Hältniß stehe zur Güte der Leistung. Darin aber, glaube ich, muß ich Ihnen widersprechen. Ich habe im Jahre 1867 im Kabinct des damaligen französischen Unterrichts-Ministers eine Karte von Frankreich gesehen, auf welcher die verschiedenen Departements in allen Schattirungen von weiß bis schwarz farbig angelegt waren. Es wurde darauf graphisch dargestcllt das Verhältniß derjenigen, die lesen und schreiben konnten zudcnAnalphabcten(jederSchulbildungEntbehrendcn). In verhältnißmäßia günstigstem Lichte erschienen die rheinischen Departements (Elsaß). Von da ab nach Westen, nach Süden und Nord- Westen sank die Farbe in nächtliches Schwarz. Man nannte mir diese Karte als die carte do l’ignorance de la France (die Karte der Unwissenheit in Frankreich). Als ich auf die glückliche Lage des Elsasses hindeutete, wurde mir erwidert, das käme von den nahen Beziehungen zu Deutschland und zu der Schweiz und von den Wirkungen des Protestantismus.
Meine Herren! Dem Elsaß diese bessere Lage zu erhalten, um die guten Keime, die unzweifelhaft vorhanden waren und sind, zu pflegen und zu entwickeln, dazu sind die Gesetze und Verordnungen erlasen worden, deren Beseitigung die Herren Antragsteller verlangen. Die deutsche Regierung hat cs für nöthig gehalten / die Eröffnung neuer Schulen ihrer Genehmigung zu unterstellen, sie hat für nöthig gehalten, in den vorhandenen Schulen auch den technischen Betrieb unter ihre Aufsicht zu stellen- sie hat cs für nöthig gehalten , Keinem die Erlaubniß zur Erthcilung des Unterrichts zu geben, der seine Befähigung .nicht nachgewiesen hat. Handelte eS sich weniger darum, wer lehrt, als wie gelehrt wird, so könnte dieser Schritt der Regierung auch von den Antragstellern nur dankbar begrüßt werden- denn die Gewähr, daß der Unterricht sachgemäß und tüchtig ertheilt werde, wird durch geprüfte Lehrer besser gegeben als durch ungeprüfte. Die »freien Schulen« Hat die deutsche Regierung keineswegs unterdrückt- in denselben (oll nur nicht ohne sichere Leitung unterrichtet werden dürfen, das ist der ganze Unterschied.
Die Regierung verletzt nicht das religiöse Gefühl. Noch immer haben ja die Geistlichen vornehmlich die Befugnis, den Religionsunterricht zu überwachen. In den öffentlichen höheren Lehranstalten dürfen die Schüler auch außerhalb der Anstalt Rcligionsflundc nehmen und sind mit diesem Nachweis von der Schule dispenstrt. Bei den öffentlichen freien Anstalten ist die Ordnung des Religionsunterrichtes den Leitern überlassen, an den Volksschulen aber ist der Katechismusunterricht Sacke der Geistlichen oder Religionsdiencr, indem der Religionsunterricht außerhalb der Lehrstunden zu ertheilen ist, und in den oberen Stufen der Ka- tcchiLmusunterricht von den Lehrern als Vorbereitung des betreffenden Unterrichts der Geistlichen nothwendig ist. AuS den Bestimmungen der Regulativen folgt, daß jede Absicht einer Verletzung deS Religionsunterrichts der Regierung fern lag.
Meine Herren! Ich schließe: die Regierung ist überzeugt, daß sie sich im Bereich deS UnterrichtSwesenS auf dein richtigen Wege befindet, sie erkennt wohl an, daß noch außerordentlich viel zu thun bleibt, ist aber des Muthes, daß das zu Thuende gethan werden wird, und daß sie in dem Lande Ermuthigung und Unterstützung finden wird. Sie findet sie namentlich bei den Lehrern nicht nur, weil sic deren materielle Stellung verbessert oder sie unabhängiger gestellt hat von den Geistlichen. Die Regierung wird auf dem Wege mit Geduld und Ausdauer vorgehen, sie hofft, daß in nickt iu langer Zeit Elsaß-Lothringen ihr dafür danken wird, daß sie dem Lande Schulen gegeben hat, die zwar nicht denNamen Freischulen führen, in denen aber derMensch herangebildet wird zu einer freien und tüchtigen Sittlichkeit. Ich bitte den Reichstag, in diesen Bestrebungen die Regierung zu unterstützen und dies durch Ablehnung deS Antrages zu bethätigen.
AuS der Rede des Abgeordneten von Treitschke.
Ich habe mit steigendem Erstaunen die bittere,l Klagen der elsässischen Abgeordneten über die deutsche Herrschaft vernommen. Sie, meine Herren, kommen aus dem reichsten deutschen Lande, aus dem deutschen Lande, das allein keine Schulden hat- und wem, meine Herren, verdanken Sie hauptsächlich neben der gesegneten Natur Ihres Landes diese glückliche finanzielle Lage? Deutschland hat 700 bis 800 Millionen Franken für das Land übernommen, um es schuldenfrei zu machen.
Der Herr Reichskanzler hat neulich schon mit erfreulicher Offenheit gesagt, daß wir Ihr Land nicht um Ihretwillen, sondern in unserem Interesse erobert haben. Ich sage beut mit gleicher Offenheit, wir haben die Absicht, diese neue Provinz zu germani- sircn (deutsch zu machen) und wir werden es durchführen mit aller Energie unseres Willens und unserer Kraft. DaS heißt, wir wollen durch ruhige Gesetzgebung dahin kommen, daß die große Mehrheit deutschen Blutes im Elsaß der deutschen Sprache und der deutschen Bildung wiedergegeben wird, und daß die Minderheit französischen Blute« dort allmâlig, wie unsere polnischen und dänischen Mitbürger, die deutsche Sprache als
Verantwortlich: Dr. Friedrich Dörr.
Staatssprache achten lernen, ohne die ein Fortkommen in bet Gesellschaft nicht möglich ist. Wir glauben damit diesem Lande eine große Wohlthat zu erweisen, denn etwas Schöneres können wir Deutschen nicht bieten, als unsere freie deutsche Wissenschaft, und wir wollen dieses Land, welches wir mit den Waffen erobert haben, ftflbalten nicht allein mit unseren Festungen und Garnisonen, sondern allmâlig an uns ketten durch die Bande geistiger Gemeinschaft.
Nach diesem meinem Grundsatz muß ich sagen: Die Schulverord- nungen der deutschen Regierungen sind nebst der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht das Beste, was die deutsche Regierung daselbst geleistet hat. Ich kann das Reichskanzler-Amt nur bitten, auf diesem Wege fortzufahren.
Was find nun die Hauptklagen, die man erhebt? Zunächst spricht man von der gewaltsamen Unterdrückung der französischen Sprache. Dem gegenüber behaupte ich, meine Herren, es ist die deutsche Regierung in Sachen der Sprache mit einer Mäßigung vorgegangen, die zuweilen fast an Schwachheit grenzt.
Wenn aber in den Schulen auf dem flachen Lande die Alleinherrschaft des Deutschen von dem Gesetze gefordert wird, so sage ich, meine Herren, dann ist das eine Rückkehr zur Natur. Es ist das nichts Anderes, als daß die Masse dieses deutschen Volkes sich selber, ihrem eigenen Fühlen und Denken wiedergegeben zu werden wünscht Denn die geistige Entwickelung wird geschädigt, wenn man das Kind im zarten Alter zwingt, in zwei Sprachen zu denken und zu reden.
Run aber, meine Herren aus dem Elsaß, erlauben Sie mir ein offenes Wort! Es wird Ihnen von uns freilich ein harter Sprung zugcmuthct- Sie haben einer Nation angehört, welche die Gleichberechtigung der Konfessionen anzuerkennen behauptete, in Wahrheit aber nicht anerkannte. Sie traten aus diesem vorwiegend katholischen Volk hinein in eine paritätische Nation, ein paritätisches Volk, dem die gemischte Ehe und die Schule nothwendig find wie das tägliche Brod. Es ist eine harte Zumutbung für die lebenden Eltern im Elsaß, sich herauszudenken aus den alten Gewohnheiten- aber sie kehren damit zurück zu dem Volk ihrer Sprache und ihres Blutes und zu normalen Verhältnissen. Glauben Sie mir, sichtbar, greifbar schon schließt sich ein Ring deutscher Bildung um das deutsche Reichsland, und cs wird die französische Bildung Schritt für Schritt an Boden verlieren, und das Ende wird sein, daß die jungen Elsässer uns danken, daß wir sie zurückgegeben haben ihrer alten Sprache, der Sprache und der Weltanschauung ihres Mutterlandes.
Dcrs Urtheil in derer Arnirn'schen Prozesse ist vom Berliner Stadtgericht am Sonnabend (19.) verkündet worden und lautet dahin:
daß der Angeklagte, Kaiserliche deutsche Botschafter z. D. Graf Harry von Arnim nicht der Urkunden-Unterschlagung und nicht des Amtsvergehens, wohl aber des Vergehens wider die öffentliche Ordnung schuldig und deshalb unter Zurlastlegung der Kosten mit einer Gesângnißstrafe von 3 Monaten zu belegen, wovon indessen ein Monat durch die erlittene Untersuchungshaft für verbüßt zu erachten.
Gründe des Urtheils liegen in ihrer amtlichen Fassung noch nicht vor.
Das Urtheil ist überdies noch nicht rechtskräftig: es ist wahrscheinlich, daß gegen dasselbe Berufung bei dem Kammer- gericht eingelegt werde. __
Unser Kaiser hat in voriger Woche mehrfach Berathungen mit dem Reichskanzler Fürsten Bismarck in Betreff der Vorgänge im Reichstage gehabt und mit Bezug darauf am Freitag (18.) auch ein Mimsterconseil abgehaltm. Der Kaiser hat über die Beilegung der eingetretenen Schwierigkeiten seine große Befriedigung unumwunden ausgesprochen. Auch Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz hat an der v Ausreichung des Zwischenfalls lebhaften Antheil genommen.
Der Nclchstag hat in bet letzten Woche neben der dritten Lesung des Reichshaushalts - Etats noch den Etat der Landcsverwal- tung für Elsaß-Lothringen fesigcstellt, und über den Antrag auf Bc° willrgung einer Anleihe dahin Beschluß gefaßt, daß statt derselben Schatzanweisungm ausgegeben werden.
Nachdem inzwischen ein veränderter Entwurf des BankgesctzeL Seitens des BundeSrathcS vorgelegt worden ist, war zur Erledigung dieser so wichtigen Aufgabe die Fortsetzung zur Session im Januar zur Nothwendigkeit geworden, und sind daher bie Sitzungen bis zum 7. Januar nur vertagt worden. Der Reichstag wird in der ver- lângerten Session voraussichtlich auch noch eine Vorlage in Betreff der Eivilehc für das Deutsche Reich, sowie die beiden Gesetze wegen der Einnahmen und Ausgaben des Reichs und des ReichSrechnungs- Hofcs zur Berathung und Beschlußnahme bringen.
Der Preußische Landtag wird vermuthlich zum 14. Januar berufen werden und unter den obwaltenden Umständen etwa noch 10 Tage mit dem Reichstage gleichzeitig tagen._____
Berls»/ Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Odrr-Hofbuchdrnätrn (R, v. Decker).