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M 296.
Samstag den 19. Dezember.
1874.
Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.
Die 2te Schulstelle in Bischofsheim ist vacant. Die dortigen Lehrer beziehen ein Einkommen von 280 bis 330 Thlr. neben freier Wohnung und 30 Thlr. für Feuerung.
Bewerber wollen ihre Gesuche beim Schulvorstand baldigst einreichen.
Hanau und Bischofsheim am 14. Dezember 1874.
Namens des Schulvorstandes Schrötter, Landrsth. L u g e s ; ü- u u.
— Berlin, 17. Dec. Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages, welcher auch noch der Reichskanzler Fürst von Bièmarck beiwohnte, beschäftigte sich derselbe ausschließlich mit dem, zu dem Bericht der Geschäftsordnungs-Kommission, betreffend den Antrag des Abg. Dr. Lasker über die Verhaftung des Abg. Majunke gestellten Anträgen. An der sehr lebhaften Debatte beseitigten sich die Abgg. Becker (Oldenburg), Windihorst, Dr. Banks, Sonnemann, Dr. Lasker, Dr. Schwarze und Dr. Gneist und der Bevollmäch- tigtg zum Bundesrath Justiz-Minister Dr. Leonhardt. Bei der Abstimmung wurde eine Resolution des Abg. Frhrn. von Hoverbeck:
Der Reichstag wolle beschließen, zu erklären: „Behufs Aufrechterhaltung der Würde des Reichstages ist es nothwerdig, im Wege der Deklaration resp. Abänderung der Verfassung die Möglichkeit auszuschließen, daß ein Abgeordneter während der Dauer der Sitzungsperiode ohne Genehmigung des Reichstages verhaftet werde;"
angenommen, alle übrigen Anträge, und zwar der des Abg. Becker:
In Erwägung, daß das Bedürfniß die Frage der Zulässigkeit der Strafvollstreckung gegen ein Mitglied des Reichstages während der Dauer der Reichstagssession gesetzlich zu regeln, zweckmäßig bei der Berathung der Strafprozeßordnung seine Erwägung finden wird, geht der Reichstag über die in dem Anträge des Abg. Lasker gestellten Fragen zur Tagesordnung über;
in namentlicher Abstimmung mit 158 gegen 151 Stimmen abgelehnt. Schluß 5 Uhr.
In der heutigen (33.) Sitzung des Deutschen Reichstages mußte zunächst auf Grund des §. 47 der Geschäftsordnung über den gestern eingebrachten und angenommenen Antrag des Abg. Frhrn. von Hoverbeck nochmals abgestimmt werden. Der Abg. Dr. Lucius (Erfurt) beantragte eine namentliche Abstimmung. Der Präsident von Forckenbeck war jedoch zweifelhaft, ob der letztere Antrag, heute eingebracht, nach §. 54 der Geschäftsordnung noch zulässig sei, weil §. 54 derselben bestimmt, daß der Eintrag auf namentliche Abstimmung beim Schluß der Berathung vor der Aufforderung zur Abstimmung einzubringen ist. Der Präsident stellte deshalb die Frage nach der Zulässigkeit zur Entscheidung des Hauses. Dieses verneinte die Frage und genehmigte hierauf den Antrag des Abg. Frhrn. V. Hoverbeck. Sodann wurde in die erste Berathung eines von den Abgg. Winterer, Guerber und Genossen vorgelegten Gesetzentwurfes, betreffend die Aufhebung des Unterrichtsgesetzes für Elsaß-Lothringen vom 12. Februar 1873 und der darauf basirenden Verordnungen und Regulative eingetreten. Dem Abg. Winterer, welcher die Wirkungen des qu. Gesetzes als schädliche bezeichnete, antwortete der Bundeskommissarius, Direktor im Reichskanzler-Amt, Wirkliche Geheime Ober-Regierungs-Rath Herzog.
18. Dec. Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages beantragte der Abg. Dr. Zinn, über den Antrag der Abgg. Winterer und Genossen zur Tagesordnung überzugehen. Nachdem sodann geschäftsordnungsmäßig der Abg. Dr. v. Treitschke für, der Abg. Guerber gegen diesen Antrag gesprochen, wurde derselbe mit großer Majorität angenommen. Das Haus wendete sich dann der zweiten Berathung des Landeshaushalts-Etats von Elsaß-Lothringen zu, die von dem Referenten Abg. Miquel mit einer längeren Rede einge- leltet wurde. Das Haus genehmigte ohne Debatte die Titel 1 bis 10 «es Kapitel 1, Forstverwaltung, und vertagte sich darauf bis Abends ' /» Uhr.
In der gestrigen (34.) Abendsitzung des Deutschen Reichs- lages wurde zunächst der Antrag des Abg. Dr. Prosch, betreffend das Attee Der Großjährigkeit, definitiv angenommen. Dann erledigte das Haus in erster und zweiter ~e;ung den Gesetzentwurf, betreffend die Ausgabe von Banknoten, nach einer kurzen, aber ziemlich lebhaften
Debatte zwischen den Abgg. Dr. Bamberger, v. Unruh, v. Benda, Frhr. v. Hoverbeck und Windthorst und dem Präsidenten des Reichskanzler- Amtes, Staats-Minister Dr. Delbrück. Die zweite Berathung des Landeshaushalts-Etats von Elsaß-Lothringen wurde darauf fortgesetzt und nach den Anträgen der Budgetkommission die Etats der Forstverwaltung, der Verwaltung der Zölle und Steuern und der Justizverwaltung erledigt. Schluß 10^/4 Uhr.
In der heutigen (35.) Sitzung des Deutschen Reichstags wurden der Additional-Ärtikel zu dem am 26. März 1868 zwischen dem Norddeutschen Bunde und Belgien abgeschlossenen Vertrage, betreffend den gegenseitigen Austausch von kleinen Packeten und von Geldsendungen, und der Gesetzentwurf, betreffend die geschäftliche Behandlung der Entwürfe eines Gerichtsverfassungsgesetzes, einer Strafprozeßordnung und einer Civilprozeßordnung, sowie der zugehörigen Emführungsgesetze in dritter Berathung ohne Diskussion genehmigt und der Gesetzentwurf, betreffend die Einführung des Gesetzes über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes vom 25. Juni 1868 im Königreich Bayern, derjenigen Kommission zur Vorberathung überwiesen, welche mit der Vorprüfung des Gesetzes, betreffend die Verpflichtung zu Naturalleistungen an die bewaffnete Macht im Frieden, betraut ist. Hierauf wurde in die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffeud die Feststellung des Haushaltsetats des Teutschen Reichs für das Jahr 1875, eingetreten. Bei dem Spezialetat für das Auswärtige Amt beantragte der Abg. Windthorst die Absetzung des Titel 21 (Geheime Ausgaben), während der Abg. v. Bennigsen ausführte, daß ein solcher Fonds für jede Regierung, welche Politik auch immer sie befolgen möge, ganz unentbehrlich sei. Redner unterwarf hierauf die Handlungsweise und das Vorgehen der Parteigenossen des Abg. Windthorst der Politik des Reichskanzlers gegenüber einer eingehenden Kritik. Alsdann wurde der Antrag des Abg. Windthvrst auf Absetzung des Tit. 21 in namentlicher Abstimmung, welche der Abg. V. Kardorff beantragt hatte, mit 199 gegen 71 Stimmen verworfen. (Schluß des Blattes.) («■ u. St.âz.)
— Berlin, 17. Dec. In parlamentarischen Kreisen gilt der Zwischenfall bezüglich des beabsichtigten DemissionSgesuches des Fürsten Bismarck als völlig applanirt. Dem heute beim Fürsten stattgefundenen parlamentarischen Diner wohnte auch der Kronprinz bei, der mehrfach eingehend mit dem Fürsten conferirte. — Die „Post" hofft, der Reichskanzler habe über seine Demission noch keinen definitiven Entschluß gefaßt, und glaubt, so beklagenswerth der Entschluß des Reichskanzler sein möge, so liege in demselben jedenfalls keine dringliche Gefahr. Die „Kreuzzeitung" bemerkt, die Nachricht über den Entschluß Bismarcks gehe von Personen aus, die dem Reichskanzler persönlich nahestehen. Der Reichskanzler habe erklärt, er sei es müde, mit solcher Majorität ließe sich nicht regieren. Sonst verlautet noch, daß Bismarck Angesichts der stets schwankenden Majorität geäußert habe, daß ihn dieser Umstand zur Demission zwingen würde, und zwar soll diese Nachricht vom Abgeordneten Denzin ausgehen. Die „Nationalzeitung" schweigt vollständig über die Angelegenheit. (N. Franks. Pr.)
— Von welcher Siegesgewiß heit die Ultramontanen beseelt sind und in welchen Illusionen sie sich wiegen, beweist eine Correspondenz, welche der „Köln. Ztg." aus Süddeutschland zugegangen ist. Dieselbe lautet: „Im Jahre 1867 oder 1868 halte ich eine Unterredung mit einein Asfiliirteu des Jesuitenordens , der, ein Priester, mit Bischof v. Ketieler viel verkehrt und ein sehr rühriger, eingeweihter Agent desselben ist. In dieser Unterredung äußerte er auch saft wörtlich Folgendes: „Unser Jesuitenorden wird in ganz Europa und in Amerika rasch Sieger werden. In Europa ist der Liberalismus viel zu unthätig, um dauernd unsere Arbeit aufhalten zu können. Schwerer ist die Sache in England, aber auch dort ist der Erfolg sicher. Ehe IV2 Jahrzehnte herum sind, werden wir so viele Lords und Pairs bekehrt haben, daß die protestantische Gesetzgebungsmaschine durch unsere Oberhansmajori- tät vollständig still gestellt wird, wo sie uns entgegenarbeiten wo llte. Wir werden ein katholisches Oberhaus haben, noch eyè man in England daran denkt, daß die Kirche dort ihre Herrschaft wieder aufrichten will."
(Trib.)