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Hanauer Anzeiger.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Torrespondenz.
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M 295.
Freitag den 18. Dezember.
1874.
Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.
Es ist vorgekommen, daß Personen, deren Aufnahme in die Landeshospitäler außer der Reihenfolge genehmigt worden ist, alsbald nach hiervon erlangter Kenntniß aus der Heimath dem betreffenden Landes- Hospital zugeführt wurden. Die Ortsvorstände werden ergebenst darauf aufmerksam gemacht, daß ein solches Verfahren den, den Eintritt in die Landeshospitäler regelnden Bestimmungen nicht entspricht. Es wird ersucht, gefälligst darauf Bedacht zu nehmen, daß der außerhalb der Reihenfolge Aufgenommene niemals vor erfolgter Einberufung durch deu Vorsteher der betreffenden Anstalt dieser zugeführt werde.
Hanau, am 13. December 1874.
Polizei Verordnung.
Auf Grund des §. 5 der Verordnung vom 20. September 1867, die Polizei-Verwaltung betreffend, wird nach Berathung mit dem Herrn Oberbürgermeister hier und im Einvernehmen mit dem Großherzoglich Hessischen Kreisamt Offenbach folgende Polizei Verordnung erlassen:
Beim Pafsiren der neuen Fahrbrücke über den Main und auf den Zufuhrwegen zu derselben haben Fuhrwerke aller Art und Reiter stets die rechte Seite zu nehmen. — Wenn Vieh einzeln über die Brücke geführt oder in größerer Anzahl über dieselbe getrieben wird, darf dieses ebenfalls nur ° auf der rechten Seite geschehen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift werden mit Geldstrafe bis zu 3 Thlrn oder entsprechender Haft geahndet.
Hanau am 10. Dezember 1874.
Der Landrath Schrötter.
Tagesschau.
— Berlin, 17. Dec. In der gestrigen (32.) Sitzung des Deutschen Reichstages wurde zunächst Namens der GeschäftsordnungsKommission von dem Abg. Dr Harnier über den am Sonnabend eingebrachten, durch die Verhaftung des Abg. Majunke veranlaßten schleunigen Antrag des Abg. Dr. Lasker Bericht erstattet. Nach demselben war die Kommission nicht in der Lage, dem ihr durch den Antrag gewordenen Auftrage zu entsprechen. Dagegen wurden aus der Mitte des Hauses heute zahlreiche Anträge eingebracht, theils um die Entlassung deS Abg. Majunke für die Dauer der Session zu erwirken, theils um den Art. 31 der Reichsverfassung in dem Sinne zu verändern, daß auch die Vollstreckung eines rechtskräftigen Strafurtheils an einem Mit- gliede des Reichstags während der Dauer der Session nicht ohne Zustimmung des Reichstages erfolgen soll. Dagegen beantragte der Abg. Becker Üebergang zur Tagesordnung über alle vorliegenden Anträge mit dem Vorbehalt, daß die Kontroverse bei Gelegenheit der Strafprozeßordnung entschieden werden soll.
Der Bundesbeoollmächtigte Justiz-Minister Dr. Leonhardt nahm an der Diskussion zu dem Zwecke Theil, um die auf die Verhaftuug des Abg. Majunke bezüglichen Thatsachen richtig zu stellen. (Der neueste „Reichs- und Siaats-Anzeiger" ist heute ausgeblreben und können die Reichstagsverhandlungen, weil sie aus dieser Quelle entnommen, erst morgen fortgesetzt werden. D. Red.)
— Berlin, 16. Dez. Die Nachricht von dem beabsichtigten Rücktritt des Justizministers Dr. Leonhardt beruht, w e wir hören, auf purer Erfindung. Es ist umsoweniger anzunehmen, daß Dr. Leonhardt, dessen Gesundheit wieder vollständig gekräftigt ericheinr, gerade jetzt daran denken kann, sich zurückzuziehen, als er, wie bekannt, an den neuen Justizvorlagen nicht nur ein lebhaftes Interesse, sondern auch einen großen intellektuellen Antheil hat.
— Berlin, 17. Dez. (Reichstag). Vor der Eröffnung der Sitzung couisirte das Gerücht: Fürst Bismarck habe die gestrige Annahme der Resolution Hoverbeck als ein Mißtrauensvotum aufgesaßt. Einzelne Abgeordnete coiportirten sogar das Gerücht, derselbe habe be- ^its beschlossen, seine Entlassung zu nehmen. Nach Eröffnung der Sitzung wurde zunächst nochmals über die Resolution Hoverbeck abgestimmt: „Den Reichskanzler um Deklaration des Artikels 31 der Ver
fassung zu ersuchen, damit kein Reichstagsabgeordneter ohne Zustimmung des Reichstages während der Dauer der Session verhaftet werde." Die Resolution wird angenommen. Dafür stimmen die Fortschrittspartei, das Centrum nnd die Hälfte der Nationalliberalen. (R s«ntf. Pr.)
— Der Etat des Cultusministeriums pro 1875 wird nach der „Voss. Ztg." eine Summe zu Ruhegehaltszuschüssen und Unterstützungen für emeritirte Elementarlehrer und Elementarlehrerinnen enthalten. Die gesetzliche Regelung der Dotirung der emeritirten Schullehrer soll gleichzeitig mit dem Erlaß des Unterrichtsgesetzes beabsichtigt sein.
Patent-Ertheilung.
Dem Herrn August Hamann zu Freiburg i. Schl, unter dem 14. Dezember d. J. auf eine Vorrichtung an Hinterladungsgewehren, um die leeren Patronhülsen aufzubewahren, in der durch Modell und Be- fchreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemanden in der Benutzung bekannnter Theile zu beschränken,
dem Ingenieur Herrn Alex Aèkenasy zu Frankfurt a. M. unter dem 15. Dezember d. I. auf einen durch Modell und Beschreibung erläuterten Apparat zur graphischen Aufnahme der Durchbiegung eiserner Brücken *
auf drei Jahre, für den Umfang des preußischen Staates.
— Saarlouis, 16. Dec. Verflossene Nacht wurde hier und in den umliegenden Dörfern eine starke Erschütterung wahrgenommen. Wie man uns mittheilt, soll eine Explosion auf der bei Bous gelegenen Pulverfabrik stattgefunden haben. Details sind noch unbekannt.
— Die „Kieler Zeitung" meldet, daß durch Kabinetsordre Con- tre-Admiral Helot zur Disposition gestellt und Kapitän zur See, Werner, zum Chef der Marine-Station der Ostsee ernannt worden ist. Auch bringt dasselbe Blatt die sichere Nachricht von der Zurückberufung des „Nautilus" und „Albatros" von der Nordküste Spaniens.
— Metz, 12. Dez. Mit dem in Angriff genommenen neuen Fort zu Woippy ist ein weiterer Schritt zur Verv?llständigung der h esigen Festung gethan worden. Letztere umfaßt nun einen etwa 24 Kilometer langen Gürtel von Forts, die eine große Anzahl von Dörfern und Landhäusern einschließen. Das bedeutendste Werk ist die do- minirende Veste Friedrich Karl (früher St. Quentin) auf dem St. Quentinberge, 3500 Meter von der Kathedrale entfernt gelegen. Da auf derselben in ihrer ursprünglichen Anlage nur wenige Geschütze pla- zirt werden konnten, und daher bei der letzten Belagerung die Belagerer verhältnißmäßig wenig Schaden erlitten, so wurde w.stlich davon das Fort Manstein erbaut und mit ersterem durch Wälle in Verbindung gebracht. In nördlicher Richtung liegt Fort Alvenèleben (früher Plap- Pevill ). Auf dem rechten Moselufer folgt das wie auch Fort St. Quentin von den Franzosen 1867 begonnene Hauptfort Manteuffel (ehemals St. Julien). Der Abstand von dem Mittelpunkt der Stadt bt trägt 3000 Meter, von Fort Alvensleben 6500 Meter. Das Zwischenterrain soll durch das oben erwähnte Fort Woippy beherrscht werden. Südlich von Fort Manteuffel liegt das Fort Göden (früher Quelen), das alle anderen an Umfang übertrifft. Die Entfernung von der Kathedrale, sowie Fort Manteuffel mißt 3300 Meter. Zur Bestreichung des Zw schenterrains ist das im Ausbau begriffene Fort Zastrow (ehemals Les Bordes) bestimmt. Den Abschluß des Festungsgürtels bildet das neue Fort Prinz August von Württemberg (ursprünglich St. Privat, jedoch nicht vom Schiachtort so genannt), 4000 Meter von der Kathedrale und je 4200 Meter von Fort Göben und der Veste Friedrich Karl entfernt. Einen wesentlichen Vortheil gegen früher bietet die jetzige Befestigungsweise von Metz dadurch, daß sie nicht nur die Vertheldlgungèfähigkeit bedeutend erhöht, sondern auch dem Vertheidiger ein günstigeres Terrain zu Ausfällen geschaffen hat, als dies früher der Fall war.
— Pillau, 12. Dec. Das an der Nordermoole gesunkene Tjalkschiff „Johanna Catharina" wurde heute gehoben und in den Hafen gebracht.
— Wi s b y, 13. Dec. Ein deutscher Dampfer ist bei Svarf- Verort (Oesel) gestrandet.
— Paris, 14. Dez. Die abenteuerlichen Kommentare, welche die französ. Presse zu den Arnim'schen Depeschen liefert, können für