrolle spielt. Die Vertheidiger des Reichseisenbahnsystems versprachen sich goldene Berge davon; einen großen Ueberschuß, der theils der Reichskasse einverleibt, theils zur Amortistrung der Eisenbahnschuld v rwendet werden könnte. Ja, sie glauben, daß der Einnahmeüberschu'- der Bahnen schließlich die gänzliche Aufhebung der direkten Steuern ermöglichen könne. Das ist jedenfalls sehr sanguin. Allein so viel ist sicher, daß die einheitliche Regelung des Eisenbahnwesens dem Handel und Verkehr sehr zu Stät­ten kommen wird, und daß die Eisenbahnpapiere, die das Reich durch 4prozentige Rentenscheine ersetzt, dadurch der Börsenspekulation entzogen und in eine hoch sichere Kapitalanlage umgewandelt werden. Die wirthschaftlichen Vortheile stehen fest, mögen die militärischen auch noch so illusorisch sein. Und das genügt, um diese Reform herbeizusehnen. Dieser Tage erfuhr man wieder etwas Neues betreffs der Arnim'- schen Angelegenheit. Der Graf hat bekanntlich von Italien aus ärztliche Atteste nach Berlin gesandt, welche beweisen sollen, daß der Gesundheitszustand des Exbotschafters nicht erlaube, daß er die ihm zugedachte Haft jetzt absitze. Das Berliner Kammergericht hat diese Atteste aber an Rechtsanwalt Munkel als unzulänglich zurückgesandl und beschlossen, eine fteckbriefliche Verfolgung gegen Arnim einzuleiten. Die Hoffnung, daß in der nächsten Session des mecklenburgischen Landtages die Verfassungsfrage wieder zur Verhandlung und zu einer gedeihlichen Lösung kommen werde, hat sich soeben als eine eitle er­wiesen. Der Landtag ist auf den 16. Febr. einberufen worden, aber in der Liste der zu gleicher Zeit veröffentlichten Vorlagen und Ver­handlungsgegenstände ist der Versassungsangelegenheit gar keiner Er­wähnung gethan. Sonach wird Mecklenburg ein weiteres Jahr einer konstitutionellen Verfassung entbehren. Wir sagen ausdrücklich: ein weiteres Jahr. Denn wir können uns nicht denken, daß der Bundes­rath nunmehr sich noch länger dem Anträge des Reichstages widersetzen werde, welcher die Bundesstaaten von Reichswegen zwingen will, ein konstitutionelles Leben zu führen.

Der österreichische Reichskanzler ist aus seinen schweren Sorgen noch nicht herausgekommen. Eine Einigung zwischen den Pester und den Wiener Ministern wegen des neu abzuschließenden österreichisch- ungarischen Handelsbündnisses ist noch immer nicht zu Stande gekom­men, ja, die Wiener Minister sind einstweilen unverrichteter Sache wieder heimgegangen. Bei diesem leidigen inneren Zwiespalt nun auch noch die Sorge um die äußere Politik. Es steht noch immer dahin, ob die Pforte sich seinen Reformvorschläzen fügen wird. Bereits gin­gen Gerüchte, sie habe mitNein!" geantwortet. Doch wurden die­selben als verfrüht bezeichnet. Wenn sich der Sultan wirklich weigern sollte, dann tritt unfehlbar die türkische Katastrophe ein und muß Oesterreich seine ganze Kraft einsetzen, um seine stark berührten Inte­ressen zu vertheidigen.

Der König von Italien befindet sich, gleich seinem Freunde Gari- baldi, in großer Geldverlegenheit. Letzterer erhielt vom Parlamente einen Jahresgehalt von 100,000 Lire ausgesetzt. Der alte General war durch einen feiner Söhne in solch' mißliche Lage versetzt worden. Was nun beim Re galantuomo die Ursache war, darüber schweigt die Fama. Er selbst sagt, die Kaiserbesuchs und der Ausbau des Quirinals habe seine Kasse decimirt. Sei dem nun, wie ihm wolle, Vckior Ema- nuel hat aus dem Fonds für unvorhergesehene Ausgaben die Summe von 500,000 Lire entnommen und den Rest von 600,000 Pike wird er in den nächsten Jahren entnehmen.O, wenn ich doch auch so könnte!" wird Mancher seufzen. Der italienische und der franzö­sische Botschafter sind in Konstantinopel eifrig dabei, die Pforte für die > Andrassy'schen Reformvorschläge zu bestimmen.