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DieSspaltigeZetl- 3 Sgr.
Ji 304. Donnerstag den 31. Dezember. 1874.
Bekanntmachung,
die Haupt-Ergebnisse der Rechnung der Elementarlehrer-Wittwen- und Waisenkasse für den Regierung» Bezirk Cassel, vom Jahre 1873 betreffend.
Nachdem die vorgedochte, von der Königlichen Regierungs-Hauptkosse dahier aufgestellte Jahres-Rechnung rcvidirt, den Kassen-Curatoren nebst den Belägen und dem Revisions-Protokolle vorgelegt, von denselben als richtig anerkannt und daraufhin abgeschlossen, sowie die Decharge von uns ertheilt worden ist, theilen wir deren Haupt-Ergebnisse nach §. 48 der Statuten den Mitgliedern dieser Wittwen- und Waisenkasse in Nachstehenden mit:
Zusammenstellung
der Einnahme und Ausgabe bei der Elementarlehrer-Wittwen- und Waiseokasse des Regierungs-Bezirks Cassel für das Jahr 1873.
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Dagegen ist
Nach dem Etat pro 1872
nach der vo jährigen Rechnung
Ueberhaupt
Zugang
Abgang
Mithin ist wirkliches Soll
Gegenstand
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Einnahme
—
—
171
—
1
171
—
1
—
—
—
—
—
171
—
1
Best. a. Schluffe d. Rechnungsjah. 1872
171
—
1
—
—
1354
21
3
375
15
8
1730
6
11
1634
14
9
—
—
—
3364
21
8
I
Antrittsgelder........
2960
—
404
21
8
2003
4
3
—
—
2003
4
3
—
—-
—
62
—
—
1941
4
3
Ila
Kapitalzinsen ........
1941
4
3
—
—
8026
21
9
127
6
5
8153
28
2
228
58
17
5
2
5
—
—
—
228
8212
17
3
2
7
Ilb
III
Abgetragene Kapita lien .... Jahresbeiträge der Kaffenmnglieder.
228
8176
17
20
2
2
35
13
5
6720
—
17
—
—
6737
—
—-
19
24
9
—
—
—
6756
24
9
IV
Beiträge der Gemeinden ....
6744
10
10
12
13
11
102
8
7
—
—
—
102
8
7
133
18
1
—.
—
—
235
26
8
V
Sonstige Einnahmen .....
235
26
8
—
—
VI
Zuschuß aus der Staatskaffe . . .
—
—
—
—
—
—
2074
20
2
1 62
‘___________
......
18206
25
iq
690
22
18897118
—
2012
20
2
20910
8
2
—
Summa der Einnahme
20457
19
2
452
19
—
372
11690
5871
16
12
3
9
75
7
1
372 11690 5946
16
19
3
10
44
2297
7
18
2
1043
17
—
416
13987
4903
23
18
2
5
10
I 11 III
Ansgabe
Lerwaltungskosten .... 3 ir Anlegung als Capital . . Pensionen......
416 13987 4840
23
18
17
5
10
62
15
—
272
26
10
—
—
272
26
10
—
—
—
44
7
9
228
19
1
IV
Sonstige Ausgaben . . .
228
19
1
—
—
2341
25
2
1087
24
9
18206
25
75
7
11118282
2
11
1254
5
-—
—
—
19536
3
4
1 Summa der Ausgabe
19473
18
62
15
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1
Mithin Bestand . . !
984
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Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen. Mittler.
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Hierdurch erlaubt sich die unterzeichnete Expedition auf das mit dem 1. künftigen Monats beginnende neue Abonnement auf den täglich im Verlage des hiesigen Waisenhauses erscheinenden
„Hanauer ^n^eiger"
nebst Unterhaltungsblatt ergebens! einzuladen. Derselbe wird auch im neuen Quartal mit derselben Aufmerksamkeit und Sorgfalt, wiedes bisher geschehen, das Wissenswertheste auf allen Gebieten des Lebens zur Kenntniß seiner Leser zu bringen bestrebt sein, namentlich aber den lokalen und provinziellen Vorkommnissen ganz besondere Berückstchti- gung schenken, sowie unter der Rubrik „Versteigerungs- und Verpach- tungskalender" die angezeigten Versteigerungen, Verpachtungen rc. im redaktionellen Theil unsern Lesern nochmals verzeichnen. Der Abon e- mentspreis betagt wie seither nur 22'/r Sgr, =” 2
Pfennige vra R^« ^^ ugebü^r und werden" Dwnnements für auswärts bei all n Postanstallen, für hier bei der Expedition des Hanauer Anzeiger entgegengenommen.
Inseraten ist dmch die starke Austage die weiteste und wirksamste Verbreitung gesichert.
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des „Hanauer Anzeiger", Warenhaus, Hammergasse 9.
Unter Bezugnahme auf die in Nr. 284 dieses Bl. veröffentlichte Regierungs-Polizeiverordnung vom 18. v. Mts. über Handhabung des Meldewesens im ganzen Umfang des Regierungs-Bezirks Cassel, wrden die Herren Bürgermeister des Kreises zur genauen Beachtung folgenden von der Königlichen Regierung weiter vorgeschriebenen Verfahrens aufgefordert:
Die der Abmeldebescheinigung (Muster I der Polizeiverordnung) angedruckten, durch § 6 der Instruction vom 12. Dezember 1873 resp, durch RegierungsErlaß vom 22. Janu ar er. C. I 7373 vorgeschriebe« neu Beläge zur Begründung des Klassensteuer Zugangs und Abgangs (Muster 1) (Formular B. Nr. 3) sind von jener nicht zu trennen, vielmehr mit derselben dem abgthenden Steuerpflichtigen auszuhändigen, damit dieser die Beläge an die Behörde des Ortes, wohin der Umzug erfolgt, abgibt.
Von der Behörde des neuen Wohnorts ist der Zugangs-Belag (links des Musters I) z irückzubehalten und zur Klassensteuer-^»- gangsliste als Ät- J" ^tn, oer Ävgangs-BUag (rechts des Musters I) aber abzuschneiden und sofort gehörig bescheinigt portofrei der Behörde des früheren Wohnorts z rrückz äsenden.
Nur in dem Falle, wenn der dem Abziehenden ansgehändigte Abgangs-Belag nicht innerhalb 8 Tagen wieder eingehen sollte, hat die Behörde des früheren Wohnorts einen zweiten Zu- und Abgangs-Belag zu übersenden.
Sollte auch hiernach in weiteren 8 Tagen der Abgangs-Belag nicht wieder eiligeren, dann ist hiervon Anzeige hierher zumacheu, um ■ gegen den säumigen Octsoorstand vorzugehen.