NL»^«rMeat»«x $nK:
?£»rH6 6 Mark' !swj. 4 M. 56 K Vierteljährlich
S Mark 25 Psg gto aurwörttqe ‘aBonnsiiteH.
«it dem betreffen- iiga Ps^LUfjchla«. Hieri^elneRm»:» Mer 10 Ps».
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
ögnfertiw».
Brei«.
fit lioalttai ÄarmMdzeileei. beten Ra«L.
16 $V8
Die 3 statt. gei v.
so M«.
Die Sspaltixegfile
80 Ls«.
M 9.
Mittwoch den 12. Januar.
1876,
Bekanntmachungen König!. Landrathsamts dahier.
Johannette Patt, geborene Groß, aus Bockenheim, ist als Hebamme an der dasigen Stadt verpflichtet worden.
Hanan am 29. Dezember 1875.
Die Herrn Bürgermeister derjenigen Gemeinden mit Fabriken, worin jugendliche Arbeiter beschäftigt sind, werden an baldige Einsen- dung^einer Abschrift von den über Letztere geführten Listen erinnert.
Hanau am 6. Januar 1876.
’ wahrnimmt. Selbst die beantragte gemischte Kommission zur Ausfüh- ; rung der deformen in den aufständischen Provinzen war im Ferman : vom Dez vorgesehen. (Schw. Merk.)
— Berlin, 11. Januar. Zur Berichtigung irrthümlicher Auf- s fassungen hat der Finanz-Minister in einem Cirkularerlaß vom 5. d. M. i darauf aufmerksam gemacht, daß in Bezug auf die Benutzbarkeit der ! Reichskassenscheine bei Zahlungen kein Unterschied gegen den rechtlichen Zustand eingetreten ist, wie er hinsichtlich der preußischen Kassenanweisungen vorhanden war. Nach §. 3 des Reichsgesetzes vom 30. April 1874 findet im Privatverkehr ein Zwang zur Annahme der Reichskassenscheine nicht statt, wie ein solcher Annahmezwang auch hinsichtlich der Kassenanweisungen nicht bestand, — und wie die Letzteren bei allen Staatskassen, so werden die Reichskaffenscheine bei allen Kassen des Reichs und sämmtlicher Bundesstaaten nach ihrem Nennwerth in Zahlung angenommen und von der Reichshauptkasse jederzeit auf Erfordern gegen baares Geld eingelöst. Da der Gesammtbetrag, welcher in Reichskassenscheinen ausgegeben wird, hinter dem Betrage des seither in ; Deutschland cirkulirenden Staatspapiergeldes erheblich zurückbleibt, und ? im öffentlichen Verkehr ein lebhafter Begehr nach solchen Papiergeld- : Zeichen vorhanden ist, so ist nicht anzunehmen, daß den Königlichen : Kassen von Privatpersonen bei der Empfangnahme von Zahlungen die : Annahme von Reichstassenscheinen verweigert werden sollte.
Die Noten der Reichsbank sind bei allen Reichsbankanstalten jeder- zeit zum vollen Nennwerth in Zahlung anzunehmen, und ist die Reichs- bank verpflichtet, dieselben bei ihrer Hauptkasse in Berlin sofort auf Präsentation, bei ihren Zweiaanstalten, soweit es deren Baarbestände - und Geldbedürfnisse gestatten, dem Inhaber gegen coursfähiges deutsche» f Geld einzulöfen (§§. 4, 18 des Reichsbankgesetzes vom 14. März 1875). f Eine Berpflichtung zur Annahme der Banknoten bei Zahlungen findet I nicht statt und besteht insbesondere auch für die Königlichen Kassen keine i bezügliche gesetzliche Verpflichtung (§. 2 a. a. O.). Der Finanz-Mi- ; nister hat jedoch bestimmt, daß die Reichsbanknoten von den Königlichen > Kassen bei allen den Nominalbetrag der Noten erreichenden resp, über« > steigenden Zahlungen anzunehmen sind. Die Königlichen Kassen werden ; die Reichsbanknoten demnächst bei ihren Zahlungen wieder zu benutzen haben, indem zu erwarten ist, daß dieselben als ein beliebtes Zahlungsmittel von Hand zu Hand gehen werden.
Hinsichtlich der event. Präsentation von Reichsbanknoten bei den Bankanstalten behufs Umwechslung gegen Reichsgoldmünzen bleiben die Anordnungen des Cirkularerlasses des Finanz-Ministers vom 26. November v. I. in Kraft. "
Nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 16. Dezember 1875 sind die seither von der Preußischen Bank, und zwar sowohl bp j in Thalerwährung, als die in Rerchswährung ausgestellten Banknoten : in allen rechtlichen Beziehungen als Noten der Reichsbank zu betrachten, j Hiernach sind nach der Bestimmung des Finanz-Ministers auch die auf Thalerwährung lautenden Noten der Preußischen Bank in höheren - Apoints als 25 Thlr. von den Königlichen Kassen bis auf weitere Be- । stimmung in Zahlung zu nehmen und zu geben, während es hinsichtlich der Preußischen Banknoten zu 10 Thlr. und 25 Thlr. bei den Anordnungen des Cirkularerlasses vom 15. Dezember 1875 sein Bewenden behält.
— Berlin, 11. Jan. Die preußische Regierung hat bei dem Bundesrath beantragt, derselbe wolle seine Zustimmung ertheilen, daß ' beim Reichstag ein Antrag eingebracht werde, wonach der Reichskanzler ermächtigt wird, zum Zwecke der Errichtung des Reichstagsgebäudes über die Erwerbung der Grundstücke des Kroll'schen Etablissements in Berlin und einer angrenzenden Fläche des Thiergartens durch das Reich mit der preußischen Regierung und den sonstigen Betheiligten in Verhandlungen zu treten.
— (Deutsche Reichsbank.) Zur Orientirung unserer Leser so schreibt die „N. Frkft. Pc.", resamiren wir Nachfolgendes über die Stellung der süodeutschen Reichsbank-Vericetunzen zu dem in Ci-cula- tion befindlichen Papiergeld. Von der Frankfurter Retchsbank-Hi.pt- stelle wwohl als von sämmtlichen Reichsbank-Filialen surlich des Mains werden die Noten in Markwährung: der Frankfurter Bank, Bank für
Verloren: Auf der Straße von hier bis Langeuselbold ein Portemonnaie, enthaltend 23 Mark 70 Pf.; dem Finder eine Belohnung.
Gefunden: Eine lederne Tasche miteBrod. Ein wollener kar- rirter Shawl. Zwei Fünfzia-Pf.-Stücke.
Zugelaufen: Ein dunkelbrauner Pinscher. Hanau am 12. Januar 1876.
Tagesschau.
— Berlin, 8. Januar. Aus Paris waren heute seltsam beunruhigende Nachrichten über den Orient eingetroffen, aber sie stammten aus Börsenkreisen und machten daher keinen Eindruck. Es hieß, die Türkei werde das großmächliche Reformationsprogramm ablehnen. Ich würde die Sache mit Rücksicht auf den Ursprung gar nicht erwähnen, wenn nicht auch die Nat.-Z. aus Paris die Nachricht erhielte, auf der dortigen türkischen Botschaft habe es geheißen, die Türkei werde ablehnen und suche sogar Frankreich zu bestimmen, ebenfalls abzulehnen. Daraus wird dann geschlossen, daß England hinter der Türkei stehe. Das Alles bedarf indessen der Bestätigung. Hier in Berlin hatte sich bekanntlich bis in die letzten Tagen die entgegengesetzte Voraussicht erhalten. Man zweifelte nicht an der Zustimmung der Türkei, sowie der Kabinete, oder hielt doch dieselbe wenigstens für wahrscheinlich. Die Note Andraffys hatte ja auch Alles gethan, was das Entgegenkommen Englands und der Türkei erleichtern konnte. Die Garantiefrage war deswegen in zweite Linie getreten und so wird man jedenfalls über jene angebliche Wendung Näheres abwarten müssen. Wie ich übrigens soeben bemerke, erhält die Nat.-Z. selbst ein Telegramm aus Wien, nach welchem dort die Ablehnung der Türkei bezweifelt wird. Man wird gewiß bald Zuverlässiges darüber hören. Was den Inhalt der Note angeht, so bestätigen die Angaben der englischen Blätter die vorhergesehenen Einzelheiten, namentlich was die Steuern und Frohnden- verhältniffe angeht. Neu ist, daß den Bauern einige bis jetzt nicht bebaute Strecken vertheilt werden sollen, sowie daß eine gemischte Kommission aus Christen und Türken die Reformen im Einzelnen ausarbeiten soll. Ueber die Stellung dieser Kommission wird Näheres ab- zuwarten sein. Ueber die Botschafierkontrole, die in der Nore nicht beantragt ist, war man schon seit mehreren Tagen orientirt. Die Meldung, Oestreich solle der Mittelpunkt der diplomatischen Aktion bleiben, hatte jedes Mißverständniß der Blätter, als ob es sich um eine Gesandtenkonferenz in Konstantinopel handle, beseitigt. Auch war hierauf niemals auch nur hingedeutet worden. Thatsächlich werden allerdings die Kabinete die Berichte der Konsuln an die Botschafter und die der letzteren an die Regierungen für die Ueberwachung der Reformen verwerthen, und zwar wird dies nicht zu umgehen sein, selbst wenn Oestreich, wie bemerkt, die wesentliche Aufgabe, die Reformen auszuführen, zu-fällt. So erhalten sich denn die Aussichten eines friedlichen Ergebnisses der Verhandlungen. Unrichtig ist natürlich, daß die Mächte sich gar nicht um die Kontrole der Ausführung bekümmern würden, oder daß von Garantie ganz abgesehen sei. Schon die Heranziehung von Christen zur Ausführung der Reformen wird eine bedeutsame Garantie sein. — 9. Januar. Es bestätigt sich, daß die Türkei mündlich in Paris erklärte, sie könne nichts annehmen, was ihre Integrität beeinträchtigen würde. Die Hoffnung einer schließlichen Annahme bleibt aber dennoch erhalten, weil die Note Andraffys ausdrücklich oder doch mit klaren Anseutungen an den Jcade vom Okrober und an den Fer- i anan vom Dezember angeknüpft, al.o formell die türkische Souveränität