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ZUgleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hana«.
iT^eint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspandenz.
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JE 6. Samstag den 8. Januar. 1876.
Bekanntmachung.
Es wird daraus aufmerksam gemacht, daß das gesammte Staatspapiergeld der deutschen Bundesstaaten zur Einlösung aufgerufen ist, und in bereits festgesetzten oder demnächst zu bestimmenden Terminen seine Gültigkeit verliert. Das Publikum wird daher gut thun, sich dieser Papiergeldzeichen schleunigst zu entledigen.
Hierbei wird auf die tabellarische Uebersicht der Verordnungen, betreffend die Außerkurssetzung des deutschen Staatspapiergeldes, in der Ersten Beilage zu Nr. 170 des deutschen Reichsanzeigers vom 22ten Juli d. Js. Bezug genommen, welche jedoch keinen amtlichen Charakter hat.
Cassel den 10. August 1875.
Königliche Regierung aez. Hardenberg.
BekauntmachungM Mäßigt Landrathsamts dahier.
Bekanntmachung.
Die Herrn Orts-Vorstände haben unverzüglich alle in ihren Gemeinden befindlichen, dem Deutschen Reiche angehörizen Militärpflichtigen : Dienstboten, Haus- und Wirthschasts-Beamten, Handlungs- diener und Lehrlinge, Handwe ks-Gefellen, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen Verhältnissen lebende Militärpflichtigen, welche
1) im Jahre 1856 geboren sind,
2) das militärpflichtige Alter bereits überschritten, aber ihrer Militärpflicht noch nicht genügt haben, und
3) diejenigen, welche sich bereits vor den Ersatz-Behörden gestellt, eine definitive Entscheidung über ihre Militär-Verhältnisse aber noch nicht erhalten haben, vorzuladen, um ihre Anmeldung zur Stammrolle bei Vorlegung der Taufscheine (§. 23 der Reichs-Wehr-Ordnung vom 28. Septbr. 1875 — Regierungs-Amtsblatt Nr. 46 S. 269) in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar er. beim Orts-Vorstände zu bewirken.
Diejenigen Militärpflichtigen, rodete die Anmeldung zur Stammrolle unterlassen, haben die tm §. 23,io der Reichs-Wehr-Ordnung angedrohte Strafe von 30 Mark verwirkt, cv. wird verhältnißmäßige Gesängnißstrafe substituirt.
Nach dem 1. Februar er. Haben die Herrn Orts-Vorstände unter Benutzung der Geburtslisten, welche ihnen nach §. 45,? von den Herrn Geistlichen zugehen werden, die Militär- Ztammrolle nach dem vorgeschriebenen Formular (Amtsblatt Nr. 46 de 1875, Seite 305, Schema 6) aufzustellen und bis zum 15. Februar er. mit sämmtlichen Belägen hierher einzureichen.
Hanau, den 3. Januar 1876.
Der Landrath Schrötter.
Bekanntmachung.
Behufs Vertheilung der Einquartierung bei den alljährlich vorkommenden Truppen-Uebungen, wie Aufstellung der Marschrouten, diente der Königlichen Regierung zu Cassel bis dahin die auf Grund der von den Herren Bürgermeistern des Kreises im Frühjahre 1869 eingereich- 4en Berichte über die Bequartierungsfähigkeit ihrer Gemeinden von mir aufgestellte Nachweisung zum Anhalte.
Da zweifellos während dieser Zeit nicht unerhebliche Veränderungen hinsichtlich der Bequartierungsfähigkeit der Gemeinden eingetreten sind, so kann die erwähnte Nachweisung zur Zeit nicht mehr für genügend angesehen werden, um danach in vorkommenden Fällen die Belegungsfähigkeit der Gemeinden richtig bemessen zu können.
Es erscheint daher im Interesse der Sache sowohl wie im Interesse der Gemeinden nothwendig, eine neue Aufstellung der qn. Nachweisung zu bewirken, damit für die Folge Beschwerden in dieser Beziehung nach Möglichkeit beseitigt werden.
Die Königliche Regierung hat in Rücksicht hierauf unterm 6. d. Mts. A. II. 13,333 die Neu-Aufstellung dieser Nachweisung verfügt.
Die Herren Ortsvorstünde werden veranlaßt unter Berücksichtigung des vorhandenen Raumes und der sonst in Betracht kommenden localen Verhältnisse ihrer Ortschaften eine Uebersicht nach dem nachstehenden Schema:
Namen der Ortschaft
Bezeich - nung ob Stadt, Flecken od. Dorf.
Einwohnerzahl nach der letzten Zahlung.
Darunter
Belegungsfähigkeit
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mit ... . dazu gehörigen Höfen.
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aufzustellen und spätestens bis zum 15. Januar 1876 an mich einzureichen.
- Der Laudrath: Schrö tter.
Der Herr Oberpräsident hat die Auflösung des Standesamtsbezirks Ginnheim und die Bildung zweier neuen Standesamtsbezirke, deren erster die Ortschaft Praunheim und deren zweiter die Ortschaften Eschersheim und Ginnheim mit dem Hauptorte Eschersheim begreift, vom Jahr 1876 an genehmigt.
Für den Bezirk Praunheim ist zum Standesbeamten 1) der Bürgermeister Andreas Schuch in Praunheim und zu dessen Stellvertreter 2) der Beigeordnete Andreas Euler daselbst,
für den Bezirk Eschersheim und Ginnheim ist zum Standesbeamten 1) der Bürgermeister Hehl in Eschersheim und zu dessen Stellvertreter 2) der Beigeordnete Konrad Schmidt daselbst bestellt worden.
— Rundschau.
8 H. in C. Der große Bremerhavener Unglücksfall hat bekanntlich einige größere Deutsche Zeitungen zu Auslassungen verleitet, die beim Volke der Vereinigten Staaten von Nordamerika und namentlich bei den in Deutschland wohnenden Amerikanern den größten Anstoß erregen mußten. Die bctr. Blätter schrieben nämlich: solcher Ungeheuer wie Thomas produzire die nordamerikanische Union viele, das sei die natürliche Folge der dortigen Zustände. Gewiß eine schwere Beleidigung gegen eine zum großen Theile stammverwandte, befreundete Nation. Diese Aeußerungen t oben nun die in Berlin sich aufhaltenden Bürger der Vereinigten Staaten veranlaßt, ein Meeting abzuhalten und gegen jene Beschuldigungen und Herabsetzungen zu protestiren. Die Versammlung war auch von vielen Deutschen besucht, die den Ausführungen der Redner großen Beifall zollten. Wir schließen uns den Letzteren vollständig an. Es ist durchaus wahr, daß, wie jedes Staats- wesen, auch das amerikanische seine Licht- und seine Schattenseiten hat, daß dort nicht mehr Verbrecher erzogen werden als bei uns und daß es ein geradezu verwerfliches Unterfangen ist, ein ganzes Volk für die Verbrechen Einzelner v-rantworttich zu machen. Dabei steht es übrigens noch gar nicht fest, ob Thomas ein Amerikaner oder ein Deutscher (Westphale) ist. Die in Berlin Versammelten gelobten: nicht Gleiches mit Gleichem vergelten zu wollen, wenn sich Letzteres als richtig herausstellen sollte. — Daß der Bremerhavener Unglücksfall Anlaß zur Abänderung gewisser Best.mmungen des Strafgesetzbuches geben wird, darauf haben wir schon einmal hmgewiefen. Fürst Bismarck hat bereits von verschiedenen Autoritäten Rechtsgutachten eingefordert, um danach seine Anordnungen treffen zu können. Es ist ein himmelschreiender Mangel unseres Strafgesetzes, daß der Unmensch Thomas, der alle Maßnahmen getroffen hatte, das Schiff „Mosel" mit Hunderten von Menschen in die Luft zu sprengen, um die hohe Versicherungssumme einzustreichen, nicht mit der schwersten Strafe hätte belegt werden