uicn zwischen Sr. Majestät dem Könige von Preußen und Sr. Majestät dem Könige von Sachsen, die der Reichseinrichtung vorhergingen I und «8 ist doch kaum anzunehmen, daß Sc. Majestät der Deutsche Kaiser sich in der Lage fühlen könnte, Zusagen des Königs von Preußen nicht aufrecht zu halten.
Ich möchte aber doch darauf einiges Gewicht legen, daß, wenn eine Antastung dieser Besonderheiten jetzt nicht beabsichtigt wird, doch eine solche Vorbereitung dazu geeignet ist, eine gewisse Besorgniß in den dabei betheiligten sächsischen Kreisen zu erregen, ein gewisses Mißtrauen, ob sie dessen auch sicher sind, waö ihnen zugesagt ist. Schon diese Besorgniß und AchnlicheS zrr verhüten, halte ich für eine der wesentlichsten Aufgaben der Reichspolitik, gerade wie sie mir, dem Kanzler, und einem in der Reichspolttik vorsichtigen Kanzler obliegen. ES gehören diese Eigenthümlichkeiten, die unserem an schematische Regelmäßigkeit gewohnten Auge unangenehm ins Gesicht treten, doch auch auf der anderen Sette, wie so manches Andere, dessen Nutzen man im ersten Augenblick nicht cinfieht, zu dem, was ich die Imponderabilien in dem militärischen Selbstgefühle nennen möchte (Gefühle, deren Werth und Bedeutung sich schwer ab wägen und würdigen läßt). Ich würde den Antrag nicht für nützlich und in keiner Weise für nothwendig halten: die sächsische Armee hat ihre Beweise gegeben, wie sehr sie mit den Interessen drè Reiches verwachsen ist, und die Beweise sind in der Geschichte des Krieges, ich brauche sie nicht vorzuhalten. Aber ich habe die Ueberzeugung, sie hat sich zweimal gut geschlagen, einmal in dem Gefühle als deutscher Soldat, das zweite Mal noch, um den sächsischen Farben, die sie getragen, Ehre zu machen. Wenn ich dies als Imponderabilien bezeichne, so wird mir jeder, der Soldat gewesen ist — und die meisten von unS sind es gewesm — und der die eigenthümliche Anhängliche feit, die den Deutschen an seine Farben fesselt, vom Corpsband bis an die Fahne und Uniform, zu schätzen weiß, Recht geben, wenn ich Sie bitte, diese Verhältnisse mit Zartheit und Vorsicht zu behandeln, und ich würde es lieber sehen, wenn auf diesen Antrag verzichtet würde -
(Der Wunsch des Reichskanzlers fand in diesem Punkte nicht die Zustimmung deö Reichstages, welcher mit einer Mehrheit von zwei Stimmen den Antrag der Kommission genehmigte.)
Das Regiment der Garde du Corps gab mit Bezug auf bie grössere Zahl von Offizieren, welche es im Vergleich mit anderen Kavallerie-Regimentern zählt, besonders mit Bezug auf den sogenannten »ausgestopften- Rittmeister Anlaß zu einer interessanten Erörterung. ES hat damit folgende Bewandtniß. Von Alters her find die Chefs des Hauses Hohcnzollrrn auch zugleich Chefs der ersten Kompagnie des ersten Garde-Regements und der ersten Eskadron der Garde du CorpS gewesen. In diesen Eigenschaften bezieht Se. Majestät der deutsche Kaiser augenblicklich zusammen 2700 Thlr, die er zu Gunsten der beiden Regimenter verwendet? cs ist dies übrigens die einzige Summe, die ihm von Seiten des Reiches zu Theil wird. Vom Standpunkt der strengen Form der Etatsausstellung erregt es nun Bedenken, Gehalte für Stellen aufzunchmen, die eigentlich nicht besetzt sind. Ein Antrag auf Streichung wurde jedoch in der Kommission abgelehnt, weil man sich nicht entschließen konnte, mit Rücksicht auf die finanzielle Geringfügigkeit in ein Verhältniß einzugrei- sen, welches durch alte historische Erinnerungen gerechtfertigt ist. Dagegen nahm die Kommission aber den Eintrag an, die Rittmeister- stellen in dem Garde du Corps-Regiment auf die bei den andern Regimentern übliche Zahl zu beschränken.
Dem wurde im Reichstage von mehreren Seiten widersprochen? cs handele sich um eine Truppe, die in nahen persönlichen Verhältnissen zu Sr. Majestät dem Kaiser stehe? sie bestehe so lange, wie die preußische Monarchie, und sei bis letzt von keiner Seite angefochten. Alle Monarchien haben eine Haustruppe, aber keine wohl in beschei- bentrer Form, als die preußische. Es sei weder grundsätzlich, noch finanziell geboten, dem Deutschen Kaiser etwas zu versagen, was ihm als König von Preußen anstandslos zugestandm worden ist.
(Der Reichstag lehnte den Antrag der Kommission ab.)
Der Sold der Sarde »Regimenter sollte nach den Dorschlâ- gcn der Kommunen von der Soldcrböhunz, wie sie dm^Linitn - Regimentern (mit 6 Pf. täglich) zu Theil wird, ausgeschlossen werden, weil die Garde schon bisher eine kleine Zulage bezicht.
Der Reichskanzler Fürst Bièmarck trat- ebenso wie der Kriegsminister von Kameke lebhaft gegen die Ausschließung der Garde von der Solderhöhung ein.
»Ich möchte doch anheim geben, ob es nicht nützlich ist und auch t der Würde der Kaiserlichen Stellung entsprechend, wenn Sie Sr. ' Majestät dem Kaiser immerhin die Möglichkeit lassen, einen Theil seiner alten Gardetruppen etwas besser zu verpflegen. Ich will nicht von der stärkeren Körperlichkeit der meisten dieser Leute beim 1. und 2. Garde-Regiment, nicht von derThcuerung der Garnison ein Motiv hernehmen, ich möchte blos bitten, daß Sr. Majestät dem Kaiser dir Möglichkeit, auch diesen Truppen die für alle beabsichtigte Zulage zu gewahren , nicht angenommen wird. Ich kann mich dem Verbot, von Sr. Majestät dem Kaiser zu sprechen, nicht fügen? die Verfassung spricht vom Kaiser und wir kommen sehr häufig in die Lage, di? persönliche
Willensmcinunz Sr. Majestät des Kaisers hier erwähnen zu müssen, weil es sich eben gar nicht umgehen läßt, von der hohen Persönlichkeit, die das höchste unb entscheidendste Amt und das höchste Kommando der Reichsarmee hat, zu sprechen. Ich möchte sagen, wenn Sie Sr. Majestät dem Kaiser gestatten , seine Haustruppen, seine Gardetruppen so zu behandeln, wie er als König von Preußen immer konnte, und wie es ihm auch in der Konflikiszeit nicht bestritten worden ist, so ist das doch nur eine kleine Abschlagszahlung dafür, daß Se. Majestät der Kaiser das Reich niemals mit einem Anspruch auf eine Civtllifle oder etwas Aehnlichem belästigt hat.-
(Der Reichstag beschloß mit großer Mehrheit die Bewilligung der Solderhöhung auch für die Garde).
Der Reichskanzler u»d Reichs-Ministerien.
Rede des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck bei der Berathung über Einsetzung eines ReichS-Iustizamts in der Sitzung vom 1. Dezember.
Nur einige Worte über bie Natur der Verantwortlichkeit, die ich als Reichskanzler zu tragen glaube.
Es wäre ja eine sehr anmaß liche Behauptung, wenn ich glauben zu machen versuchte, daß ich alle Einzelheiten des weitm Geschäftskreises, für den ich die Verantwortlichkeit trage, selbst zu übersehen und selbstthätig zu betreiben oder auch nur mit Sicherheit zu beurtheilen vermöchte. Darin kann meines Erachtens dir Verantwortlichkeit des Reichskanzlers nicht gesucht werden, daß jede spezielle Maßregel innerhalb des ganzen Bezirks, für den er verantwortlich ist, geradeals von ihm persönlich herrührend unb gebilligt angesehen wird. Ich bin meines Erachtens dafür verantwortlich, daß an der Spitze der einzelnen Zweige der Reichsverwaltung Leute stehen, die nicht nur dazu befähigt find, sondern die ihre Verwaltung auch im Großen und Ganzen in der Richtung des Stromes führen, den das deutsche politische Leben nach der augenblicklichen Richtung des deutschen Geistes und der deutschm Geister zu laufen genöthigt ist, daß kein Zwiespalt nicht nur innerhalb der verschiedenen — lassen Sie mich einmal den Ausdruck gebrauchen — Reichs-Ministerien, sondern auch kein dauernder prinzipieller Zwiespalt innerhalb der großen Körperschaften, die dem Reiche feine Gesetze und Einrichtungen geben, einreiße, auch kein Mißtrauen und keine Feindschaften zwischen ben einzelnen Bundesgliedern? im Wesentlichen aber daftzr, daß an jeder Stelle, die zu besetzen ist, Jemand steht, der nach dem gewöhnlichen Ausdruck >tanti< (vollkommen befähigt) ist, diese Geschäfte zu besorgen. Für a l l e E i n z c l- heiten mir die Verantwortung zuzumuthen, daS wäre sehr ungerecht und wäre Ilebermcnschliches von mir verlangt. Sie dürfen deshalb nicht sagen, daß dadurch ein Theil der Geschäfte gewissermaßen, weil von mir ungedeckt, von jeder Verantwortlichkeit frei wäre, indem derjenige, ber es vorbringt, die verfassungsmäßige Verantwortlichkeit nicht zu tragen hat, und derjenige, der sie trägt, sich damit entschuldigt, daß er sagt: ich kann das Alles unmöglich übersehen, — sondern Sie müssensragen: welche Bürgschaft einer moralischen Verantwortlichkeit haben Sie denn bei jeder anderen Einrichtung, die nicht auf eine einzelne Person gestellt wäre? Geradezu gar keine! Wer hat in einem Kollegium, welches aus 8 oder 10 selbstständigen Ministern besteht, in dem keiner ohne den Willen des anderen eine irgend erhebliche Bewegung machen kann, in dem keine Maßregel anders als durch Stimmenmehrheit beschlossen wird, — wer hat die Verantwortung zu tragen? Wer trägt die Verantwortung bet Beschlüsse einer parlamentarischen Korporation, wie der Reichstag? Offenbar kann sie bei keinem Einzelnen gesucht werden! — Sie können die Verantwortlichkeit nur bei einem Individuum suchen, niemals meines Eraâtenè bei einem Kollegium, wo lebet berechtigt ist, sich damit zu entschuldigen, er hätte wohl gewollt, aber die Anderen nicht, und wo Keiner weiß, wer ber Andere und wer der Eine ist.
Ich kann, wie gesagt, unmöglich in der Seele eines jedm der höheren Reichsäuner stecken, so daß ich Alles selbst leite? aber ich kann, durch eigene Beobachtung oder durch die Presse oder durch den Reichstag darauf aufmerksam gemacht, sehr bald erkennen, ob irgendwo sich eine Strömung entwickelt, die mit der Richtung, für die ich verantwortlich bleiben will, nicht im Einklänge sieht. Wenn ich nun in der Reichsvolitik die Ueberzeugung gewinne, berechtigt oder irrthüm- lich, daß Mißbräuche oder fehlerhafte Richtungen vorhanden sind, dann bin ich berechtigt, verfügend tin^ugreifen, ich habe ein Veto (ein Recht des Einspruchs) gegen diese Richtung.
Ich bin so thatenlustig und geschästthungria nicht, daß ich das Bedürfniß hätte, meinen Geschäftskreis sehr wesentlich zu erweitern, — im Gegentheil? aber ich glaube, daß bie Leitung einheitlich nur dann sein kann, die Verantwortung also auch nur dann getragen werden kann, wenn an der SpitzeIemand steht, der berechtigt ist, zu verfügen. Ich würde mir selbst daS Geschäft sehr erschweren, wenn ich von dieser Berechtigung einen
e) Wegen der Fülle des Stoffs in der vorigen Nummer erst heute abgedruckt.