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Zugleich Amtliches Orga« für Kreis sud Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, Md SamstagS mit der Berliner Provinzial-Eorreipondenz.

UnsertionS- Pr-i».

Dte ifpeltige Sarmondzeil od deren Raum

1 Sgr.

Die Sspalt. Zeile 2 Sgr.

DieSspaltigeZetl- 3 Sgr.

Ji 304. Donnerstag den 31. Dezember. 1874.

Bekanntmachung,

die Haupt-Ergebnisse der Rechnung der Elementarlehrer-Wittwen- und Waisenkasse für den Regierung» Bezirk Cassel, vom Jahre 1873 betreffend.

Nachdem die vorgedochte, von der Königlichen Regierungs-Hauptkosse dahier aufgestellte Jahres-Rechnung rcvidirt, den Kassen-Curatoren nebst den Belägen und dem Revisions-Protokolle vorgelegt, von denselben als richtig anerkannt und daraufhin abgeschlossen, sowie die Decharge von uns ertheilt worden ist, theilen wir deren Haupt-Ergebnisse nach §. 48 der Statuten den Mitgliedern dieser Wittwen- und Waisenkasse in Nachstehenden mit:

Zusammenstellung

der Einnahme und Ausgabe bei der Elementarlehrer-Wittwen- und Waiseokasse des Regierungs-Bezirks Cassel für das Jahr 1873.

S o

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Dagegen ist

Nach dem Etat pro 1872

nach der vo jährigen Rechnung

Ueberhaupt

Zugang

Abgang

Mithin ist wirkliches Soll

Gegenstand

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Pf.

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Pf.

Einnahme

171

1

171

1

171

1

Best. a. Schluffe d. Rechnungsjah. 1872

171

1

1354

21

3

375

15

8

1730

6

11

1634

14

9

3364

21

8

I

Antrittsgelder........

2960

404

21

8

2003

4

3

2003

4

3

-

62

1941

4

3

Ila

Kapitalzinsen ........

1941

4

3

8026

21

9

127

6

5

8153

28

2

228

58

17

5

2

5

228

8212

17

3

2

7

Ilb

III

Abgetragene Kapita lien .... Jahresbeiträge der Kaffenmnglieder.

228

8176

17

20

2

2

35

13

5

6720

17

6737

-

19

24

9

6756

24

9

IV

Beiträge der Gemeinden ....

6744

10

10

12

13

11

102

8

7

102

8

7

133

18

1

.

235

26

8

V

Sonstige Einnahmen .....

235

26

8

VI

Zuschuß aus der Staatskaffe . . .

2074

20

2

1 62

___________

......

18206

25

iq

690

22

18897118

2012

20

2

20910

8

2

Summa der Einnahme

20457

19

2

452

19

372

11690

5871

16

12

3

9

75

7

1

372 11690 5946

16

19

3

10

44

2297

7

18

2

1043

17

416

13987

4903

23

18

2

5

10

I 11 III

Ansgabe

Lerwaltungskosten .... 3 ir Anlegung als Capital . . Pensionen......

416 13987 4840

23

18

17

5

10

62

15

272

26

10

272

26

10

44

7

9

228

19

1

IV

Sonstige Ausgaben . . .

228

19

1

2341

25

2

1087

24

9

18206

25

75

7

11118282

2

11

1254

5

-

19536

3

4

1 Summa der Ausgabe

19473

18

62

15

--

l^

1

Mithin Bestand . . !

984

10

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19. Dezei

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874.

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen. Mittler.

MT* 1b««MMW.

Hierdurch erlaubt sich die unterzeichnete Expedition auf das mit dem 1. künftigen Monats beginnende neue Abonnement auf den täglich im Verlage des hiesigen Waisenhauses erscheinenden

Hanauer ^n^eiger"

nebst Unterhaltungsblatt ergebens! einzuladen. Derselbe wird auch im neuen Quartal mit derselben Aufmerksamkeit und Sorgfalt, wiedes bisher geschehen, das Wissenswertheste auf allen Gebieten des Lebens zur Kenntniß seiner Leser zu bringen bestrebt sein, namentlich aber den lokalen und provinziellen Vorkommnissen ganz besondere Berückstchti- gung schenken, sowie unter der RubrikVersteigerungs- und Verpach- tungskalender" die angezeigten Versteigerungen, Verpachtungen rc. im redaktionellen Theil unsern Lesern nochmals verzeichnen. Der Abon e- mentspreis betagt wie seither nur 22'/r Sgr, = 2

Pfennige vra R^« ^^ ugebü^r und werden" Dwnnements für auswärts bei all n Postanstallen, für hier bei der Expedition des Hanauer Anzeiger entgegengenommen.

Inseraten ist dmch die starke Austage die weiteste und wirksamste Verbreitung gesichert.

Nicht gekündigte Abonnements werden als stillschweigend erneuert angesehen. Die Expedition

desHanauer Anzeiger", Warenhaus, Hammergasse 9.

Unter Bezugnahme auf die in Nr. 284 dieses Bl. veröffent­lichte Regierungs-Polizeiverordnung vom 18. v. Mts. über Handha­bung des Meldewesens im ganzen Umfang des Regierungs-Bezirks Cassel, wrden die Herren Bürgermeister des Kreises zur genauen Be­achtung folgenden von der Königlichen Regierung weiter vorgeschriebe­nen Verfahrens aufgefordert:

Die der Abmeldebescheinigung (Muster I der Polizeiverordnung) angedruckten, durch § 6 der Instruction vom 12. Dezember 1873 resp, durch RegierungsErlaß vom 22. Janu ar er. C. I 7373 vorgeschriebe« neu Beläge zur Begründung des Klassensteuer Zugangs und Abgangs (Muster 1) (Formular B. Nr. 3) sind von jener nicht zu trennen, viel­mehr mit derselben dem abgthenden Steuerpflichtigen auszuhändigen, damit dieser die Beläge an die Behörde des Ortes, wohin der Um­zug erfolgt, abgibt.

Von der Behörde des neuen Wohnorts ist der Zugangs-Belag (links des Musters I) z irückzubehalten und zur Klassensteuer-^»- gangsliste als Ät- J" ^tn, oer Ävgangs-BUag (rechts des Mu­sters I) aber abzuschneiden und sofort gehörig bescheinigt portofrei der Behörde des früheren Wohnorts z rrückz äsenden.

Nur in dem Falle, wenn der dem Abziehenden ansgehändigte Abgangs-Belag nicht innerhalb 8 Tagen wieder eingehen sollte, hat die Behörde des früheren Wohnorts einen zweiten Zu- und Abgangs-Be­lag zu übersenden.

Sollte auch hiernach in weiteren 8 Tagen der Abgangs-Belag nicht wieder eiligeren, dann ist hiervon Anzeige hierher zumacheu, um gegen den säumigen Octsoorstand vorzugehen.