Einzelbild herunterladen
 

Aboanementr» Preis :

Aäbrlich7S THIrr Halb». SW*. 1.15 Bierteljährlich 22 Sgr. 6 Ps. Für answLrUge Abonnenten mit dem betreffen - »e» Postausichlag. Die einzelne Num­mer 1 Sgr.

hanüiier Anzeiger.

Zugleich Amtliches Orgsu für Kreis uud Stabt Hsua«.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Goun- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Proviuzial-Csrrespondmz.

Jn^ertionS-

Die Ispnltige Sarmondzeile od deren Raum

1 Sgr.

Die.Ssvalt. Feite 2 Sgr.

^Die Sspaltige Feile 3 Sgr.

M 296.

Samstag den 19. Dezember.

1874.

Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.

Die 2te Schulstelle in Bischofsheim ist vacant. Die dortigen Lehrer beziehen ein Einkommen von 280 bis 330 Thlr. neben freier Wohnung und 30 Thlr. für Feuerung.

Bewerber wollen ihre Gesuche beim Schulvorstand baldigst ein­reichen.

Hanau und Bischofsheim am 14. Dezember 1874.

Namens des Schulvorstandes Schrötter, Landrsth. L u g e s ; ü- u u.

Berlin, 17. Dec. Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages, welcher auch noch der Reichskanzler Fürst von Bièmarck beiwohnte, beschäftigte sich derselbe ausschließlich mit dem, zu dem Bericht der Geschäftsordnungs-Kommission, betreffend den Antrag des Abg. Dr. Lasker über die Verhaftung des Abg. Ma­junke gestellten Anträgen. An der sehr lebhaften Debatte beseitigten sich die Abgg. Becker (Oldenburg), Windihorst, Dr. Banks, Sonne­mann, Dr. Lasker, Dr. Schwarze und Dr. Gneist und der Bevollmäch- tigtg zum Bundesrath Justiz-Minister Dr. Leonhardt. Bei der Ab­stimmung wurde eine Resolution des Abg. Frhrn. von Hoverbeck:

Der Reichstag wolle beschließen, zu erklären:Behufs Aufrechterhaltung der Würde des Reichstages ist es nothwerdig, im Wege der Deklaration resp. Abän­derung der Verfassung die Möglichkeit auszuschließen, daß ein Abgeordneter wäh­rend der Dauer der Sitzungsperiode ohne Genehmigung des Reichstages verhaf­tet werde;"

angenommen, alle übrigen Anträge, und zwar der des Abg. Becker:

In Erwägung, daß das Bedürfniß die Frage der Zulässigkeit der Strafvoll­streckung gegen ein Mitglied des Reichstages während der Dauer der Reichstags­session gesetzlich zu regeln, zweckmäßig bei der Berathung der Strafprozeßordnung seine Erwägung finden wird, geht der Reichstag über die in dem Anträge des Abg. Lasker gestellten Fragen zur Tagesordnung über;

in namentlicher Abstimmung mit 158 gegen 151 Stimmen abgelehnt. Schluß 5 Uhr.

In der heutigen (33.) Sitzung des Deutschen Reichstages mußte zunächst auf Grund des §. 47 der Geschäftsordnung über den gestern eingebrachten und angenommenen Antrag des Abg. Frhrn. von Hoverbeck nochmals abgestimmt werden. Der Abg. Dr. Lucius (Er­furt) beantragte eine namentliche Abstimmung. Der Präsident von Forckenbeck war jedoch zweifelhaft, ob der letztere Antrag, heute einge­bracht, nach §. 54 der Geschäftsordnung noch zulässig sei, weil §. 54 derselben bestimmt, daß der Eintrag auf namentliche Abstimmung beim Schluß der Berathung vor der Aufforderung zur Abstimmung einzu­bringen ist. Der Präsident stellte deshalb die Frage nach der Zuläs­sigkeit zur Entscheidung des Hauses. Dieses verneinte die Frage und genehmigte hierauf den Antrag des Abg. Frhrn. V. Hoverbeck. Sodann wurde in die erste Berathung eines von den Abgg. Winterer, Guerber und Genossen vorgelegten Gesetzentwurfes, betreffend die Aufhebung des Unterrichtsgesetzes für Elsaß-Lothringen vom 12. Februar 1873 und der darauf basirenden Verordnungen und Regulative eingetreten. Dem Abg. Winterer, welcher die Wirkungen des qu. Gesetzes als schädliche bezeichnete, antwortete der Bundeskommissarius, Direktor im Reichs­kanzler-Amt, Wirkliche Geheime Ober-Regierungs-Rath Herzog.

18. Dec. Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages beantragte der Abg. Dr. Zinn, über den Antrag der Abgg. Winterer und Genossen zur Tagesordnung überzugehen. Nachdem sodann geschäftsordnungsmäßig der Abg. Dr. v. Treitschke für, der Abg. Guerber gegen diesen Antrag gesprochen, wurde derselbe mit großer Majorität angenommen. Das Haus wendete sich dann der zweiten Berathung des Landeshaushalts-Etats von Elsaß-Lothringen zu, die von dem Referenten Abg. Miquel mit einer längeren Rede einge- leltet wurde. Das Haus genehmigte ohne Debatte die Titel 1 bis 10 «es Kapitel 1, Forstverwaltung, und vertagte sich darauf bis Abends ' /» Uhr.

In der gestrigen (34.) Abendsitzung des Deutschen Reichs- lages wurde zunächst der Antrag des Abg. Dr. Prosch, betreffend das Attee Der Großjährigkeit, definitiv angenommen. Dann erledigte das Haus in erster und zweiter ~e;ung den Gesetzentwurf, betreffend die Ausgabe von Banknoten, nach einer kurzen, aber ziemlich lebhaften

Debatte zwischen den Abgg. Dr. Bamberger, v. Unruh, v. Benda, Frhr. v. Hoverbeck und Windthorst und dem Präsidenten des Reichskanzler- Amtes, Staats-Minister Dr. Delbrück. Die zweite Berathung des Landeshaushalts-Etats von Elsaß-Lothringen wurde darauf fortgesetzt und nach den Anträgen der Budgetkommission die Etats der Forstver­waltung, der Verwaltung der Zölle und Steuern und der Justizver­waltung erledigt. Schluß 10^/4 Uhr.

In der heutigen (35.) Sitzung des Deutschen Reichstags wur­den der Additional-Ärtikel zu dem am 26. März 1868 zwischen dem Norddeutschen Bunde und Belgien abgeschlossenen Vertrage, betreffend den gegenseitigen Austausch von kleinen Packeten und von Geldsendungen, und der Gesetzentwurf, betreffend die geschäftliche Behandlung der Ent­würfe eines Gerichtsverfassungsgesetzes, einer Strafprozeßordnung und einer Civilprozeßordnung, sowie der zugehörigen Emführungsgesetze in dritter Berathung ohne Diskussion genehmigt und der Gesetzentwurf, betreffend die Einführung des Gesetzes über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes vom 25. Juni 1868 im Königreich Bayern, derjenigen Kommission zur Vorberathung überwiesen, welche mit der Vorprüfung des Gesetzes, betreffend die Ver­pflichtung zu Naturalleistungen an die bewaffnete Macht im Frieden, betraut ist. Hierauf wurde in die dritte Berathung des Gesetzent­wurfs, betreffeud die Feststellung des Haushaltsetats des Teutschen Reichs für das Jahr 1875, eingetreten. Bei dem Spezialetat für das Auswärtige Amt beantragte der Abg. Windthorst die Absetzung des Titel 21 (Geheime Ausgaben), während der Abg. v. Bennigsen aus­führte, daß ein solcher Fonds für jede Regierung, welche Politik auch immer sie befolgen möge, ganz unentbehrlich sei. Redner unterwarf hierauf die Handlungsweise und das Vorgehen der Parteigenossen des Abg. Windthorst der Politik des Reichskanzlers gegenüber einer ein­gehenden Kritik. Alsdann wurde der Antrag des Abg. Windthvrst auf Absetzung des Tit. 21 in namentlicher Abstimmung, welche der Abg. V. Kardorff beantragt hatte, mit 199 gegen 71 Stimmen verworfen. (Schluß des Blattes.) (« u. St.âz.)

Berlin, 17. Dec. In parlamentarischen Kreisen gilt der Zwischenfall bezüglich des beabsichtigten DemissionSgesuches des Fürsten Bismarck als völlig applanirt. Dem heute beim Fürsten stattgefunde­nen parlamentarischen Diner wohnte auch der Kronprinz bei, der mehr­fach eingehend mit dem Fürsten conferirte. DiePost" hofft, der Reichskanzler habe über seine Demission noch keinen definitiven Ent­schluß gefaßt, und glaubt, so beklagenswerth der Entschluß des Reichs­kanzler sein möge, so liege in demselben jedenfalls keine dringliche Ge­fahr. DieKreuzzeitung" bemerkt, die Nachricht über den Entschluß Bismarcks gehe von Personen aus, die dem Reichskanzler persönlich nahestehen. Der Reichskanzler habe erklärt, er sei es müde, mit sol­cher Majorität ließe sich nicht regieren. Sonst verlautet noch, daß Bismarck Angesichts der stets schwankenden Majorität geäußert habe, daß ihn dieser Umstand zur Demission zwingen würde, und zwar soll diese Nachricht vom Abgeordneten Denzin ausgehen. DieNational­zeitung" schweigt vollständig über die Angelegenheit. (N. Franks. Pr.)

Von welcher Siegesgewiß heit die Ultramontanen beseelt sind und in welchen Illusionen sie sich wiegen, beweist eine Correspondenz, welche derKöln. Ztg." aus Süddeutschland zugegangen ist. Dieselbe lautet:Im Jahre 1867 oder 1868 halte ich eine Unterredung mit einein Asfiliirteu des Jesuitenordens , der, ein Priester, mit Bischof v. Ketieler viel verkehrt und ein sehr rühriger, eingeweihter Agent dessel­ben ist. In dieser Unterredung äußerte er auch saft wörtlich Folgen­des:Unser Jesuitenorden wird in ganz Europa und in Amerika rasch Sieger werden. In Europa ist der Liberalismus viel zu unthätig, um dauernd unsere Arbeit aufhalten zu können. Schwerer ist die Sache in England, aber auch dort ist der Erfolg sicher. Ehe IV2 Jahrzehnte herum sind, werden wir so viele Lords und Pairs bekehrt haben, daß die protestantische Gesetzgebungsmaschine durch unsere Oberhansmajori- tät vollständig still gestellt wird, wo sie uns entgegenarbeiten wo llte. Wir werden ein katholisches Oberhaus haben, noch eyè man in England daran denkt, daß die Kirche dort ihre Herrschaft wieder aufrichten will."

(Trib.)