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Mauer Anzeiger.

Zugleich Amtliches Organ für ÄreiS und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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M 11.

Freitag den 14. Januar.

1876.

Tagesschau.

— Berlin, 10. Januar. Der „Schw. Merk." schreibt: Die Erregung der Pariser Börse über den Orient würde einen fast heiteren Eindruck machen, würden dadurch nicht oft recht ernste Verluste herbei­geführt. Wie der gegenwärtige Stand der Orientfrage die Finanzwelt beunruhigen kann, ist für den gewöhnlichen Sterblichen unbegreiflich. Welche Bedeutung die sonderbare Verwahrung der Türkei in Paris hat, habe ich schon gestern ausgeführt. Der türkische Botschafter soll sie sogar dort vorgelesen haben, obschon dies dahingestellt bleiben mag. Dieser Schritt im Voraus unternommen, bevor die Türkei noch amt­liche Kenntniß von der Andrassy'schen Note hatte, ist in den diploma­tischen Annalen wohl unerhört und um so komischer, als die Türkei sonst mit ihren Kundgebungen sich nicht zu überstürzen pflegt. Dies­mal aber hatte sie es wunderbar eilig, und dies mußte den Gerüchten, als ob wieder Jgnatieff dahinter stehe, Vorschub leisten. Der unnütze Protest gegen Alles, was die Souveränität und Würde der Türkei be­einträchtigen könnte, läßt, wie erwähnt, noch viele Thüren für einen Rückzug offen, wenn erst der Text der Note der Türkei mitgetheilt sein wird. Auch der Reichsanz. deutet heute Abend mit seiner Erklärung, der Großvezier habe eine Note, die ihm noch nicht mitgetheilt, auch nicht ablehnen können, klar genug an, daß man auch in Regierungs­kreisen der Annahme des Reformprogrammes durch die Türkei noch viele Aussichten zumeist. Zur richtigen Beurtheilung der Sachlage muß man sich nur vor den obenhin ausgestreuten Formeln hüten, als ob das großmächtliche Programm gar keine Bürgschaften der Ausführung ent­halte und diese erst später sich einstellen würden. Das Letztere hat die Times mit gewohntem Cynismus zu verstehen gegeben, ohne zu bemer­ken, daß damit England und die Türkei auf das Glatteis geführt würden, und sie nach der Annahme eines scheinbar harmlosen Pro­grammes erst merken würden, was dahinterstehe. Wie es sich wirklich damit verhält, wurde schon hervorgehoben. Das Programm der Mächte ist keineswegs garantielos, wenn auch der Name der Garantien geschickt vermieden sein mag. Die Verpflichtung des Sultans, den Kabineten, und namentlich Oestreich gegenüber würde vorkommenden Falles ihre völkerrechtlichen Wirkungen äußern. Bis sich die Türkei schließlich ausspricht, wird übrigens noch einige Zeit vergehen. Nach Englands Annahme, welcher von allen Seiten entgegengesehen wird, geht die Note nach Konstantinopel, was über 8 Tage beansprucht. Dann werden die Berathungen in Konstantinopel beginnen und ihrerseits vielleicht nicht über Nacht beendigt sein. Möglich, daß es dort zu einer Minister­krisis kommt. Aber selbst in der ungünstigsten Voraussetzung würde sogar die Ablehnung der Türkei keine Gefahr für den allgemeinen Frie­den enthalten. Zwangsmagregeln Seitens der Mächte sind gar nicht ins Auge gefaßt.» Wer dergleichen von Wien aus früher gemeldet, be- eilt sich, die Nachricht zurückzunehmen. Man konnte das unschwer vor­hersehen. Die Diplomatie erörtert derartige Dinge gewöhnlich etwas später als die Zeitungen und meist nur unter dem Druck gegebener Verhältnisse. Dieser wird sich für ein derartiges Vorgehen schwerlich einstellen.

— Berlin, 13. Januar. Das Reichs-Eisenbahnamt hat durch Benehmen mit den betreffenden Bundesregierungen bezüglich der Publi­kation der Tarife ein gemeinsames Verfahren dahin erzielt, daß Tarif­änderungen mit Erhöhung der Transportpreise sechs Wochen vor der Anwendung öffentlich bekannt zu machen sind.

Diese Maßregel tritt, insofern gleichartige Vorschriften nicht schon jetzt bestehen, für sämmiliche Eisenbahnen im Deutschen Reiche ein­schließlich derjenigen im Königreich Bayern, mit dem 1. Februar d. J. in Kraft.

Berlin, 13. Jan. Zar Herbeiführung eines gleichmäßigen Verfahrens Haben der Minister des Innern und der Kriegs-Minister durch Cirkularreskript vom 3. v. M. u. I. bestimmt, daß militärpflich­tige Personen, welche auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs we­gen Landstreicherei, Bettelei, arbeitsscheu rc. in Arbeitshäusern detinirt sUid, den Ersatz- und Ober-Ersatz-Kommissionen zum Behufe der Ent- schelduiig über ihr Militärverhäitniß vorgeführt und im Falle der Dienst- tauglichkeit, ohne Rücksicht auf die Dauer der Detentivnszeil, welche

durch die Landespolizeibehörde gegen sie angeordnet worden ist, in das stehende Heer eingestellt werden dürfen.

Die Kosten des Transportes derselben aus dem Arbeitshause nach dem Orte der Musterung und Aushebung sind zunächst aus dem Privat« vermögen, beziehungsweise aus dem Arbeitsverdienst-Guthaben der be- theiligten Militärpflichtigen, sofern ein solches aber nicht vorhanden sein sollte, aus den zur Disposition der betreffenden Civilbehörde stehen­den polizeilichen Fonds (Kapitel 100 Titel 4 des Etats für das Mi­nisterium des Innern zu Diäten rc. und zu sonstigen fachlichen Ausga­ben) im Interesse der Polizei zu berichtigen. (9t u. St^Anz,

— Der Widerstand gegen einen Forstbeamten in der rechtmäßigen Ausübung seines Amtes außerhalb des dem Forstbeamten anvertrauten Reviers ist nicht auS §. 117 des Reichs-Strafgesetzbuches, betr. den Widerstand gegen einen Forstbeamten (mit Gefängniß bis zu drei Jah­ren), sondern aus §. 113 des Strafgesetzbuches, betr. den Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten überhaupt (mit Gefängniß bis zu zwei Jahren, eventuell mit einer Geldstrafe bis zu 500 Thalern) zu bestrafen, „denn ein mit dem Schutze der Forsten betrauter Beamter ist unzweifelhaft auch „zur Vollstreckung der Gesetze und Anordnungen der Verwaltungsbehörden berufen." (Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 17. Dezember 1875).

— Alle diejenigen Inhaber des Eisernen Kreuzes aus dem Feld­zuge 1870/71, denen das ihnen zustehende Besitzzeugniß bis jetzt nicht ausgehändigt worden ist, weil ihr Aufenthalt nicht hat ermittelt werden können, werden laut einer Bekanntmachung der General-Ordens-Com- mission aufgefordert, sich mit Angabe ihres früheren Verhältnisses, in welchem sie das Eiserne Kreuz erworben haben, und ihres gegenwärti­gen Wohnortes bei dem betreffenden Landwehr-Bezirks-Commando un­verzüglich mündlich oder schriftlich zu melden.

— Nach einem Telegramm der Allgemeinen Zeitung wäre der frühere deutsche Botschafter in St. Petersburg Prinz Reuß nunmehr definitiv zum Botschafter in Wien designirt.

— Aus Thüringen, den 10. Januar. In Koburg ist die amtliche Nachricht eingetroffen, daß die Königin Viktoria am i.0. April mit einem Gefolge von 30 Personen eintreffen und etwa 10 Tage dort verweilen wird. Weiter verlautet, daß sich die Königin von Koburg aus zu längerem Aufenthalt nach Baden-Baden begeben werde, wo sie sich eine Villa angekauft habe. In Koburg -wird sie in dem prächtigen Palais des Herzogs von Edinburgh, ihres Sohnes, wohnen.

— München, 12. Januar. Wie in militärischen Kreisen ver­lautet, werden nach der „Augsb. Abdztg." im Jahre 1876 keine Kon- zentrirungen größerer Truppenkörper zu Uebungen stattfinden; dagegen sollen aber Uebungen von Landwehrmannschaften in größerem Maßstabe mit acht- bis vierzeqntägiger Dauer angeordnet werden, und zwar hauptsächlich in Rücksicht darauf, daß in den letzten Jahren sowohl die Bewaffnung als auch die elementar-taktischen Vorschriften vielfache und prinzipielle Aenderungen erfahren haben. Derartige Uebungen haben seit dem Jahre 1873 nicht mehr stattgefunden.

— Regensburg, 12. Januar. Heute legte der hiesige pro­testantische Kirchenrath, Dekan und Stadtpfarrer, Kreisscholarch Her­mann sein 80. Lebensjahr zurück. Derselbe wird hier allgemein wegen feines friedliebenden und gediegenen Charakters verehrt, und deßhalb wird auch über dessen Freundeskreise hinaus die Mittheilung mit Freude ausgenommen werden, daß Se. Maj. der König an diesen Geistlichen ein Glückwunschschreiben erlassen, in welchem seine hohen Verdienste um Kirche und Schule, sowie seine vom Geiste des Friedens und der Mäßigung durchdrungene Haltung, durch welche er die allgemeine Ein­tracht förderte, hervorgehoben sind.

— In Bezug auf das Augenleiden des im Nürnberger Zellen- gefängnisse befindlichen Hrn. Dr. Sigl erhält der Korresp." von zustänviger Seite folgende Mittheilung: „Herr Dr. Sigl ist augenlei- dend; er leidet an Kongestionen, sogenannten monches volantes. Die­ses Leiden hat sich durch übermäßige Anstrengung der Augen, insbe­sondere bei Gaslicht, so gesteigert, daß ihm vom Hausarzt das Lesen bei Licht strengstens verboten und auch bei Tag möglichste Schonung oer Augen empfohlen wurde. Ein Grund zu ernstlichen Befürchtungen

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